Notwehr und Notstand (eA)
Self-Defence and Necessity (eA)
Die Lernenden prüfen die Rechtswidrigkeit: Wer den Tatbestand erfüllt, handelt rechtswidrig, außer ein Rechtfertigungsgrund greift. An Tariks Stoß gegen den Angreifer an der Haltestelle prüfen sie die Notwehr (§ 32 StGB: gegenwärtiger rechtswidriger Angriff, erforderliche Verteidigung, Verteidigungswille), an Neles eingeschlagener Autoscheibe den rechtfertigenden Notstand (§ 34: gegenwärtige Gefahr, nicht anders abwendbar, Interessenabwägung). Verdrängt wird „Notwehr nur, wenn es verhältnismäßig ist“. Ziel: die Entschuldigungsgründe, die eine Tat rechtswidrig lassen, und der Fall „Der Nachtbus“ in Kurs 13.
Der StoĂź an der Haltestelle
Herr Brandl sagt: „Der Typ hat mir das Handgelenk gebrochen, der gehört auch bestraft.“ Also wird Tarik geprüft, nach derselben Norm. Der objektive Tatbestand von § 223 ist erfüllt: Der Stoß ist eine Handlung, das gebrochene Handgelenk eine Gesundheitsschädigung, und ohne den Stoß wäre Brandl nicht gestürzt. Auch der subjektive Tatbestand liegt vor: Schon der kräftige Stoß ist eine körperliche Misshandlung, und die wollte Tarik. Wer den Tatbestand erfüllt, handelt rechtswidrig – der Tatbestand indiziert die Rechtswidrigkeit. Geprüft wird jetzt nur noch, ob ein Rechtfertigungsgrund greift.
Der erste ist die
Erforderlich heißt nicht verhältnismäßig
Dann die Notwehrhandlung. Erforderlich ist die Verteidigung, die den Angriff sofort und sicher beendet und unter mehreren gleich sicheren Mitteln das mildeste ist. Zureden hätte einen ausholenden Mann nicht sicher gestoppt; ein Stoß mit beiden Händen ist ein mildes Mittel. Dass Brandl sich dabei das Handgelenk bricht und schwerer verletzt ist als Nele, spielt keine Rolle. § 32 verlangt keine Güterabwägung: Wer angegriffen wird, muss nicht ausrechnen, ob sein Schaden größer wäre als der des Angreifers.
Das Wort „geboten“ setzt nur äußerste Grenzen, etwa bei einem krassen Missverhältnis oder einem erkennbar schuldlos handelnden Angreifer; Brandl stand sicher auf den Beinen und wusste, was er tat. Als ungeschriebenes Merkmal kommt der Verteidigungswille hinzu: Tarik muss handeln, um den Angriff abzuwehren, und genau das tat er. Tarik handelte nicht rechtswidrig, Brandls Vorwurf trifft ins Leere.
Der Hund im Auto
Herr Wendt sagt über Nele: „Sachbeschädigung ist Sachbeschädigung.“
§ 303 Abs. 1: „Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder
zerstört, wird … bestraft.“ Die Scheibe ist fremd und zerstört, Nele hat
es gewollt, der Tatbestand ist erfĂĽllt. Notwehr scheidet aus: Die Hitze im
Auto ist kein Angriff, kein Mensch greift hier an. FĂĽr Gefahren ohne
Angreifer gilt der
Die Gefahr war gegenwärtig: Der Hund hob bei 31 °C in der Sonne kaum noch den Kopf. Sie war nicht anders abwendbar: zehn Minuten Suche nach dem Halter, die Streife zwanzig Minuten entfernt. Und in der Interessenabwägung steht das Leben eines Tiers, das der Staat nach Art. 20a GG schützt, gegen eine Scheibe für 380 €; es überwiegt wesentlich. Für Tariks Stoß dagegen hätte § 34 nicht gereicht: Brandls Gesundheit gegen Neles überwiegt nicht wesentlich. Genau deshalb gibt es die Notwehr, die nicht abwägt. Vergleiche die beiden Normen in der Figur.
Nele hat nicht rechtswidrig gehandelt, Tarik auch nicht. Übrig bleibt Herr Brandl, dessen Tat alle drei bisherigen Stufen passiert hat. Sein letztes Wort ist „Ich war betrunken“, und es zielt auf die Stufe, die noch niemand geöffnet hat.
Voraussetzungen (1)
Ermöglicht (2)
Welche Lage ist eine Notwehrlage nach § 32 StGB?
Notwehr nach § 32 gibt es nur, wenn sich der Täter selbst verteidigt, nicht wenn er einen anderen verteidigt.
Tariks Stoß bricht Brandl das Handgelenk – eine schwerere Verletzung als Neles Prellung. Was bedeutet das für die Notwehr?
Erforderlich im Sinne von § 32 ist von mehreren gleich sicheren Abwehrmitteln das mildeste.
Nele schlägt die Scheibe ein, um den Hund zu retten. Warum hilft ihr § 34 und nicht § 32?
Rechtfertigender Notstand nach § 34 setzt einen Angriff eines Menschen voraus.
Norm finden: Ein Wanderer schlägt im Schneesturm das Fenster einer fremden Berghütte ein, um nicht zu erfrieren. Welche Vorschrift entscheidet im Strafrecht, ob das rechtswidrig war?
Das ungeschriebene subjektive Merkmal der Notwehr heiĂźt ___.
Anders als der Notstand nach § 34 verlangt die Notwehr keine Güter___.
In der Abwägung nach § 34 muss das geschützte Interesse das beeinträchtigte ___ überwiegen.
Max stößt seinen Nachbarn aus Ärger über den Lärm vom Gartenzaun weg. Erst später erfährt er, dass der Nachbar gerade einen Stein nach ihm werfen wollte. Notwehr?
Ein Dieb rennt mit Annas Rucksack davon. Anna kann ihn nur noch aufhalten, indem sie ihm ein Bein stellt; er stĂĽrzt und bricht sich den Arm. Notwehr?
Lea bricht bei einem Hagelsturm das Schloss einer fremden, leeren Gartenhütte auf, um sich unterzustellen. Die offene, überdachte Bushaltestelle stand zehn Meter daneben. § 34?
Forum: „Ein Mann hat meine Freundin auf dem Heimweg zu Boden geschubst und wollte nach ihr treten. Ich habe ihn weggestoßen, er ist gestürzt und hat sich die Schulter ausgekugelt. Jetzt hat er mich angezeigt. Mache ich mich strafbar?“ Antworte in einem kurzen Gutachten (sechs bis zehn Sätze) zu § 223 StGB mit dem Schwerpunkt auf der Rechtswidrigkeit.