Ab wann man haftet – und ab wann man bestraft wird

From What Age One Is Liable – and Punishable

Wirtschaft und Recht Klasse 8 18 Aufgaben
RechtHaftungKerncurriculum

Am Altersstrahl verschieben die Lernenden die Figuren des Hofs (Emre 6, Lukas 12, Mia 13, Jonas 15, Lea 19) und lesen zwei verschiedene Leitern ab: die Deliktsfähigkeit nach § 828 BGB (unter 7 nie, 7 bis 9 bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen nur bei Vorsatz, bis 17 nach Einsichtsfähigkeit) und die Strafmündigkeit ab 14 (§ 19 StGB, § 3 JGG). Verdrängt wird der Irrtum „unter 14 passiert nichts“: Ein Zwölfjähriger kann nicht bestraft werden, muss aber Schadensersatz leisten — ein Titel bleibt 30 Jahre vollstreckbar (§ 197 BGB). Ziel: Abschnitt 6 baut auf der Strafmündigkeit das Jugendstrafrecht auf, Kurs 3 setzt die dritte Leiter, die Geschäftsfähigkeit, dagegen (Stand 2026).

Unter sieben – und unter zehn im Straßenverkehr

Lukas hat Bergers Scheibe fahrlässig zerschossen; alle Merkmale von § 823 Abs. 1 BGB sind erfüllt. Aber Lukas ist zwölf. Kann ein Kind überhaupt haften? Das BGB beantwortet die Frage in einer eigenen Norm, § 828. Sie regelt die Deliktsfähigkeit: ab wann jemand für einen Schaden, den er anrichtet, verantwortlich ist.

„Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.“
— § 828 Abs. 1 BGB

Emre ist sechs. Für den Kratzer im Lack schuldet er nichts – egal, wie teuer die Lackierung ist. Der Autobesitzer kann sich nur an Emres Eltern halten, und auch nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Eine zweite Grenze gilt im Straßenverkehr: Wer sieben, aber noch nicht zehn ist, haftet nicht für einen Schaden bei einem Unfall mit einem Auto, einer Straßenbahn oder einer Schwebebahn – es sei denn, er hat ihn mit Absicht herbeigeführt (§ 828 Abs. 2 BGB). Kinder in diesem Alter können Geschwindigkeit und Abstand fahrender Autos noch nicht sicher einschätzen.

Sieben bis 17: Es kommt auf die Einsicht an

Ab sieben haftet ein Kind, wenn es bei der Tat „die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht“ hatte (§ 828 Abs. 3 BGB). Das ist die Einsichtsfähigkeit: Konnte es verstehen, dass es etwas Unrechtes tut und dafür einstehen muss? Ein Zwölfjähriger weiß, dass ein Ball Scheiben zerschlägt und dass man dann zahlen muss. Lukas ist also verantwortlich und schuldet Berger die 200 €.

„Aber Lukas hat doch kein Geld!“ Das ändert nichts an der Schuld. Oft zahlt die private Haftpflichtversicherung der Familie. Und wenn Berger vor Gericht ein Urteil erstreitet, kann er es 30 Jahre lang vollstrecken (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB) – auch dann noch, wenn Lukas längst sein erstes Gehalt bekommt. Schiebe die Figuren über den Altersstrahl und vergleiche die Zeilen.

Stelle nacheinander Emre, Lukas, Mia, Jonas und Lea ein: Wer haftet fĂĽr einen Schaden, wer kann bestraft werden? Bei wem stimmen die beiden Zeilen nicht ĂĽberein?

Bestraft wird erst ab 14

Die zweite Zeile ist eine ganz andere Leiter. Für eine Strafe gilt: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist“ (§ 19 StGB). Das ist die Grenze der Strafmündigkeit. Lukas (12) und Mia (13) können nicht bestraft werden – höchstens kümmern sich Jugendamt und Familiengericht. Jonas (15) ist ein Jugendlicher: Er ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er reif genug ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen (§ 3 JGG) – bei einem Graffiti auf fremdem Tor ist das bei einem Fünfzehnjährigen fast immer so.

