Wer muss beweisen? – Die Beweislastumkehr

Who Has to Prove It? – The Reversed Burden of Proof

Wirtschaft und Recht Klasse 9 15 Aufgaben
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Die Lernenden schieben auf einer Monatsskala den Zeitpunkt, an dem sich ein Mangel zeigt, und lesen ab, wer beweisen muss, dass er schon bei Übergabe da war: im ersten Jahr wird es vermutet und der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen (§ 477 Abs. 1 BGB, seit 2022; vorher sechs Monate), danach bis zur Verjährung der Käufer – und das nur beim Verbrauchsgüterkauf, nicht beim Privatkauf. Verdrängt werden zwei Irrtümer: „der Käufer muss immer beweisen, dass er nichts kaputt gemacht hat“ und „zwei Jahre Gewährleistung heißt zwei Jahre ohne Beweis“ (Verbraucherzentrale, „Gewährleistung und Garantie“, Stand 2025). Ziel: Der Fall „defektes Fahrrad“ in Kurs 5 (Mangel nach fünf Monaten) hängt an genau dieser Vermutung.

Wer etwas will, muss es beweisen – eigentlich

Mitte August, fünf Monate nach dem Kauf, bricht an Elifs Scooter der Klappmechanismus. Elif ist sicher: Das Gelenk war von Anfang an zu schwach. Herr Kessler ist ebenso sicher: „Sie sind gegen einen Bordstein gefahren.“ Ein Mängelrecht hat Elif nur, wenn der Mangel schon bei der Übergabe da war (§ 434 BGB). Aber wie soll sie das beweisen? Normalerweise gilt vor Gericht: Wer ein Recht geltend macht, muss dessen Voraussetzungen beweisen – die Beweislast läge bei Elif. Für Verbraucher dreht das Gesetz sie um:

„Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein … abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar.“
— § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB

Fünf Monate liegen im ersten Jahr. Also gilt die Vermutung: Der Mechanismus war schon bei der Übergabe mangelhaft. Nicht Elif muss beweisen, dass sie nirgends dagegengefahren ist – Kessler muss beweisen, dass sie es war, etwa durch Kratzspuren, die zu einem Aufprall passen. Kann er das nicht, muss er nacherfüllen. Nur wo die Vermutung offensichtlich nicht passt, gilt sie nicht: Ein Scooter mit eingedrücktem Vorderrad und abgeschürftem Lack spricht für einen Unfall, nicht für einen Fehler ab Werk.

Ein Jahr – dann dreht sich die Last zurück

Bis Ende 2021 hielt die Vermutung nur sechs Monate. Seit dem 1. Januar 2022 ist es ein Jahr – so verlangt es die Warenkaufrichtlinie der EU (Richtlinie 2019/771, Art. 11). Danach bestehen die Mängelrechte zwar bis zur Verjährung nach zwei Jahren weiter (§ 438 BGB), aber die Beweislast liegt wieder beim Käufer. Wer im 19. Monat einen Mangel reklamiert, braucht oft ein Gutachten, das zeigt: Der Fehler war von Anfang an angelegt. Schiebe den Regler und vergleiche die heutige Regel mit der alten:

Ziehe die Markierung auf 5, 8, 14 und 26 Monate: Wer muss jeweils beweisen – heute und nach der alten Regel? In welchen Monaten unterscheiden sich „heute“ und „bis 2021“?

Bei Elif (5 Monate) hätte schon die alte Regel geholfen. Hätte sich der Mangel erst nach acht Monaten gezeigt, hätte sie bis 2021 selbst beweisen müssen; heute muss es Kessler. Reißt an Cans neuem Helm nach elf Monaten der Kinnriemen, liegt er gerade noch im Verkäuferband. Mamas Waschmaschine, die nach 14 Monaten streikt, liegt im Käuferband, Opas Wasserkocher nach 26 Monaten ist verjährt.

Nur beim VerbrauchsgĂĽterkauf

Die Vermutung steht im Abschnitt über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474–477 BGB). Sie gilt also nur, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer kauft. Der Nachbarsjunge, der Elifs alten Tretroller gekauft hat, hat davon nichts: Bei einem Privatkauf muss er von Anfang an beweisen, dass ein Mangel schon bei der Übergabe da war – und Elif hat die Gewährleistung ohnehin ausgeschlossen. Auch zwischen zwei Unternehmern gilt § 477 nicht.

Elif hat jetzt alles, was das Gesetz bei einem Mangel bietet. Nur eine Frage stellt ihre Mutter noch: Ein Helm, den sie online bestellt hat, ist völlig in Ordnung – er gefällt Elif nur nicht. Kann man den einfach zurückschicken?

Leicht
Multiple Choice #1 20s â–¶ Testen

Familie Kurz hat ihre Spülmaschine beim Händler gekauft. Wann muss der Händler beweisen, dass sie bei der Übergabe in Ordnung war?

  • â—Ź Die Maschine leckt zehn Monate nach dem Kauf.
  • â—‹ Die Maschine leckt 16 Monate nach dem Kauf.
  • â—‹ Die Maschine leckt 25 Monate nach dem Kauf.
Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe da war; der Händler muss das Gegenteil beweisen (§ 477 Abs. 1 BGB). Nach 16 Monaten muss die Familie beweisen, nach 25 Monaten sind die Ansprüche verjährt (§ 438 BGB).
Wahr / Falsch #2 20s â–¶ Testen

Kais Kopfhörer aus dem Elektromarkt knistern acht Monate nach dem Kauf. Der Markt sagt: „Beweisen Sie erst, dass das ein Herstellungsfehler ist.“ — Der Markt hat recht.

âś“ Falsch
Falsch. Acht Monate liegen im ersten Jahr: Es wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe da war (§ 477 Abs. 1 BGB). Beweisen muss der Markt, dass Kai die Kopfhörer beschädigt hat – nicht Kai das Gegenteil.
Wahr / Falsch #3 20s â–¶ Testen

Paulas Waschtrockner vom Fachhändler streikt nach 20 Monaten. — Paula hat noch Mängelrechte, muss aber beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe angelegt war.

âś“ Wahr
Richtig. Die Mängelrechte bestehen zwei Jahre (§ 438 BGB), die Vermutung des § 477 BGB aber nur ein Jahr. Nach 20 Monaten liegt die Beweislast bei Paula.
Multiple Choice #4 25s â–¶ Testen

Herr Wolf reklamiert seinen Rasenroboter 15 Monate nach dem Kauf beim Händler. Wer muss beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe da war?

  • â—Ź Herr Wolf – nach einem Jahr liegt die Beweislast beim Käufer.
  • â—‹ Der Händler – in den zwei Jahren beweist immer der Verkäufer.
  • â—‹ Der Hersteller – er hat das Gerät gebaut.
Die Vermutung des § 477 Abs. 1 BGB endet nach einem Jahr. Danach gilt wieder die normale Regel: Wer ein Mängelrecht will, beweist den Mangel bei Übergabe. Die zwei Jahre sind die Verjährungsfrist, nicht die Dauer der Beweislastumkehr.
Multiple Choice #5 25s â–¶ Testen

Dreimal bricht nach vier Monaten eine Fahrradkurbel. In welchem Fall wird vermutet, dass sie schon bei der Ăśbergabe mangelhaft war?

  • â—Ź Jana hat das Rad im Fahrradladen gekauft.
  • â—‹ Jana hat das Rad privat von ihrer Nachbarin gekauft.
  • â—‹ Der Fahrradladen hat das Rad beim GroĂźhändler gekauft.
Die Vermutung des § 477 BGB gilt nur beim Verbrauchsgüterkauf: ein Verbraucher kauft von einem Unternehmer (§ 474 BGB). Beim Privatkauf und zwischen zwei Unternehmern muss der Käufer den Mangel bei Übergabe selbst beweisen.
Wahr / Falsch #6 20s â–¶ Testen

Ole kauft über eine Kleinanzeige von einer Privatperson eine Spielkonsole. Nach drei Monaten fällt sie aus. — Die Verkäuferin muss beweisen, dass die Konsole bei der Übergabe in Ordnung war.

âś“ Falsch
Falsch. Zwischen zwei Privatleuten gilt § 477 BGB nicht. Ole muss beweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe da war – falls die Gewährleistung nicht ohnehin ausgeschlossen wurde.
Mittel
Zahleneingabe #1 20s â–¶ Testen

Wie viele Monate nach dem GefahrĂĽbergang gilt beim VerbrauchsgĂĽterkauf heute die Vermutung, dass ein Mangel schon bei Ăśbergabe da war?

âś“ Antwort: 12
Zwölf Monate – ein Jahr seit Gefahrübergang (§ 477 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bis Ende 2021 waren es sechs Monate; verlängert wurde die Frist mit der Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie 2019/771.
LĂĽckentext #2 20s â–¶ Testen

Jakobs Smartwatch vom Händler zeigt nach vier Monaten keinen Puls mehr an. Weil das im ersten Jahr geschieht, wird ___, dass der Fehler schon bei der Übergabe da war.

âś“ Antwort: vermutet
§ 477 Abs. 1 BGB stellt eine Vermutung auf: Der Mangel gilt als bei Gefahrübergang vorhanden, bis der Händler das Gegenteil beweist.
LĂĽckentext #3 20s â–¶ Testen

Sams Drohne vom Händler fällt nach 17 Monaten aus. Ob der Fehler schon bei der Übergabe da war, muss jetzt der ___ beweisen.

✓ Antwort: Käufer
Nach Ablauf des ersten Jahres gibt es keine Vermutung mehr (§ 477 Abs. 1 BGB); die Beweislast liegt beim Käufer, hier bei Sam.
Zahleneingabe #4 20s â–¶ Testen

Ole will nachlesen, warum ihm die Vermutung beim Privatkauf nicht hilft. In welchem Paragrafen des BGB steht die Beweislastumkehr?

