Die Anspruchsgrundlage finden
Finding the Basis of Claim
Die Lernenden zerlegen ein Begehren mit der Formel „Wer will was von wem woraus?“ und suchen die Norm, deren Rechtsfolge genau das Gewollte gibt: § 433 Abs. 2 (Kaufpreis), § 433 Abs. 1 (Übergabe und Eigentum), § 437 Nr. 1 i. V. m. § 439 (Nacherfüllung), § 823 Abs. 1 (Schadensersatz ohne Vertrag), § 832 (Eltern), § 985 (Herausgabe an den Eigentümer); § 812 nur erwähnt. Verdrängt werden „das Strafgesetz gibt mir mein Geld“ und „eine Prüfung für alle Beteiligten“ (jeder Anspruch hat genau einen Gegner). Ziel: der Obersatz jedes Gutachtens in Abschnitt 2 und in den vier Fällen beginnt mit dieser Wahl (Stand 2026).
Wer will was von wem?
Dienstagabend klingelt Herr Albrecht bei Hoffmanns. In der Hand hält er Bens Fußball, hinter ihm klafft ein Loch in der Scheibe seines Wintergartens. „300 € kostet das neue Glas. Ich will mein Geld – von euch!“ Von wem genau? Von Ben, der geschossen hat? Von seiner Mutter, die im Haus war? Von beiden?
Juristinnen und Juristen beginnen jeden Fall mit derselben Frage:
Wer will was von wem woraus? Wer ist Herr
Albrecht. Er will was: 300 € – das ist sein
„Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch) …“
— § 194 Abs. 1 BGB (gekürzt)
Ein Anspruch verbindet immer genau zwei Personen. Will Herr Albrecht das Geld von Ben und von dessen Mutter, sind das zwei Ansprüche, und jeder wird für sich geprüft. Bleibt die vierte Frage: woraus?
Woraus: die Anspruchsgrundlage
Ein Anspruch besteht nur, wenn ein Gesetz ihn gibt. Die Norm, auf die man
ihn stützt, heißt
- den Kaufpreis bekommen: § 433 Abs. 2 BGB (Pflicht des Käufers);
- die gekaufte Sache bekommen und ihr Eigentümer werden: § 433 Abs. 1 BGB (Pflicht des Verkäufers);
- Reparatur oder eine neue Sache, weil die gekaufte mangelhaft ist: § 437 Nr. 1 in Verbindung mit § 439 BGB;
- Schadensersatz von jemandem, mit dem man keinen Vertrag hat: § 823 Abs. 1 BGB, gegen Eltern § 832 BGB;
- die eigene Sache von dem zurück, der sie hat:
„Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.“
— § 985 BGB
Steht bei einer Norm „i. V. m.“, heißt das „in Verbindung mit“: Erst beide Normen zusammen ergeben die Anspruchsgrundlage. Ordne in der Figur unten die Begehren der Familie Hoffmann und ihrer Nachbarn zu:
- § 433 Abs. 2 BGB
- § 433 Abs. 1 BGB
- § 437 Nr. 1 i. V. m. § 439 BGB
- § 823 Abs. 1 BGB
- § 985 BGB
- Herr Sommer will von Nele die offenen 240 € für das Handy.
- Jana hat das Fahrrad bezahlt und will, dass der Shop es endlich liefert.
- Jana will, dass der Shop die defekte Schaltung repariert.
- Herr Albrecht will von Ben 300 € für die Scheibe.
- Ein Mitschüler hat Neles verlorene Kopfhörer gefunden und behält sie. Nele will sie zurück.
- Ben will seinen Ball von Herrn Albrecht zurück.
- Herr Sommer will die erste Rate von 40 €.
Ähnlich und doch verschieden: Jana will ein Fahrrad, das noch beim Shop steht – ihr gehört es noch nicht, also hilft nur der Kaufvertrag (§ 433 Abs. 1). Nele will Kopfhörer, die ihr schon gehören – dafür braucht sie keinen Vertrag, sondern § 985.
