Fall: Der Nachtbus (eA)
Case: The Night Bus (eA)
Ein eA-Abiturfall in der Prüfungsform, nach der ISB-Beispielaufgabe: Tarik fragt im Forum, ob Fahren ohne Fahrschein wirklich strafbar ist und ob er dem Mann Schmerzensgeld zahlen muss, den er an der Haltestelle von Nele weggestoßen hat. Die Lernenden sagen jeden Schritt voraus, prüfen § 263 (scheitert an der Täuschung) und § 265a StGB als Tabelle mit Zeilenangaben, prüfen § 823 Abs. 1 BGB mit der Nothilfe nach § 227 BGB und beurteilen die Strafzumessung (§§ 46, 47 StGB). Verdrängt: „Schwarzfahren ist nur eine Ordnungswidrigkeit“ und „wer schwerer verletzt ist, bekommt Geld“. Bringt Kurse 9 und 12 als neuen Prüfungsfall zurück.
Die Aufgabe
Die letzte Aufgabe, auf erhöhtem Niveau, folgt dem Muster der ISB-Beispielaufgabe: eine Fahrt ohne Fahrschein, eine Abwehr, eine Forderung. Die Nacht ist die aus Kurs 12, gefragt wird anders.
M 1: Beitrag in einem Rechtsforum (Autorentext)
- Hallo Anwaltsteam,
- am Samstag, 1. August 2026, bin ich nach einem Konzert um 0:35 mit dem Nachtbus
- heimgefahren. Ich hatte keinen Fahrschein, bin hinten eingestiegen und habe mich in
- die letzte Reihe gesetzt. FĂĽr drei Stationen wollte ich nichts zahlen. Mit dem
- Fahrer habe ich nicht gesprochen. An der zweiten Haltestelle stiegen Kontrolleure zu;
- ich habe gleich gesagt, dass ich keinen Fahrschein habe. Es war das dritte Mal in
- diesem Jahr, und diesmal hat die Verkehrsgesellschaft Strafantrag gestellt.
- Um 0:55 haben meine Freundin Nele (19) und ich an der Haltestelle gewartet. Ein Mann,
- Herr Brandl, hat Nele beschimpft und ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Als er
- zum zweiten Schlag ausholte, habe ich ihn mit beiden Händen weggestoßen. Er ist
- gestĂĽrzt und hat sich das Handgelenk gebrochen. Jetzt schreibt sein Anwalt, ich mĂĽsse
- ihm 2 400 € Schmerzensgeld und die Behandlungskosten zahlen.
- Zwei Fragen: Mache ich mich wirklich strafbar, wenn ich ohne Fahrschein fahre?
- Das ist doch nur eine Ordnungswidrigkeit. Und muss ich Herrn Brandl zahlen? Ich wollte
- doch nur Nele schĂĽtzen!
- Tarik (23)
Teilaufgaben
- 4.1 Prüfen Sie, ob sich Tarik nach §§ 263, 265a StGB strafbar gemacht hat (M 1, Z. 2–7)! (12 BE)
- 4.2 Beantworten Sie die zweite Frage in M 1 (Z. 14 f.) juristisch fundiert! (12 BE)
- 4.3 Beurteilen Sie unter Berücksichtigung der Strafzwecktheorien und des § 46 StGB, welche Strafe für Tarik angemessen wäre (M 1, Z. 6 f.)! (10 BE)
Bevor du weiterliest: An welchem Merkmal scheitert der Betrug?
Betrug oder Erschleichen?
