Notwehr und Notstand (eA)
Welche Lage ist eine Notwehrlage nach § 32 StGB?
Erklärung: Notwehr verlangt einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff eines Menschen. Die Beleidigung von gestern ist vorbei, nicht gegenwärtig; ein Hund, der von sich aus angreift, ist kein Mensch – gegen ihn hilft § 34 (im Zivilrecht § 228 BGB). Stand 2026.
Notwehr nach § 32 gibt es nur, wenn sich der Täter selbst verteidigt, nicht wenn er einen anderen verteidigt.
Erklärung: Falsch. § 32 Abs. 2: „von sich oder einem anderen“. Wer einen anderen verteidigt, übt Nothilfe – wie Tarik für Nele. Stand 2026.
Das ungeschriebene subjektive Merkmal der Notwehr heiĂźt ___.
Erklärung: Verteidigungswille: Der Täter muss handeln, um den Angriff abzuwehren. § 32 nennt ihn nicht; er ist das subjektive Gegenstück zur Notwehrlage. Stand 2026.
Max stößt seinen Nachbarn aus Ärger über den Lärm vom Gartenzaun weg. Erst später erfährt er, dass der Nachbar gerade einen Stein nach ihm werfen wollte. Notwehr?
Erklärung: Die Notwehrlage bestand, aber Max wusste nichts von ihr und wollte nichts abwehren. Ohne Verteidigungswillen keine Rechtfertigung durch § 32. Stand 2026.
Tariks Stoß bricht Brandl das Handgelenk – eine schwerere Verletzung als Neles Prellung. Was bedeutet das für die Notwehr?
Erklärung: Erforderlich ist das mildeste gleich sichere Mittel – und das war der Stoß. Ob der Angreifer am Ende schwerer verletzt ist, wägt § 32 nicht ab. Die Abwägung gehört zum Notstand, § 34. Ausweichen oder Weglaufen muss niemand, der angegriffen wird – und Tarik verteidigte ohnehin Nele. Stand 2026.
Erforderlich im Sinne von § 32 ist von mehreren gleich sicheren Abwehrmitteln das mildeste.
Erklärung: Richtig. Das Mittel muss den Angriff sofort und sicher beenden; unter mehreren solchen ist das mildeste zu wählen. Ein unsicheres milderes Mittel muss der Angegriffene nicht wählen. Stand 2026.
Anders als der Notstand nach § 34 verlangt die Notwehr keine Güter___.
Erklärung: Güterabwägung. Der Grundsatz dahinter, der nirgends im Gesetz steht: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Stand 2026.
Ein Dieb rennt mit Annas Rucksack davon. Anna kann ihn nur noch aufhalten, indem sie ihm ein Bein stellt; er stĂĽrzt und bricht sich den Arm. Notwehr?
Erklärung: Solange der Dieb mit der Beute flieht, ist der Angriff auf Annas Eigentum gegenwärtig. Ein milderes sicheres Mittel hatte sie nicht. Eine Abwägung Arm gegen Rucksack verlangt § 32 nicht; erst ein krasses Missverhältnis wäre nicht mehr „geboten“. Stand 2026.
Nele schlägt die Scheibe ein, um den Hund zu retten. Warum hilft ihr § 34 und nicht § 32?
Erklärung: § 32 setzt einen Angriff eines Menschen voraus; die Hitze ist keiner. § 34 genügt eine gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut, gleich woher. Dass der Hund einem anderen gehört, schadet bei keiner der beiden Normen: Beide erlauben, auch für andere zu handeln. Stand 2026.
Rechtfertigender Notstand nach § 34 setzt einen Angriff eines Menschen voraus.
Erklärung: Falsch. § 34 verlangt eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr – Hitze, Feuer, Sturm, ein Tier. Den Angriff eines Menschen verlangt § 32. Stand 2026.
In der Abwägung nach § 34 muss das geschützte Interesse das beeinträchtigte ___ überwiegen.
Erklärung: Wesentlich. Ein knappes Überwiegen genügt nicht – deshalb rechtfertigt § 34 nie Leben gegen Leben oder Gesundheit gegen gleiche Gesundheit. Stand 2026.
Lea bricht bei einem Hagelsturm das Schloss einer fremden, leeren Gartenhütte auf, um sich unterzustellen. Die offene, überdachte Bushaltestelle stand zehn Meter daneben. § 34?
Erklärung: § 34 verlangt eine „nicht anders abwendbare“ Gefahr. Mit der Haltestelle gab es ein Mittel ohne fremden Schaden. Auf die Abwägung kommt es dann nicht mehr an. Stand 2026.
Norm finden: Ein Wanderer schlägt im Schneesturm das Fenster einer fremden Berghütte ein, um nicht zu erfrieren. Welche Vorschrift entscheidet im Strafrecht, ob das rechtswidrig war?
Erklärung: Im Strafrecht § 34: Gefahr ohne Angreifer, Leben gegen ein Fenster. § 32 braucht einen Angriff; § 904 BGB ist das zivilrechtliche Gegenstück und entscheidet, ob der Eigentümer Ersatz bekommt. Stand 2026.
Frage beantworten
Forum: „Ein Mann hat meine Freundin auf dem Heimweg zu Boden geschubst und wollte nach ihr treten. Ich habe ihn weggestoßen, er ist gestürzt und hat sich die Schulter ausgekugelt. Jetzt hat er mich angezeigt. Mache ich mich strafbar?“ Antworte in einem kurzen Gutachten (sechs bis zehn Sätze) zu § 223 StGB mit dem Schwerpunkt auf der Rechtswidrigkeit.
Erklärung: Schwerpunkt Rechtswidrigkeit: Notwehrlage (gegenwärtiger rechtswidriger Angriff, Nothilfe), erforderliche Verteidigung ohne Güterabwägung, Verteidigungswille. Stand 2026.