Was man mit 13, 15 und 17 kaufen darf
Lisa ist 6 Jahre alt und kauft am Kiosk allein ein Eis für 2 €, bezahlt bar von ihrem Taschengeld. Gilt dieser Vertrag?
Erklärung: Wer noch keine sieben Jahre alt ist, ist geschäftsunfähig; seine Willenserklärung ist von Anfang an nichtig (§§ 104 Nr. 1, 105 BGB). Genehmigen lässt sich daran nichts. Im Alltag beschwert sich niemand — rechtlich könnten Lisas Eltern die 2 € zurückverlangen.
Leon ist 15 und kauft ein Skateboard für 180 €. Er bezahlt sofort den ganzen Betrag bar, aus Geld, das ihm seine Eltern zur freien Verfügung überlassen haben. Gilt dieser Vertrag?
Erklärung: Leon hat die vertragsmäßige Leistung vollständig mit Mitteln bewirkt, die ihm zur freien Verfügung überlassen waren — genau der Fall des § 110 BGB. Eine feste Euro-Grenze kennt die Vorschrift nicht; entscheidend sind die überlassenen Mittel und die vollständige Zahlung.
Nina ist 15 und unterschreibt im Laden einen Handyvertrag über 24 Monate zu 15 € im Monat. Ihre Eltern wissen nichts davon. Die erste Rechnung zahlt sie von ihrem Taschengeld. Gilt dieser Vertrag?
Erklärung: § 110 BGB hilft hier nicht: Nina hat die Leistung nicht vollständig bewirkt, sondern schuldet 24 Monate lang weiter. Ohne Einwilligung ist der Vertrag deshalb schwebend unwirksam (§§ 107, 108 BGB) — genehmigen die Eltern, gilt er rückwirkend; lehnen sie ab, ist er endgültig unwirksam.
Tim ist 16 und unterschreibt im Fitnessstudio einen Jahresvertrag über 29 € im Monat. Er zahlt die erste Monatsrate sofort bar von seinem Ferienjobgeld. Seine Eltern hat er nicht gefragt. Gilt dieser Vertrag?
Erklärung: Ein Jahresvertrag verpflichtet Tim zwölf Monate lang; die erste Rate bewirkt die Leistung nicht vollständig, also greift der Taschengeldparagraph nicht (§ 110 BGB). Es bleibt bei § 107 BGB: Ohne Einwilligung hängt der Vertrag in der Schwebe.
Jonas ist 13 und kauft ein Videospiel für 60 €. Er vereinbart mit dem Händler zwei Raten zu 30 €; die erste zahlt er sofort aus seinem Taschengeld. Gilt dieser Vertrag?
Erklärung: Der Taschengeldparagraph verlangt, dass die Leistung vollständig bewirkt ist (§ 110 BGB) — nach der ersten von zwei Raten ist sie das nicht. Hätte Jonas die 60 € auf einmal aus seinem Taschengeld bezahlt, wäre der Kauf wirksam gewesen.
Mia ist 17 und kauft einen gebrauchten Laptop für 250 €. Sie bezahlt den vollen Betrag sofort von ihrem Sparkonto, über das ihre Eltern ihr die freie Verfügung überlassen haben. Gilt dieser Vertrag?
Erklärung: § 110 BGB nennt keinen Höchstbetrag. Entscheidend ist zweierlei: Das Geld war Mia zur freien Verfügung überlassen, und sie hat vollständig bezahlt. Dass 250 € viel Geld sind, ändert daran nichts.
Sarah ist 15. Ihre Oma schenkt ihr ein Fahrrad und ĂĽbergibt es ihr; Sarah muss nichts dafĂĽr zahlen und nichts versprechen. Gilt dieser Vertrag?
Erklärung: Eine reine Schenkung bringt Sarah nur Vorteile und keine Pflicht. Für ein solches lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft braucht ein beschränkt Geschäftsfähiger keine Zustimmung (§ 107 BGB).
Ben ist 19 und kauft ein gebrauchtes Auto für 4.000 €, zahlbar in zwölf Raten. Seine Eltern sind dagegen. Gilt dieser Vertrag?
Erklärung: Mit 18 wird man volljährig und voll geschäftsfähig (§ 2 BGB). Ab da braucht niemand mehr die Zustimmung der Eltern — und trägt die Folgen der zwölf Raten selbst.
Nina ist 15 und bestellt online ein Kleid für 40 € auf Rechnung, zahlbar in 14 Tagen. Bezahlt hat sie noch nichts. Gilt dieser Vertrag?
Erklärung: § 110 BGB greift erst, wenn bezahlt ist — „bewirkt“ heißt bewirkt. Solange Nina nur eine Rechnung hat, hängt der Vertrag an der Zustimmung ihrer Eltern (§§ 107, 108 BGB). Auf Rechnung kaufen ist für Minderjährige deshalb etwas ganz anderes als bar bezahlen.
Eine Woche nachdem Tim (16) den Fitnessvertrag unterschrieben hat, schreiben seine Eltern dem Studio: „Wir sind mit dem Vertrag unseres Sohnes einverstanden.“ Gilt dieser Vertrag?
