Fall: Das Fahrrad mit der kaputten Schaltung
Jana will nach zwei gescheiterten Reparaturen ihre 600 € zurück. Welcher Obersatz prüft ihr Begehren?
Erklärung: Jana will ihr Geld wegen eines Mangels zurück: Rücktritt (§ 437 Nr. 2, § 323) mit der Folge der Rückgewähr (§ 346 Abs. 1). Der Widerruf ist ein anderer Weg ohne Mangel – und seine 14 Tage sind vorbei. Eine Reparatur will Jana nicht mehr.
Obersatz: Jana gegen Radwerk auf 600 € aus §§ 437 Nr. 2, 323, 346 BGB. Was prüft man zuerst?
Erklärung: § 437 gibt Rechte „des Käufers“ – ohne Kaufvertrag gibt es keinen Käufer. Die Widerrufsfrist gehört zu einer anderen Anspruchsgrundlage; die Beweisfrage kommt erst beim Mangel.
Janas Rad wurde am 3. März geliefert. Bis zu welchem Tag im März konnte sie den Online-Kauf ohne Grund widerrufen? Gib den Tag als Zahl an.
Erklärung: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB) und beginnt beim Verbrauchsgüterkauf, sobald die Ware geliefert ist (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB): 3. März + 14 Tage = 17. März. Mit den Mängelrechten hat diese Frist nichts zu tun.
Welcher Kauf ist ein VerbrauchsgĂĽterkauf?
Erklärung: Ein Verbrauchsgüterkauf ist der Kauf einer Verbraucherin (privater Zweck, § 13 BGB) bei einem Unternehmer (§ 14 BGB), § 474 BGB. Beim Nachbarn verkauft ein Privatmann; beim Großhandel kaufen zwei Unternehmer.
Weil Radwerk einen Bedienfehler behauptet, muss Jana beweisen, dass die Schaltung schon bei der Ăśbergabe defekt war.
Erklärung: Falsch. Der Mangel zeigt sich fünf Monate nach der Lieferung, beim Verbrauchsgüterkauf also innerhalb des Jahres des § 477 Abs. 1 BGB. Es wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe da war; Radwerk muss den Bedienfehler beweisen.
Janas Schaltung springt zum ersten Mal heraus – wann muss Jana selbst beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe da war?
Erklärung: Die Vermutung des § 477 Abs. 1 BGB gilt seit 2022 ein Jahr ab der Übergabe (vorher sechs Monate). Nach 5 und 11 Monaten muss Radwerk beweisen, nach 14 Monaten Jana – ihre Mängelrechte bestehen aber noch (zwei Jahre, § 438 BGB).
Anfang August springt die Schaltung zum ersten Mal heraus. Was kann Jana zuerst verlangen?
Erklärung: Zuerst kommt die Nacherfüllung: Reparatur oder neue Sache, nach Wahl des Käufers (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB). Rücktritt erst, wenn eine angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist (§ 323 Abs. 1, § 440 BGB). Schadensersatz setzt außerdem voraus, dass der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat.
In welchem Fall darf Jana zurĂĽcktreten, ohne Radwerk noch eine Frist zu setzen?
Erklärung: Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen (§ 440 Satz 2 BGB); dann ist keine Frist mehr nötig. Beim ersten Auftreten und während der laufenden Reparatur hat der Verkäufer seine zweite Chance noch nicht gehabt.
Bei welchem Mangel an Janas 600-€-Rad wäre der Rücktritt ausgeschlossen?
Erklärung: Bei einem unerheblichen Mangel ist der Rücktritt ausgeschlossen (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB); der BGH zieht die Grenze in der Regel bei Behebungskosten von 5 % des Kaufpreises – 5 € von 600 € liegen weit darunter. Schaltung und Bremse machen das Rad unsicher.
Welcher Satz ist das richtige Ergebnis des Fahrrad-Gutachtens?
Erklärung: Nach dem Rücktritt gibt jeder zurück, was er bekommen hat (§ 346 Abs. 1 BGB) – Geld gegen Rad. Geld und Rad zugleich wäre mehr als der Ausgleich. Die Widerrufsfrist gehört zu einer anderen Anspruchsgrundlage und ändert am Rücktritt nichts.
Frage beantworten
Janas Rad (online bei Radwerk gekauft, geliefert am 3. März) hat eine Schaltung, die ab Anfang August herausspringt; Unfallspuren gibt es keine. Radwerk behauptet einen Bedienfehler. Prüfe in zwei bis vier Sätzen im Gutachtenstil, ob der Mangel schon bei der Übergabe vorlag.
Erklärung: § 477 Abs. 1 BGB kehrt die Beweislast um: Innerhalb eines Jahres muss nicht die Käuferin beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war, sondern der Verkäufer das Gegenteil.
Frage beantworten
Radwerk schreibt Jana: „Ihre Widerrufsfrist von 14 Tagen ist seit März abgelaufen, daher müssen wir Ihnen nichts erstatten.“ Erkläre in zwei bis vier Sätzen, ob dieses Argument Janas Anspruch auf Rückzahlung aus §§ 437 Nr. 2, 323, 346 BGB entgegensteht, und schreibe ein Ergebnis.
Erklärung: Widerruf und Mängelrechte sind zwei verschiedene Anspruchsgrundlagen mit eigenen Fristen. Wer die falsche prüft, kommt zum falschen Ergebnis.
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Variante: Am Tag, an dem Janas Schaltung zum ersten Mal herausspringt, schreibt sie Radwerk: „Ich trete vom Kauf zurück, zahlen Sie mir die 600 € zurück.“ Eine Reparatur hat sie nicht verlangt. Schreibe ein kurzes Gutachten (vier bis sechs Sätze): Hat Jana schon jetzt einen Anspruch auf Rückzahlung aus §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB?
Erklärung: Der Vorrang der Nacherfüllung: Der Verkäufer bekommt eine zweite Chance, bevor der Käufer sein Geld zurückverlangen darf. Erst wenn sie verstreicht oder scheitert, ist der Weg zum Rücktritt frei.