Zusätzlich, nicht anstatt – die Nebenpflichtverletzung
Das Buffet war tadellos, nur der Laptop ist kaputt. Was gilt zwischen Sophie und Kaltenecker?
Erklärung: Die Leistung ist erbracht und bleibt bezahlt; der Ersatz für die verletzte Rücksichtspflicht kommt neben der Leistung hinzu (§§ 280 I, 241 II). Stand 2026.
Bevor Sophie die 600 € für den Laptop verlangen kann, muss sie Kaltenecker eine Frist setzen.
Erklärung: Falsch. Eine Frist gibt dem Schuldner die Chance, die Leistung nachzuholen. Die verletzte Rücksicht lässt sich nicht nachholen, und das Buffet ist erbracht – § 280 I genügt. Stand 2026.
Ersatz fĂĽr eine verletzte RĂĽcksichtspflicht kommt nicht statt, sondern ___ der Leistung.
Erklärung: Schadensersatz neben der Leistung: Die Leistung bleibt geschuldet und erbracht, der Ersatz tritt hinzu. Stand 2026.
Angenommen, Lumen hätte pünktlich geliefert, und der Fahrer hätte beim Hereintragen Sophies Wohnungstür zerkratzt (Reparatur 150 €). Was kann Sophie verlangen?
Erklärung: Die Leistung ist in Ordnung, verletzt ist die Rücksicht auf Sophies Eigentum. Das trägt Schadensersatz neben der Leistung aus §§ 280 I, 241 II mit § 278 für den Fahrer. Zurücktreten könnte Sophie nur, wenn ihr das Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre (§ 324) – wegen eines Kratzers nicht. Stand 2026.
Mit welcher Normenkette zitierst du Sophies Anspruch auf die 600 € für den Laptop?
Erklärung: § 241 II liefert die verletzte Pflicht, § 280 I die Rechtsfolge. Die Zusatzblöcke §§ 280 II, 286 und §§ 280 III, 281 gehören zur Verzögerung und zum Schadensersatz statt der Leistung. Stand 2026.
Sophies Anspruch wegen des Laptops: § 280 Abs. 1 i. V. m. § 241 Abs. ___ BGB.
Erklärung: Absatz 2 enthält die Rücksichtspflicht; Absatz 1 die Leistungspflicht, die Kaltenecker erfüllt hat. Stand 2026.
Am Sonntag holt Kaltenecker seine Warmhaltebehälter ab und fährt dabei mit dem Lieferwagen fahrlässig Sophies geparktes Fahrrad um. Welche vertragliche Normenkette trägt Sophies Anspruch?
Erklärung: Das Abholen gehört zur Abwicklung des Vertrags; auch dabei schuldet Kaltenecker Rücksicht auf Sophies Eigentum. § 283 betrifft die eigene Leistung, die nicht mehr möglich ist, nicht fremde Sachen. Daneben gilt § 823 I. Stand 2026.
Kaltenecker hat Tim sorgfältig ausgesucht und eingewiesen. Woraus bekommt Sophie die 600 € trotzdem von Kaltenecker?
Erklärung: Nach § 831 I 2 entlastet sorgfältige Auswahl und Anleitung. Im Vertrag rechnet § 278 Tims Verschulden ohne Entlastung zu. Stand 2026.
Hat Kaltenecker Tim sorgfältig ausgewählt und angeleitet, haftet er Sophie für Tims Fehler gar nicht.
Erklärung: Falsch. Das entlastet nur im Deliktsrecht (§ 831 I 2). Aus dem Vertrag haftet Kaltenecker über § 278 trotzdem. Stand 2026.
§ 831 I 2: Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der ___ der bestellten Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet.
Erklärung: Auswahl (und, wo nötig, Leitung): § 831 haftet für eigenes Verschulden des Geschäftsherrn, deshalb kann er sich entlasten. § 278 kennt das nicht. Stand 2026.
Norm finden: Sophies Freundin will Kaltenecker „als Tims Chef“ außerhalb des Vertrags in Anspruch nehmen. Welche Norm prüft sie?
Erklärung: Außerhalb des Vertrags haftet der Geschäftsherr für seinen Verrichtungsgehilfen nach § 831 I. § 278 ist die Zurechnung im Vertrag, § 823 I trifft Tim selbst, § 280 I ist vertraglich. Stand 2026.
Tims Tablett trifft beim Hereintragen auch die Jacke eines Passanten, der nur nach dem Weg fragen wollte (Reinigung 40 €). Kaltenecker hat Tim sorgfältig ausgesucht und eingewiesen. Von wem bekommt der Passant die 40 €?
Erklärung: Mit dem Passanten hat Kaltenecker keinen Vertrag, also hilft § 278 nicht. Deliktisch bleibt § 831, und davon entlastet ihn die sorgfältige Auswahl. Tim haftet selbst. Stand 2026.
Frage beantworten
Jana meint: „Das ist Sachbeschädigung – Sophie soll Tim verklagen.“ Erkläre ihr in fünf bis acht Sätzen, welche Ansprüche Sophie gegen wen hat und warum der Anspruch gegen Kaltenecker der bessere ist.
Erklärung: Der Vertrag ist der bessere Weg: § 278 ohne Entlastung, § 831 mit; Tim haftet daneben selbst (§ 823 I). Geprüft wird der Vertrag ohnehin zuerst, weil er der speziellere Anspruch ist. Stand 2026.