Keine Anspruchsgrundlage: das Strafgesetz
„Das ist Sachbeschädigung, § 303 StGB!“, ruft Herr Albrecht. Mag sein – aber aus § 303 StGB bekommt er keinen Cent. Die Rechtsfolge dieser Norm ist eine Strafe, und die verhängt der Staat; wie Kurs 1 gezeigt hat, fließt eine Geldstrafe an den Staat. Ein Strafgesetz ist deshalb nie eine Anspruchsgrundlage. Ob jemand bestraft wird, prüft man getrennt: nicht „Wer will was von wem?“, sondern „Hat sich jemand strafbar gemacht?“
Auch der Gegner muss passen. Gegen Bens Mutter hilft § 823 Abs. 1 nicht – sie hat nicht geschossen. Für sie gibt es eine eigene Norm, § 832 BGB, die nach ihrer Aufsicht fragt. Und manchmal ist gar kein Vertrag wirksam, aber schon Geld geflossen. Wer etwas „ohne rechtlichen Grund erlangt“, muss es nach § 812 Abs. 1 BGB herausgeben; das wird im Handy-Fall wichtig.
Mit der Norm in der Hand ist die Hälfte geschafft. Die andere Hälfte: zeigen, dass ihr Tatbestand im Fall erfüllt ist – Schritt für Schritt, so dass jeder es nachprüfen kann. Wie man das aufschreibt, zeigt der nächste Abschnitt.
Voraussetzungen (2)
Ermöglicht (2)
Herr Albrecht verlangt von Bens Mutter 300 € für die Scheibe. Gegen wen richtet sich dieser Anspruch?
Herr Albrecht will die 300 € von Ben und von dessen Mutter. Das ist ein einziger Anspruch, den man einmal prüft.
Jana schreibt dem Fahrrad-Shop: „Ich trete vom Kauf zurück und will mein Geld zurück.“ Was ist ihr Begehren?
Herr Sommer verlangt von Nele die restlichen 240 € für ihr Handy. Woraus?
Ein Mitschüler findet Neles verlorene Kopfhörer und behält sie. Woraus kann Nele sie zurückverlangen?
Ben (9) schießt den Ball durch Herrn Albrechts Scheibe. Woraus verlangt Albrecht von Ben 300 €?
Herr Albrecht kann die 300 € für seine Scheibe aus § 303 StGB verlangen.
Nele hat Kopfhörer im Laden bezahlt; sie sollen morgen abgeholt werden. Der Laden gibt sie nicht heraus. Woraus kann Nele die Übergabe verlangen?
An Janas neuem Fahrrad springt die Schaltung heraus. Sie will, dass der Shop sie repariert. Woraus?
Herr Albrecht will die 300 € von Bens Mutter, die im Haus war. Welche Anspruchsgrundlage prüft er gegen sie?
Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, heißt nach § 194 Abs. 1 BGB ___.
„§ 437 Nr. 1 i. V. m. § 439 BGB“ liest man: § 437 Nr. 1 in ___ mit § 439 BGB.
Bringe die Schritte in die Reihenfolge, in der man einen Anspruch findet.
Herr Albrecht behält Bens Ball. Ben will ihn zurück. Woraus?
Nele will, dass Tim ihr Foto aus dem Klassenchat löscht und nicht wieder postet. Welche Rechtsfolge muss ihre Anspruchsgrundlage haben?
Neles Kaufvertrag über das Handy ist unwirksam; 240 € hat sie schon gezahlt. Sie kann die 240 € aus § 433 BGB zurückverlangen.
Nele (15) bestellt mit Erlaubnis ihrer Mutter im Online-Shop „Klangwerk“ Kopfhörer für 80 € und bezahlt sofort. Zwei Wochen später ist noch nichts geliefert; der Shop antwortet nicht. Bestimme in zwei bis vier Sätzen: Wer will was von wem woraus?
Max (16) reißt Nele im Bus aus Spaß ihren Fahrradhelm aus der Hand und wirft ihn gegen die Haltestange; die Schale bricht. Ein neuer Helm kostet 50 €. Neles Mutter sagt: „Den zeigen wir an, dann muss er zahlen.“ Bestimme in zwei bis vier Sätzen, wer was von wem woraus verlangen kann, und ob die Anzeige dabei hilft.