Falsches Modell, keine Updates – die Systematik des Mangels
Statt des bestellten Nova 8 bekommt Jana ein einwandfreies Nova 8 Lite. Was liegt vor?
Erklärung: Gemessen wird an den Anforderungen, nicht daran, ob die Sache heil ist. Die Lieferung einer anderen als der geschuldeten Sache steht einem Sachmangel gleich (§ 434 V). Stand 2026.
Eine Sache ist schon dann mangelfrei, wenn sie den subjektiven Anforderungen entspricht, also so ist wie vereinbart.
Erklärung: Falsch. Mangelfrei ist sie nur, wenn sie die subjektiven, die objektiven und die Montageanforderungen zugleich erfüllt (§ 434 I), bei Waren mit digitalen Elementen auch Installation und Aktualisierung (§ 475b II). Stand 2026.
Liefert der Verkäufer eine andere als die geschuldete Sache, steht das nach § 434 Abs. 5 einem ___ gleich.
Erklärung: Die Falschlieferung (Aliud) ist ein Sachmangel; der Käufer hat die Rechte aus § 437. Stand 2026.
Welche Lieferung an Jana wäre ein Sachmangel?
Erklärung: Die Farbe war vereinbart: Silber verfehlt die subjektiven Anforderungen (§ 434 II). Nichtgefallen ist kein Mangel, und der Sturz geschah nach dem Gefahrübergang. Stand 2026.
Janas Nova 8 war am 20. August 2026 einwandfrei; ab April 2027 kommen keine Updates mehr. Auf welchen Zeitpunkt kommt es fĂĽr den Mangel an?
Erklärung: Bei der Aktualisierungspflicht zählt der Zeitraum nach § 475b III Nr. 2, IV Nr. 2, nicht nur der Gefahrübergang (§ 475b II). Stand 2026.
Ein Smartphone ist eine Ware mit digitalen Elementen, weil es ohne sein Betriebssystem nicht funktioniert.
Erklärung: Richtig. Waren mit digitalen Elementen sind Waren, die ihre Funktionen ohne die digitalen Produkte nicht erfüllen können (§ 327a III). Für sie gilt Kaufrecht mit § 475b. Stand 2026.
Für Waren mit digitalen Elementen ergänzt § 475b die Anforderungen des § 434 um die ___pflicht.
Erklärung: Die Aktualisierungspflicht: Updates, die zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit nötig sind, für den Zeitraum, den der Verbraucher erwarten kann (§ 475b IV Nr. 2). Stand 2026.
Phonora stellt im Mai 2027 ein Sicherheitsupdate bereit und weist Jana auf die Folgen hin, wenn sie es nicht installiert. Sie installiert es nicht; deshalb startet ihre Banking-App nicht. Hat das Handy deswegen einen Mangel, fĂĽr den Phonora einsteht?
Erklärung: Installiert der Verbraucher ein bereitgestelltes Update nicht in angemessener Frist, obwohl er über Verfügbarkeit und Folgen informiert war, haftet der Unternehmer für den allein darauf beruhenden Mangel nicht (§ 475b V). Stand 2026.
Phonora schreibt: „Für Updates ist der Hersteller zuständig.“ Von wem kann Jana die fehlenden Updates nach § 437 verlangen?
Erklärung: § 475b gilt, wenn der Unternehmer sich verpflichtet, dass er oder ein Dritter die digitalen Elemente bereitstellt (Abs. 1); beim Handy wird das im Zweifel angenommen (§ 327a III 2). Einstehen muss der Verkäufer. Stand 2026.
Gibt der Hersteller eine Garantie, ersetzt sie Janas Rechte gegen Phonora.
Erklärung: Falsch. Eine Garantie ist ein zusätzliches, freiwilliges Versprechen (§ 443); die gesetzlichen Mängelrechte gegen den Verkäufer bleiben daneben bestehen. Stand 2026.
Nach § 475b Abs. 1 haftet der Unternehmer auch dann für die Updates, wenn nicht er selbst, sondern ein ___ wie der Hersteller sie bereitstellt.
Erklärung: „… dass er oder ein Dritter die digitalen Elemente bereitstellt“ (§ 475b I 1). Wer technisch liefert, ist gleich. Stand 2026.
Jana kauft im Mai 2027 eine Navigations-App für 4,99 €, die nach einem Systemupdate abstürzt. Nach welchen Regeln richten sich ihre Rechte wegen der App?
Erklärung: Das Handy funktioniert ohne die App; sie ist ein eigenes digitales Produkt. Dafür gelten §§ 327 ff. mit eigenen Rechten bis zur Vertragsbeendigung (§ 327m). § 475b betrifft nur die digitalen Elemente, ohne die die Ware nicht funktioniert (§ 327a III). Stand 2026.
Norm finden: Jana will wissen, ob fehlende Sicherheitsupdates ein Mangel ihres Handys sind. Welche Norm schlägst du neben § 434 auf?
Erklärung: § 475b regelt den Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen einschließlich der Aktualisierungspflicht. § 443 ist die Garantie, § 437 nennt die Rechte bei einem Mangel, § 477 die Beweislastumkehr. Stand 2026.
Frage beantworten
Prüfe im Gutachtenstil in fünf bis acht Sätzen, ob Janas Nova 8 im Mai 2027 einen Sachmangel hat, weil keine Sicherheitsupdates mehr kommen. Setze den Schwerpunkt auf den Zeitraum, für den Jana Updates erwarten kann.
Erklärung: Gutachten mit Schwerpunkt Aktualisierungszeitraum: Ware mit digitalen Elementen, § 475b IV Nr. 2 mit Abs. 2, Auslegung des Zeitraums, § 476 I gegen die AGB, Haftung des Verkäufers. Stand 2026.