Betrug nach § 263 StGB verlangt, dass jemand getäuscht wird und sich irrt. Tarik hat mit dem Fahrer nicht gesprochen (Z. 4 f.), und das bloße Einsteigen erklärt nicht, man habe einen Fahrschein. Den Kontrolleuren hat er die Wahrheit gesagt (Z. 6). Niemand wurde getäuscht, der Betrug scheitert am ersten Merkmal. Bleibt § 265a StGB, wieder als Tabelle. Diesmal stehen nur die Merkmale da; die Spalte „Sachverhalt“ füllst du:
| Tatbestandsmerkmal | Sachverhalt |
|---|---|
| Beförderung durch ein Verkehrsmittel | … |
| Erschleicht | … |
| Vorsatz | … |
| Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten | … |
| Rechtswidrigkeit und Schuld | … |
| Strafantrag (§ 265a Abs. 3 i. V. m. § 248a) | … |
Lösungsvorschlag zu 4.1 zeigen
| Tatbestandsmerkmal | Sachverhalt |
|---|---|
| Fahrt mit dem Nachtbus (Z. 2 f.) | |
| hinten eingestiegen, in die letzte Reihe gesetzt, ohne Fahrschein (Z. 3 f.) | |
| „Ich hatte keinen Fahrschein“ (Z. 3) | |
| Rechtswidrigkeit und Schuld | nichts dagegen ersichtlich |
| gestellt (Z. 7) |
Offen ist nur das Wort „erschleicht“. Nach dem Bundesgerichtshof genügt, dass jemand sich mit dem Anschein umgibt, ordnungsgemäß zu fahren (BGHSt 53, 122); ein Teil der Literatur verlangt, dass eine Kontrolle umgangen wird, und im Nachtbus gab es keine Sperre. Wer der Literatur folgt und das begründet, schreibt kein falsches Gutachten. Hier folgt die Lösung dem Bundesgerichtshof: Tarik hat sich nach § 265a Abs. 1 StGB strafbar gemacht. Eine Ordnungswidrigkeit ist das nicht.
Bevor du weiterliest: Woran scheitert Herrn Brandls Forderung?
Muss Tarik zahlen?
Herr Brandl könnte gegen Tarik einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus § 823 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 2 BGB haben. Der Tatbestand ist schnell erfüllt: Tariks Stoß hat Brandls Körper verletzt, ohne ihn wäre Brandl nicht gestürzt (Z. 10 f.). Der Schwerpunkt liegt eine Stufe später. Widerrechtlich ist die Verletzung nicht, wenn sie durch Notwehr geboten war:
„(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“
— § 227 BGB
Brandl hatte Nele geschlagen und holte zum zweiten Schlag aus (Z. 9 f.): ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff, nicht auf Tarik, sondern auf „einen anderen“. Ein Stoß mit beiden Händen beendet einen ausholenden Angreifer sicher und ist das mildeste sichere Mittel. Dass Brandl schwerer verletzt ist als Nele, zählt nicht; die Notwehr wägt nicht ab. Und Tarik wollte Nele schützen (Z. 15). Prüfe die Stufen in der Figur.
Tariks Stoß war nicht widerrechtlich. Somit hat Herr Brandl gegen Tarik keinen Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB, und ohne ihn auch kein Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB. Die Antwort an Tarik schreibst du diesmal selbst.
Die Beurteilung
Aufgabe 4.3 fragt weder nach einem Anspruch noch nach der Strafbarkeit, sondern nach einer Strafe, die angemessen sein soll. Was sie verlangt, steht im Operator: Gründe aus den Strafzwecken und aus § 46 StGB, gewichtet, und ein Fazit. Wie bei Sophies Saal stehen hier nur die Kriterien. Der Rahmen: § 265a StGB droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe an. Was verlangt die Generalprävention, wenn Schwarzfahren vielen als Bagatelle gilt (Z. 14)? Was die Spezialprävention bei jemandem, der es zum dritten Mal in diesem Jahr tut (Z. 6 f.)? Und was sagt § 46 Abs. 2 StGB zu seinem Vorleben und zu seinem Verhalten nach der Tat, als er den Kontrolleuren gleich die Wahrheit sagte (Z. 5 f.)? Dass er nicht zahlen wollte, zählt dabei nicht noch einmal, denn es ist schon Merkmal des Tatbestands (§ 46 Abs. 3 StGB). Die Gründe, ihre Gewichtung und das Fazit schreibst du selbst.
