Fahrlässigkeit auslegen (eA)
Interpreting Negligence (eA)
Die Lernenden legen den offenen Maßstab des § 276 II aus: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt – gemessen an einem sorgfältigen Menschen in derselben Lage, nicht an den eigenen Fähigkeiten und nicht daran, was alle tun. An Frau Sommers Brief („Bruno ist in neun Jahren nie auf die Straße gelaufen“) prüfen sie Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit, stellen zwei Lesarten gegeneinander, begründen mit Wortlaut, Systematik und Zweck und entscheiden. Verdrängt werden „fahrlässig heißt schlampig“ und „was üblich ist, ist sorgfältig“. Ziel: die Abgrenzung zur Gefährdungshaftung in diesem Kurs und jedes Erörtern-Merkmal der Abiturfälle in Kurs 13.
Frau Sommers E-Mail
Am Montag schreibt Frau Sommer Mia eine E-Mail: „Bruno ist in neun Jahren nie auf die Straße gelaufen. In unserer Straße laufen alle Hunde ohne Leine, eine Leinenpflicht gibt es dort nicht. Mich trifft keine Schuld.“ Im Gutachten über Mias Anspruch bekam das Verschulden einen Absatz. Mit dieser E-Mail wird es zum Schwerpunkt. Frau Sommer meint mit „Schuld“, was man im Alltag meint: Sie ist keine nachlässige Hundehalterin, sie hat nichts Böses getan. Das Gesetz fragt etwas anderes.
§ 276 Abs. 2 BGB: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche
Sorgfalt außer Acht lässt.“ Der Maßstab ist
Vorhersehbar und vermeidbar
Was „erforderlich“ heißt, steht nicht im Gesetz. Die Gerichte fragen zweierlei. War die Gefahr für andere vorhersehbar, für einen sorgfältigen Menschen in dieser Lage? Und war sie vermeidbar, mit einem Aufwand, den man ihm zumuten kann? Nur wer beides bejaht, kommt zur Fahrlässigkeit.
Ändere eine Tatsache: Frau Sommer führt Bruno an der kurzen Leine und hält sie mit beiden Händen; als er der Katze nachsetzt, bricht der Karabiner der neuen Leine. Dass ein Hund einer Katze nachsetzt, war vorhersehbar. Aber mehr als festhalten konnte Frau Sommer nicht tun: nicht vermeidbar, nicht fahrlässig. Lief Bruno dagegen frei, hätte eine Leine den Sturz verhindert. Streiten lässt sich hier nur über das erste Merkmal: War die Gefahr vorhersehbar, bei einem Hund, der neun Jahre lang nie losgerannt ist?
Zwei Lesarten, eine Entscheidung
Lesart A: Eine sorgfältige Halterin darf sich auf das verlassen, was ihr Hund in neun Jahren gezeigt hat. Das Gesetz verlangt nicht, jeden Hund überall anzuleinen; sonst gäbe es keinen Grund für Leinenpflichten an bestimmten Orten. Für Bruno war der Satz auf die Fahrbahn nicht vorhersehbar, Frau Sommer handelte nicht fahrlässig.
Lesart B: Der Wortlaut misst an der sorgfältigen Halterin, nicht an diesem einen Hund, und jeder Hund kann einem Reiz nachjagen. Die Systematik stützt das: Dieselbe Formel, „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt“, verwendet das BGB in § 833 S. 2 für die Beaufsichtigung von Tieren. Es erwartet also, dass man ein Tier in der Nähe anderer aktiv beaufsichtigt. Und der Zweck der Sorgfaltspflicht: Direkt an der Fahrbahn droht ein schwerer Schaden, eine Leine kostet fast nichts. Wer ihn so billig vermeiden kann, muss es tun.
Lesart B überzeugt mehr: Frau Sommer handelte fahrlässig, und Mias Anspruch aus § 823 Abs. 1 steht. Wer mit guten Gründen Lesart A vertritt, schreibt aber kein falsches Gutachten; gezählt werden die Gründe. Prüfe beide Fälle in der Figur.
Folgt ein Gericht aber Lesart A, scheitert § 823 Abs. 1 an der Sorgfalt – an der Verkehrspflicht wie am Verschulden –, und Mia bliebe auf 300 € sitzen. Bleibt sie es? Das entscheidet eine Norm, die nach dem Verschulden gar nicht fragt.
Voraussetzungen (2)
Paul (18) hat seit einer Woche den Führerschein und fährt beim Einparken gegen ein anderes Auto. Er sagt: „Besser kann ich es noch nicht.“ Woran misst § 276 II BGB seine Sorgfalt?
Nach § 276 II BGB kommt es darauf an, ob Frau Sommer persönlich die Gefahr erkennen konnte.
FĂĽhren in einer StraĂźe alle ihre Hunde ohne Leine, ist das dort die im Verkehr erforderliche Sorgfalt.
Auf einer Baustelle lassen fast alle Handwerker ihr Werkzeug auf dem Gehweg liegen. Eine Passantin stolpert über eine Bohrmaschine. Der Handwerker sagt: „So machen es hier alle.“ Entlastet ihn das?
Frau Sommer hält Bruno an der kurzen Leine mit beiden Händen; als er der Katze nachsetzt, bricht der Karabiner der neuen Leine. Welcher Teil der Fahrlässigkeit fehlt?
Fahrlässig handelt nur, wer die Gefahr vorhersehen und mit zumutbarem Aufwand vermeiden konnte – gemessen an einem sorgfältigen Menschen.
Der Maßstab der Fahrlässigkeit im Zivilrecht ist ___: Gemessen wird an einem sorgfältigen Menschen in derselben Lage.
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr ___ Sorgfalt außer Acht lässt – nicht die übliche.
Neben der Vorhersehbarkeit verlangt die Rechtsprechung für Fahrlässigkeit die ___ der Gefahr.
Herr Roth (74) sieht schlecht. Er fährt trotzdem mit dem Rad auf einem vollen Gehweg und streift einen Kinderwagen. Er sagt: „Für mein Alter bin ich vorsichtig gefahren.“ Fahrlässig?
Im Park fahren viele Radfahrer zügig über den Fußweg. Lukas (19) auch – er streift eine Spaziergängerin, die stürzt. Er sagt: „Das machen hier alle, und ein Schild gibt es nicht.“ Was hält ein Gutachten fest?
Ein gesunder, regelmäßig geprüfter Baum im Garten von Frau Kern (55) wird vom Blitz getroffen und fällt auf das Auto des Nachbarn. Handelte Frau Kern fahrlässig?
Herr Lang (45) lässt seine elfjährige, sehr ruhige Hündin Lotte auf einem Feldweg frei laufen, zehn Meter neben einer wenig befahrenen Landstraße. Ein Reh springt auf, Lotte rennt auf die Straße, ein Motorradfahrer bremst und stürzt. Erörtere in sechs bis zehn Sätzen, ob Herr Lang fahrlässig gehandelt hat (§ 276 II BGB): Nenne den Maßstab, stelle zwei Lesarten mit Argumenten gegenüber und entscheide.