Gewährleistung, Garantie, Kulanz
Kims Kaffeevollautomat aus dem Kaufhaus ist nach acht Monaten defekt; der Fehler war von Anfang an angelegt. An wen richtet sie ihre Gewährleistungsrechte?
Erklärung: Die Gewährleistung (Mängelrechte aus § 437 BGB) besteht aus dem Kaufvertrag und richtet sich gegen den Verkäufer. Mit dem Hersteller hat Kim keinen Kaufvertrag; ihm gegenüber hätte sie nur Rechte aus einer freiwilligen Garantie.
Ein Handyladen verkauft gebrauchte Handys; in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht klein gedruckt: „Gewährleistung auf Gebrauchtware: 1 Jahr.“ — Damit ist die Frist für Verbraucher wirksam auf ein Jahr verkürzt.
Erklärung: Falsch. Seit 2022 darf ein Unternehmer die Frist für gebrauchte Ware nur auf ein Jahr verkürzen, wenn er den Verbraucher vor dem Kauf eigens darauf hinweist und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird (§ 476 Abs. 2 BGB). Kleingedrucktes reicht nicht; es bleibt bei zwei Jahren.
Ein Händler verkauft Theo einen gebrauchten Laptop und vereinbart mit ihm ausdrücklich und gesondert eine kürzere Gewährleistungsfrist. Wie viele Monate muss sie mindestens betragen?
Erklärung: Bei gebrauchten Waren darf die Frist im Verbrauchsgüterkauf nicht unter ein Jahr sinken, also mindestens zwölf Monate (§ 476 Abs. 2 BGB) – und nur mit eigenem Hinweis und gesonderter Vereinbarung.
Mängelansprüche wegen Ninas neuem Fahrradhelm ___ zwei Jahre nach der Ablieferung.
Erklärung: Die Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB); die Frist beginnt mit der Ablieferung der Sache (§ 438 Abs. 2 BGB). Danach kann der Verkäufer die Leistung verweigern.
Frau Adler kauft beim Händler einen neuen Staubsauger, geliefert am 12. Februar 2025. Am 20. Februar 2027 zeigt sich erstmals ein Mangel, der schon bei der Übergabe angelegt war. Was gilt?
Erklärung: Die Frist beginnt mit der Ablieferung (§ 438 Abs. 2 BGB), nicht mit dem Auftreten des Mangels, und endet zwei Jahre später mit Ablauf des 12. Februar 2027. Ein Mangel, der sich erst danach zeigt, kommt zu spät.
Rund um Julians neue E-Gitarre gibt es drei Zusagen. Welche ist eine Garantie?
Erklärung: Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung (§ 443 Abs. 1 BGB). Die zwei Jahre des Musikhauses sind die gesetzliche Gewährleistung (§ 438 BGB), die Rücknahme ohne Mangel ist Kulanz.
Robins Kopfhörer haben ein Jahr Herstellergarantie. Nach 14 Monaten zeigt sich ein Mangel, der schon beim Kauf angelegt war. — Gegen den Händler hat Robin jetzt keine Rechte mehr.
Erklärung: Falsch. Die Garantie ist freiwillig und kommt zusätzlich (§ 443 BGB); ihr Ablauf berührt die gesetzliche Gewährleistung gegen den Händler nicht. Die läuft zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 BGB).
Der Fahrradhersteller verspricht zehn Jahre auf den Rahmen. Wer so ein Versprechen gibt, heißt in § 443 BGB ___.
Erklärung: Garantiegeber ist, wer die Garantie gegeben hat – Hersteller, Verkäufer oder ein Dritter. Gegen ihn richten sich die Rechte aus der Garantie (§ 443 Abs. 1 BGB), unabhängig von den gesetzlichen Ansprüchen gegen den Verkäufer.
Die Herstellergarantie für Pias neue Spülmaschine gilt nur, wenn das Gerät online registriert wurde; Pia hat das versäumt. Nach sechs Monaten pumpt die Maschine nicht mehr ab – ein Fehler von Anfang an. Was gilt?
Erklärung: Die Bedingungen der Garantie bestimmt der Hersteller selbst (§ 443 BGB), und die Registrierung ist eine davon. Die gesetzliche Gewährleistung gegen den Händler gilt aber ohne jede Bedingung, zwei Jahre ab Ablieferung (§§ 437, 438 BGB).
Frage beantworten
Nora kauft im Elektromarkt einen Laptop; der Hersteller gibt sechs Monate Garantie. Nach zehn Monaten fällt die Tastatur aus, weil ein Kabel von Anfang an schlecht verlötet war. Der Elektromarkt sagt: „Die Garantie ist abgelaufen, da können wir nichts machen.“ Prüfe in zwei bis vier Sätzen, ob Nora noch Rechte gegen den Elektromarkt hat.
Erklärung: Gewährleistung (gegen den Verkäufer, zwei Jahre, § 438 BGB) und Garantie (freiwillig, zusätzlich, § 443 BGB) sind zwei verschiedene Dinge; der Ablauf der Garantie lässt die Gewährleistung unberührt.
Ein Möbelhaus nimmt Kerstins einwandfreien Stuhl zurück, weil er ihr nicht gefällt, gibt ihr aber nur einen Gutschein. — Kerstin kann stattdessen Bargeld verlangen.
Erklärung: Falsch. Für eine mangelfreie Ware aus dem Laden gibt es kein Rückgaberecht; die Rücknahme ist Kulanz. Wer freiwillig entgegenkommt, darf die Bedingungen selbst bestimmen – auch „nur Gutschein“.
Der Schuhladen tauscht Nicos passende, einwandfreie Turnschuhe gegen ein anderes Modell, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dieses freiwillige Entgegenkommen heiĂźt ___.
Erklärung: Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen ohne Rechtspflicht – anders als die Gewährleistung, die das Gesetz gibt, und die Garantie, die jemand verbindlich verspricht.
Auf dem Kassenbon eines Modegeschäfts steht: „Umtausch innerhalb von 14 Tagen nur gegen Gutschein.“ Ida bringt nach zehn Tagen eine einwandfreie Hose zurück und will ihr Geld. Was gilt?
Erklärung: Ohne Mangel gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht im Laden. Der Laden hat aber freiwillig einen Umtausch versprochen, und daran ist er gebunden – zu seinen eigenen Bedingungen: innerhalb von 14 Tagen, gegen Gutschein.
Dreimal wird ein gebrauchtes Handy „unter Ausschluss der Gewährleistung“ verkauft. In welchem Fall ist der Ausschluss wirksam?
Erklärung: Zwischen Privatleuten darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden (Grenze: § 444 BGB). Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, kann er sich auf den Ausschluss nicht berufen (§ 476 Abs. 1 BGB) – ob im Laden oder online, ob neu oder gebraucht.
Herr Fink verkauft sein Auto privat „unter Ausschluss der Gewährleistung“ und verschweigt den Unfallschaden, von dem er weiß. — Der Ausschluss schützt ihn vor den Mängelrechten des Käufers.
Erklärung: Falsch. Auf einen Gewährleistungsausschluss kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB) – auch nicht unter Privatleuten.
Der Rentner kauft beim Onlinehändler ein generalüberholtes Handy. Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware, heißt das im BGB ___.
Erklärung: Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB): Für ihn gelten zusätzliche Verbraucherschutzregeln – unter anderem das Verbot, die Gewährleistung auszuschließen (§ 476 BGB).
Die Studentin Lina verkauft auf dem Flohmarkt ihre gebrauchte Kamera an Jonas, „ohne Gewährleistung“. Nach einer Woche zeigt sich ein Defekt am Objektiv, von dem Lina nichts wusste. Was kann Jonas verlangen?
Erklärung: Lina ist Privatverkäuferin, kein Unternehmer: § 476 BGB gilt nicht, der Ausschluss ist wirksam. Arglist liegt nicht vor, weil Lina den Defekt nicht kannte (§ 444 BGB). Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Verträgen mit Unternehmern.