Vier Beiträge, vier Aufgaben, und jede begann mit derselben Frage: Wer will was von wem woraus, oder wer hat sich wonach strafbar gemacht? Drei Dinge verlangt die Prüfung, die diese Fälle nicht geübt haben. Die Zeit: Die Bewertungseinheiten zeigen, wie viel Raum eine Teilaufgabe verdient, und eingeteilt hast du ihn hier nicht. Die Treue zum Sachverhalt: nichts hineinlesen, was nicht dasteht, auch wenn es die Lösung bequemer machte. Und auf erhöhtem Niveau ein Strafrechtsgutachten mit mehr als einem Delikt oder mehr als einem Beteiligten. Üben lässt sich das an den Illustrierenden Prüfungsaufgaben des ISB mit ihren Lösungsvorschlägen, die das Staatsinstitut auf seinen Seiten (isb.bayern.de) veröffentlicht.
Voraussetzungen (5)
Woran scheitert in M 1 der Betrug nach § 263 StGB?
Welche Zeile in M 1 belegt die Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten?
Fahren ohne Fahrschein ist seit 2026 keine Straftat mehr, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
An welcher Stufe scheitert Herrn Brandls Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB?
Wer in einen Bus einsteigt, erklärt damit stillschweigend, einen gültigen Fahrschein zu haben.
Welche Fahrt ist nach dem Bundesgerichtshof (BGHSt 53, 122) ein Erschleichen der Beförderung?
Welcher Obersatz prĂĽft Teilaufgabe 4.2?
Weil Brandls Handgelenk gebrochen ist und Nele nur eine Prellung hat, war Tariks StoĂź nicht mehr durch Notwehr gedeckt.
Variante: Brandl hat zugeschlagen, dreht sich um und geht. Tarik läuft ihm nach und stößt ihn von hinten; Brandl bricht sich das Handgelenk. Was gilt?
Norm finden: Tarik stößt einen Angreifer von seiner Freundin weg und verletzt ihn. Die Norm des BGB, nach der diese Verletzung nicht widerrechtlich ist, ist § ___ BGB.
Weil die Fahrt nur ein paar Euro gekostet hätte, wird Tarik nur verfolgt, wenn ein Strafantrag gestellt ist oder die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse bejaht.
Variante zu M 1: Tarik steigt vorne ein und zeigt dem Fahrer den Screenshot eines abgelaufenen Tickets; der Fahrer hält es für gültig. Was gilt?
Welcher Umstand darf nach § 46 Abs. 3 StGB nicht in Tariks Strafzumessung eingehen?
Tarik (23) ist am 1. August 2026 um 0:35 ohne Fahrschein Nachtbus gefahren: hinten eingestiegen, letzte Reihe, „für drei Stationen wollte ich nichts zahlen“, mit dem Fahrer nicht gesprochen; den Kontrolleuren sagte er die Wahrheit; die Verkehrsgesellschaft hat Strafantrag gestellt (M 1, Z. 2–7). Um 0:55 hat Herr Brandl Nele ins Gesicht geschlagen; als er zum zweiten Schlag ausholte, stieß Tarik ihn weg, Brandl brach sich das Handgelenk und verlangt 2 400 € Schmerzensgeld (Z. 8–12). Beantworte Tariks zwei Fragen als Antwort auf seinen Beitrag, juristisch fundiert, in acht bis zwölf Sätzen.
Beurteilen Sie unter Berücksichtigung der Strafzwecktheorien und des § 46 StGB, welche Strafe für Tarik angemessen wäre! Tarik ist 23, wurde in diesem Jahr zum dritten Mal ohne Fahrschein erwischt, die ersten beiden Male zahlte er nur das erhöhte Beförderungsentgelt; den Kontrolleuren sagte er sofort die Wahrheit (M 1, Z. 6 f.). Schreibe acht bis zwölf Sätze mit Gründen aus Vergeltung, General- und Spezialprävention und aus § 46, einer Gewichtung und einem Fazit.