Fall: Der Nachtbus (eA)
Woran scheitert in M 1 der Betrug nach § 263 StGB?
Erklärung: Tarik sprach mit dem Fahrer nicht (Z. 4 f.) und sagte den Kontrolleuren die Wahrheit (Z. 6). Das Einsteigen allein erklärt nicht, einen Fahrschein zu haben. Den Fahrpreis sparen wollte er durchaus.
Wer in einen Bus einsteigt, erklärt damit stillschweigend, einen gültigen Fahrschein zu haben.
Erklärung: Falsch. Der ISB-Lösungsvorschlag sagt es so: Dem bloßen Einstieg „wohnt nicht zugleich die Erklärung inne, im Besitz eines gültigen Fahrscheins zu sein“. Deshalb gibt es § 265a neben § 263.
Welche Fahrt ist nach dem Bundesgerichtshof (BGHSt 53, 122) ein Erschleichen der Beförderung?
Erklärung: Nach dem BGH genügt, dass jemand unberechtigt mitfährt und sich mit dem Anschein umgibt, ordnungsgemäß zu fahren. Wer eine gültige Karte hat, ist berechtigt; wer zahlt, erschleicht nichts.
Welche Zeile in M 1 belegt die Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten?
Erklärung: Z. 4 zeigt, worauf es Tarik ankam: nicht zu zahlen. Z. 6 ist sein Geständnis gegenüber den Kontrolleuren, Z. 7 betrifft den Strafantrag.
Weil die Fahrt nur ein paar Euro gekostet hätte, wird Tarik nur verfolgt, wenn ein Strafantrag gestellt ist oder die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse bejaht.
Erklärung: Richtig. § 265a Abs. 3 StGB verweist auf § 248a: Bei geringem Wert wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde hält ein Einschreiten wegen des besonderen öffentlichen Interesses für geboten. Hier hat die Verkehrsgesellschaft den Antrag gestellt (Z. 7).
Fahren ohne Fahrschein ist seit 2026 keine Straftat mehr, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Erklärung: Falsch. Wer ohne Fahrschein fährt, um nicht zu zahlen, erschleicht die Beförderung durch ein Verkehrsmittel und ist nach § 265a Abs. 1 StGB strafbar; eine Ordnungswidrigkeit ist das nicht.
Variante zu M 1: Tarik steigt vorne ein und zeigt dem Fahrer den Screenshot eines abgelaufenen Tickets; der Fahrer hält es für gültig. Was gilt?
Erklärung: Jetzt wird ein Mensch getäuscht, irrt sich und lässt Tarik ohne Zahlung mitfahren: Betrug. § 265a gilt nur, „wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist“. Leichtgläubigkeit des Getäuschten schließt Betrug nicht aus.
Welcher Obersatz prüft Teilaufgabe 4.2?
Erklärung: Brandl will Geld von Tarik: § 823 Abs. 1 gibt Schadensersatz, § 253 Abs. 2 auch für den Schmerz. Ein Strafgesetz ist keine Anspruchsgrundlage, und § 227 gibt keinen Anspruch, sondern nimmt der Verletzung die Widerrechtlichkeit.
An welcher Stufe scheitert Herrn Brandls Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB?
Erklärung: Der Tatbestand ist erfüllt (Z. 10 f.). Die Verletzung ist aber nicht widerrechtlich: Der zweite Schlag gegen Nele stand bevor, der Stoß war das mildeste sichere Mittel, und Tarik wollte sie schützen.
Weil Brandls Handgelenk gebrochen ist und Nele nur eine Prellung hat, war Tariks Stoß nicht mehr durch Notwehr gedeckt.
Erklärung: Falsch. Notwehr verlangt die erforderliche Verteidigung, keine Abwägung der Schäden: Der Stoß war das mildeste sichere Mittel. Dass der Angreifer schwerer verletzt wird, ist sein Risiko.
Variante: Brandl hat zugeschlagen, dreht sich um und geht. Tarik läuft ihm nach und stößt ihn von hinten; Brandl bricht sich das Handgelenk. Was gilt?
Erklärung: Notwehr wehrt ab, sie vergilt nicht. Ein Angriff, der vorbei ist, ist nicht mehr gegenwärtig; der Stoß ist widerrechtlich, und Tarik handelte vorsätzlich.
Welcher Umstand darf nach § 46 Abs. 3 StGB nicht in Tariks Strafzumessung eingehen?
Erklärung: Erschleichen und die Absicht, nicht zu zahlen, sind schon Merkmale des § 265a; sie dürfen nicht noch einmal strafschärfend zählen. Das Verhalten nach der Tat und das Vorleben nennt § 46 Abs. 2 ausdrücklich.
Norm finden: Tarik stößt einen Angreifer von seiner Freundin weg und verletzt ihn. Die Norm des BGB, nach der diese Verletzung nicht widerrechtlich ist, ist § ___ BGB.
Erklärung: § 227 BGB: „Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich“ – auch zur Abwehr eines Angriffs auf „einen anderen“. Im Strafrecht steht dieselbe Regel in § 32 StGB.
Frage beantworten
Tarik (23) ist am 1. August 2026 um 0:35 ohne Fahrschein Nachtbus gefahren: hinten eingestiegen, letzte Reihe, „für drei Stationen wollte ich nichts zahlen“, mit dem Fahrer nicht gesprochen; den Kontrolleuren sagte er die Wahrheit; die Verkehrsgesellschaft hat Strafantrag gestellt (M 1, Z. 2–7). Um 0:55 hat Herr Brandl Nele ins Gesicht geschlagen; als er zum zweiten Schlag ausholte, stieß Tarik ihn weg, Brandl brach sich das Handgelenk und verlangt 2 400 € Schmerzensgeld (Z. 8–12). Beantworte Tariks zwei Fragen als Antwort auf seinen Beitrag, juristisch fundiert, in acht bis zwölf Sätzen.
Erklärung: Zwei Fragen, zwei Rechtsgebiete: Strafbarkeit nach § 265a statt § 263, und kein Schadensersatz, weil die Nothilfe nach § 227 BGB die Widerrechtlichkeit nimmt.
Frage beantworten
Beurteilen Sie unter Berücksichtigung der Strafzwecktheorien und des § 46 StGB, welche Strafe für Tarik angemessen wäre! Tarik ist 23, wurde in diesem Jahr zum dritten Mal ohne Fahrschein erwischt, die ersten beiden Male zahlte er nur das erhöhte Beförderungsentgelt; den Kontrolleuren sagte er sofort die Wahrheit (M 1, Z. 6 f.). Schreibe acht bis zwölf Sätze mit Gründen aus Vergeltung, General- und Spezialprävention und aus § 46, einer Gewichtung und einem Fazit.
Erklärung: Kein Gerüst im Lesetext: Schuld als Grundlage, Umstände nach § 46 Abs. 2, die Strafzwecke, Gewichtung, Fazit.