Die Anspruchsgrundlage finden

Finding the Basis of Claim

Wirtschaft und Recht Klasse 9 18 Aufgaben
RechtKerncurriculum

Die Lernenden zerlegen ein Begehren mit der Formel „Wer will was von wem woraus?“ und suchen die Norm, deren Rechtsfolge genau das Gewollte gibt: § 433 Abs. 2 (Kaufpreis), § 433 Abs. 1 (Übergabe und Eigentum), § 437 Nr. 1 i. V. m. § 439 (Nacherfüllung), § 823 Abs. 1 (Schadensersatz ohne Vertrag), § 832 (Eltern), § 985 (Herausgabe an den Eigentümer); § 812 nur erwähnt. Verdrängt werden „das Strafgesetz gibt mir mein Geld“ und „eine Prüfung für alle Beteiligten“ (jeder Anspruch hat genau einen Gegner). Ziel: der Obersatz jedes Gutachtens in Abschnitt 2 und in den vier Fällen beginnt mit dieser Wahl (Stand 2026).

Wer will was von wem?

Dienstagabend klingelt Herr Albrecht bei Hoffmanns. In der Hand hält er Bens Fußball, hinter ihm klafft ein Loch in der Scheibe seines Wintergartens. „300 € kostet das neue Glas. Ich will mein Geld – von euch!“ Von wem genau? Von Ben, der geschossen hat? Von seiner Mutter, die im Haus war? Von beiden?

Juristinnen und Juristen beginnen jeden Fall mit derselben Frage: Wer will was von wem woraus? Wer ist Herr Albrecht. Er will was: 300 € – das ist sein Begehren. Von wem muss man für jede Person einzeln beantworten. Das Recht, von einem anderen etwas zu verlangen, heißt Anspruch:

„Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch) …“
— § 194 Abs. 1 BGB (gekürzt)

Ein Anspruch verbindet immer genau zwei Personen. Will Herr Albrecht das Geld von Ben und von dessen Mutter, sind das zwei Ansprüche, und jeder wird für sich geprüft. Bleibt die vierte Frage: woraus?

Woraus: die Anspruchsgrundlage

Ein Anspruch besteht nur, wenn ein Gesetz ihn gibt. Die Norm, auf die man ihn stützt, heißt Anspruchsgrundlage. Gesucht ist eine Norm, deren Rechtsfolge genau das gibt, was der Anspruchsteller will – wie in Kurs 1 gelesen: Wenn der Tatbestand erfüllt ist, dann tritt die Rechtsfolge ein. Für die Fälle dieser Woche braucht man sechs Normen:

  • den Kaufpreis bekommen: § 433 Abs. 2 BGB (Pflicht des Käufers);
  • die gekaufte Sache bekommen und ihr Eigentümer werden: § 433 Abs. 1 BGB (Pflicht des Verkäufers);
  • Reparatur oder eine neue Sache, weil die gekaufte mangelhaft ist: § 437 Nr. 1 in Verbindung mit § 439 BGB;
  • Schadensersatz von jemandem, mit dem man keinen Vertrag hat: § 823 Abs. 1 BGB, gegen Eltern § 832 BGB;
  • die eigene Sache von dem zurück, der sie hat:
„Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.“
— § 985 BGB

Steht bei einer Norm „i. V. m.“, heißt das „in Verbindung mit“: Erst beide Normen zusammen ergeben die Anspruchsgrundlage. Ordne in der Figur unten die Begehren der Familie Hoffmann und ihrer Nachbarn zu:

  • § 433 Abs. 2 BGB
  • § 433 Abs. 1 BGB
  • § 437 Nr. 1 i. V. m. § 439 BGB
  • § 823 Abs. 1 BGB
  • § 985 BGB
  • Herr Sommer will von Nele die offenen 240 € für das Handy.
  • Jana hat das Fahrrad bezahlt und will, dass der Shop es endlich liefert.
  • Jana will, dass der Shop die defekte Schaltung repariert.
  • Herr Albrecht will von Ben 300 € für die Scheibe.
  • Ein Mitschüler hat Neles verlorene Kopfhörer gefunden und behält sie. Nele will sie zurück.
  • Ben will seinen Ball von Herrn Albrecht zurück.
  • Herr Sommer will die erste Rate von 40 €.
Ordne jedes Begehren einer Norm zu und drücke „Prüfen“: Welche zwei Begehren klingen ähnlich, brauchen aber verschiedene Normen?

