Zitieren und Zerlegen – die Normenanalyse
Herr Wolf hat Frau Lenz sein Klavier verkauft und verlangt jetzt den Kaufpreis. Welches Zitat nennt seine Anspruchsgrundlage?
Erklärung: Den Kaufpreis verlangt der Verkäufer aus § 433 Abs. 2 BGB. § 433 I 1 ist der Anspruch der Käuferin auf das Klavier, und „§ 433 BGB“ sagt noch nicht, welcher der drei Sätze gemeint ist. Stand 2026.
„§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB“ lässt sich kurz als „§ 433 I 2 BGB“ schreiben.
Erklärung: Richtig. In der Kurzform steht der Absatz in römischen, der Satz in arabischen Ziffern: § 433 I 2 BGB ist die Pflicht, die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Stand 2026.
In der Kurzform „§ 147 II BGB“ bezeichnet die römische Ziffer den ___.
Erklärung: Römisch der Absatz, arabisch der Satz: § 147 II BGB = § 147 Abs. 2 BGB. Stand 2026.
§ 147 Abs. 1 BGB: „Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers … gemachten Antrag.“ Wie zitierst du die Regel für das Telefon?
Erklärung: Das Telefon steht im zweiten Satz des ersten Absatzes: § 147 Abs. 1 S. 2, kurz § 147 I 2. „Nr.“ zitiert man nur, wo eine Norm nummeriert aufzählt, wie § 104. Stand 2026.
Norm finden: Lina (18) hat eine gebrauchte Kamera „ohne Kratzer“ gekauft. Geliefert wird eine zerkratzte. Aus welcher Norm folgt, dass der Verkäufer ihr eine Kamera ohne Mangel schuldet?
Erklärung: Satz 1 verpflichtet zu Übergabe und Eigentum, Satz 2 dazu, die Sache „frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen“. Absatz 2 regelt die Pflichten der Käuferin. Stand 2026.
§ 105 I BGB: „Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.“ Welcher Teil ist die Rechtsfolge?
Erklärung: Tatbestand: eine Willenserklärung, abgegeben von einem Geschäftsunfähigen. Rechtsfolge: Sie ist nichtig. Die Grenze zeigt das Wort der Folge, „ist“. Stand 2026.
§ 433 II: „Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen …“ – „den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen“ gehört zum Tatbestand.
Erklärung: Falsch. Nach „ist verpflichtet“ beginnt die Rechtsfolge: zahlen und abnehmen. Tatbestand ist, dass jemand Käufer aus einem Kaufvertrag ist. Stand 2026.
Wörter wie „ist verpflichtet“, „kann verlangen“ oder „ist nichtig“ leiten in einer Norm die ___ ein.
Erklärung: Vor diesen Wörtern stehen die Tatbestandsmerkmale, danach die Rechtsfolge. So findet man beim Zerlegen die Grenze. Stand 2026.
§ 362 I: „Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.“ Ole (21) schuldet seiner Schwester 50 € und gibt das Geld einem Bekannten mit, der es behält. Welches Merkmal fehlt?
Erklärung: Zerlegt hat § 362 I zwei Merkmale: die geschuldete Leistung, bewirkt an den Gläubiger. Gläubigerin ist die Schwester; ein Bote, der das Geld behält, hat nicht an sie geleistet. Die Schuld besteht weiter. Stand 2026.
§ 125 S. 1: „Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig.“ Welche Rolle spielt die Norm, wenn ein Käufer Übergabe verlangt?
Erklärung: § 125 S. 1 gibt niemandem einen Anspruch. Fehlt eine vorgeschriebene Form, ist der Vertrag nichtig, und der Anspruch entsteht gar nicht – eine Gegennorm. Stand 2026.
§ 433 II ist eine Anspruchsgrundlage des Käufers.
Erklärung: Falsch. § 433 II verpflichtet den Käufer; er gibt dem Verkäufer den Anspruch auf den Kaufpreis. Die Anspruchsgrundlage des Käufers auf die Sache ist § 433 I 1. Stand 2026.
Eine Norm, die einen Anspruch hindert oder zum Erlöschen bringt, heißt ___.
Erklärung: Anspruchsgrundlage – Hilfsnorm – Gegennorm. Gegennormen sind etwa § 105 I (nichtig), § 125 S. 1 (formnichtig), § 362 I (erfüllt) und § 214 I (verjährt). Stand 2026.
Frau Lenz hat das Klavier längst bezahlt. Herr Wolf verlangt den Kaufpreis aus § 433 II trotzdem noch einmal. Welche Norm hilft Frau Lenz?
Erklärung: Der Anspruch aus § 433 II ist entstanden, aber durch die Zahlung erloschen (§ 362 I). Gegen eine Anspruchsgrundlage hilft eine Gegennorm. Stand 2026.
Frage beantworten
Analysiere § 433 Abs. 2 BGB („Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.“) in drei bis fünf Sätzen: Zitiere die Norm in der Kurzform, nenne ihre Tatbestandsmerkmale und ihre Rechtsfolge, und sage, wem sie als Anspruchsgrundlage dient.
Erklärung: Normenanalyse: Zitat, Tatbestand (Kaufvertrag, Käufer), Rechtsfolge (zahlen, abnehmen), Rolle (Anspruchsgrundlage des Verkäufers). Stand 2026.