Die Anspruchsgrundlage finden
Herr Albrecht verlangt von Bens Mutter 300 € für die Scheibe. Gegen wen richtet sich dieser Anspruch?
Erklärung: „Von wem?“ fragt nach dem Anspruchsgegner – der Person, von der etwas verlangt wird. Hier ist das Bens Mutter. Herr Albrecht ist der Anspruchsteller; einen Anspruch gegen Ben müsste man getrennt prüfen.
Herr Albrecht will die 300 € von Ben und von dessen Mutter. Das ist ein einziger Anspruch, den man einmal prüft.
Erklärung: Falsch. Ein Anspruch verbindet genau zwei Personen (§ 194 Abs. 1 BGB: „von einem anderen“). Albrecht gegen Ben und Albrecht gegen die Mutter sind zwei Ansprüche mit zwei verschiedenen Anspruchsgrundlagen (§ 823 Abs. 1 und § 832 BGB).
Jana schreibt dem Fahrrad-Shop: „Ich trete vom Kauf zurück und will mein Geld zurück.“ Was ist ihr Begehren?
Erklärung: „Was?“ fragt nach dem Begehren, also danach, was genau verlangt wird. Jana will ihr Geld zurück, keine Reparatur. Eine Strafe kann sie nicht verlangen – strafen kann nur der Staat.
Herr Sommer verlangt von Nele die restlichen 240 € für ihr Handy. Woraus?
Erklärung: Der Verkäufer will Geld vom Käufer: Die Pflicht, den Kaufpreis zu zahlen, steht in § 433 Abs. 2 BGB. Abs. 1 regelt die Pflichten des Verkäufers; § 823 Abs. 1 setzt eine Rechtsgutverletzung voraus, nicht einen Vertrag.
Nele hat Kopfhörer im Laden bezahlt; sie sollen morgen abgeholt werden. Der Laden gibt sie nicht heraus. Woraus kann Nele die Übergabe verlangen?
Erklärung: Durch den Kaufvertrag allein wird Nele nicht Eigentümerin – Eigentum geht erst mit Einigung und Übergabe über (§ 929 BGB, Trennungsprinzip aus Kurs 3). § 985 hilft nur dem Eigentümer. Nele verlangt deshalb aus dem Vertrag: Übergabe und Eigentum nach § 433 Abs. 1 BGB.
Ein Mitschüler findet Neles verlorene Kopfhörer und behält sie. Woraus kann Nele sie zurückverlangen?
Erklärung: Nele ist Eigentümerin, der Finder hat die Kopfhörer in seiner Gewalt – er ist Besitzer. Der Eigentümer kann vom Besitzer die Herausgabe verlangen (§ 985 BGB). Einen Kaufvertrag gibt es nicht, und ein Strafgesetz gibt nie einen Anspruch.
An Janas neuem Fahrrad springt die Schaltung heraus. Sie will, dass der Shop sie repariert. Woraus?
Erklärung: Ist die gekaufte Sache mangelhaft, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen: Beseitigung des Mangels oder eine neue Sache (§ 437 Nr. 1 i. V. m. § 439 Abs. 1 BGB). § 433 Abs. 2 ist der Anspruch des Verkäufers; § 823 setzt voraus, dass jemand ein Rechtsgut verletzt hat.
Ben (9) schießt den Ball durch Herrn Albrechts Scheibe. Woraus verlangt Albrecht von Ben 300 €?
Erklärung: Zwischen Albrecht und Ben gibt es keinen Vertrag. Wer fremdes Eigentum schuldhaft und widerrechtlich verletzt, schuldet Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB. § 303 StGB droht eine Strafe an; Geld für Albrecht folgt daraus nicht.
Herr Albrecht kann die 300 € für seine Scheibe aus § 303 StGB verlangen.
Erklärung: Falsch. Die Rechtsfolge des § 303 StGB ist eine Strafe, die der Staat verhängt; eine Geldstrafe fließt an den Staat. Ein Strafgesetz ist nie eine Anspruchsgrundlage. Albrechts Geld kann nur aus einer Norm des Zivilrechts kommen, hier § 823 Abs. 1 BGB.
