Vierzehn Tage — aber nicht überall
Ben bestellt am 2. März online Schuhe für 65 €. Sie werden am 5. März geliefert. Am 12. März gefallen sie ihm nicht mehr; ausgepackt und anprobiert hat er sie. Kann Ben widerrufen — und wenn ja, bis wann?
Erklärung: Beim Warenkauf im Fernabsatz beginnt die 14-Tage-Frist mit dem Erhalt der Ware, nicht mit der Bestellung (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Anprobieren ist erlaubt: Man darf die Ware so prüfen wie im Laden.
Lena kauft am Samstag im Laden in der Innenstadt eine Jeans für 50 €. Zu Hause gefällt sie ihr nicht mehr. Kann Lena widerrufen — und wenn ja, bis wann?
Erklärung: Das Widerrufsrecht gibt es beim Fernabsatz und bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen (§§ 312b, 312c, 312g BGB) — im Ladengeschäft konnte Lena die Jeans ja ansehen und anprobieren. Nimmt der Laden sie zurück, ist das Kulanz.
Am 4. Mai klingelt ein Vertreter bei Familie Weber und verkauft ihr einen Staubsauger für 890 €; das Gerät bleibt gleich da. Kann Familie Weber widerrufen — und wenn ja, bis wann?
Erklärung: An der Haustür wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen (§ 312b BGB) — genau dafür gibt es die 14 Tage (§§ 312g Abs. 1, 355 Abs. 2 BGB). Der Überrumpelungsschutz ist der Grund, nicht die Frage, ob man die Ware vorher sehen konnte.
Tom kauft am Samstag am Stand eines Händlers auf dem Wochenmarkt eine Pfanne für 35 €. Der Händler steht dort jeden Samstag mit demselben Stand. Kann Tom widerrufen — und wenn ja, bis wann?
Erklärung: Geschäftsräume sind auch bewegliche Verkaufsstände, an denen der Unternehmer gewöhnlich verkauft (§ 312b Abs. 2 BGB). Tom wurde nicht überrumpelt: Er ist zum Stand gegangen und konnte die Pfanne in die Hand nehmen.
Nina bestellt online eine Musik-CD für 15 €. Nach der Lieferung reißt sie die Folienversiegelung auf und hört die CD an. Zwei Tage später will sie sie zurückschicken. Kann Nina widerrufen — und wenn ja, bis wann?
Erklärung: Für versiegelte Ton- und Videoaufnahmen sowie Computersoftware erlischt das Widerrufsrecht, sobald die Versiegelung entfernt ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB) — sonst könnte man kopieren und zurückschicken. Wäre die Folie noch dran, dürfte Nina widerrufen.
Ben lässt online ein T-Shirt mit einem selbst hochgeladenen Foto bedrucken, 24 €. Nach der Lieferung will er es zurückgeben. Kann Ben widerrufen — und wenn ja, bis wann?
Erklärung: Waren, die nach Kundenwunsch angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, sind vom Widerruf ausgenommen (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der Händler könnte Bens Foto-Shirt an niemanden sonst verkaufen.
Lena bestellt am 3. Februar online eine Lampe; geliefert wird sie am 6. Februar. Der Shop hat sie nirgends über ein Widerrufsrecht informiert. Am 20. April will Lena widerrufen. Kann sie widerrufen — und wenn ja, bis wann?
Erklärung: Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die Frist gar nicht erst zu laufen (§ 356 Abs. 3 Satz 1 BGB); das Widerrufsrecht endet dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn (§ 356 Abs. 4 BGB). Die Belehrung ist damit im Interesse des Shops — sie beendet seine Unsicherheit.
Nina ist inzwischen 18 und schließt am 10. Juni online einen Handyvertrag über 24 Monate zu 15 € im Monat ab. Am 20. Juni bereut sie es. Kann Nina widerrufen — und wenn ja, bis wann?
Erklärung: Auch ein Dienstleistungsvertrag im Fernabsatz ist widerruflich; hier beginnt die Frist nicht mit einer Lieferung, sondern mit dem Vertragsschluss (§§ 312g Abs. 1, 355 Abs. 2 BGB). Mit 15 hätte Nina denselben Vertrag ohne Zustimmung ihrer Eltern gar nicht wirksam schließen können (§ 108 BGB).
Toms Toaster, vor fĂĽnf Monaten im Elektromarkt gekauft, heizt nicht mehr. Der Markt sagt, Tom habe ihn falsch benutzt. Wer muss beweisen, dass der Fehler schon bei der Ăśbergabe da war?
Erklärung: Zeigt sich der Mangel innerhalb von zwölf Monaten nach der Übergabe, wird vermutet, dass er schon vorhanden war; widerlegen muss das der Verkäufer (§ 477 Abs. 1 BGB — seit dem 1. Januar 2022 zwölf statt sechs Monate). Das nennt man Beweislastumkehr.
Bens Drucker, vor 15 Monaten im Laden gekauft, druckt nicht mehr. Der Laden bestreitet, dass der Fehler von Anfang an angelegt war. Wer muss beweisen, dass der Fehler schon bei der Ăśbergabe da war?
Erklärung: Die Beweislastumkehr gilt nur zwölf Monate (§ 477 Abs. 1 BGB, Stand 2026). Danach besteht der Anspruch bis zum Ende der zwei Jahre weiter — aber jetzt muss der Käufer beweisen, und genau daran scheitern die meisten späten Fälle.
