Persönlichkeitsrecht und Cybermobbing
Welcher Kommentar ist eine Beleidigung nach § 185 StGB?
Erklärung: Beleidigung ist ein abwertendes Werturteil, das Missachtung ausdrückt (§ 185 StGB). Eine neutrale Tatsache verletzt keine Ehre, und sachliche Kritik an einem Video ist eine erlaubte Meinung – sie setzt nicht die Person herab. Stand 2026.
Unter Pias Tanzvideo schreibt jemand: „Absolut peinlich, du Opfer.“ Weil das nur ein Kommentar im Netz ist, ist es keine Beleidigung.
Erklärung: Falsch. „Du Opfer“ ist ein abwertendes Werturteil, also eine Beleidigung (§ 185 StGB). Im Netz wird sie sogar härter bestraft: Durch das Verbreiten eines Inhalts steigt die Höchststrafe auf zwei Jahre. Stand 2026.
Ein abwertendes Werturteil wie „Du Opfer“ ist nach § 185 StGB eine ___.
Erklärung: § 185 StGB stellt die Beleidigung unter Strafe: die Kundgabe von Missachtung, meist durch ein abwertendes Werturteil oder Schimpfwort.
Ein 15-Jähriger schreibt unter ein Foto seiner Lehrerin im Schulkanal ein Schimpfwort. Er sagt: „Lehrer müssen Kritik aushalten.“ Ist das eine Beleidigung?
Erklärung: Sachliche Kritik ist eine erlaubte Meinung; ein Schimpfwort setzt dagegen die Person herab und ist eine Beleidigung (§ 185 StGB). Dass er es nicht ins Gesicht sagt, ändert nichts: Im Schulkanal verbreitet er es sogar. Mit 15 ist er strafmündig. Stand 2026.
Welcher Kommentar ist eine Verleumdung?
Erklärung: Verleumdung (§ 187 StGB) ist eine unwahre ehrenrührige Tatsache, die der Täter wider besseres Wissen verbreitet. Hat Ole es nur gehört und kann es nicht beweisen, ist es üble Nachrede (§ 186). „Idiot“ ist keine Tatsache, sondern ein Werturteil – eine Beleidigung (§ 185). Stand 2026.
Ida schreibt „Max hat im Supermarkt geklaut“. Max wurde tatsächlich dabei erwischt, das ist bewiesen. Ida macht sich wegen übler Nachrede strafbar.
Erklärung: Falsch. Üble Nachrede setzt voraus, dass die Tatsache nicht erweislich wahr ist (§ 186 StGB). Eine bewiesene Tatsache ist keine üble Nachrede – auch wenn das Bloßstellen trotzdem gemein sein kann. Stand 2026.
Wer wider besseres Wissen eine unwahre ehrenrührige Tatsache über jemanden verbreitet, begeht eine ___ (§ 187 StGB).
Erklärung: § 187 StGB: Verleumdung – die Tatsache ist unwahr, und der Täter weiß es. Ohne dieses Wissen bleibt es bei übler Nachrede (§ 186).
Nach der Niederlage schreibt Aylin (14) in den Teamchat: „Der Schiri wurde vom anderen Team bezahlt.“ Einen Beleg hat sie nicht, sie glaubt es aber. Welcher Straftatbestand kommt in Betracht?
Erklärung: „Bestochen“ ist eine ehrenrührige Tatsache. Weil Aylin sie nicht beweisen kann, kommt üble Nachrede in Betracht (§ 186 StGB) – ihr Glaube schützt sie nicht. Verleumdung (§ 187) setzte voraus, dass sie die Unwahrheit kennt. Stand 2026.
Welche Nachricht ist eine Bedrohung nach § 241 StGB?
Erklärung: Bedrohung ist die Ankündigung einer rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder eine wertvolle Sache (§ 241 StGB). Nicht mehr reden und etwas der Schule melden ist erlaubt. Stand 2026.
Jan (15) schickt Lukas eine Sprachnachricht: „Ich weiß, wo du wohnst. Morgen stech ich dich ab.“ Jan meint es nicht ernst. Er macht sich trotzdem strafbar.
Erklärung: Richtig. § 241 StGB fragt, ob die Drohung ernst wirken soll – nicht, ob der Täter sie wahr machen will. Mit 15 ist Jan strafmündig. Stand 2026.
Wer einem Menschen eine rechtswidrige Tat gegen seine körperliche Unversehrtheit ankündigt, begeht eine ___ (§ 241 StGB).
Erklärung: § 241 StGB: Bedrohung. Ob die Tat später wirklich kommt, spielt keine Rolle – strafbar ist schon die Ankündigung.
Mert (15) schickt Elena ein Foto eines Messers mit dem Text: „Pass gut auf dich auf, wenn du heute heimgehst.“ Macht er sich strafbar?
Erklärung: Eine Bedrohung muss nicht ausdrücklich sein: Messerfoto und Warnung zusammen kündigen erkennbar eine Tat gegen Elenas körperliche Unversehrtheit an (§ 241 StGB). Eine private Nachricht reicht, denn sie erreicht genau die bedrohte Person. Stand 2026.
Welches Foto ist schon beim Aufnehmen strafbar?
Erklärung: Eine Umkleide ist ein gegen Einblick besonders geschützter Raum – dort ist schon das unbefugte Aufnehmen strafbar (§ 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Das Pausenhof-Foto darf man ohne Einwilligung nicht verbreiten (§ 22 KUG), aber das Aufnehmen allein ist keine Straftat. Stand 2026.
Auf der Klassenfahrt fotografiert Ben einen MitschĂĽler heimlich unter der Dusche der Jugendherberge, zeigt das Foto aber niemandem. Weil er es nicht verbreitet, ist das nicht strafbar.
Erklärung: Falsch. In einem gegen Einblick besonders geschützten Raum ist schon das unbefugte Herstellen der Aufnahme strafbar (§ 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB) – auf das Verbreiten kommt es nicht an. Stand 2026.
Heimliche Aufnahmen in Umkleide, Dusche oder Toilette sind nach § ___ StGB strafbar.
Erklärung: § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Es schützt Räume, die gegen Einblick besonders geschützt sind, und Menschen in hilfloser Lage.
Nach einem Sturz liegt ein MitschĂĽler verletzt und weinend auf dem Sportplatz. Emil (16) filmt ihn und schickt das Video in die Jahrgangsgruppe. Was trifft zu?
Erklärung: Wer unbefugt eine Aufnahme macht und weitergibt, die die Hilflosigkeit eines Menschen zur Schau stellt, macht sich strafbar (§ 201a Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB) – auch an einem öffentlichen Ort. Zusätzlich verstößt das Verbreiten gegen § 22 KUG. Stand 2026.
Frage beantworten
Nach einem Streit schreibt Tom (15) in die Jahrgangsgruppe mit 90 Mitgliedern: „Paula hat beim Sportfest die Kasse geklaut.“ Tom weiß, dass das nicht stimmt. Prüfe in zwei bis vier Sätzen, ob Tom sich wegen Verleumdung (§ 187 StGB) strafbar gemacht hat.
Erklärung: Verleumdung (§ 187 StGB): eine ehrenrührige Tatsache, die unwahr ist und die der Täter wider besseres Wissen verbreitet. Ab 14 ist man strafmündig (§ 19 StGB). Stand 2026.