Erklärung: Die nachträgliche Zustimmung heißt Genehmigung (§ 108 Abs. 1 BGB) und wirkt auf den Tag des Vertragsschlusses zurück (§ 184 Abs. 1 BGB). Die Schwebe ist damit beendet — hätten die Eltern abgelehnt, wäre der Vertrag endgültig unwirksam gewesen.
Pia (15) hat ein Buch für 14 € vollständig aus ihrem zur freien Verfügung überlassenen Geld bezahlt. Ihre Eltern können den Kauf nachträglich rückgängig machen, weil Pia erst 15 ist.
Erklärung: Nein. Der Kauf war von Anfang an wirksam (§ 110 BGB), es gibt also nichts zu genehmigen oder zu verweigern. Der Irrtum „unter 18 zählt gar nichts“ übersieht den Taschengeldparagraphen.
Marek (16) hat ohne Zustimmung seiner Eltern ein Zeitschriftenabo über 12 Monate zu je 8 € unterschrieben. Seine Eltern können den Vertrag nachträglich genehmigen; dann gilt er.
Erklärung: Ja. Ohne Einwilligung ist der Vertrag schwebend unwirksam, und die Genehmigung der Eltern macht ihn rückwirkend wirksam (§ 108 Abs. 1 BGB). Verweigern sie sie, ist er endgültig unwirksam.
Emil (5) hat am Kiosk allein ein Comicheft für 4 € gekauft und bezahlt. Seine Eltern könnten diesen Kauf nachträglich genehmigen.
Erklärung: Nein. Unter sieben Jahren ist die Willenserklärung nichtig, nicht schwebend unwirksam (§§ 104 Nr. 1, 105 BGB) — und was nichtig ist, kann man nicht genehmigen. Die Genehmigung gibt es erst ab sieben.
Nina (15) hat den Handyvertrag ohne Zustimmung ihrer Eltern unterschrieben. Bis die Eltern entscheiden, ist der Vertrag schwebend ___.
Erklärung: Schwebend unwirksam heißt: noch nicht gültig, aber auch noch nicht endgültig gescheitert. Die Genehmigung macht ihn rückwirkend wirksam, die Verweigerung endgültig unwirksam (§ 108 BGB).
Jonas (13) bezahlt seine Kinokarte für 9 € sofort und vollständig aus seinem Taschengeld. Der Kauf ist deshalb auch ohne Zustimmung der Eltern wirksam — nach dem ___ des § 110 BGB.
Erklärung: Der Taschengeldparagraph deckt genau diesen Fall: vollständig bezahlt, und zwar aus Mitteln, die dem Minderjährigen überlassen wurden. Für Raten und laufende Verträge gilt er nicht.
Jonas ist 13 und bekommt 20 € Taschengeld im Monat, das er vollständig sparen kann. Das Videospiel kostet 60 €, und er will es in einer Summe bar bezahlen. Wie viele Monate muss er sparen, bis er es nach § 110 BGB wirksam kaufen kann?
Erklärung: 60 € ÷ 20 € = 3 Monate. Erst die Zahlung in einer Summe macht den Kauf ohne Zustimmung wirksam — beim Ratenkauf bliebe er schwebend unwirksam, egal wie lange Jonas spart.
An welchem Geburtstag endet die Geschäftsunfähigkeit eines Kindes? Gib das Alter in Jahren an.
Erklärung: Geschäftsunfähig ist, „wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat“ (§ 104 Nr. 1 BGB). Ab dem 7. Geburtstag ist man beschränkt geschäftsfähig (§ 106), ab dem 18. voll (§ 2). Stand 2026.
Lina hat heute ihren 7. Geburtstag. Sie bestellt ohne Wissen der Eltern eine Kinderzeitschrift für 5 € auf Rechnung; bezahlt hat sie nichts. Gilt dieser Vertrag?
Erklärung: Mit dem 7. Geburtstag ist Lina nicht mehr geschäftsunfähig, sondern beschränkt geschäftsfähig (§§ 104 Nr. 1, 106 BGB) – ihre Erklärung ist also nicht nichtig. Bezahlt hat sie nicht, § 110 greift nicht; ohne Einwilligung hängt der Vertrag an der Genehmigung (§ 108 BGB). Stand 2026.
Emil (6) kauft allein ein Stickeralbum. „Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist ___.“ (§ 105 Abs. 1 BGB)
Erklärung: § 105 Abs. 1 BGB: „Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.“ Nichtig heißt: Sie gilt von Anfang an nicht und kann auch nicht genehmigt werden.
Frage beantworten
Tim (16) kauft von einem Erwachsenen über eine Kleinanzeige eine gebrauchte Spielkonsole für 150 €; vereinbart ist, dass er das Geld in einer Woche überweist. Seine Eltern wussten nichts davon. Als sie es erfahren, sagen sie dem Verkäufer: „Wir sind einverstanden.“ Prüfe in zwei bis vier Sätzen, ob ein wirksamer Kaufvertrag besteht.
Erklärung: 7–17: ohne Einwilligung schwebend unwirksam; die Genehmigung macht den Vertrag rückwirkend wirksam (§§ 106–108, 184 BGB). Stand 2026.