Herr Albrecht will die 300 € von Bens Mutter, die im Haus war. Welche Anspruchsgrundlage prüft er gegen sie?
Erklärung: Die Mutter hat nicht geschossen – § 823 Abs. 1 verlangt eine eigene Handlung des Anspruchsgegners. Für Aufsichtspflichtige gibt es eine eigene Norm: § 832 Abs. 1 BGB, der danach fragt, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.
Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, heißt nach § 194 Abs. 1 BGB ___.
Erklärung: § 194 Abs. 1 BGB definiert den Anspruch als „das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen“. Die Norm, die ihn gibt, ist die Anspruchsgrundlage.
„§ 437 Nr. 1 i. V. m. § 439 BGB“ liest man: § 437 Nr. 1 in ___ mit § 439 BGB.
Erklärung: „i. V. m.“ heißt „in Verbindung mit“: Erst beide Normen zusammen ergeben die Anspruchsgrundlage – § 437 Nr. 1 verweist auf § 439, der die Nacherfüllung genauer regelt.
Nele will, dass Tim ihr Foto aus dem Klassenchat löscht und nicht wieder postet. Welche Rechtsfolge muss ihre Anspruchsgrundlage haben?
Erklärung: Die Anspruchsgrundlage muss genau das Begehren geben. Nele will kein Geld und keine Strafe, sondern dass das Foto verschwindet und wegbleibt: Beseitigung und Unterlassung (wie in § 1004 Abs. 1 BGB, den die Gerichte entsprechend auf das Recht am eigenen Bild anwenden).
Neles Kaufvertrag über das Handy ist unwirksam; 240 € hat sie schon gezahlt. Sie kann die 240 € aus § 433 BGB zurückverlangen.
Erklärung: Falsch. Ohne wirksamen Vertrag gibt es keinen Anspruch aus § 433 BGB – weder für den Händler noch für Nele. Wer etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat, muss es herausgeben (§ 812 Abs. 1 BGB): Darauf stützt Nele die Rückzahlung, der Händler die Rückgabe des Handys.
Bringe die Schritte in die Reihenfolge, in der man einen Anspruch findet.
Erklärung: Erst das Was (Begehren) und das Von-wem (Gegner), dann das Woraus: eine Norm, deren Rechtsfolge genau das Begehren gibt. Erst danach wird geprüft, ob ihr Tatbestand im Fall erfüllt ist.
Frage beantworten
Nele (15) bestellt mit Erlaubnis ihrer Mutter im Online-Shop „Klangwerk“ Kopfhörer für 80 € und bezahlt sofort. Zwei Wochen später ist noch nichts geliefert; der Shop antwortet nicht. Bestimme in zwei bis vier Sätzen: Wer will was von wem woraus?
Erklärung: Nele ist Anspruchstellerin, der Shop Anspruchsgegner. Sie will die Lieferung, also Übergabe und Eigentum: § 433 Abs. 1 BGB. Eigentümerin wird sie erst mit der Übergabe (§ 929 BGB), deshalb hilft § 985 hier noch nicht.
Frage beantworten
Max (16) reißt Nele im Bus aus Spaß ihren Fahrradhelm aus der Hand und wirft ihn gegen die Haltestange; die Schale bricht. Ein neuer Helm kostet 50 €. Neles Mutter sagt: „Den zeigen wir an, dann muss er zahlen.“ Bestimme in zwei bis vier Sätzen, wer was von wem woraus verlangen kann, und ob die Anzeige dabei hilft.
Erklärung: Zwei getrennte Fragen: zivilrechtlich Nele gegen Max auf 50 € aus § 823 Abs. 1 BGB; strafrechtlich, ob Max sich nach § 303 StGB strafbar gemacht hat. Eine Strafe ersetzt den Schaden nicht.
Herr Albrecht behält Bens Ball. Ben will ihn zurück. Woraus?
Erklärung: Ben will keinen Schadensersatz, sondern seine eigene Sache zurück: Der Eigentümer verlangt vom Besitzer die Herausgabe (§ 985 BGB). Ob Albrecht den Ball zurückhalten darf, bis die Scheibe bezahlt ist, ist eine zweite Frage – die Anspruchsgrundlage bleibt § 985.