Ähnlich und doch verschieden: Jana will ein Fahrrad, das noch beim Shop steht – ihr gehört es noch nicht, also hilft nur der Kaufvertrag (§ 433 Abs. 1). Nele will Kopfhörer, die ihr schon gehören – dafür braucht sie keinen Vertrag, sondern § 985.

Keine Anspruchsgrundlage: das Strafgesetz

„Das ist Sachbeschädigung, § 303 StGB!“, ruft Herr Albrecht. Mag sein – aber aus § 303 StGB bekommt er keinen Cent. Die Rechtsfolge dieser Norm ist eine Strafe, und die verhängt der Staat; wie Kurs 1 gezeigt hat, fließt eine Geldstrafe an den Staat. Ein Strafgesetz ist deshalb nie eine Anspruchsgrundlage. Ob jemand bestraft wird, prüft man getrennt: nicht „Wer will was von wem?“, sondern „Hat sich jemand strafbar gemacht?“

Auch der Gegner muss passen. Gegen Bens Mutter hilft § 823 Abs. 1 nicht – sie hat nicht geschossen. Für sie gibt es eine eigene Norm, § 832 BGB, die nach ihrer Aufsicht fragt. Und manchmal ist gar kein Vertrag wirksam, aber schon Geld geflossen. Wer etwas „ohne rechtlichen Grund erlangt“, muss es nach § 812 Abs. 1 BGB herausgeben; das wird im Handy-Fall wichtig.

Mit der Norm in der Hand ist die Hälfte geschafft. Die andere Hälfte: zeigen, dass ihr Tatbestand im Fall erfüllt ist – Schritt für Schritt, so dass jeder es nachprüfen kann. Wie man das aufschreibt, zeigt der nächste Abschnitt.

Leicht
Multiple Choice #1 15s ▶ Testen

Herr Albrecht verlangt von Bens Mutter 300 € für die Scheibe. Gegen wen richtet sich dieser Anspruch?

  • ● gegen Bens Mutter
  • ○ gegen Ben
  • ○ gegen Herrn Albrecht
„Von wem?“ fragt nach dem Anspruchsgegner – der Person, von der etwas verlangt wird. Hier ist das Bens Mutter. Herr Albrecht ist der Anspruchsteller; einen Anspruch gegen Ben müsste man getrennt prüfen.
Wahr / Falsch #2 15s ▶ Testen

Herr Albrecht will die 300 € von Ben und von dessen Mutter. Das ist ein einziger Anspruch, den man einmal prüft.

✓ Falsch
Falsch. Ein Anspruch verbindet genau zwei Personen (§ 194 Abs. 1 BGB: „von einem anderen“). Albrecht gegen Ben und Albrecht gegen die Mutter sind zwei Ansprüche mit zwei verschiedenen Anspruchsgrundlagen (§ 823 Abs. 1 und § 832 BGB).
Multiple Choice #3 15s ▶ Testen

Jana schreibt dem Fahrrad-Shop: „Ich trete vom Kauf zurück und will mein Geld zurück.“ Was ist ihr Begehren?

  • ● Rückzahlung der 600 €
  • ○ eine reparierte Schaltung
  • ○ eine Strafe für den Shop
„Was?“ fragt nach dem Begehren, also danach, was genau verlangt wird. Jana will ihr Geld zurück, keine Reparatur. Eine Strafe kann sie nicht verlangen – strafen kann nur der Staat.
Multiple Choice #4 20s ▶ Testen

Herr Sommer verlangt von Nele die restlichen 240 € für ihr Handy. Woraus?

  • ● § 433 Abs. 2 BGB
  • ○ § 433 Abs. 1 BGB
  • ○ § 823 Abs. 1 BGB
Der Verkäufer will Geld vom Käufer: Die Pflicht, den Kaufpreis zu zahlen, steht in § 433 Abs. 2 BGB. Abs. 1 regelt die Pflichten des Verkäufers; § 823 Abs. 1 setzt eine Rechtsgutverletzung voraus, nicht einen Vertrag.
Multiple Choice #5 20s ▶ Testen

Ein Mitschüler findet Neles verlorene Kopfhörer und behält sie. Woraus kann Nele sie zurückverlangen?

