Privatentnahme und Privateinlage
Harry überweist 900 € vom Geschäftskonto auf sein privates Konto, um Urlaub zu machen. Im selben Monat zahlt die Bäckerei 700 € Miete. Wie hoch ist der Aufwand dieses Monats?
Erklärung: Verbraucht hat die Bäckerei nur die Miete. Die 900 € sind eine Privatentnahme — sie mindern das Eigenkapital direkt und gehen nicht durch die GuV. Wer sie als Aufwand bucht, rechnet sich den Gewinn klein.
Harry überweist 4.000 € von seinem privaten Sparkonto auf das Geschäftskonto. Im selben Monat liefert die Bäckerei Brot für 1.100 € auf Rechnung. Wie hoch ist der Ertrag dieses Monats?
Erklärung: Geleistet hat die Bäckerei nur die Lieferung. Die Einlage ist keine Leistung an einen Kunden — sie erhöht das Eigenkapital direkt, spiegelbildlich zur Entnahme.
Das Eigenkapital beträgt am Monatsanfang 26.000 €. Im Monat erwirtschaftet die Bäckerei 3.400 € Gewinn, und Harry entnimmt 1.200 € privat. Wie hoch ist das Eigenkapital am Monatsende in Euro?
Erklärung: 26.000 + 3.400 − 1.200 = 28.200 €. Der Gewinn erhöht das Eigenkapital, die Entnahme mindert es — beide direkt, ohne dass die Entnahme den Gewinn berührt.
Umsatzerlöse 9.200 €, Wareneinsatz 3.800 €, Miete 700 €, Löhne 1.500 €. Harry hat außerdem 2.000 € privat entnommen. Wie hoch ist der Gewinn in Euro?
Erklärung: 9.200 − 3.800 − 700 − 1.500 = 3.200 €. Die Entnahme kommt in der GuV nicht vor; sie mindert danach das Eigenkapital, nicht vorher den Gewinn.
Harry tankt für 80 € den Lieferwagen der Bäckerei und für 70 € sein privates Auto. Beides zahlt er mit der Geschäftskarte. Wie hoch ist der Aufwand der Bäckerei?
Erklärung: Nur die Fahrt mit dem Lieferwagen ist betrieblich veranlasst. Die 70 € für das Privatauto sind eine Privatentnahme in Höhe von 70 €, auch wenn sie über die Geschäftskarte gelaufen sind.
Harry kauft für 1.200 € einen Laptop, den er zur Hälfte für die Bäckerei und zur Hälfte privat nutzt, und zahlt vom Geschäftskonto. Wie hoch ist die Privatentnahme?
Erklärung: Der privat genutzte Teil ist eine Entnahme: 600 €. Der betriebliche Teil bleibt Vermögen der Bäckerei und wird über die Jahre abgeschrieben.
Harry nimmt Brot im Einkaufswert von 45 € für den eigenen Sonntagstisch mit. Wie wirkt sich das aus?
Erklärung: Auch eine Sachentnahme ist eine Entnahme. Die Ware verlässt den Betrieb ohne Gegenleistung; das mindert das Eigenkapital, nicht den Gewinn.
Harry führt seine Bäckerei als Einzelunternehmen und überweist sich jeden Monat 2.500 € „Gehalt“. Wie wird das gebucht?
Erklärung: Ein Einzelunternehmer kann sich selbst kein Gehalt zahlen — er hat keinen Arbeitsvertrag mit sich. Was er sich überweist, ist eine Entnahme. Deshalb enthält sein Gewinn noch den Lohn für seine eigene Arbeit.
Das Eigenkapital beträgt 14.000 €. Harry legt 6.000 € privat ein und die Bäckerei macht im selben Jahr 2.500 € Verlust. Wie hoch ist das Eigenkapital danach in Euro?
Erklärung: 14.000 + 6.000 − 2.500 = 17.500 €. Die Einlage erhöht das Eigenkapital direkt, der Verlust mindert es über die GuV — zwei verschiedene Wege zur selben Größe.
Harry entnimmt 1.500 € privat. Dadurch sinkt der Gewinn der Bäckerei um 1.500 €.
Erklärung: Nein. Die Entnahme mindert das Eigenkapital, nicht den Gewinn. Der Gewinn ist schon ermittelt, bevor die Frage überhaupt aufkommt, wie viel davon Harry herausnimmt.
Harry legt 5.000 € privat in die Bäckerei ein. Dadurch steigt der Gewinn der Bäckerei um 5.000 €.
Erklärung: Nein. Die Bäckerei hat nichts geleistet, also ist kein Ertrag entstanden. Die Einlage erhöht das Eigenkapital direkt.
Harry hat 30.000 € auf seinem privaten Sparkonto. Diese 30.000 € stehen in der Bilanz der Bäckerei.
Erklärung: Nein. In die Bilanz kommt nur, was dem Betrieb gehört. Harrys Sparkonto gehört Harry — es taucht erst auf, wenn er etwas davon einlegt.
Harry entnimmt 300 € aus der Kasse für private Zwecke. Welcher Buchungssatz passt?
Erklärung: Die Kasse gibt 300 € ab, also steht sie im Haben. Aufgenommen wird der Betrag auf dem Privatkonto, einem Unterkonto des Eigenkapitals — im Soll.
Welcher dieser drei Vorgänge ist eine Privatentnahme?
Erklärung: Entnahme heißt: Ein Wert verlässt den Betrieb für private Zwecke. Die beiden anderen Vorgänge sind betrieblich veranlasst — der eine tilgt eine Schuld, der andere tauscht Geld gegen einen Ofen.
Nimmt die Inhaberin Geld oder Ware für private Zwecke aus dem Betrieb, spricht man von einer Privat___.
Erklärung: Privatentnahme. Der umgekehrte Weg — privates Geld in den Betrieb — heißt Privateinlage. Beide verändern das Eigenkapital direkt.