Naturrecht und Rechtspositivismus
Welche Aussage vertritt den Rechtspositivismus?
Erklärung: Für den Rechtspositivismus (Kelsen, Hart) entscheidet die Entstehung: zuständiges Organ, vorgeschriebenes Verfahren, in Kraft. Die zweite Aussage ist Naturrecht, die dritte keine der beiden Lehren.
Der Stadtrat beschließt ordnungsgemäß eine höhere Hundesteuer. Ein Rechtspositivist hält die Satzung für ungültig, weil er sie ungerecht findet.
Erklärung: Falsch. Für den Rechtspositivismus ist die Gerechtigkeit eine zweite Frage: Die Satzung gilt, weil sie ordnungsgemäß erlassen wurde. Wer sie für ungerecht hält, muss sie auf politischem Weg ändern.
Nach dem Rechtspositivismus ist Recht, was das zuständige ___ im vorgeschriebenen Verfahren erlassen hat.
Erklärung: Zuständiges Organ, vorgeschriebenes Verfahren, in Kraft – mehr verlangt der Rechtspositivismus nicht. Das Grundgesetz nennt diese Merkmale nicht als Lehre; sie stammen von Kelsen und Hart.
Ein Bundesgesetz wird verkündet, obwohl der Bundesrat ihm nicht zugestimmt hat – und das Grundgesetz verlangt diese Zustimmung. Was sagt ein Rechtspositivist?
Erklärung: Auch für den Positivisten gilt nicht alles, was gedruckt ist: Fehlt ein vorgeschriebener Schritt des Verfahrens, fehlt ein Merkmal der Geltung. Nach der Gerechtigkeit fragt er dabei nicht.
Welche Aussage vertritt das Naturrecht?
Erklärung: Das Naturrecht misst das Gesetz an einem Recht, das über ihm steht – der Würde und den grundlegenden Rechten des Menschen. Ein bloß teures Gesetz verletzt sie nicht; die dritte Aussage verwechselt „lästig“ mit „grob ungerecht“.
Nach dem Naturrecht darf Max das Denkmalschutzgesetz missachten, weil er es für ungerecht hält.
Erklärung: Falsch. Das Naturrecht spricht einem Gesetz die Geltung nur ab, wenn es grundlegende Rechte grob verletzt. Die Pflicht, eine alte Scheune zu erhalten, ist eine Last, aber keine solche Verletzung – und was ungerecht ist, entscheidet nicht jeder für sich.
Nach dem Naturrecht folgt das Recht, das ĂĽber jedem Gesetz steht, aus der Natur oder der ___ des Menschen.
Erklärung: Natur oder Vernunft des Menschen (in älteren Lehren auch Gottes Ordnung) sind die Quelle des überpositiven Rechts – der Würde und der Rechte, die niemand verleiht und niemand nehmen darf.
Ein Staat beschließt in vorgeschriebenem Verfahren ein Gesetz, das allen Kritikern der Regierung das Wahlrecht und ihr Vermögen nimmt. Wie urteilen die beiden Lehren?
Erklärung: Organ und Verfahren stimmen – für den Positivisten genügt das (er darf das Gesetz trotzdem für zutiefst ungerecht halten). Für das Naturrecht fehlt ein Merkmal: Das Gesetz nimmt Menschen grundlegende Rechte.
Welche Regel des Grundgesetzes kann auch eine Zweidrittelmehrheit nicht ändern?
Erklärung: Art. 79 Abs. 3 GG schließt jede Änderung aus, die die Grundsätze der Art. 1 und 20 berührt – die Ewigkeitsklausel. Wahlalter und Amtszeit kann eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat ändern (Art. 79 Abs. 2).
Mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat könnte man Art. 1 GG aus dem Grundgesetz streichen.
Erklärung: Falsch. Art. 79 Abs. 3 GG verbietet jede Änderung, durch die die in Art. 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden. Hier hat das Grundgesetz ein Stück überpositives Recht in sein eigenes positives Recht geschrieben.
In welchem Artikel des Grundgesetzes steht, dass die Grundsätze der Art. 1 und 20 nicht geändert werden dürfen?
Erklärung: Art. 79 GG regelt die Änderung des Grundgesetzes; sein Absatz 3 ist die Ewigkeitsklausel.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind vollziehende Gewalt und Rechtsprechung „an Gesetz und ___ gebunden“.
Erklärung: „An Gesetz und Recht“ – nicht an das Gesetz allein. Die Formel hält offen, dass es Recht über dem einzelnen Gesetz gibt.
Bundestag und Bundesrat beschließen mit Zweidrittelmehrheit, das Grundgesetz so zu ändern, dass Folter in Verhören erlaubt ist. Was gilt?
Erklärung: Folter verletzt die Menschenwürde des Art. 1, und Art. 79 Abs. 3 GG schließt Änderungen aus, die diesen Grundsatz berühren. Ob ein Gesetz gilt, entscheidet nicht jeder Einzelne, sondern das Gericht.
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Forumsbeitrag von Tobias (20): „Unsere Stadt hat eine Baumschutzverordnung: Ich darf die große Linde in meinem eigenen Garten nicht ohne Genehmigung fällen. Das ist ungerecht – und ein ungerechtes Gesetz muss man nicht befolgen. Ich säge sie am Wochenende um.“ Antworte Tobias in fünf bis sieben Sätzen: Gilt die Verordnung nach dem Rechtspositivismus und nach dem Naturrecht, und was kann er stattdessen tun?
Erklärung: Beide Lehren kommen bei einem bloß unbequemen Gesetz zum selben Ergebnis; sie gehen erst bei grobem Unrecht auseinander.
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Erörtere in sechs bis acht Sätzen: Soll ein Gesetz nur dann gelten, wenn es gerecht ist? Ziehe Rechtspositivismus und Naturrecht heran und schließe mit einem Fazit, das aus deinen Argumenten folgt.
Erklärung: Eine Erörterung nennt das Kriterium, wägt beide Seiten und zieht ein Fazit, das aus den Argumenten folgt (KMK EPA Recht 2006).