Zusätzlich, nicht anstatt – die Nebenpflichtverletzung

On Top, Not Instead – Breach of an Ancillary Duty

Wirtschaft und Recht Klasse 13 13 Aufgaben
RechtVertragHaftungKerncurriculum

Die Lernenden begründen Sophies Anspruch auf 600 € als Schadensersatz neben der Leistung aus §§ 280 I, 241 II: Das Buffet war in Ordnung und bleibt geschuldet und bezahlt, der Laptop kommt hinzu, eine Frist ist sinnlos. Sie vergleichen den vertraglichen Weg mit dem deliktischen: Tim haftet selbst nach § 823 I, Kaltenecker deliktisch nur nach § 831 – und dort kann er sich entlasten, wenn er Tim sorgfältig ausgewählt und angeleitet hat; im Vertrag rechnet ihm § 278 Tims Fehler ohne Entlastung zu. Verdrängt werden „erst eine Frist setzen“ und „das ist Sachbeschädigung, also Deliktsrecht“. Ziel: die Schadensersatzansprüche beim Kauf in Kurs 11 und der Anspruchsaufbau (Vertrag vor Delikt) in Kurs 13.

Zusätzlich, nicht anstatt

Kalteneckers Buffet war tadellos: 120 Portionen, pünktlich aufgebaut. Seine Leistung hat er erbracht. Verletzt hat er, durch Tim, eine Pflicht daneben, die Rücksicht auf Sophies Laptop. Man nennt das eine Nebenpflichtverletzung, und ihre Rechtsfolge ist Schadensersatz neben der Leistung. Sophie schuldet die 4 200 € für das Buffet weiter und kann zusätzlich 600 € verlangen. Eine Frist braucht sie nicht. Was sollte Kaltenecker in einer Frist auch nachholen? Die verschüttete Bowle lässt sich nicht zurückleisten, und das Buffet steht ja. Deshalb kommt die Kette ohne weiteren Block aus: §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2. Dass für Kalteneckers Vertrag Kaufrecht gilt, ändert daran nichts, denn § 241 Abs. 2 steht vor der Klammer und gilt für jeden Vertrag.

Warum nicht § 823?

Jana sieht es anders: „Das ist Sachbeschädigung. Verklag doch Tim!“ Sie hat halb recht. Tim hat Sophies Eigentum fahrlässig und widerrechtlich verletzt und haftet ihr selbst nach § 823 Abs. 1. Aber Tim ist 19, jobbt für 14 € die Stunde und hat wenig Geld. Sophie will lieber an Kaltenecker. Das Deliktsrecht kennt für den, der einen anderen für sich arbeiten lässt, eine eigene Norm:

„Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person … die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet …“
— § 831 Abs. 1 BGB

§ 831 haftet für eigenes Verschulden bei Auswahl und Anleitung, und davon kann sich Kaltenecker entlasten. Tim hilft seit zwei Jahren bei ihm aus, er hat ihn eingewiesen, nie ist etwas passiert. § 278 im Vertrag kennt eine solche Entlastung nicht: Tims Verschulden ist Kalteneckers eigenes. Deshalb ist der Vertrag für Sophie der bessere Weg. Im Gutachten prüft man ihn ohnehin zuerst: Der vertragliche Anspruch ist der speziellere, und was der Vertrag an Haftungsmaßstäben und Einwendungen festlegt, kann auch den Anspruch aus Delikt bestimmen. Die Figur legt die beiden Normen nebeneinander.

Wähle einen Fall, entscheide jedes Merkmal und drücke „Prüfen“: Welche Lampe geht aus, wenn Kaltenecker Tim sorgfältig ausgesucht hat – und welche, wenn ein Gast Tim anrempelt?

Bei der Deko war die Pflicht, die verletzt wurde, eine andere: Lumen hat nicht pünktlich geliefert. Ab wann aber ist „nicht pünktlich“ rechtlich zu spät?

Leicht
Multiple Choice #1 20s â–¶ Testen

Das Buffet war tadellos, nur der Laptop ist kaputt. Was gilt zwischen Sophie und Kaltenecker?