  • ● § 985 BGB
  • ○ § 433 Abs. 1 BGB
  • ○ § 303 StGB
Nele ist Eigentümerin, der Finder hat die Kopfhörer in seiner Gewalt – er ist Besitzer. Der Eigentümer kann vom Besitzer die Herausgabe verlangen (§ 985 BGB). Einen Kaufvertrag gibt es nicht, und ein Strafgesetz gibt nie einen Anspruch.
Multiple Choice #6 20s ▶ Testen

Ben (9) schießt den Ball durch Herrn Albrechts Scheibe. Woraus verlangt Albrecht von Ben 300 €?

  • ● § 823 Abs. 1 BGB
  • ○ § 433 Abs. 2 BGB
  • ○ § 303 Abs. 1 StGB
Zwischen Albrecht und Ben gibt es keinen Vertrag. Wer fremdes Eigentum schuldhaft und widerrechtlich verletzt, schuldet Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB. § 303 StGB droht eine Strafe an; Geld für Albrecht folgt daraus nicht.
Wahr / Falsch #7 15s ▶ Testen

Herr Albrecht kann die 300 € für seine Scheibe aus § 303 StGB verlangen.

✓ Falsch
Falsch. Die Rechtsfolge des § 303 StGB ist eine Strafe, die der Staat verhängt; eine Geldstrafe fließt an den Staat. Ein Strafgesetz ist nie eine Anspruchsgrundlage. Albrechts Geld kann nur aus einer Norm des Zivilrechts kommen, hier § 823 Abs. 1 BGB.
Mittel
Multiple Choice #1 35s ▶ Testen

Nele hat Kopfhörer im Laden bezahlt; sie sollen morgen abgeholt werden. Der Laden gibt sie nicht heraus. Woraus kann Nele die Übergabe verlangen?

  • ● § 433 Abs. 1 BGB
  • ○ § 985 BGB
  • ○ § 433 Abs. 2 BGB
Durch den Kaufvertrag allein wird Nele nicht Eigentümerin – Eigentum geht erst mit Einigung und Übergabe über (§ 929 BGB, Trennungsprinzip aus Kurs 3). § 985 hilft nur dem Eigentümer. Nele verlangt deshalb aus dem Vertrag: Übergabe und Eigentum nach § 433 Abs. 1 BGB.
Multiple Choice #2 25s ▶ Testen

An Janas neuem Fahrrad springt die Schaltung heraus. Sie will, dass der Shop sie repariert. Woraus?

  • ● § 437 Nr. 1 i. V. m. § 439 BGB
  • ○ § 433 Abs. 2 BGB
  • ○ § 823 Abs. 1 BGB
Ist die gekaufte Sache mangelhaft, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen: Beseitigung des Mangels oder eine neue Sache (§ 437 Nr. 1 i. V. m. § 439 Abs. 1 BGB). § 433 Abs. 2 ist der Anspruch des Verkäufers; § 823 setzt voraus, dass jemand ein Rechtsgut verletzt hat.
Multiple Choice #3 25s ▶ Testen

Herr Albrecht will die 300 € von Bens Mutter, die im Haus war. Welche Anspruchsgrundlage prüft er gegen sie?

  • ● § 832 Abs. 1 BGB
  • ○ § 823 Abs. 1 BGB
  • ○ § 433 Abs. 2 BGB
Die Mutter hat nicht geschossen – § 823 Abs. 1 verlangt eine eigene Handlung des Anspruchsgegners. Für Aufsichtspflichtige gibt es eine eigene Norm: § 832 Abs. 1 BGB, der danach fragt, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.
Lückentext #4 20s ▶ Testen

Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, heißt nach § 194 Abs. 1 BGB ___.

✓ Antwort: Anspruch
§ 194 Abs. 1 BGB definiert den Anspruch als „das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen“. Die Norm, die ihn gibt, ist die Anspruchsgrundlage.
Lückentext #5 20s ▶ Testen

„§ 437 Nr. 1 i. V. m. § 439 BGB“ liest man: § 437 Nr. 1 in ___ mit § 439 BGB.

✓ Antwort: Verbindung
„i. V. m.“ heißt „in Verbindung mit“: Erst beide Normen zusammen ergeben die Anspruchsgrundlage – § 437 Nr. 1 verweist auf § 439, der die Nacherfüllung genauer regelt.
Sortieren #6 30s ▶ Testen

Bringe die Schritte in die Reihenfolge, in der man einen Anspruch findet.