Der Altersstrahl zeigt den häufigsten Irrtum: „Unter 14 passiert nichts.“ Bei Lukas ist die Strafe-Zeile leer, die Haftungs-Zeile nicht. Er wird nicht bestraft, muss aber zahlen. Zwei Verfahren, zwei Altersgrenzen. Die dritte Zeile, die Geschäftsfähigkeit, beginnt ebenfalls bei sieben – sie betrifft aber Verträge, nicht Schäden, und ist Thema von Kurs 3. Was das Strafrecht mit dem strafmündigen Jonas macht, ist noch offen.

Leicht
Multiple Choice #1 15s â–¶ Testen

Wer haftet nach § 828 BGB in keinem Fall selbst für eine eingeworfene Scheibe?

  • â—Ź Nele, 6 Jahre
  • â—‹ Tim, 7 Jahre
  • â—‹ Ali, 11 Jahre
Wer das siebente Lebensjahr nicht vollendet hat, ist nie verantwortlich (§ 828 Abs. 1 BGB). Ab dem 7. Geburtstag kommt es auf die Einsicht an (§ 828 Abs. 3 BGB) – Tim und Ali können also haften.
Wahr / Falsch #2 15s â–¶ Testen

Ein Fünfjähriger tritt mit Absicht den Außenspiegel eines Autos ab. Weil er es absichtlich getan hat, muss er den Schaden selbst ersetzen.

âś“ Falsch
Falsch. Unter sieben ist ein Kind für keinen Schaden verantwortlich, auch nicht für einen absichtlichen (§ 828 Abs. 1 BGB). Die Ausnahme für Vorsatz gibt es nur bei den 7- bis 9-Jährigen im Straßenverkehr (Abs. 2).
Multiple Choice #3 25s â–¶ Testen

In welchem Fall haftet der achtjährige Tim nach § 828 Abs. 2 BGB nicht?

  • â—Ź Tim rennt hinter seinem Ball auf die StraĂźe; ein Auto bremst scharf und schleudert gegen eine Laterne.
  • â—‹ Tim schieĂźt beim Spielen einen Ball durch das Fenster eines Hauses.
  • â—‹ Tim wirft mit Absicht einen Stein auf ein fahrendes Auto.
§ 828 Abs. 2 BGB schützt 7- bis 9-Jährige bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug. Beim Fensterschuss ist kein Auto beteiligt – dort zählt die Einsicht (Abs. 3). Und wer mit Absicht wirft, ist von der Sonderregel ausgenommen.
Wahr / Falsch #4 20s â–¶ Testen

Lina (9) schieĂźt beim FuĂźball einen Ball gegen das KĂĽchenfenster der Nachbarn. Weil sie noch nicht 10 ist, haftet sie in keinem Fall.

âś“ Falsch
Falsch. Die Grenze 10 gilt nur für Unfälle mit Kraftfahrzeugen, Straßenbahnen und Schwebebahnen (§ 828 Abs. 2 BGB). Beim Fußball haftet Lina, wenn sie die nötige Einsicht hatte (Abs. 3).
Multiple Choice #5 25s â–¶ Testen

Welches Kind haftet nach § 828 BGB für die zerschossene Scheibe?

  • â—Ź Ole, 11, der weiĂź, dass Bälle Scheiben zerschlagen und man dafĂĽr zahlen muss
  • â—‹ Ole, 6, der weiĂź, dass Bälle Scheiben zerschlagen und man dafĂĽr zahlen muss
  • â—‹ Ole, 11, der wegen einer schweren Entwicklungsstörung nicht versteht, was er tut
Ab 7 haftet ein Kind, wenn es die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit nötige Einsicht hat (§ 828 Abs. 3 BGB). Mit 6 haftet Ole nie (Abs. 1), und ohne Einsicht haftet er auch mit 11 nicht.
Wahr / Falsch #6 15s â–¶ Testen

Ein 15-Jähriger, der kein eigenes Geld hat, muss für einen fahrlässig verursachten Schaden nicht einstehen.