  • â—‹ Sophie muss fĂĽr das Buffet nichts zahlen
  • â—Ź Sophie schuldet die 4 200 € und kann daneben 600 € verlangen
  • â—‹ Sophie bekommt 600 € nur, wenn sie auf das Buffet verzichtet
Die Leistung ist erbracht und bleibt bezahlt; der Ersatz für die verletzte Rücksichtspflicht kommt neben der Leistung hinzu (§§ 280 I, 241 II). Stand 2026.
Wahr / Falsch #2 15s â–¶ Testen

Bevor Sophie die 600 € für den Laptop verlangen kann, muss sie Kaltenecker eine Frist setzen.

âś“ Falsch
Falsch. Eine Frist gibt dem Schuldner die Chance, die Leistung nachzuholen. Die verletzte Rücksicht lässt sich nicht nachholen, und das Buffet ist erbracht – § 280 I genügt. Stand 2026.
Multiple Choice #3 20s â–¶ Testen

Mit welcher Normenkette zitierst du Sophies Anspruch auf die 600 € für den Laptop?

  • â—‹ §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB
  • â—Ź §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB
  • â—‹ §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB
§ 241 II liefert die verletzte Pflicht, § 280 I die Rechtsfolge. Die Zusatzblöcke §§ 280 II, 286 und §§ 280 III, 281 gehören zur Verzögerung und zum Schadensersatz statt der Leistung. Stand 2026.
Multiple Choice #4 20s â–¶ Testen

Kaltenecker hat Tim sorgfältig ausgesucht und eingewiesen. Woraus bekommt Sophie die 600 € trotzdem von Kaltenecker?

  • â—‹ Aus § 831 I – Tim war sein Gehilfe
  • â—Ź Aus §§ 280 I, 241 II mit § 278 – Tims Verschulden ist seines
  • â—‹ Gar nicht – sie muss sich an Tim halten
Nach § 831 I 2 entlastet sorgfältige Auswahl und Anleitung. Im Vertrag rechnet § 278 Tims Verschulden ohne Entlastung zu. Stand 2026.
Wahr / Falsch #5 15s â–¶ Testen

Hat Kaltenecker Tim sorgfältig ausgewählt und angeleitet, haftet er Sophie für Tims Fehler gar nicht.

âś“ Falsch
Falsch. Das entlastet nur im Deliktsrecht (§ 831 I 2). Aus dem Vertrag haftet Kaltenecker über § 278 trotzdem. Stand 2026.
Mittel
LĂĽckentext #1 15s â–¶ Testen

Ersatz fĂĽr eine verletzte RĂĽcksichtspflicht kommt nicht statt, sondern ___ der Leistung.

âś“ Antwort: neben
Schadensersatz neben der Leistung: Die Leistung bleibt geschuldet und erbracht, der Ersatz tritt hinzu. Stand 2026.
LĂĽckentext #2 15s â–¶ Testen

Sophies Anspruch wegen des Laptops: § 280 Abs. 1 i. V. m. § 241 Abs. ___ BGB.

âś“ Antwort: 2
Absatz 2 enthält die Rücksichtspflicht; Absatz 1 die Leistungspflicht, die Kaltenecker erfüllt hat. Stand 2026.
LĂĽckentext #3 20s â–¶ Testen

§ 831 I 2: Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der ___ der bestellten Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet.

âś“ Antwort: Auswahl
Auswahl (und, wo nötig, Leitung): § 831 haftet für eigenes Verschulden des Geschäftsherrn, deshalb kann er sich entlasten. § 278 kennt das nicht. Stand 2026.
Multiple Choice #4 20s â–¶ Testen

Norm finden: Sophies Freundin will Kaltenecker „als Tims Chef“ außerhalb des Vertrags in Anspruch nehmen. Welche Norm prüft sie?

  • â—‹ § 278 BGB
  • â—‹ § 823 Abs. 1 BGB
  • â—Ź § 831 Abs. 1 BGB
  • â—‹ § 280 Abs. 1 BGB
Außerhalb des Vertrags haftet der Geschäftsherr für seinen Verrichtungsgehilfen nach § 831 I. § 278 ist die Zurechnung im Vertrag, § 823 I trifft Tim selbst, § 280 I ist vertraglich. Stand 2026.
Schwer
Multiple Choice #1 30s â–¶ Testen

Angenommen, Lumen hätte pünktlich geliefert, und der Fahrer hätte beim Hereintragen Sophies Wohnungstür zerkratzt (Reparatur 150 €). Was kann Sophie verlangen?

