Der objektive Tatbestand
Herr Brandl wird nach § 223 StGB geprüft. In welcher Reihenfolge?
Erklärung: Erst was von außen geschah, dann was der Täter wusste und wollte, dann ob ein Rechtfertigungsgrund greift, zuletzt die persönliche Schuld. Die Reihenfolge steht in keinem Paragrafen; sie ist die Form jeder strafrechtlichen Prüfung. Stand 2026.
Scheitert bei der PrĂĽfung einer Straftat schon der objektive Tatbestand, prĂĽft man Rechtswidrigkeit und Schuld trotzdem noch.
Erklärung: Falsch. Scheitert ein Schritt, ist die Prüfung dieser Norm zu Ende; die späteren Stufen werden nicht mehr erreicht. Stand 2026.
Die PrĂĽfung einer Straftat beginnt mit dem ___ Tatbestand.
Erklärung: Mit dem objektiven Tatbestand: Handlung, Erfolg, Kausalität. Erst danach kommt der subjektive Tatbestand. Stand 2026.
Lena (25) sprüht ihr Kürzel auf eine fremde Hauswand (§ 303 Abs. 2 StGB). Sie sagt: „Ich wusste nicht, dass das verboten ist.“ In welchen Prüfungsschritt gehört ihr Einwand?
Erklärung: Sie wusste, dass die Wand fremd ist und sie sie verändert – der Vorsatz ist da. Dass sie das Verbot nicht kannte, betrifft die Einsicht, Unrecht zu tun: eine Frage der Schuld (§ 17, Verbotsirrtum), und wer es hätte wissen können, bleibt strafbar. Stand 2026.
Welcher Umstand gehört zum objektiven Tatbestand von Brandls Körperverletzung?
Erklärung: Die Prellung ist der Erfolg – von außen sichtbar. Was Brandl wollte, gehört in den subjektiven Tatbestand; dass Nele ihn nicht angriff, in die Rechtswidrigkeit. Stand 2026.
Der Erfolg einer Körperverletzung (§ 223 StGB) kann schon in einem kräftigen Schlag ins Gesicht liegen, auch wenn keine Verletzung bleibt.
Erklärung: Richtig. § 223 kennt zwei Erfolge: die körperliche Misshandlung – eine üble, unangemessene Behandlung, die das Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt – und die Gesundheitsschädigung. Ein kräftiger Schlag ins Gesicht ist schon das Erste. Stand 2026.
Die Gerichte definieren die körperliche Misshandlung als üble, unangemessene ___, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Erklärung: Behandlung. Die Definition steht nicht im Gesetz, sie stammt aus der Rechtsprechung – im offenen Gesetzbuch findest du sie nicht. Stand 2026.
Eine Frau stößt einen Radfahrer absichtlich vom Rad; er schürft sich das Knie auf. Welches Merkmal des objektiven Tatbestands von § 223 ist die Schürfwunde?
Erklärung: Die Handlung ist der Stoß, der Erfolg die Gesundheitsschädigung am Knie, die Kausalität die Verbindung zwischen beiden. Stand 2026.
Man denkt Brandls Schlag weg. Nele hätte trotzdem eine Prellung, weil sie im Gedränge am Einlass gestoßen wurde. Was folgt daraus?
Erklärung: Bleibt der Erfolg, wenn man die Handlung wegdenkt, ist sie nicht seine Ursache (conditio sine qua non). Ob Brandl treffen wollte, ist eine andere Frage. Stand 2026.
§ 223 StGB nennt die Kausalität ausdrücklich als Tatbestandsmerkmal.
Erklärung: Falsch. § 223 sagt nur „mißhandelt oder … schädigt“. Dass die Handlung den Erfolg verursacht haben muss, ist ein ungeschriebenes Merkmal jedes Erfolgsdelikts. Stand 2026.
Kausal ist jede Handlung, die nicht ___ werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.
Erklärung: Hinweggedacht – die Formel der conditio sine qua non, seit dem Reichsgericht ständige Rechtsprechung. Im Gesetz steht sie nicht. Stand 2026.
Herr K. verkauft Brandl am Konzertabend fünf Bier. Ohne das Bier hätte Brandl vielleicht nicht zugeschlagen. Hat sich K. wegen Körperverletzung strafbar gemacht?
Erklärung: Die Formel ist weit: Viele Bedingungen eines Erfolgs sind kausal. Die Strafbarkeit filtern erst die nächsten Stufen – K. wusste nichts von einem Schlag und wollte ihn nicht. Stand 2026.
Norm finden: Jemand verletzt einen anderen absichtlich am Körper. Welche Vorschrift beschreibt die Straftat?
Erklärung: § 223 StGB ist die Körperverletzung. § 823 Abs. 1 BGB ist der zivilrechtliche Anspruch auf Schadensersatz – eine Tat, zwei Verfahren; § 303 betrifft Sachen, nicht Menschen. Stand 2026.
Frage beantworten
Forum: „Mein Mitbewohner hat mir im Streit mit der Faust auf den Oberarm geschlagen, jetzt habe ich einen großen blauen Fleck. Ist das überhaupt eine Straftat?“ Prüfe in einem kurzen Gutachten (fünf bis acht Sätze) den objektiven Tatbestand von § 223 Abs. 1 StGB: Obersatz, Handlung, Erfolg, Kausalität mit der Formel, Zwischenergebnis.
Erklärung: Objektiver Tatbestand: Handlung, Erfolg (beide Varianten des § 223), Kausalität nach der conditio sine qua non. Stand 2026.