Alkohol und Jugendschutz — Recht und Gastgeben
Ein 15-Jähriger bestellt allein im Café ein Radler. Darf er es bekommen?
Erklärung: § 9 Jugendschutzgesetz: Bier, Wein, Sekt und ihre Mischungen mit alkoholfreien Getränken — Radler, Weinschorle — gibt es in der Öffentlichkeit erst ab 16. Die Limonade im Glas ändert daran nichts.
Ein Stand auf dem Stadtfest mischt „Sommer-Cocktails" aus Rum und viel Saft. Ab welchem Alter der Gäste darf er sie ausschenken?
Erklärung: Getränke mit Spirituose in nicht nur geringfügiger Menge — jeder Cocktail, jedes Alkopop — sind nach § 9 erst ab 18. Gerade der süße Saft, der den Alkohol überdeckt, macht solche Drinks für Jugendliche riskant.
Ein 14-Jähriger darf im Restaurant ein Glas Wein trinken, wenn seine Mutter dabei ist. Diese Regel gilt noch, ihre Abschaffung ist aber geplant.
Erklärung: § 9 Absatz 2 erlaubt 14- und 15-Jährigen Bier, Wein und Sekt in Begleitung einer sorgeberechtigten Person. Das Bundeskabinett hat im August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der diese Ausnahme streicht; der Bundestag berät noch (Stand September 2026). Erlaubt heißt nicht empfohlen: DHS, DGE und WHO raten Jugendlichen, gar keinen Alkohol zu trinken.
Auf der Flasche steht „alkoholfreies Bier". Es enthält also garantiert 0,0 % Alkohol.
Erklärung: „Alkoholfrei" ist bei Bier eine Grenze, keine Null: bis zu 0,5 % vol (Deutscher Brauer-Bund). Nur wo „0,0 %" draufsteht, ist praktisch kein Alkohol enthalten. Und auch dann ahmt es ein alkoholisches Getränk nach.
Auf einer bunten, süßen Flasche im Regal steht: „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz". Was ist darin?
Erklärung: Süße Mischgetränke mit Spirituose müssen diesen Hinweis tragen, und der Staat erhebt auf sie eine Sondersteuer "zum Schutz junger Menschen". Das Gesetz sieht genau die Süße, die den Alkohol versteckt, als Risiko.
Am Kiosk stehen drei Getränke. Ordne sie nach dem Mindestalter für den Kauf, vom jüngsten zum ältesten.
Erklärung: Apfelschorle ohne Altersgrenze, Radler als Bier-Mischgetränk ab 16, Alkopop mit Spirituose ab 18. Entscheidend ist, welche Art Alkohol drin ist, nicht wie viel Saft.
Auf einer Party drängt dich ein Freund, „nur einen Schluck" zu probieren. Welche Antwort hält am besten?
Erklärung: Ein freundliches, klares Nein mit einer Alternative ist kurz und lässt keinen Streit entstehen — so empfiehlt es auch die Präventionskampagne des Bundesinstituts (BIÖG). Ein Vortrag lädt zur Diskussion ein, und nachgeben bestätigt den Druck.
Bei deinem Fest gibt es Getränke für alle. Was tust du als Gastgeber für Gäste, die keinen Alkohol trinken?
Erklärung: Gute Gastgeber bieten alkoholfreie Getränke von sich aus an — die Ausbildungsordnung der Gastronomie verlangt genau das: sie "aktiv anbieten, erläutern und empfehlen". Wer fragen muss, fühlt sich schnell als Ausnahme.
Eine Schulstunde, in der Jugendliche viele Fakten über Alkohol lernen, senkt nachweislich, wie viel sie später trinken.
Erklärung: Reine Wissensvermittlung zeigt in Studien keinen verlässlichen Effekt; wirksamer sind Programme, die allgemeine Lebenskompetenzen stärken, etwa Nein-Sagen und Umgang mit Druck (Foxcroft und Tsertsvadze, Cochrane 2011). Auch dieser Kurs ist kein Präventionsprogramm.
Eine Mitschülerin fragt, ob man für den Stand nicht wenigstens „alkoholfreien Gin" nehmen könnte, der schmecke wie echter. Was antwortest du?
Erklärung: Ob solche Nachahmungen schaden, ist umstritten: Die WHO (2023) warnt, dass sie für die Marke des echten Getränks mitwerben, und in Daten aus Japan und Taiwan ging ihr Konsum bei Jugendlichen dem Trinken voraus oder begleitete es (JAMA Pediatrics 2024); das BIÖG listet dagegen selbst alkoholfreie Klassiker. Dieser Kurs wählt den vorsichtigen Weg und mixt aus Saft, Tee, Sirup und Sprudel.
In einer Studie mit ĂĽber 10 000 Jugendlichen in Europa ging es um Alkoholwerbung. Was zeigte sich bei denen, die eine Lieblingswerbung fĂĽr Alkohol nennen konnten?
Erklärung: Wer eine Lieblingswerbung für Alkohol hatte, fing im folgenden Jahr häufiger mit Rauschtrinken an (Morgenstern et al. 2014). Darum nennt dieser Kurs keine Marken und zeigt Alkohol nie als "erwachsen".
Von den 12- bis 17-Jährigen in Deutschland hat heute ein kleinerer Anteil schon einmal Alkohol getrunken als 2004.
Erklärung: 2004 hatten 79,9 % der 12- bis 17-Jährigen schon einmal Alkohol getrunken, in den 2022 veröffentlichten Zahlen der BZgA nur noch 63,4 %. Wer nicht trinkt, ist also keine seltene Ausnahme.
Ein Kiosk verkauft einem 17-Jährigen eine Flasche Wodka, „für seinen Vater". Wen trifft das Jugendschutzgesetz?
Erklärung: Das Jugendschutzgesetz verpflichtet Verkäufer, Wirte und Veranstalter. Wer Spirituosen an Minderjährige abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 50 000 Euro (§ 28). Eine Ausrede ändert an der Abgabe nichts.