âś“ Falsch
Falsch. Ob jemand haftet, hängt von § 828 BGB ab, nicht vom Kontostand. Ein einsichtsfähiger 15-Jähriger schuldet Schadensersatz; ein Urteil kann der Geschädigte 30 Jahre lang vollstrecken (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Multiple Choice #7 15s â–¶ Testen

Wer kann fĂĽr einen Ladendiebstahl bestraft werden?

  • â—Ź Lena, 14 Jahre und 2 Monate
  • â—‹ Lena, 13 Jahre und 11 Monate
  • â—‹ Lena, 12 Jahre, die genau weiĂź, dass Stehlen verboten ist
Schuldunfähig ist, wer bei der Tat noch nicht 14 ist (§ 19 StGB) – egal, wie gut das Kind weiß, dass es Unrecht tut. Ab 14 ist ein Jugendlicher verantwortlich, wenn er reif genug ist (§ 3 JGG).
Wahr / Falsch #8 15s â–¶ Testen

Ein 12-Jähriger, der mit Absicht ein Schaufenster einschlägt, kann nicht bestraft werden, muss den Schaden aber womöglich ersetzen.

âś“ Wahr
Richtig. Unter 14 ist er schuldunfähig (§ 19 StGB). Für den Schaden haftet er trotzdem, wenn er einsichtsfähig war (§ 828 Abs. 3 BGB) – zwei Verfahren, zwei Altersgrenzen.
Mittel
Zahleneingabe #1 15s â–¶ Testen

Ab welchem vollendeten Lebensjahr kann ein Kind nach § 828 BGB überhaupt für einen Schaden verantwortlich sein?

âś“ Antwort: 7
Ab dem vollendeten siebenten Lebensjahr (§ 828 Abs. 1 BGB). Vorher haftet das Kind nie selbst.
Zahleneingabe #2 20s â–¶ Testen

Bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug haftet ein Kind nach § 828 Abs. 2 BGB nicht (außer bei Vorsatz), solange es ein bestimmtes Alter noch nicht vollendet hat. Welches?

âś“ Antwort: 10
Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen, Schienen- oder Schwebebahnen nicht verantwortlich, außer bei Vorsatz (§ 828 Abs. 2 BGB).
LĂĽckentext #3 20s â–¶ Testen

Zwischen 7 und 17 haftet ein Kind für einen Schaden, wenn es bei der Tat die nötige ___ hatte, dass es dafür verantwortlich ist (§ 828 Abs. 3 BGB).

âś“ Antwort: Einsicht
§ 828 Abs. 3 BGB: Verantwortlich ist, wer „die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht“ hat – die Einsichtsfähigkeit.
Zahleneingabe #4 20s â–¶ Testen

Wie viele Jahre lang kann ein Geschädigter ein rechtskräftiges Urteil auf Schadensersatz gegen einen Jugendlichen vollstrecken (§ 197 BGB)?

âś“ Antwort: 30
Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Wer heute kein Geld hat, kann also noch Jahre später zahlen müssen.
Zahleneingabe #5 10s â–¶ Testen

Ab welchem Alter kann man in Deutschland fĂĽr eine Straftat bestraft werden?

âś“ Antwort: 14
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist (§ 19 StGB). Ab 14 gilt das Jugendstrafrecht (§ 1 JGG).
Schwer
Multiple Choice #1 40s â–¶ Testen

Nina (6) bemalt mit Filzstift das weiße Sofa der Nachbarin, während ihr Vater nebenan telefoniert und alle zwei Minuten nach ihr sieht. Wer muss die Reinigung bezahlen?