âś“ Antwort: 477
§ 477 BGB („Beweislastumkehr“) steht im Untertitel über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) – deshalb gilt er nur, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer kauft.
Schwer
Multiple Choice #1 45s â–¶ Testen

Herr Ahmadi kauft am 1. Februar 2026 beim Händler einen Laptop. Am 15. November 2026 fällt der Lüfter aus. Der Händler behauptet, Herr Ahmadi habe die Lüftungsschlitze zugeklebt, kann das aber nicht belegen. Was gilt?

  • â—Ź Der Händler muss nacherfĂĽllen, weil er seine Behauptung nicht beweisen kann.
  • â—‹ Herr Ahmadi muss mit einem Gutachten beweisen, dass der LĂĽfter von Anfang an defekt war.
  • â—‹ Herr Ahmadi hat keine Rechte, weil die Vermutung nur sechs Monate gilt.
Zwischen Übergabe und Ausfall liegen gut neun Monate – innerhalb eines Jahres. Die Vermutung des § 477 Abs. 1 BGB gilt; der Händler müsste sie widerlegen. Die sechs Monate sind die Rechtslage bis 2021.
Multiple Choice #2 40s â–¶ Testen

Familie Ott kauft bei einem gewerblichen HundezĂĽchter einen Welpen. Nach acht Monaten zeigt sich eine HĂĽfterkrankung. Wird vermutet, dass sie schon bei der Ăśbergabe vorlag?

  • â—Ź Nein – bei lebenden Tieren gilt die Vermutung nur sechs Monate.
  • â—‹ Ja – die Vermutung gilt ein Jahr, auch bei Tieren.
  • â—‹ Nein – bei Tieren gibt es ĂĽberhaupt keine Mängelrechte.
Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt die Vermutung nur sechs Monate seit Gefahrübergang (§ 477 Abs. 1 Satz 2 BGB). Mängelrechte hat die Familie trotzdem (§ 90a BGB: für Tiere gelten die Vorschriften über Sachen entsprechend) – sie muss den Mangel bei Übergabe nur selbst beweisen.
KI-bewertete Frage #3 220s â–¶ Testen

Merve (17) kauft mit Zustimmung ihrer Eltern beim Fahrradhändler ein neues Rad. Sieben Monate später bricht die Sattelstütze. Der Händler lehnt ab: „Da haben Sie zu viel Gepäck draufgeladen – beweisen Sie mir das Gegenteil.“ Prüfe in zwei bis vier Sätzen, wer hier beweisen muss, ob die Sattelstütze schon bei der Übergabe mangelhaft war.

✓ Antwort: Es könnte die Vermutung des § 477 Abs. 1 BGB greifen. Merve ist Verbraucherin und kauft bei einem Unternehmer, also liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor (§ 474 BGB). Der Bruch zeigt sich sieben Monate nach der Übergabe, also innerhalb eines Jahres; damit wird vermutet, dass die Sattelstütze schon bei Übergabe mangelhaft war. Nicht Merve, sondern der Händler muss beweisen, dass sie das Rad überladen hat.
Verbrauchsgüterkauf, Mangel nach sieben Monaten: Die Vermutung des § 477 Abs. 1 BGB gilt, die Beweislast für eine Überladung trägt der Händler.
Multiple Choice #4 40s â–¶ Testen

Tinas Fernseher, am 1. März 2025 beim Händler gekauft, zeigt am 1. Juli 2026 Streifen im Bild. Ein Gutachter bestätigt einen Produktionsfehler im Panel. Was kann Tina verlangen?

  • â—Ź NacherfĂĽllung – sie hat bewiesen, dass der Fehler von Anfang an angelegt war.
  • â—‹ Nichts – nach einem Jahr ist die Gewährleistung vorbei.
  • â—‹ Nur eine Kulanzreparatur – einen Anspruch hat sie nach einem Jahr nicht mehr.
Nach 16 Monaten gilt keine Vermutung mehr, aber die Mängelrechte bestehen bis zum Ablauf von zwei Jahren (§ 438 BGB). Tina hat mit dem Gutachten bewiesen, was sie beweisen muss – also kann sie Nacherfüllung verlangen.
Multiple Choice #5 40s â–¶ Testen

Die Bäckerei Huber kauft für ihren Laden beim Fachhändler eine Kaffeemaschine. Nach fünf Monaten fällt sie aus; der Händler behauptet einen Bedienfehler. Wer muss beweisen, ob der Fehler schon bei der Übergabe da war?

  • â—Ź Die Bäckerei – die Vermutung gilt nur fĂĽr Verbraucher.
  • â—‹ Der Händler – im ersten Jahr wird immer vermutet.
  • â—‹ Niemand – der Händler muss in jedem Fall reparieren.
Die Bäckerei kauft als Unternehmerin für ihren Betrieb; ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) liegt nicht vor. Ohne § 477 BGB muss sie den Mangel bei Übergabe selbst beweisen – auch nach nur fünf Monaten.