Der objektive Tatbestand
The Objective Elements of an Offence
Die Lernenden zerlegen die Frage „Hat sich Herr Brandl nach § 223 StGB strafbar gemacht?“ in die vier Prüfungsschritte objektiver Tatbestand, subjektiver Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld und prüfen den ersten an seinem Faustschlag: Handlung, Erfolg und die ungeschriebene Kausalität, getestet mit der Formel der conditio sine qua non. Verdrängt wird „Strafbar ist, wer etwas Schlimmes getan hat“ – das Urteil über das Ganze statt der Prüfung Merkmal für Merkmal (Peterson- Badali & Abramovitch 1992). Ziel: der subjektive Tatbestand und jede weitere Prüfung dieses Kurses, die Fälle „Der Nachtbus“ in Kurs 13.
Hat sich Herr Brandl strafbar gemacht?
Um 0:55 schlägt Herr Brandl Nele mit der Faust ins Gesicht. „Wer
zuschlägt, ist strafbar“, sagt das Gefühl, und hier hat es vermutlich
recht. Aber es ist ein Urteil ĂĽber das Ganze, und es hilft nicht weiter,
sobald jemand GrĂĽnde hat: Tarik hat auch zugestoĂźen, Nele hat eine Scheibe
eingeschlagen. Kurs 1 hat die Straftat in drei Stufen geprĂĽft:
Der Obersatz nennt Täter, Handlung und Norm: Herr Brandl könnte sich nach § 223 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem er Nele mit der Faust ins Gesicht schlug. § 223 Abs. 1 lautet: „Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Wie jede Norm ist das ein Wenn-dann, und vor dem „dann“ stehen die Tatbestandsmerkmale, die jetzt einzeln geprüft werden.
Handlung, Erfolg, Kausalität
Der objektive Tatbestand von § 223 fragt nach drei Dingen: Handlung, Erfolg und Kausalität. Die Handlung ist der Faustschlag, ein Tun. Der Erfolg ist, was die Norm beschreibt: Eine körperliche Misshandlung ist nach der Rechtsprechung eine üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt; eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen eines krankhaften Zustands. Der Schlag ins Gesicht ist das eine, die Prellung am Jochbein das andere. Das dritte Merkmal steht nicht im Text: dass gerade der Schlag die Prellung verursacht hat. Die Kausalität ist ein ungeschriebenes Merkmal jedes Delikts, das einen Erfolg verlangt. Prüfe die vier Stufen in der Figur.
Den Schlag wegdenken
Ob eine Handlung einen Erfolg verursacht hat, prüfen die Gerichte mit einer Formel, die seit dem Reichsgericht gilt, der conditio sine qua non: Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele. Denkt man Brandls Schlag weg, hat Nele keine Prellung; der Schlag ist kausal. Geht der Schlag dagegen daneben, gibt es keinen Erfolg, den er verursacht haben könnte: Der objektive Tatbestand von § 223 Abs. 1 ist nicht erfüllt, so sehr Brandl ausgeholt hat. Straflos wäre er trotzdem nicht, denn § 223 Abs. 2 bestraft schon den Versuch – aber das ist eine eigene Prüfung.
Für den Faustschlag aber steht fest: Handlung, Erfolg und Kausalität liegen vor, der objektive Tatbestand von § 223 ist erfüllt. Ob Brandl das auch wollte, entscheidet der zweite Schritt.
Voraussetzungen (1)
Ermöglicht (1)
Herr Brandl wird nach § 223 StGB geprüft. In welcher Reihenfolge?
Scheitert bei der PrĂĽfung einer Straftat schon der objektive Tatbestand, prĂĽft man Rechtswidrigkeit und Schuld trotzdem noch.
Welcher Umstand gehört zum objektiven Tatbestand von Brandls Körperverletzung?
Der Erfolg einer Körperverletzung (§ 223 StGB) kann schon in einem kräftigen Schlag ins Gesicht liegen, auch wenn keine Verletzung bleibt.
Man denkt Brandls Schlag weg. Nele hätte trotzdem eine Prellung, weil sie im Gedränge am Einlass gestoßen wurde. Was folgt daraus?
§ 223 StGB nennt die Kausalität ausdrücklich als Tatbestandsmerkmal.
Norm finden: Jemand verletzt einen anderen absichtlich am Körper. Welche Vorschrift beschreibt die Straftat?
Die PrĂĽfung einer Straftat beginnt mit dem ___ Tatbestand.
Die Gerichte definieren die körperliche Misshandlung als üble, unangemessene ___, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Kausal ist jede Handlung, die nicht ___ werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.
Lena (25) sprüht ihr Kürzel auf eine fremde Hauswand (§ 303 Abs. 2 StGB). Sie sagt: „Ich wusste nicht, dass das verboten ist.“ In welchen Prüfungsschritt gehört ihr Einwand?
Eine Frau stößt einen Radfahrer absichtlich vom Rad; er schürft sich das Knie auf. Welches Merkmal des objektiven Tatbestands von § 223 ist die Schürfwunde?
Herr K. verkauft Brandl am Konzertabend fünf Bier. Ohne das Bier hätte Brandl vielleicht nicht zugeschlagen. Hat sich K. wegen Körperverletzung strafbar gemacht?
Forum: „Mein Mitbewohner hat mir im Streit mit der Faust auf den Oberarm geschlagen, jetzt habe ich einen großen blauen Fleck. Ist das überhaupt eine Straftat?“ Prüfe in einem kurzen Gutachten (fünf bis acht Sätze) den objektiven Tatbestand von § 223 Abs. 1 StGB: Obersatz, Handlung, Erfolg, Kausalität mit der Formel, Zwischenergebnis.