Wer muss beweisen? – Die Beweislastumkehr
Familie Kurz hat ihre Spülmaschine beim Händler gekauft. Wann muss der Händler beweisen, dass sie bei der Übergabe in Ordnung war?
Erklärung: Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe da war; der Händler muss das Gegenteil beweisen (§ 477 Abs. 1 BGB). Nach 16 Monaten muss die Familie beweisen, nach 25 Monaten sind die Ansprüche verjährt (§ 438 BGB).
Kais Kopfhörer aus dem Elektromarkt knistern acht Monate nach dem Kauf. Der Markt sagt: „Beweisen Sie erst, dass das ein Herstellungsfehler ist.“ — Der Markt hat recht.
Erklärung: Falsch. Acht Monate liegen im ersten Jahr: Es wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe da war (§ 477 Abs. 1 BGB). Beweisen muss der Markt, dass Kai die Kopfhörer beschädigt hat – nicht Kai das Gegenteil.
Wie viele Monate nach dem GefahrĂĽbergang gilt beim VerbrauchsgĂĽterkauf heute die Vermutung, dass ein Mangel schon bei Ăśbergabe da war?
Erklärung: Zwölf Monate – ein Jahr seit Gefahrübergang (§ 477 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bis Ende 2021 waren es sechs Monate; verlängert wurde die Frist mit der Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie 2019/771.
Jakobs Smartwatch vom Händler zeigt nach vier Monaten keinen Puls mehr an. Weil das im ersten Jahr geschieht, wird ___, dass der Fehler schon bei der Übergabe da war.
Erklärung: § 477 Abs. 1 BGB stellt eine Vermutung auf: Der Mangel gilt als bei Gefahrübergang vorhanden, bis der Händler das Gegenteil beweist.
Herr Ahmadi kauft am 1. Februar 2026 beim Händler einen Laptop. Am 15. November 2026 fällt der Lüfter aus. Der Händler behauptet, Herr Ahmadi habe die Lüftungsschlitze zugeklebt, kann das aber nicht belegen. Was gilt?
Erklärung: Zwischen Übergabe und Ausfall liegen gut neun Monate – innerhalb eines Jahres. Die Vermutung des § 477 Abs. 1 BGB gilt; der Händler müsste sie widerlegen. Die sechs Monate sind die Rechtslage bis 2021.
Familie Ott kauft bei einem gewerblichen HundezĂĽchter einen Welpen. Nach acht Monaten zeigt sich eine HĂĽfterkrankung. Wird vermutet, dass sie schon bei der Ăśbergabe vorlag?
Erklärung: Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt die Vermutung nur sechs Monate seit Gefahrübergang (§ 477 Abs. 1 Satz 2 BGB). Mängelrechte hat die Familie trotzdem (§ 90a BGB: für Tiere gelten die Vorschriften über Sachen entsprechend) – sie muss den Mangel bei Übergabe nur selbst beweisen.
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Merve (17) kauft mit Zustimmung ihrer Eltern beim Fahrradhändler ein neues Rad. Sieben Monate später bricht die Sattelstütze. Der Händler lehnt ab: „Da haben Sie zu viel Gepäck draufgeladen – beweisen Sie mir das Gegenteil.“ Prüfe in zwei bis vier Sätzen, wer hier beweisen muss, ob die Sattelstütze schon bei der Übergabe mangelhaft war.
Erklärung: Verbrauchsgüterkauf, Mangel nach sieben Monaten: Die Vermutung des § 477 Abs. 1 BGB gilt, die Beweislast für eine Überladung trägt der Händler.
Paulas Waschtrockner vom Fachhändler streikt nach 20 Monaten. — Paula hat noch Mängelrechte, muss aber beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe angelegt war.
Erklärung: Richtig. Die Mängelrechte bestehen zwei Jahre (§ 438 BGB), die Vermutung des § 477 BGB aber nur ein Jahr. Nach 20 Monaten liegt die Beweislast bei Paula.
Herr Wolf reklamiert seinen Rasenroboter 15 Monate nach dem Kauf beim Händler. Wer muss beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe da war?
Erklärung: Die Vermutung des § 477 Abs. 1 BGB endet nach einem Jahr. Danach gilt wieder die normale Regel: Wer ein Mängelrecht will, beweist den Mangel bei Übergabe. Die zwei Jahre sind die Verjährungsfrist, nicht die Dauer der Beweislastumkehr.
Sams Drohne vom Händler fällt nach 17 Monaten aus. Ob der Fehler schon bei der Übergabe da war, muss jetzt der ___ beweisen.
Erklärung: Nach Ablauf des ersten Jahres gibt es keine Vermutung mehr (§ 477 Abs. 1 BGB); die Beweislast liegt beim Käufer, hier bei Sam.
Tinas Fernseher, am 1. März 2025 beim Händler gekauft, zeigt am 1. Juli 2026 Streifen im Bild. Ein Gutachter bestätigt einen Produktionsfehler im Panel. Was kann Tina verlangen?
Erklärung: Nach 16 Monaten gilt keine Vermutung mehr, aber die Mängelrechte bestehen bis zum Ablauf von zwei Jahren (§ 438 BGB). Tina hat mit dem Gutachten bewiesen, was sie beweisen muss – also kann sie Nacherfüllung verlangen.
Dreimal bricht nach vier Monaten eine Fahrradkurbel. In welchem Fall wird vermutet, dass sie schon bei der Ăśbergabe mangelhaft war?
Erklärung: Die Vermutung des § 477 BGB gilt nur beim Verbrauchsgüterkauf: ein Verbraucher kauft von einem Unternehmer (§ 474 BGB). Beim Privatkauf und zwischen zwei Unternehmern muss der Käufer den Mangel bei Übergabe selbst beweisen.
Ole kauft über eine Kleinanzeige von einer Privatperson eine Spielkonsole. Nach drei Monaten fällt sie aus. — Die Verkäuferin muss beweisen, dass die Konsole bei der Übergabe in Ordnung war.
Erklärung: Falsch. Zwischen zwei Privatleuten gilt § 477 BGB nicht. Ole muss beweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe da war – falls die Gewährleistung nicht ohnehin ausgeschlossen wurde.
Ole will nachlesen, warum ihm die Vermutung beim Privatkauf nicht hilft. In welchem Paragrafen des BGB steht die Beweislastumkehr?
Erklärung: § 477 BGB („Beweislastumkehr“) steht im Untertitel über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) – deshalb gilt er nur, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer kauft.
Die Bäckerei Huber kauft für ihren Laden beim Fachhändler eine Kaffeemaschine. Nach fünf Monaten fällt sie aus; der Händler behauptet einen Bedienfehler. Wer muss beweisen, ob der Fehler schon bei der Übergabe da war?
Erklärung: Die Bäckerei kauft als Unternehmerin für ihren Betrieb; ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) liegt nicht vor. Ohne § 477 BGB muss sie den Mangel bei Übergabe selbst beweisen – auch nach nur fünf Monaten.