Fall: Das geliehene Rad
Mia will das E-Bike von Lea zurück. Welcher Obersatz prüft Teilaufgabe 1.1?
Erklärung: Mia will ihre Sache zurück, und mit Lea hat sie keinen Vertrag: § 985 (Eigentümer gegen Besitzer). § 433 Abs. 1 setzt einen Kaufvertrag zwischen den beiden voraus, § 823 gibt Geld, nicht das Rad.
Welches Merkmal von § 985 BGB ist in M 1 fraglich?
Erklärung: Lea hat das Rad (Z. 6 f.), das braucht einen Satz. Ihr Kaufvertrag mit Jonas bindet nur Jonas, nicht Mia. Alles hängt daran, ob Lea durch die Übereignung Eigentümerin geworden ist.
Welche Zeile in M 1 belegt die Einigung über den Übergang des Eigentums (§ 929 S. 1 BGB)?
Erklärung: Bei der Übergabe erklärt Jonas, das Eigentum solle übergehen, und Lea nimmt an. Z. 2 betrifft die Leihe, Z. 12 ist Leas spätere Behauptung, keine Einigung.
Weil Jonas das Rad ohne Mias Erlaubnis verkauft hat, ist es Mia abhandengekommen (§ 935 Abs. 1 BGB).
Erklärung: Falsch. Abhandengekommen ist eine Sache, wenn der Eigentümer den Besitz ohne seinen Willen verliert. Mia hat Jonas das Rad freiwillig gegeben (Z. 2); dass er es danach verkauft, ändert daran nichts.
Welcher Umstand hätte Lea am ehesten grob fahrlässig gemacht?
Erklärung: Grob fahrlässig ist, wer übersieht, was jedem einleuchten musste: ein Spottpreis, fehlendes Zubehör, eine heimliche Übergabe. Eine fehlende Rechnung und ein fremder Verkäufer sind beim Gebrauchtkauf üblich.
Variante zu M 1 — Jonas holt das Rad ungefragt aus Mias Keller und verkauft es an Lea, die nichts ahnt. Wem gehört es danach?
Erklärung: Diesmal hat Mia den Besitz ohne ihren Willen verloren: Das Rad ist ihr abhandengekommen. Nach § 935 Abs. 1 BGB hilft Lea ihr guter Glaube nicht. Jonas wurde ohnehin nie Eigentümer.
Mia kann das Rad von Lea nach § 985 BGB herausverlangen, wenn sie Lea die 900 € erstattet.
Erklärung: Falsch. Lea ist nach § 932 BGB Eigentümerin geworden; Mia hat ihr Eigentum verloren, und Geld bringt es nicht zurück. Ein Anspruch aus § 985 setzt voraus, dass Mia Eigentümerin ist.
Wie viel Euro kann Mia nach § 816 Abs. 1 S. 1 BGB von Jonas verlangen (M 1)?
Erklärung: Herauszugeben ist das „durch die Verfügung Erlangte“: der Kaufpreis von 900 € (Z. 6, 14). Auf den Wert des Rads kommt es bei § 816 nicht an.
Das Rad war am 22. September etwa 1 400 € wert (Z. 9 f.). Wie viel Euro kann Mia von Jonas als Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB verlangen?
Erklärung: Jonas kann das Rad nicht zurückschaffen, weil es Lea gehört; er schuldet den Wert in Geld (§§ 249, 251 Abs. 1 BGB). Die 900 € aus § 816 sind darin enthalten, doppelt bekommt Mia nichts.
Die Anmerkung zu 1.2 schließt Ansprüche aus dem Leihvertrag aus. Wo stünden sie im vollen Aufbau von Mias Ansprüchen gegen Jonas?
Erklärung: Vertrag vor Delikt vor Bereicherung. Der Leihvertrag verpflichtet Jonas, das Rad zurückzugeben (§ 604 BGB); dass er das nicht mehr kann, ist gerade die Pflichtverletzung, auf die ein vertraglicher Anspruch sich stützen würde.
Norm finden: Ein gestohlenes Rad wird an einen gutgläubigen Käufer verkauft. Die Norm, nach der er trotzdem nicht Eigentümer wird, ist § ___ BGB.
Erklärung: § 935 Abs. 1 BGB: Kein gutgläubiger Erwerb an Sachen, die dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen sind.
Erörterung 1.3. Welcher Satz ist ein Argument dafür, dass das Gesetz die Käuferin schützt?
Erklärung: Wer den Schein veranlasst, soll das Risiko tragen – nicht die Käuferin, die nur den Schein sehen konnte. Die beiden anderen Sätze sprechen für den Schutz der Eigentümerin.
Frage beantworten
Mia (20) hat ihrem Bruder Jonas im Juni ihr E-Bike geliehen (M 1, Z. 2). Er hat es am 22. September ohne zu fragen für 900 € an Lea verkauft und ihr Rad, Schlüssel und Ladegerät gegeben: „Dann gehört es jetzt dir.“ (Z. 6 f.) Lea hielt es für seins; eine Rechnung gab es nicht (Z. 8 f.). Vergleichbare Räder kosten 1 200 bis 1 600 € (Z. 9 f.); Jonas hat die 900 € noch (Z. 14). Beantworte Mias Fragen als Antwort auf ihren Beitrag, juristisch fundiert, in sechs bis zehn Sätzen: Muss Lea das Rad herausgeben, und was kann Mia von Jonas verlangen?
Erklärung: Ergebnis vorn, das Strittige (guter Glaube) ausführlich, jede Norm genannt, die Ansprüche gegen Jonas getrennt und ohne doppelte Zahlung.
Frage beantworten
Erörtern Sie, ob es angemessen ist, dass das Gesetz in einem Fall wie Mias (M 1) die Käuferin schützt und nicht die Eigentümerin! Schreibe sechs bis zehn Sätze mit Kriterien, Gründen für beide Seiten, einer Gewichtung und einem Fazit.
Erklärung: Eine Erörterung prüft nicht noch einmal, sondern wägt ab: Kriterien, Gründe, Gewichtung, Fazit.