Ninas neues Handy zeigt drei Wochen nach dem Kauf einen Streifen im Display. Der Verkäufer vermutet, sie habe es fallen lassen. Wer muss beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe da war?
Erklärung: Drei Wochen liegen weit innerhalb der zwölf Monate, in denen der Mangel als von Anfang an vorhanden vermutet wird (§ 477 Abs. 1 BGB). Nina muss nichts beweisen — der Verkäufer müsste die Vermutung widerlegen.
Ben schickt die online bestellten Schuhe innerhalb der Frist zurück und schreibt dazu nur „Ich widerrufe den Kauf“. Der Shop verlangt eine Begründung; ohne sie sei der Widerruf unwirksam.
Erklärung: Falsch. Der Widerruf muss eindeutig erklärt werden, mehr nicht — eine Begründung verlangt das Gesetz ausdrücklich nicht (§ 355 Abs. 1 BGB). „Es gefällt mir nicht“ ist ein vollkommen ausreichender Grund, weil es gar keinen Grund braucht.
Herr Barth unterschreibt bei einem Vertreter am eigenen Küchentisch einen Vertrag über einen Wasserfilter für 340 €. Auch dieser Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
Erklärung: Richtig. Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen werden, sind widerruflich (§§ 312b, 312g Abs. 1 BGB). Der Gesetzgeber schützt hier vor der Überrumpelung an der Tür.
Ben hat die Schuhe im Internet bestellt: Käufer und Verkäufer standen sich nie gegenüber. So einen Vertrag nennt man ___vertrag — nur dort und an der Haustür gibt es die 14 Tage.
Erklärung: Ein Fernabsatzvertrag wird ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen — Internet, Telefon, Katalog (§ 312c BGB). Weil man die Ware vorher nicht prüfen kann, gibt es das Widerrufsrecht.
Toms Toaster geht nach fünf Monaten kaputt. In den ersten zwölf Monaten muss nicht Tom, sondern der ___ beweisen, dass das Gerät bei der Übergabe in Ordnung war.
Erklärung: Diese Beweislastumkehr steht in § 477 Abs. 1 BGB (seit 1. Januar 2022 zwölf statt sechs Monate). Sie ist der praktisch wichtigste Verbraucherschutz überhaupt — ohne sie würden fast alle Streitfälle am Beweis scheitern.
Lena erhält ihre online bestellte Lampe am 6. Februar 2026 und ist ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden. Wie viele Tage hat sie ab dem Erhalt Zeit, den Kauf zu widerrufen?
Erklärung: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt beim Warenkauf mit dem Erhalt der Ware (§§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB, Stand 2026). Ohne Belehrung wären es zwölf Monate und 14 Tage gewesen.
Kim will nachlesen, warum sie online bestellte, schnell verderbliche Erdbeeren nicht widerrufen kann. In welchem Absatz von § 312g BGB stehen die Ausnahmen vom Widerrufsrecht?
Erklärung: § 312g Abs. 2 BGB zählt die Verträge auf, bei denen kein Widerrufsrecht besteht – darunter schnell verderbliche Waren (Nr. 2), nach Kundenwunsch angefertigte Waren (Nr. 1) und entsiegelte Ton- und Videoaufnahmen (Nr. 6).
Ein Onlineshop hat Herrn Kraft nirgends über ein Widerrufsrecht informiert. Drei Wochen nach Erhalt will er die bestellte Bohrmaschine widerrufen. — Das ist noch möglich.
Erklärung: Richtig. Ohne Belehrung beginnt die 14-Tage-Frist gar nicht (§ 356 Abs. 3 BGB); das Widerrufsrecht erlischt erst zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn (§ 356 Abs. 4 BGB).
Ein Shop hat Frau Ilić nicht belehrt. Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens nach wie vielen Monaten (und 14 Tagen) ab dem regulären Fristbeginn?
Erklärung: Zwölf Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 4 Satz 1 BGB) – die normale Frist von 14 Tagen plus ein Jahr.
Am 1. Oktober 2026 bekommt Kim online bestellte Kopfhörer. Der Shop schreibt: „Widerruf nur per Brief an unsere Adresse.“ — Kim kann trotzdem über eine Schaltfläche auf der Website widerrufen, die der Shop anbieten muss.
Erklärung: Richtig. Seit dem 19. Juni 2026 muss ein Unternehmer bei Fernabsatzverträgen über eine Website eine gut lesbare Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen“) bereitstellen (§ 356a BGB). Daneben bleibt jede andere eindeutige Erklärung möglich, etwa eine E-Mail (§ 355 Abs. 1 BGB).
Frage beantworten
Herr Lehmann (72) nimmt an einer Busfahrt teil, die ein Händler organisiert, um dort Waren zu verkaufen. Im Gasthaus kauft er eine Heizdecke für 199 € und nimmt sie gleich mit. Zwei Tage später bereut er den Kauf. Prüfe in zwei bis vier Sätzen, ob Herr Lehmann widerrufen kann.
Erklärung: Kaffeefahrt = Ausflug des Unternehmers (§ 312b Abs. 1 Nr. 4 BGB): Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen, Widerruf binnen 14 Tagen ohne Begründung (§§ 312g, 355 BGB).