IGeL: ehrlich gerechnet
IGeL: the honest maths
Eine übertragbare Regel klärt die IGeL-Angebote in der Schwangerschaft: Was medizinisch nötig ist, zahlt die Krankenkasse; eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) ist per Definition etwas, das der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als nicht notwendig eingestuft hat. Manche IGeL sind sinnvoll, viele fragwürdig — der unabhängige IGeL-Monitor bewertet den Nutzen jeder einzelnen. Also erst dort nachsehen, dann entscheiden, ob man selbst zahlt.
Irgendwann sitzt du in der Praxis, und dir wird eine Zusatzleistung angeboten — gegen Aufpreis, „zur Sicherheit". Das sind IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen), und für sie gibt es eine einfache, ehrliche Regel: Was in der Schwangerschaft medizinisch nötig ist, zahlt die Kasse. Ein IGeL-Angebot ist damit per Definition etwas, das der G-BA nicht für nötig hält. Das macht es nicht automatisch schlecht — aber es verschiebt die Beweislast.
Zwei Beispiele zeigen, wie das ausgeht. Der 3D/4D-„Babyfernsehen"- Ultraschall ohne medizinischen Grund ist seit dem 1. Januar 2021 verboten (Strahlenschutz); zuvor lautete das Urteil des IGeL-Monitors „kein Nutzen, kein Schaden" — trotzdem nahmen vier von fünf Frauen das Angebot an. Ein medizinisch begründeter 3D- oder Doppler-Ultraschall bleibt dagegen erlaubt und wird von der Kasse bezahlt. Der Toxoplasmose-Test ohne konkreten Verdacht ist als „unklar" bewertet — bei echtem Verdacht zahlt ihn die Kasse ohnehin (IGeL-Monitor, Medizinischer Dienst).
Die Regel trägt weit über die Schwangerschaft hinaus: nötig → Kasse zahlt; privat angeboten → erst den IGeL-Monitor prüfen, dann entscheiden. Kein Angebot muss auf der Stelle angenommen werden — du darfst mit „Ich überlege es mir" hinausgehen und in Ruhe nachlesen.