§ 437 – die Tür ins allgemeine System
Jana will statt des Lite das bestellte Nova 8. Welche Nummer des § 437 trägt diesen Wunsch?
Erklärung: Jana will die Leistung selbst, nur richtig: Nacherfüllung, hier die Lieferung einer mangelfreien Sache (§§ 437 Nr. 1, 439 I). Stand 2026.
§ 437 enthält alle Voraussetzungen für Rücktritt und Schadensersatz selbst; man muss keine andere Norm aufschlagen.
Erklärung: Falsch. § 437 hat nur ein eigenes Merkmal, den Mangel, und verweist für alles Weitere auf §§ 439, 440, 323, 326 V, 441 und 280, 281, 283, 311a. Stand 2026.
§ 437 regelt die Rechte des Käufers nicht selbst, sondern verweist auf andere Normen; er ist eine ___norm.
Erklärung: Eine Verweisungsnorm: Sie setzt nur den Mangel voraus und führt in das allgemeine Schuldrecht. Stand 2026.
Angenommen, Phonora reagiert nicht auf Janas Frist, und Jana will das Lite behalten, aber 150 € weniger zahlen. Welche Kette trägt das?
Erklärung: Weniger zahlen und behalten ist die Minderung (§ 441), die nach § 437 Nr. 2 „statt zurückzutreten“ möglich ist – also unter denselben Voraussetzungen wie der Rücktritt, hier nach Ablauf der Frist. Stand 2026.
Phonora reagiert nicht, die Frist verstreicht, Jana kauft das Nova 8 woanders für 599 € und will die 50 € Mehrkosten. Welche Normenkette?
Erklärung: Geld anstelle der Leistung nach Fristablauf: Schadensersatz statt der Leistung. § 437 Nr. 3 ist der Kopf, dann die Kette aus Kurs 10. Stand 2026.
FĂĽr den RĂĽcktritt wegen des Lite muss Phonora die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
Erklärung: Falsch. Der Rücktritt (§§ 437 Nr. 2, 323) braucht kein Vertretenmüssen, nur den Mangel und die erfolglose Frist. Vertretenmüssen verlangt erst der Schadensersatz über § 280 I. Stand 2026.
Schadensersatz statt der Leistung wegen eines Mangels nach Fristablauf: §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, ___ BGB.
Erklärung: § 281 ist der Block „statt der Leistung nach Fristablauf“; bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung wäre es § 283. Stand 2026.
Nach der verstrichenen Frist tritt Jana zurück, schickt das Lite zurück und verlangt zusätzlich die 50 €, die das Nova 8 woanders mehr gekostet hat. Geht beides?
Erklärung: Der Rücktritt bringt die 549 € zurück (§§ 437 Nr. 2, 323, 346), der Schadensersatz die Mehrkosten (§§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281); § 325 lässt beides zu. Vertretenmüssen wird vermutet, Fahrlässigkeit genügt. Stand 2026.
„Nacherfüllung zuerst“ – wo steckt diese Regel im Gesetz?
Erklärung: Die Reihenfolge in § 437 ist keine Rangfolge. Den Vorrang schafft das Merkmal „erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt“ in § 281 I und § 323 I. Stand 2026.
Hätte Jana am 11. August, gleich nach dem Auspacken des Lite, das Nova 8 woanders gekauft, könnte sie die 50 € Mehrkosten von Phonora verlangen.
Erklärung: Falsch. Ohne erfolglose Frist zur Nacherfüllung fehlt ein Merkmal von § 281 I, und kein Ausnahmefall erlässt sie. Die 50 € bleiben ihr Schaden. Stand 2026.
RĂĽcktritt und Schadensersatz statt der Leistung verlangen eine angemessene ___ zur NacherfĂĽllung, die erfolglos abgelaufen ist.
Erklärung: §§ 281 I, 323 I. Entbehrlich ist sie nur in den Fällen des Gesetzes, etwa nach § 440. Stand 2026.
Phonora antwortet am 12. August: „Ein Nova 8 schicken wir nicht, behalten Sie das Lite.“ Muss Jana bis zum 21. August warten, bevor sie zurücktritt?
Erklärung: Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig, ist die Frist entbehrlich (§ 323 II Nr. 1, § 440 S. 1; beim Verbrauchsgüterkauf an ihrer Stelle § 475d I Nr. 4). Ohne Verweigerung bliebe es beim Abwarten der Frist. Stand 2026.
Norm finden: Jana will wissen, ob sie zwischen Reparatur und einem neuen Gerät wählen darf. Welche Norm schlägst du auf?
Erklärung: § 439 I gibt dem Käufer die Wahl zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache. § 437 verweist nur dorthin, § 440 regelt die Entbehrlichkeit der Frist, § 441 die Minderung. Stand 2026.
Frage beantworten
Angenommen, Phonora reagiert nicht auf Janas Frist bis zum 21. August, und Jana kauft das Nova 8 am 24. August woanders für 599 €. Prüfe im Gutachtenstil in fünf bis acht Sätzen, ob sie von Phonora die 50 € Mehrkosten verlangen kann. Setze den Schwerpunkt auf die Normenkette und die Frist.
Erklärung: Gutachten mit der Normenkette §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281: Kaufvertrag, Mangel (Aliud), vermutetes Vertretenmüssen, Frist zur Nacherfüllung, Schaden. Stand 2026.