Fahrlässigkeit auslegen (eA)
Paul (18) hat seit einer Woche den Führerschein und fährt beim Einparken gegen ein anderes Auto. Er sagt: „Besser kann ich es noch nicht.“ Woran misst § 276 II BGB seine Sorgfalt?
Erklärung: Der Maßstab ist objektiv: die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, die man von jedem Autofahrer erwarten darf. Wer sie noch nicht beherrscht, muss langsamer und vorsichtiger fahren – persönliche Schwächen senken den Maßstab nicht. Stand 2026.
Nach § 276 II BGB kommt es darauf an, ob Frau Sommer persönlich die Gefahr erkennen konnte.
Erklärung: Falsch. Gemessen wird an einer sorgfältigen Hundehalterin in derselben Lage – ein objektiver Maßstab. Was Frau Sommer persönlich wusste oder konnte, entscheidet nicht. Stand 2026.
Der Maßstab der Fahrlässigkeit im Zivilrecht ist ___: Gemessen wird an einem sorgfältigen Menschen in derselben Lage.
Erklärung: Objektiv. Das steht nicht wörtlich im Gesetz; es folgt aus „im Verkehr erforderlich“ und ist ständige Rechtsprechung. Stand 2026.
Herr Roth (74) sieht schlecht. Er fährt trotzdem mit dem Rad auf einem vollen Gehweg und streift einen Kinderwagen. Er sagt: „Für mein Alter bin ich vorsichtig gefahren.“ Fahrlässig?
Erklärung: Der objektive Maßstab gilt für alle. Wer weiß, dass er schlecht sieht, muss absteigen, schieben oder den vollen Gehweg meiden. „Für mein Alter“ ist ein persönlicher Maßstab, den § 276 II nicht kennt. Stand 2026.
FĂĽhren in einer StraĂźe alle ihre Hunde ohne Leine, ist das dort die im Verkehr erforderliche Sorgfalt.
Erklärung: Falsch. § 276 II verlangt die erforderliche Sorgfalt, nicht die übliche. Eine verbreitete Nachlässigkeit bleibt eine Nachlässigkeit. Stand 2026.
Auf einer Baustelle lassen fast alle Handwerker ihr Werkzeug auf dem Gehweg liegen. Eine Passantin stolpert über eine Bohrmaschine. Der Handwerker sagt: „So machen es hier alle.“ Entlastet ihn das?
Erklärung: Der Wortlaut sagt „erforderlich“, nicht „üblich“. Dass eine Nachlässigkeit verbreitet ist, macht sie nicht sorgfältig; und dass es keine eigene Vorschrift gibt, beantwortet die Frage nach § 276 II nicht. Stand 2026.
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr ___ Sorgfalt außer Acht lässt – nicht die übliche.
Erklärung: § 276 II: „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt“. Das eine Wort trägt das Argument gegen „das machen alle“. Stand 2026.
Im Park fahren viele Radfahrer zügig über den Fußweg. Lukas (19) auch – er streift eine Spaziergängerin, die stürzt. Er sagt: „Das machen hier alle, und ein Schild gibt es nicht.“ Was hält ein Gutachten fest?
Erklärung: Neben Fußgängern ist ein Zusammenstoß vorhersehbar und durch langsames Fahren vermeidbar. Dass viele zügig fahren, beschreibt das Übliche, nicht das Erforderliche; ein fehlendes Schild ändert am Maßstab des § 276 II nichts. Stand 2026.
Frau Sommer hält Bruno an der kurzen Leine mit beiden Händen; als er der Katze nachsetzt, bricht der Karabiner der neuen Leine. Welcher Teil der Fahrlässigkeit fehlt?
Erklärung: Dass ein Hund einer Katze nachsetzt, ist vorhersehbar – deshalb ja die Leine. Mehr als eine neue Leine fest in beiden Händen kann man aber nicht verlangen: Der Bruch war nicht vermeidbar, sie handelte nicht fahrlässig. Stand 2026.
Fahrlässig handelt nur, wer die Gefahr vorhersehen und mit zumutbarem Aufwand vermeiden konnte – gemessen an einem sorgfältigen Menschen.
Erklärung: Richtig. Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit sind die zwei Fragen, mit denen die Rechtsprechung „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ auslegt. Fehlt eine, ist niemand fahrlässig. Stand 2026.
Neben der Vorhersehbarkeit verlangt die Rechtsprechung für Fahrlässigkeit die ___ der Gefahr.
Erklärung: Vermeidbarkeit: Ein sorgfältiger Mensch hätte die Gefahr mit zumutbarem Aufwand abgewendet. Beides steht nicht im Gesetz. Stand 2026.
Ein gesunder, regelmäßig geprüfter Baum im Garten von Frau Kern (55) wird vom Blitz getroffen und fällt auf das Auto des Nachbarn. Handelte Frau Kern fahrlässig?
Erklärung: Ein gesunder, geprüfter Baum gibt keinen Anlass, mit seinem Sturz zu rechnen; den Blitz sieht niemand voraus. Ohne Vorhersehbarkeit keine Fahrlässigkeit. Dass ihr Baum den Schaden verursacht hat, ersetzt das Verschulden nicht, und jeden Baum vorsorglich zu fällen, wäre kein zumutbarer Aufwand. Stand 2026.
Frage beantworten
Herr Lang (45) lässt seine elfjährige, sehr ruhige Hündin Lotte auf einem Feldweg frei laufen, zehn Meter neben einer wenig befahrenen Landstraße. Ein Reh springt auf, Lotte rennt auf die Straße, ein Motorradfahrer bremst und stürzt. Erörtere in sechs bis zehn Sätzen, ob Herr Lang fahrlässig gehandelt hat (§ 276 II BGB): Nenne den Maßstab, stelle zwei Lesarten mit Argumenten gegenüber und entscheide.
Erklärung: Erörtern: Maßstab (objektiv, § 276 II), Vorhersehbarkeit als strittiges Merkmal, Argumente beider Seiten, Entscheidung. Stand 2026.