Im Mittelalter gab es Recht, aber keinen Staat, der allein Gewalt ausüben durfte: Adlige führten erlaubte Fehden, bis der Ewige Landfriede 1495 sie verbot. Das Kind ordnet Fälle ein — Eid mit Eideshelfern, Gottesurteil, Pranger, Blutgericht, Strafen je nach Stand, der Sachsenspiegel als aufgeschriebenes Recht — und erkennt, wie das Geständnis zum „besten Beweis“ und damit die Folter üblich wurde. Die Fehlvorstellung, die es abbaut: „Hexenverbrennungen waren typisch Mittelalter“ (ihr Höhepunkt lag 1560–1630). Bereitet Rechtsstaat und Folterverbot im Grundgesetz und die Menschenrechte vor.
Zwei Ritter streiten um 1300 um ein Dorf. Was dĂĽrfen sie nach damaligem Recht tun?
● Nach einer förmlichen Ankündigung eine Fehde gegeneinander führen
○ Den Streit vor dem Bundesverfassungsgericht klären lassen
â—‹ Die Polizei rufen, die den Streit schlichtet
Adlige durften ihr Recht selbst mit Waffen durchsetzen, wenn sie die Fehde vorher angesagt hatten. Polizei und Bundesgerichte gab es nicht — es gab keinen Staat, der allein Gewalt ausüben durfte.
Um 1100 muss ein Angeklagter ein glühendes Eisen einige Schritte weit tragen. Heilt die Brandwunde gut, gilt er als unschuldig. Wer fällt nach damaliger Vorstellung hier das Urteil?
â—Ź Gott
â—‹ Der Angeklagte selbst
â—‹ Ein Arzt
Beim Gottesurteil sollte Gott selbst zeigen, wer schuldig ist. Andere Formen waren die Wasserprobe oder der gerichtliche Zweikampf.
Ein Bäcker verkauft zu leichte Brote. Der Rat der Stadt lässt ihn einen Tag lang auf dem Marktplatz anketten, alle können ihn sehen und verspotten. Welche Strafe ist das?
â—Ź Eine Ehrenstrafe am Pranger
○ Eine Gefängnisstrafe
â—‹ Eine Todesstrafe
Am Pranger verlor der Bestrafte seine Ehre vor der ganzen Stadt. In einer Gemeinschaft, in der jeder jeden kannte, war das eine harte Strafe — und es schreckte andere ab.
Ein Adliger und ein Bauer, die dasselbe Verbrechen begangen hatten, bekamen im Mittelalter oft verschiedene Strafen.
âś“ Wahr
Recht galt nach Stand: Ein Adliger wurde zum Beispiel eher enthauptet, ein Bauer gehängt, was als schändlicher galt. Gleichheit vor dem Gesetz setzte sich erst um 1800 durch.
Ein Schüler sagt: „Im Mittelalter gab es keine Gerichte, jeder hat gestraft, wie er wollte.“ Das stimmt.
âś“ Falsch
Es gab viele Gerichte — vom Dorfgericht bis zum Stadtgericht — mit festen, oft mündlich überlieferten Regeln. Fremd ist uns nicht, dass es Recht gab, sondern wie es bewiesen und gestraft wurde.
1495 verbot König Maximilian I. im ganzen Reich jede Fehde. Dieses Gesetz heißt „Ewiger ___“.
âś“ Antwort: Landfriede
Mit dem Ewigen Landfrieden durfte niemand mehr sein Recht mit Gewalt durchsetzen. Streit sollte vor Gericht gehen — ein Schritt hin zum Gewaltmonopol des Staates.
Ab 1215 durften Priester bei Gottesurteilen nicht mehr mitwirken.
âś“ Wahr
Das Vierte Laterankonzil verbot 1215 die Mitwirkung von Geistlichen. Ohne priesterlichen Segen verloren die Gottesurteile ihren Sinn, und die Richter suchten neue Beweise.
Ab etwa 1300 suchen Richter einen neuen „sicheren“ Beweis. Welcher Beweis gilt bald als der beste?
● Das Geständnis des Angeklagten
â—‹ Ein Fingerabdruck am Tatort
â—‹ Ein Foto vom Tatort
Weil das Geständnis als bester Beweis galt, wurde die Folter erlaubt, um es zu erzwingen. Fingerabdrücke und Fotos nutzt die Polizei erst seit etwa 1900. Heute verbietet das Grundgesetz jede Folter.
Das bekannteste deutschsprachige Rechtsbuch des Mittelalters, um 1225 von Eike von Repgow aufgeschrieben, heiĂźt ___.
âś“ Antwort: Sachsenspiegel
Eike schrieb auf, was als Recht galt und bis dahin meist mündlich weitergegeben wurde. Spätere Rechtsbücher wie der Schwabenspiegel im Süden folgten seinem Vorbild.
Ein Dieb musste im Mittelalter meistens für viele Jahre ins Gefängnis.
âś“ Falsch
Lange Gefängnisstrafen gab es kaum. Kerker dienten vor allem dazu, Angeklagte bis zum Urteil festzuhalten. Bestraft wurde mit Geldbußen, Ehrenstrafen, Körperstrafen oder Verbannung.
Ein Bauer wird um 1200 beschuldigt, ein Schwein gestohlen zu haben. Wie kann er sich vor Gericht oft verteidigen?
● Er schwört einen Eid, und mehrere Nachbarn schwören mit ihm
○ Er lässt einen Anwalt eine lange Verteidigungsschrift einreichen
○ Er darf gar nichts sagen, das Gericht hört nur den Kläger
Eideshelfer schworen, dass der Angeklagte glaubwĂĽrdig ist. In einer Welt, in der man an Gottes Strafe fĂĽr Meineid glaubte, galt ein Eid als starker Beweis.
Über einen Mord durfte nicht jeder Grundherr richten. Wer hielt das „Blutgericht“ über Leben und Tod?
â—Ź Wer die Hochgerichtsbarkeit besaĂź, etwa ein Landesherr oder eine Reichsstadt
â—‹ Jeder Bauer im Dorf, in dem der Mord geschah
â—‹ Der Pfarrer der Dorfkirche
Kleine Streitigkeiten entschied oft der Grundherr. Über schwere Verbrechen, die mit dem Tod bestraft wurden, urteilte nur, wer das Hochgericht besaß. Geistliche durften keine Bluturteile fällen.
In welchem Zeitraum wurden in Bayern die meisten Menschen als „Hexen“ hingerichtet?
â—Ź Zwischen 1560 und 1630
â—‹ Zwischen 1000 und 1100
â—‹ Zwischen 1850 und 1900
Die großen Hexenverfolgungen gehören in die Frühe Neuzeit, nicht ins Mittelalter. Wer sie „mittelalterlich“ nennt, verlegt sie um Jahrhunderte nach hinten.