✓ Antwort: Begehren bestimmen,Gegner bestimmen,Norm mit passender Rechtsfolge suchen,Tatbestand am Fall prüfen
Erst das Was (Begehren) und das Von-wem (Gegner), dann das Woraus: eine Norm, deren Rechtsfolge genau das Begehren gibt. Erst danach wird geprüft, ob ihr Tatbestand im Fall erfüllt ist.
Multiple Choice #7 25s ▶ Testen

Herr Albrecht behält Bens Ball. Ben will ihn zurück. Woraus?

  • ● § 985 BGB
  • ○ § 823 Abs. 1 BGB
  • ○ § 433 Abs. 1 BGB
Ben will keinen Schadensersatz, sondern seine eigene Sache zurück: Der Eigentümer verlangt vom Besitzer die Herausgabe (§ 985 BGB). Ob Albrecht den Ball zurückhalten darf, bis die Scheibe bezahlt ist, ist eine zweite Frage – die Anspruchsgrundlage bleibt § 985.
Schwer
Multiple Choice #1 30s ▶ Testen

Nele will, dass Tim ihr Foto aus dem Klassenchat löscht und nicht wieder postet. Welche Rechtsfolge muss ihre Anspruchsgrundlage haben?

  • ● Beseitigung und Unterlassung
  • ○ Schadensersatz in Geld
  • ○ Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Die Anspruchsgrundlage muss genau das Begehren geben. Nele will kein Geld und keine Strafe, sondern dass das Foto verschwindet und wegbleibt: Beseitigung und Unterlassung (wie in § 1004 Abs. 1 BGB, den die Gerichte entsprechend auf das Recht am eigenen Bild anwenden).
Wahr / Falsch #2 25s ▶ Testen

Neles Kaufvertrag über das Handy ist unwirksam; 240 € hat sie schon gezahlt. Sie kann die 240 € aus § 433 BGB zurückverlangen.

✓ Falsch
Falsch. Ohne wirksamen Vertrag gibt es keinen Anspruch aus § 433 BGB – weder für den Händler noch für Nele. Wer etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat, muss es herausgeben (§ 812 Abs. 1 BGB): Darauf stützt Nele die Rückzahlung, der Händler die Rückgabe des Handys.
KI-bewertete Frage #3 180s ▶ Testen

Nele (15) bestellt mit Erlaubnis ihrer Mutter im Online-Shop „Klangwerk“ Kopfhörer für 80 € und bezahlt sofort. Zwei Wochen später ist noch nichts geliefert; der Shop antwortet nicht. Bestimme in zwei bis vier Sätzen: Wer will was von wem woraus?

✓ Antwort: Nele will von dem Online-Shop „Klangwerk“, dass er ihr die Kopfhörer übergibt und ihr das Eigentum daran verschafft. Anspruchsgrundlage ist § 433 Abs. 1 BGB, denn mit dem Kaufvertrag hat sich der Verkäufer genau dazu verpflichtet. § 985 BGB passt nicht, weil Nele noch nicht Eigentümerin der Kopfhörer ist.
Nele ist Anspruchstellerin, der Shop Anspruchsgegner. Sie will die Lieferung, also Übergabe und Eigentum: § 433 Abs. 1 BGB. Eigentümerin wird sie erst mit der Übergabe (§ 929 BGB), deshalb hilft § 985 hier noch nicht.
KI-bewertete Frage #4 200s ▶ Testen

Max (16) reißt Nele im Bus aus Spaß ihren Fahrradhelm aus der Hand und wirft ihn gegen die Haltestange; die Schale bricht. Ein neuer Helm kostet 50 €. Neles Mutter sagt: „Den zeigen wir an, dann muss er zahlen.“ Bestimme in zwei bis vier Sätzen, wer was von wem woraus verlangen kann, und ob die Anzeige dabei hilft.

✓ Antwort: Nele will von Max 50 € Schadensersatz für ihren Helm. Anspruchsgrundlage ist § 823 Abs. 1 BGB, weil Max ihr Eigentum verletzt hat und zwischen den beiden kein Vertrag besteht. Die Anzeige betrifft nur die Frage, ob Max wegen Sachbeschädigung bestraft wird (§ 303 StGB); das Strafgesetz gibt Nele keinen Anspruch auf die 50 €.
Zwei getrennte Fragen: zivilrechtlich Nele gegen Max auf 50 € aus § 823 Abs. 1 BGB; strafrechtlich, ob Max sich nach § 303 StGB strafbar gemacht hat. Eine Strafe ersetzt den Schaden nicht.