Die Halterhaftung (eA)
Herr Kaya war beim Ausweichen nach § 904 S. 1 gerechtfertigt und ohne Verschulden. Bekommt Herr Gruber die 1 200 € trotzdem nach § 7 I StVG?
Erklärung: Bei dem Betrieb von Herrn Kayas Auto wurde eine Sache beschädigt, und er ist Halter. Mehr verlangt § 7 I nicht. Er gilt für jeden Schaden an Menschen und Sachen, nicht nur zwischen Autos. Stand 2026.
Nach § 7 I StVG haftet der Halter auch dann, wenn der Fahrer gerechtfertigt und ohne Verschulden gehandelt hat.
Erklärung: Richtig. § 7 I knüpft an die Gefahr des fahrenden Autos an, nicht an ein Unrecht oder einen Fehler. Ausgeschlossen ist die Haftung nur bei höherer Gewalt (§ 7 II). Stand 2026.
§ 7 I StVG verlangt, dass der Schaden bei dem ___ eines Kraftfahrzeugs entstanden ist.
Erklärung: „Bei dem Betrieb“: Die Gefahr, die vom fahrenden Auto ausgeht, hat sich verwirklicht – auch bei einem Ausweichmanöver. Stand 2026.
Ein Lieferwagen eines Paketdienstes weicht einem Radfahrer aus, der bei Rot über die Kreuzung fährt, und beschädigt ein Wartehäuschen der Stadtwerke. Der Fahrer hat alles richtig gemacht. Der Paketdienst schreibt: „Schuld ist der Radfahrer.“ Was gilt nach § 7 I StVG?
Erklärung: Bei dem Betrieb des Lieferwagens wurde eine Sache beschädigt; Halter ist der Paketdienst. Ein Radfahrer bei Rot ist keine höhere Gewalt. Der Radfahrer haftet daneben nach § 823 I; wer am Ende wie viel trägt, regeln die Haftenden untereinander. Stand 2026.
Herr Kaya fährt das Auto seiner Schwester, das auf sie zugelassen ist, und weicht Mia in Herrn Grubers Zaun aus. Wer haftet Herrn Gruber nach § 7 I StVG?
Erklärung: § 7 I trifft den Halter, nicht den Fahrer – auch wenn er nicht dabei war. Herr Kaya haftet als Fahrer nur nach § 18 I StVG, und dort kann er sich entlasten. Stand 2026.
Jeder Halter eines in Deutschland zugelassenen Autos muss eine Haftpflichtversicherung abschlieĂźen.
Erklärung: Richtig, § 1 PflVG. Deshalb zahlt in der Praxis meist die Versicherung des Halters, wenn er nach § 7 I StVG haftet. Stand 2026.
Der Fahrer, der nicht Halter ist, haftet nach § ___ StVG – sein Verschulden wird vermutet, er kann sich entlasten.
Erklärung: § 18 I StVG: Die Ersatzpflicht des Fahrers ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch sein Verschulden verursacht ist. Stand 2026.
Jule (20) fährt mit dem Auto ihres Vaters, achtet nicht auf die Vorfahrt und beschädigt ein anderes Auto. Wer haftet dem Geschädigten nach dem StVG?
Erklärung: Der Vater haftet als Halter ohne Verschulden. Jule haftet als Fahrerin mit vermutetem Verschulden; wer die Vorfahrt missachtet, kann sich nicht entlasten. In der Praxis zahlt die Haftpflichtversicherung des Autos. Stand 2026.
Auf der Autobahn platzt ein Reifen, das Auto schleudert gegen eine Lärmschutzwand. Der Halter beruft sich auf höhere Gewalt. Zu Recht?
Erklärung: Höhere Gewalt kommt von außen. Ein geplatzter Reifen ist ein Teil der Gefahr, die ein Auto mit sich bringt – genau dafür haftet der Halter. Auf Schuld kommt es bei § 7 nicht an. Stand 2026.
Ein Hund, der plötzlich auf die Fahrbahn rennt, ist höhere Gewalt im Sinne von § 7 II StVG.
Erklärung: Falsch. Tiere auf der Fahrbahn gehören zur gewöhnlichen Gefahr des Straßenverkehrs. Höhere Gewalt ist ein Ereignis von außen, das auch mit äußerster Sorgfalt nicht abzuwenden ist – etwa ein Erdbeben. Stand 2026.
Die Haftung des Halters nach § 7 I StVG ist nur ausgeschlossen, wenn der Unfall durch ___ Gewalt verursacht wird.
Erklärung: § 7 II StVG: höhere Gewalt. Was das ist, sagt erst die Rechtsprechung: betriebsfremd, von außen, unvorhersehbar, auch mit äußerster Sorgfalt nicht abwendbar. Stand 2026.
Bei Starkregen gerät ein Auto auf der Bundesstraße ins Aquaplaning und beschädigt einen Gartenzaun. Die Versicherung des Halters beruft sich auf höhere Gewalt. Was gilt?
Erklärung: Nicht jede Naturgewalt ist höhere Gewalt: Mit Starkregen muss jeder Fahrer rechnen, und Aquaplaning ist eine Gefahr des Fahrens selbst. Der Halter haftet nach § 7 I; auf Verschulden kommt es nicht an. Stand 2026.
Frage beantworten
Forum: „Mir ist auf der Landstraße ein Reh vors Auto gesprungen. Ich habe ausgewichen und bin in den Weidezaun eines Bauern gefahren, Schaden 700 €. Ich bin 80 gefahren, wie erlaubt. Der Bauer will Geld – aber ich kann doch nichts dafür, und ein Reh ist höhere Gewalt, oder?“ Antworte in einem kurzen Gutachten (sechs bis zehn Sätze) zu § 7 StVG.
Erklärung: Schwerpunkt: § 7 I ohne Verschulden und § 7 II – Wildwechsel ist keine höhere Gewalt. Stand 2026.
Norm finden: Welche Vorschrift lässt den Halter eines Autos für einen Unfallschaden ohne Verschulden haften?
Erklärung: § 7 I StVG: Haftung des Halters für die Betriebsgefahr. § 18 I StVG betrifft den Fahrer, mit vermutetem Verschulden; § 823 I verlangt Verschulden. Stand 2026.