  • â—Ź Die Deko und daneben 150 € – ohne Frist
  • â—‹ RĂĽcktritt vom Kaufvertrag, weil Lumen eine Pflicht verletzt hat
  • â—‹ Erst nach einer Frist Geld statt der Deko
Die Leistung ist in Ordnung, verletzt ist die Rücksicht auf Sophies Eigentum. Das trägt Schadensersatz neben der Leistung aus §§ 280 I, 241 II mit § 278 für den Fahrer. Zurücktreten könnte Sophie nur, wenn ihr das Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre (§ 324) – wegen eines Kratzers nicht. Stand 2026.
Multiple Choice #2 30s â–¶ Testen

Am Sonntag holt Kaltenecker seine Warmhaltebehälter ab und fährt dabei mit dem Lieferwagen fahrlässig Sophies geparktes Fahrrad um. Welche vertragliche Normenkette trägt Sophies Anspruch?

  • â—Ź §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB – verletzt ist die RĂĽcksicht
  • â—‹ §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB – das Rad ist nicht mehr zu retten
  • â—‹ § 433 Abs. 1 BGB – Kaltenecker muss ordentlich liefern
Das Abholen gehört zur Abwicklung des Vertrags; auch dabei schuldet Kaltenecker Rücksicht auf Sophies Eigentum. § 283 betrifft die eigene Leistung, die nicht mehr möglich ist, nicht fremde Sachen. Daneben gilt § 823 I. Stand 2026.
Multiple Choice #3 30s â–¶ Testen

Tims Tablett trifft beim Hereintragen auch die Jacke eines Passanten, der nur nach dem Weg fragen wollte (Reinigung 40 €). Kaltenecker hat Tim sorgfältig ausgesucht und eingewiesen. Von wem bekommt der Passant die 40 €?

  • â—‹ Von Kaltenecker aus § 280 I mit § 278
  • â—‹ Von Kaltenecker aus § 831 I – eine Entlastung gibt es nicht
  • â—Ź Von Tim aus § 823 I – Kaltenecker kann sich nach § 831 I 2 entlasten
Mit dem Passanten hat Kaltenecker keinen Vertrag, also hilft § 278 nicht. Deliktisch bleibt § 831, und davon entlastet ihn die sorgfältige Auswahl. Tim haftet selbst. Stand 2026.
KI-bewertete Frage #4 420s â–¶ Testen

Jana meint: „Das ist Sachbeschädigung – Sophie soll Tim verklagen.“ Erkläre ihr in fünf bis acht Sätzen, welche Ansprüche Sophie gegen wen hat und warum der Anspruch gegen Kaltenecker der bessere ist.

✓ Antwort: Jana hat halb recht: Tim hat Sophies Laptop fahrlässig und widerrechtlich zerstört und haftet ihr nach § 823 I. Tim hat aber wenig Geld. Gegen Kaltenecker hat Sophie einen Anspruch aus §§ 280 I, 241 II: Der Buffet-Vertrag verpflichtete ihn zur Rücksicht auf ihre Rechtsgüter, und Tims Verschulden hat er nach § 278 wie eigenes zu vertreten; das wird sogar vermutet. Deliktisch käme gegen Kaltenecker nur § 831 I in Betracht, und davon könnte er sich entlasten, weil er Tim sorgfältig ausgesucht und eingewiesen hat. Im Vertrag gibt es diese Entlastung nicht; deshalb ist er für Sophie der bessere Weg. Sophie verlangt die 600 € von Kaltenecker, neben dem Buffet, das sie weiter bezahlen muss.
Der Vertrag ist der bessere Weg: § 278 ohne Entlastung, § 831 mit; Tim haftet daneben selbst (§ 823 I). Geprüft wird der Vertrag ohnehin zuerst, weil er der speziellere Anspruch ist. Stand 2026.