  • â—Ź Niemand – Nina ist unter 7, und der Vater hat genĂĽgend aufgepasst.
  • â—‹ Nina – sie hat das Sofa ja bemalt.
  • â—‹ Der Vater – Eltern haften immer fĂĽr ihre Kinder.
Nina ist nach § 828 Abs. 1 BGB nicht verantwortlich. Der Vater haftet nach § 832 BGB nur bei verletzter Aufsichtspflicht – wer alle zwei Minuten nach einer Sechsjährigen sieht, hat genügend aufgepasst. Die Nachbarin bleibt auf dem Schaden sitzen.
Multiple Choice #2 40s â–¶ Testen

Jan (9) fährt mit dem Rad aus einer Einfahrt, ohne zu schauen. Ein Auto weicht aus und beschädigt einen Gartenzaun. Muss Jan den Zaun ersetzen?

  • â—Ź Nein – bei einem Unfall mit einem Auto haftet ein Neunjähriger nur bei Absicht.
  • â—‹ Ja – er war fahrlässig, weil er nicht geschaut hat.
  • â—‹ Ja – mit 9 haftet er, wenn er die nötige Einsicht hatte.
Ein Auto ist beteiligt, Jan ist 9 und hat nicht absichtlich gehandelt – § 828 Abs. 2 BGB schließt seine Verantwortung aus. Fahrlässigkeit und Einsicht spielen dann keine Rolle; die Einsichtsregel (Abs. 3) gilt nur, wo Abs. 2 nicht greift.
Multiple Choice #3 40s â–¶ Testen

Tom (13) klettert trotz Verbotsschild auf ein Garagendach und tritt dabei ein Oberlicht ein. Er hat kein Geld. Was gilt?

  • â—Ź Tom schuldet Schadensersatz; ein Urteil kann noch Jahre später vollstreckt werden.
  • â—‹ Tom muss nichts zahlen, weil er noch nicht 14 ist.
  • â—‹ Tom muss nichts zahlen, weil er kein Geld hat.
Ein 13-Jähriger, der trotz Verbot aufs Dach klettert, kann einsehen, dass er für Schäden einstehen muss (§ 828 Abs. 3 BGB). Die Grenze 14 gilt für Strafe (§ 19 StGB), nicht für Schadensersatz, und fehlendes Geld ändert an der Schuld nichts.
Multiple Choice #4 40s â–¶ Testen

Mia (13) und Jonas (15) beschmieren gemeinsam eine Bushaltestelle mit Farbe. Was gilt fĂĽr die beiden?

  • â—Ź Nur Jonas kann bestraft werden; Schadensersatz können beide schulden.
  • â—‹ Beide können bestraft werden, weil sie es gemeinsam getan haben.
  • â—‹ Keiner muss etwas zahlen, weil beide minderjährig sind.
Mia ist unter 14 und damit schuldunfähig (§ 19 StGB) – daran ändert auch die gemeinsame Tat nichts. Haften können beide, wenn sie einsichtsfähig waren (§ 828 Abs. 3 BGB); Minderjährigkeit allein schützt nicht vor Schadensersatz.
KI-bewertete Frage #5 220s â–¶ Testen

Ole (13) zündet aus Langeweile mit einem Feuerzeug den Müllcontainer der Schule an. Der Container brennt aus; Schaden 1 500 €. Prüfe in zwei bis vier Sätzen, ob Ole bestraft werden kann und ob er den Schaden ersetzen muss. Nenne jeweils die Norm.

✓ Antwort: Bestraft werden kann Ole nicht, denn wer bei der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist, ist schuldunfähig (§ 19 StGB). Zivilrechtlich hat er das Eigentum des Schulträgers vorsätzlich und widerrechtlich verletzt (§ 823 Abs. 1 BGB). Als 13-Jähriger kann er einsehen, dass Feuer fremde Sachen zerstört und er dafür einstehen muss, er ist also verantwortlich (§ 828 Abs. 3 BGB). Ole muss die 1 500 € ersetzen, obwohl er nicht bestraft wird.
Zwei Fragen, zwei Altersleitern: Strafe erst ab 14 (§ 19 StGB), Haftung ab 7 bei Einsicht (§ 828 Abs. 3 BGB). Ole wird nicht bestraft, schuldet aber Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB.