Gewährleistung, Garantie, Kulanz

Statutory Warranty, Guarantee, Goodwill

Wirtschaft und Recht Klasse 9 17 Aufgaben
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Die Lernenden trennen drei Dinge, die im Alltag alle „Garantie“ heißen: die gesetzliche Gewährleistung – die Mängelrechte gegen den Verkäufer, zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 BGB), bei gebrauchter Ware vom Händler nur unter strengen Bedingungen auf ein Jahr verkürzbar (§ 476 Abs. 2 BGB) –, die freiwillige Garantie des Herstellers oder Händlers (§ 443 BGB) und die Kulanz, auf die es keinen Anspruch gibt. Im Sortierer ordnen sie Elifs und Cans Fälle zu; dazu lernen sie, dass Privatleute die Gewährleistung ausschließen dürfen, Händler nicht (§§ 444, 476 Abs. 1 BGB). Verdrängt werden „nach Ablauf der Garantie habe ich keine Rechte“ und „Umtausch ist mein Recht“ (Verbraucherzentrale, „Gewährleistung und Garantie“, Stand 2025; Verbraucherzentrale NRW, „Denkste“, 2018). Ziel: Die zwei Jahre sind die Zeitachse, auf der Abschnitt 5 die Beweislast verteilt.

Zwei Jahre – gegen den Verkäufer

„Bei uns ist nach zwei Jahren Schluss“, hat Herr Kessler gesagt. Gemeint ist die Gewährleistung: So nennt man im Alltag die Mängelrechte aus § 437 BGB, die Elif bei ihrem Roller genutzt hat – Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung. Sie stehen im Gesetz, Kessler kann sie nicht abbedingen, und sie richten sich immer gegen den Verkäufer. Aber sie halten nicht ewig:

„Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren … 3. im Übrigen in zwei Jahren.“ — „Die Verjährung beginnt … mit der Ablieferung der Sache.“
— § 438 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 BGB

Elif hat den Scooter am 14. März 2026 bekommen; ihre Mängelrechte gegen Kessler verjähren also mit Ablauf des 14. März 2028. Bei gebrauchter Ware darf ein Händler die Frist auf ein Jahr verkürzen – seit 2022 aber nur, wenn er den Käufer vor dem Kauf eigens darauf hinweist und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird (§ 476 Abs. 2 BGB). Ein Satz im Kleingedruckten reicht nicht. Und für Käufe vom Händler seit dem 31. Juli 2026 gilt neu: Wird ein Mangel durch Reparatur behoben, verlängert sich die Frist einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB) – Elif hat zu früh gekauft, um davon zu profitieren.

Garantie und Kulanz: freiwillig

Die drei Jahre auf den Rahmen sind etwas ganz anderes. Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen – meist des Herstellers, manchmal des Händlers –, das zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung gilt (§ 443 Abs. 1 BGB). Was sie umfasst, wie lange sie läuft und was man dafür vorlegen muss, bestimmt der Garantiegeber; Ansprüche aus ihr richten sich gegen ihn. Läuft sie ab, bleibt die Gewährleistung gegen den Verkäufer unberührt – und umgekehrt kann eine Garantie über die zwei Jahre hinaus helfen.

Und dann ist da Can. Er hat sich im Radhaus einen Helm gekauft, der einwandfrei ist, ihm aber zu Hause nicht mehr gefällt. Kessler tauscht ihn gegen einen anderen – „ausnahmsweise“. Das ist Kulanz: ein freiwilliges Entgegenkommen ohne Mangel und ohne Anspruch. Kessler hätte auch nein sagen oder nur einen Gutschein anbieten dürfen. Sortiere unten acht Fälle aus Elifs Familie.

  • Gewährleistung
  • Garantie
  • Kulanz
  • Kessler muss Elifs zu schwachen Akku nachbessern.
  • Der Hersteller ersetzt im dritten Jahr den gebrochenen Rahmen.
  • Kessler tauscht Cans einwandfreien Helm gegen einen anderen.
  • Mama verlangt nach 20 Monaten Reparatur der defekten Waschmaschine beim Händler.
  • „5 Jahre auf den Motor – nur mit Registrierung auf unserer Website.“
  • „Unbenutzte Ware nehmen wir 30 Tage lang gegen Gutschein zurĂĽck.“
  • Trotz „Keine RĂĽckgabe bei Sonderangeboten“ muss der Laden den defekten Toaster reparieren.
  • Nach 27 Monaten repariert der Laden ein Radio kostenlos – „weil Sie Stammkundin sind“.
Sortiere die acht Fälle: Steht dahinter die gesetzliche Gewährleistung, eine freiwillige Garantie oder bloße Kulanz? Prüfe danach die Begründungen.

Privat verkauft: „unter Ausschluss der Gewährleistung“

Elif verkauft ihren alten Tretroller im Internet an einen Nachbarsjungen, 60 €, und schreibt dazu: „Privatverkauf unter Ausschluss jeder Gewährleistung.“ Das darf sie. Zwischen zwei Privatleuten kann die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden – nur nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschweigt, und nicht, wenn er eine Beschaffenheit garantiert hat (§ 444 BGB). Wüsste Elif, dass die Bremse kaputt ist, und sagte nichts, hülfe ihr der Satz nicht.

Für Kessler gilt das Gegenteil: Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, kann er sich auf einen Gewährleistungsausschluss nicht berufen (§ 476 Abs. 1 BGB) – auch nicht mit „gekauft wie gesehen“ und auch nicht bei gebrauchter Ware. Das ist der Kern des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB): Wenn ein Verbraucher beim Unternehmer kauft, gelten zusätzliche Schutzregeln.

Eine davon fehlt noch. Im August, fünf Monate nach dem Kauf, bricht an Elifs Scooter der Klappmechanismus. Kessler sagt: „Da sind Sie bestimmt gegen einen Bordstein gefahren.“ Wer muss jetzt was beweisen?

Leicht
Multiple Choice #1 20s â–¶ Testen

Kims Kaffeevollautomat aus dem Kaufhaus ist nach acht Monaten defekt; der Fehler war von Anfang an angelegt. An wen richtet sie ihre Gewährleistungsrechte?

  • â—Ź An das Kaufhaus, bei dem sie gekauft hat
  • â—‹ An den Hersteller des Automaten
  • â—‹ An den Paketdienst, der geliefert hat
Die Gewährleistung (Mängelrechte aus § 437 BGB) besteht aus dem Kaufvertrag und richtet sich gegen den Verkäufer. Mit dem Hersteller hat Kim keinen Kaufvertrag; ihm gegenüber hätte sie nur Rechte aus einer freiwilligen Garantie.
Wahr / Falsch #2 30s â–¶ Testen

Ein Handyladen verkauft gebrauchte Handys; in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht klein gedruckt: „Gewährleistung auf Gebrauchtware: 1 Jahr.“ — Damit ist die Frist für Verbraucher wirksam auf ein Jahr verkürzt.

âś“ Falsch
Falsch. Seit 2022 darf ein Unternehmer die Frist für gebrauchte Ware nur auf ein Jahr verkürzen, wenn er den Verbraucher vor dem Kauf eigens darauf hinweist und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird (§ 476 Abs. 2 BGB). Kleingedrucktes reicht nicht; es bleibt bei zwei Jahren.
Multiple Choice #3 25s â–¶ Testen

Rund um Julians neue E-Gitarre gibt es drei Zusagen. Welche ist eine Garantie?

  • â—Ź Der Hersteller schreibt: „FĂĽnf Jahre kostenloser Ersatz fĂĽr den Tonabnehmer.“
  • â—‹ Das Musikhaus muss zwei Jahre lang fĂĽr Mängel einstehen, die bei Ăśbergabe da waren.
  • â—‹ Das Musikhaus nimmt die einwandfreie Gitarre freiwillig zurĂĽck, weil sie Julian nicht gefällt.
Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung (§ 443 Abs. 1 BGB). Die zwei Jahre des Musikhauses sind die gesetzliche Gewährleistung (§ 438 BGB), die Rücknahme ohne Mangel ist Kulanz.
Wahr / Falsch #4 20s â–¶ Testen

Robins Kopfhörer haben ein Jahr Herstellergarantie. Nach 14 Monaten zeigt sich ein Mangel, der schon beim Kauf angelegt war. — Gegen den Händler hat Robin jetzt keine Rechte mehr.

âś“ Falsch
Falsch. Die Garantie ist freiwillig und kommt zusätzlich (§ 443 BGB); ihr Ablauf berührt die gesetzliche Gewährleistung gegen den Händler nicht. Die läuft zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 BGB).
Wahr / Falsch #5 20s â–¶ Testen

Ein Möbelhaus nimmt Kerstins einwandfreien Stuhl zurück, weil er ihr nicht gefällt, gibt ihr aber nur einen Gutschein. — Kerstin kann stattdessen Bargeld verlangen.

âś“ Falsch
Falsch. Für eine mangelfreie Ware aus dem Laden gibt es kein Rückgaberecht; die Rücknahme ist Kulanz. Wer freiwillig entgegenkommt, darf die Bedingungen selbst bestimmen – auch „nur Gutschein“.
Multiple Choice #6 25s â–¶ Testen

Dreimal wird ein gebrauchtes Handy „unter Ausschluss der Gewährleistung“ verkauft. In welchem Fall ist der Ausschluss wirksam?

  • â—Ź Eine SchĂĽlerin verkauft ihr altes Handy an eine MitschĂĽlerin.
  • â—‹ Ein Handyladen verkauft ein gebrauchtes Handy an eine SchĂĽlerin.
  • â—‹ Ein Onlinehändler verkauft ein generalĂĽberholtes Handy an einen Rentner.
Zwischen Privatleuten darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden (Grenze: § 444 BGB). Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, kann er sich auf den Ausschluss nicht berufen (§ 476 Abs. 1 BGB) – ob im Laden oder online, ob neu oder gebraucht.
Wahr / Falsch #7 20s â–¶ Testen

Herr Fink verkauft sein Auto privat „unter Ausschluss der Gewährleistung“ und verschweigt den Unfallschaden, von dem er weiß. — Der Ausschluss schützt ihn vor den Mängelrechten des Käufers.

âś“ Falsch
Falsch. Auf einen Gewährleistungsausschluss kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB) – auch nicht unter Privatleuten.
Mittel
Zahleneingabe #1 25s â–¶ Testen

Ein Händler verkauft Theo einen gebrauchten Laptop und vereinbart mit ihm ausdrücklich und gesondert eine kürzere Gewährleistungsfrist. Wie viele Monate muss sie mindestens betragen?

âś“ Antwort: 12
Bei gebrauchten Waren darf die Frist im Verbrauchsgüterkauf nicht unter ein Jahr sinken, also mindestens zwölf Monate (§ 476 Abs. 2 BGB) – und nur mit eigenem Hinweis und gesonderter Vereinbarung.
LĂĽckentext #2 20s â–¶ Testen

Mängelansprüche wegen Ninas neuem Fahrradhelm ___ zwei Jahre nach der Ablieferung.

✓ Antwort: verjähren
Die Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB); die Frist beginnt mit der Ablieferung der Sache (§ 438 Abs. 2 BGB). Danach kann der Verkäufer die Leistung verweigern.
LĂĽckentext #3 25s â–¶ Testen

Der Fahrradhersteller verspricht zehn Jahre auf den Rahmen. Wer so ein Versprechen gibt, heißt in § 443 BGB ___.

âś“ Antwort: Garantiegeber
Garantiegeber ist, wer die Garantie gegeben hat – Hersteller, Verkäufer oder ein Dritter. Gegen ihn richten sich die Rechte aus der Garantie (§ 443 Abs. 1 BGB), unabhängig von den gesetzlichen Ansprüchen gegen den Verkäufer.
LĂĽckentext #4 20s â–¶ Testen

Der Schuhladen tauscht Nicos passende, einwandfreie Turnschuhe gegen ein anderes Modell, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dieses freiwillige Entgegenkommen heiĂźt ___.

âś“ Antwort: Kulanz
Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen ohne Rechtspflicht – anders als die Gewährleistung, die das Gesetz gibt, und die Garantie, die jemand verbindlich verspricht.
LĂĽckentext #5 25s â–¶ Testen

Der Rentner kauft beim Onlinehändler ein generalüberholtes Handy. Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware, heißt das im BGB ___.

âś“ Antwort: VerbrauchsgĂĽterkauf
Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB): Für ihn gelten zusätzliche Verbraucherschutzregeln – unter anderem das Verbot, die Gewährleistung auszuschließen (§ 476 BGB).
Schwer
Multiple Choice #1 45s â–¶ Testen

Frau Adler kauft beim Händler einen neuen Staubsauger, geliefert am 12. Februar 2025. Am 20. Februar 2027 zeigt sich erstmals ein Mangel, der schon bei der Übergabe angelegt war. Was gilt?

  • â—Ź Ihre AnsprĂĽche sind verjährt – die zwei Jahre endeten mit Ablauf des 12. Februar 2027.
  • â—‹ Sie hat noch Rechte – die zwei Jahre laufen ab dem Tag, an dem sich der Mangel zeigt.
  • â—‹ Sie hat noch Rechte – es zählt nur, dass der Mangel bei Ăśbergabe angelegt war.
Die Frist beginnt mit der Ablieferung (§ 438 Abs. 2 BGB), nicht mit dem Auftreten des Mangels, und endet zwei Jahre später mit Ablauf des 12. Februar 2027. Ein Mangel, der sich erst danach zeigt, kommt zu spät.
Multiple Choice #2 40s â–¶ Testen

Die Herstellergarantie für Pias neue Spülmaschine gilt nur, wenn das Gerät online registriert wurde; Pia hat das versäumt. Nach sechs Monaten pumpt die Maschine nicht mehr ab – ein Fehler von Anfang an. Was gilt?

  • â—Ź Pia kann vom Händler NacherfĂĽllung verlangen – die Gewährleistung braucht keine Registrierung.
  • â—‹ Pia hat keine Rechte – ohne Registrierung keine Garantie, ohne Garantie keine AnsprĂĽche.
  • â—‹ Pia kann nur vom Hersteller eine Reparatur verlangen.
Die Bedingungen der Garantie bestimmt der Hersteller selbst (§ 443 BGB), und die Registrierung ist eine davon. Die gesetzliche Gewährleistung gegen den Händler gilt aber ohne jede Bedingung, zwei Jahre ab Ablieferung (§§ 437, 438 BGB).
KI-bewertete Frage #3 220s â–¶ Testen

Nora kauft im Elektromarkt einen Laptop; der Hersteller gibt sechs Monate Garantie. Nach zehn Monaten fällt die Tastatur aus, weil ein Kabel von Anfang an schlecht verlötet war. Der Elektromarkt sagt: „Die Garantie ist abgelaufen, da können wir nichts machen.“ Prüfe in zwei bis vier Sätzen, ob Nora noch Rechte gegen den Elektromarkt hat.

✓ Antwort: Nora könnte gegen den Elektromarkt Mängelrechte aus § 437 BGB haben. Der Laptop war wegen des schlecht verlöteten Kabels schon bei Übergabe mangelhaft (§ 434 BGB). Diese gesetzliche Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer und verjährt erst zwei Jahre nach der Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB); nach zehn Monaten ist sie nicht abgelaufen. Die Herstellergarantie ist ein freiwilliges Zusatzversprechen (§ 443 BGB), ihr Ablauf ändert daran nichts. Nora kann also vom Elektromarkt zuerst Nacherfüllung verlangen.
Gewährleistung (gegen den Verkäufer, zwei Jahre, § 438 BGB) und Garantie (freiwillig, zusätzlich, § 443 BGB) sind zwei verschiedene Dinge; der Ablauf der Garantie lässt die Gewährleistung unberührt.
Multiple Choice #4 40s â–¶ Testen

Auf dem Kassenbon eines Modegeschäfts steht: „Umtausch innerhalb von 14 Tagen nur gegen Gutschein.“ Ida bringt nach zehn Tagen eine einwandfreie Hose zurück und will ihr Geld. Was gilt?

  • â—Ź Sie bekommt einen Gutschein – mehr hat der Laden freiwillig nicht versprochen.
  • â—‹ Sie bekommt ihr Geld – im Laden gilt ein gesetzliches 14-Tage-RĂĽckgaberecht.
  • â—‹ Sie bekommt nichts – Umtauschversprechen auf dem Bon sind unwirksam.
Ohne Mangel gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht im Laden. Der Laden hat aber freiwillig einen Umtausch versprochen, und daran ist er gebunden – zu seinen eigenen Bedingungen: innerhalb von 14 Tagen, gegen Gutschein.
Multiple Choice #5 40s â–¶ Testen

Die Studentin Lina verkauft auf dem Flohmarkt ihre gebrauchte Kamera an Jonas, „ohne Gewährleistung“. Nach einer Woche zeigt sich ein Defekt am Objektiv, von dem Lina nichts wusste. Was kann Jonas verlangen?

  • â—Ź Nichts – unter Privatleuten ist der Ausschluss wirksam.
  • â—‹ NacherfĂĽllung – ein Gewährleistungsausschluss ist immer unwirksam.
  • â—‹ Sein Geld – auf dem Flohmarkt gilt ein Widerrufsrecht.
Lina ist Privatverkäuferin, kein Unternehmer: § 476 BGB gilt nicht, der Ausschluss ist wirksam. Arglist liegt nicht vor, weil Lina den Defekt nicht kannte (§ 444 BGB). Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Verträgen mit Unternehmern.