Ab wann man haftet – und ab wann man bestraft wird
Wer haftet nach § 828 BGB in keinem Fall selbst für eine eingeworfene Scheibe?
Erklärung: Wer das siebente Lebensjahr nicht vollendet hat, ist nie verantwortlich (§ 828 Abs. 1 BGB). Ab dem 7. Geburtstag kommt es auf die Einsicht an (§ 828 Abs. 3 BGB) – Tim und Ali können also haften.
Ein Fünfjähriger tritt mit Absicht den Außenspiegel eines Autos ab. Weil er es absichtlich getan hat, muss er den Schaden selbst ersetzen.
Erklärung: Falsch. Unter sieben ist ein Kind für keinen Schaden verantwortlich, auch nicht für einen absichtlichen (§ 828 Abs. 1 BGB). Die Ausnahme für Vorsatz gibt es nur bei den 7- bis 9-Jährigen im Straßenverkehr (Abs. 2).
Ab welchem vollendeten Lebensjahr kann ein Kind nach § 828 BGB überhaupt für einen Schaden verantwortlich sein?
Erklärung: Ab dem vollendeten siebenten Lebensjahr (§ 828 Abs. 1 BGB). Vorher haftet das Kind nie selbst.
Nina (6) bemalt mit Filzstift das weiße Sofa der Nachbarin, während ihr Vater nebenan telefoniert und alle zwei Minuten nach ihr sieht. Wer muss die Reinigung bezahlen?
Erklärung: Nina ist nach § 828 Abs. 1 BGB nicht verantwortlich. Der Vater haftet nach § 832 BGB nur bei verletzter Aufsichtspflicht – wer alle zwei Minuten nach einer Sechsjährigen sieht, hat genügend aufgepasst. Die Nachbarin bleibt auf dem Schaden sitzen.
In welchem Fall haftet der achtjährige Tim nach § 828 Abs. 2 BGB nicht?
Erklärung: § 828 Abs. 2 BGB schützt 7- bis 9-Jährige bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug. Beim Fensterschuss ist kein Auto beteiligt – dort zählt die Einsicht (Abs. 3). Und wer mit Absicht wirft, ist von der Sonderregel ausgenommen.
Lina (9) schieĂźt beim FuĂźball einen Ball gegen das KĂĽchenfenster der Nachbarn. Weil sie noch nicht 10 ist, haftet sie in keinem Fall.
Erklärung: Falsch. Die Grenze 10 gilt nur für Unfälle mit Kraftfahrzeugen, Straßenbahnen und Schwebebahnen (§ 828 Abs. 2 BGB). Beim Fußball haftet Lina, wenn sie die nötige Einsicht hatte (Abs. 3).
Bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug haftet ein Kind nach § 828 Abs. 2 BGB nicht (außer bei Vorsatz), solange es ein bestimmtes Alter noch nicht vollendet hat. Welches?
Erklärung: Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen, Schienen- oder Schwebebahnen nicht verantwortlich, außer bei Vorsatz (§ 828 Abs. 2 BGB).
Jan (9) fährt mit dem Rad aus einer Einfahrt, ohne zu schauen. Ein Auto weicht aus und beschädigt einen Gartenzaun. Muss Jan den Zaun ersetzen?
Erklärung: Ein Auto ist beteiligt, Jan ist 9 und hat nicht absichtlich gehandelt – § 828 Abs. 2 BGB schließt seine Verantwortung aus. Fahrlässigkeit und Einsicht spielen dann keine Rolle; die Einsichtsregel (Abs. 3) gilt nur, wo Abs. 2 nicht greift.
Welches Kind haftet nach § 828 BGB für die zerschossene Scheibe?
Erklärung: Ab 7 haftet ein Kind, wenn es die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit nötige Einsicht hat (§ 828 Abs. 3 BGB). Mit 6 haftet Ole nie (Abs. 1), und ohne Einsicht haftet er auch mit 11 nicht.
Ein 15-Jähriger, der kein eigenes Geld hat, muss für einen fahrlässig verursachten Schaden nicht einstehen.
Erklärung: Falsch. Ob jemand haftet, hängt von § 828 BGB ab, nicht vom Kontostand. Ein einsichtsfähiger 15-Jähriger schuldet Schadensersatz; ein Urteil kann der Geschädigte 30 Jahre lang vollstrecken (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Zwischen 7 und 17 haftet ein Kind für einen Schaden, wenn es bei der Tat die nötige ___ hatte, dass es dafür verantwortlich ist (§ 828 Abs. 3 BGB).
Erklärung: § 828 Abs. 3 BGB: Verantwortlich ist, wer „die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht“ hat – die Einsichtsfähigkeit.
Wie viele Jahre lang kann ein Geschädigter ein rechtskräftiges Urteil auf Schadensersatz gegen einen Jugendlichen vollstrecken (§ 197 BGB)?
Erklärung: Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Wer heute kein Geld hat, kann also noch Jahre später zahlen müssen.
Tom (13) klettert trotz Verbotsschild auf ein Garagendach und tritt dabei ein Oberlicht ein. Er hat kein Geld. Was gilt?
Erklärung: Ein 13-Jähriger, der trotz Verbot aufs Dach klettert, kann einsehen, dass er für Schäden einstehen muss (§ 828 Abs. 3 BGB). Die Grenze 14 gilt für Strafe (§ 19 StGB), nicht für Schadensersatz, und fehlendes Geld ändert an der Schuld nichts.
Wer kann fĂĽr einen Ladendiebstahl bestraft werden?
Erklärung: Schuldunfähig ist, wer bei der Tat noch nicht 14 ist (§ 19 StGB) – egal, wie gut das Kind weiß, dass es Unrecht tut. Ab 14 ist ein Jugendlicher verantwortlich, wenn er reif genug ist (§ 3 JGG).
Ein 12-Jähriger, der mit Absicht ein Schaufenster einschlägt, kann nicht bestraft werden, muss den Schaden aber womöglich ersetzen.
Erklärung: Richtig. Unter 14 ist er schuldunfähig (§ 19 StGB). Für den Schaden haftet er trotzdem, wenn er einsichtsfähig war (§ 828 Abs. 3 BGB) – zwei Verfahren, zwei Altersgrenzen.
Ab welchem Alter kann man in Deutschland fĂĽr eine Straftat bestraft werden?
Erklärung: Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist (§ 19 StGB). Ab 14 gilt das Jugendstrafrecht (§ 1 JGG).
Mia (13) und Jonas (15) beschmieren gemeinsam eine Bushaltestelle mit Farbe. Was gilt fĂĽr die beiden?
Erklärung: Mia ist unter 14 und damit schuldunfähig (§ 19 StGB) – daran ändert auch die gemeinsame Tat nichts. Haften können beide, wenn sie einsichtsfähig waren (§ 828 Abs. 3 BGB); Minderjährigkeit allein schützt nicht vor Schadensersatz.
Frage beantworten
Ole (13) zündet aus Langeweile mit einem Feuerzeug den Müllcontainer der Schule an. Der Container brennt aus; Schaden 1 500 €. Prüfe in zwei bis vier Sätzen, ob Ole bestraft werden kann und ob er den Schaden ersetzen muss. Nenne jeweils die Norm.
Erklärung: Zwei Fragen, zwei Altersleitern: Strafe erst ab 14 (§ 19 StGB), Haftung ab 7 bei Einsicht (§ 828 Abs. 3 BGB). Ole wird nicht bestraft, schuldet aber Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB.