Persönlichkeitsrecht und Cybermobbing

Personality Rights and Cyberbullying

Wirtschaft und Recht Klasse 8 17 Aufgaben
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Die Lernenden ordnen Kommentare aus dem Klassenchat den Straftatbeständen zu: Beleidigung (§ 185 StGB, abwertendes Werturteil), üble Nachrede (§ 186, nicht erweislich wahre ehrenrührige Tatsache), Verleumdung (§ 187, wider besseres Wissen unwahr) und Bedrohung (§ 241); dazu die verbotenen Bildaufnahmen des § 201a (Dusche, Umkleide, bloßstellende Bilder). Der Unterscheidungsschlüssel ist Meinung vs. Tatsache und das Wissen des Täters. Verdrängt werden „war doch nur Spaß“ und „im Chat sagt man das halt so“ (JIM-Studie 2024, mpfs; Cyberlife V, Beitzinger & Leest 2024; klicksafe Cybermobbing-Materialien). Ziel: Abschnitt 5 trennt, was Sophie zivil verlangen und was der Staat bestrafen kann; Kurs 5 löst den Fall „Foto im Klassenchat“ im Gutachtenstil.

Meinung oder Tatsache?

Unter dem Busfoto schreibt Noah (14): „Kein Wunder – die hat die ganze Nacht die Mathe-Ex abgeschrieben.“ Drei Mitschüler setzen ein Lach-Emoji darunter, einer schickt den Satz an seinen Bruder weiter. Sophie (15) liest es am nächsten Morgen. „War doch nur Spaß“, sagt Noah. Das Strafgesetzbuch (StGB) schützt die Ehre eines Menschen mit drei Normen, und welche passt, hängt an einer Unterscheidung: Ist der Satz eine Meinung oder eine Tatsache?

Ein Werturteil lässt sich nicht beweisen: „Du Loserin“ ist weder wahr noch falsch, es zeigt nur Verachtung. Wer so jemanden herabsetzt, begeht eine Beleidigung (§ 185 StGB). Eine Tatsache dagegen kann man prüfen: Entweder Sophie hat abgeschrieben oder nicht. Für Tatsachen gelten zwei andere Normen:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen … geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, … bestraft.“
— § 186 StGB (gekürzt), üble Nachrede

Die Verleumdung (§ 187 StGB) ist dieselbe Tat „wider besseres Wissen“: Der Täter weiß, dass die Tatsache unwahr ist. Noah hat sich den Satz ausgedacht – er weiß, dass Sophie nicht abgeschrieben hat. Der Mitschüler, der ihn weiterschickt, weiß es nicht; er verbreitet eine Tatsache, die nicht erweislich wahr ist. Und „nur Spaß“? Das ist kein Merkmal. Wer im Netz beleidigt oder verleumdet, wird sogar härter bestraft: Für das „Verbreiten eines Inhalts“ erhöhen §§ 185–187 den Strafrahmen.

Drohungen und verbotene Fotos

Als Sophie sagt, sie gehe zu Frau Kraus, der Klassenleiterin, schreibt Noah ihr privat: „Wenn du petzt, gibt’s morgen eine aufs Maul.“ Das ist eine Bedrohung (§ 241 StGB): Wer einem Menschen eine rechtswidrige Tat gegen seine körperliche Unversehrtheit ankündigt, macht sich strafbar – ob er sie wirklich begehen will, ist egal. Auch hier gilt: Im Chat ist es nicht weniger strafbar als auf dem Schulhof.

Für Fotos gibt es neben § 22 KUG eine Strafnorm: verbotene Bildaufnahmen nach § 201a StGB. Strafbar ist schon das Aufnehmen einer Person in einer Wohnung oder einem Raum, der gegen Einblick besonders geschützt ist – der Dusche der Jugendherberge, einer Umkleide, einer Toilette –, ebenso Bilder, die jemandes Hilflosigkeit zur Schau stellen, und das Weitergeben von Bildern, die dem Ansehen eines Menschen erheblich schaden können. Cans Busfoto ist peinlich, aber kaum geeignet, Sophies Ansehen erheblich zu schaden; es bleibt ein Fall für § 22 KUG. Ein Foto aus der Dusche wäre eine Straftat, auch wenn es niemand weiterschickt. Sortiere die Kommentare und Fotos aus dem Chat in der Figur unten.

  • Beleidigung § 185
  • Ăśble Nachrede § 186
  • Verleumdung § 187
  • Bedrohung § 241
  • Bildaufnahme § 201a
  • „Du Loserin, fahr heim.“
  • Ein Bild von Sophie mit Schweinenasen-Filter und dem Wort „Fett“.
  • Ein MitschĂĽler leitet „Sophie hat abgeschrieben“ weiter. Er hat es nur gehört.
  • Noah schreibt „Sophie hat abgeschrieben“ – und weiĂź, dass es nicht stimmt.
  • Lena schreibt in den Klassenchat, Sophie habe ihr Handy geklaut. Lena weiĂź, dass sie es selbst verlegt hat.
  • „Wenn du petzt, gibt’s morgen eine aufs Maul.“
  • Ein MitschĂĽler fotografiert Noah heimlich unter der Dusche der Jugendherberge.
Tippe einen Fall an und dann den passenden Paragrafen. Drücke „Prüfen“: Was unterscheidet die beiden „Abgeschrieben“-Kommentare?

Sophie kennt jetzt die Normen. Aber was folgt daraus? Kann sie verlangen, dass alles gelöscht wird? Wird Noah bestraft – und Can, der erst 13 ist?

Leicht
Multiple Choice #1 20s â–¶ Testen

Welcher Kommentar ist eine Beleidigung nach § 185 StGB?

  • â—Ź „Du bist so hässlich, dass der Spiegel weint.“
  • â—‹ „Jonas war gestern nicht in der Schule.“
  • â—‹ „Ich finde dein Video ziemlich langweilig.“
Beleidigung ist ein abwertendes Werturteil, das Missachtung ausdrückt (§ 185 StGB). Eine neutrale Tatsache verletzt keine Ehre, und sachliche Kritik an einem Video ist eine erlaubte Meinung – sie setzt nicht die Person herab. Stand 2026.
Wahr / Falsch #2 15s â–¶ Testen

Unter Pias Tanzvideo schreibt jemand: „Absolut peinlich, du Opfer.“ Weil das nur ein Kommentar im Netz ist, ist es keine Beleidigung.

âś“ Falsch
Falsch. „Du Opfer“ ist ein abwertendes Werturteil, also eine Beleidigung (§ 185 StGB). Im Netz wird sie sogar härter bestraft: Durch das Verbreiten eines Inhalts steigt die Höchststrafe auf zwei Jahre. Stand 2026.
Multiple Choice #3 25s â–¶ Testen

Welcher Kommentar ist eine Verleumdung?

  • â—Ź Ole schreibt „Tim hat die Schulfenster eingeworfen“ – und weiĂź, dass es Tims Bruder war
  • â—‹ Ole schreibt „Tim hat die Schulfenster eingeworfen“ – er hat es auf dem Pausenhof gehört
  • â—‹ Ole schreibt „Tim ist ein Idiot“
Verleumdung (§ 187 StGB) ist eine unwahre ehrenrührige Tatsache, die der Täter wider besseres Wissen verbreitet. Hat Ole es nur gehört und kann es nicht beweisen, ist es üble Nachrede (§ 186). „Idiot“ ist keine Tatsache, sondern ein Werturteil – eine Beleidigung (§ 185). Stand 2026.
Wahr / Falsch #4 20s â–¶ Testen

Ida schreibt „Max hat im Supermarkt geklaut“. Max wurde tatsächlich dabei erwischt, das ist bewiesen. Ida macht sich wegen übler Nachrede strafbar.

âś“ Falsch
Falsch. Üble Nachrede setzt voraus, dass die Tatsache nicht erweislich wahr ist (§ 186 StGB). Eine bewiesene Tatsache ist keine üble Nachrede – auch wenn das Bloßstellen trotzdem gemein sein kann. Stand 2026.
Multiple Choice #5 20s â–¶ Testen

Welche Nachricht ist eine Bedrohung nach § 241 StGB?

  • â—Ź „Wenn du das noch mal postest, brech ich dir die Nase.“
  • â—‹ „Wenn du das noch mal postest, rede ich nicht mehr mit dir.“
  • â—‹ „Wenn du das noch mal postest, melde ich es der Schule.“
Bedrohung ist die Ankündigung einer rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder eine wertvolle Sache (§ 241 StGB). Nicht mehr reden und etwas der Schule melden ist erlaubt. Stand 2026.
Wahr / Falsch #6 15s â–¶ Testen

Jan (15) schickt Lukas eine Sprachnachricht: „Ich weiß, wo du wohnst. Morgen stech ich dich ab.“ Jan meint es nicht ernst. Er macht sich trotzdem strafbar.

âś“ Wahr
Richtig. § 241 StGB fragt, ob die Drohung ernst wirken soll – nicht, ob der Täter sie wahr machen will. Mit 15 ist Jan strafmündig. Stand 2026.
Multiple Choice #7 20s â–¶ Testen

Welches Foto ist schon beim Aufnehmen strafbar?

  • â—Ź Ein heimliches Foto einer MitschĂĽlerin in der Umkleide
  • â—‹ Ein heimliches Foto einer MitschĂĽlerin auf dem Pausenhof
  • â—‹ Ein Foto einer MitschĂĽlerin im Klassenzimmer mit ihrem Einverständnis
Eine Umkleide ist ein gegen Einblick besonders geschützter Raum – dort ist schon das unbefugte Aufnehmen strafbar (§ 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Das Pausenhof-Foto darf man ohne Einwilligung nicht verbreiten (§ 22 KUG), aber das Aufnehmen allein ist keine Straftat. Stand 2026.
Wahr / Falsch #8 15s â–¶ Testen

Auf der Klassenfahrt fotografiert Ben einen MitschĂĽler heimlich unter der Dusche der Jugendherberge, zeigt das Foto aber niemandem. Weil er es nicht verbreitet, ist das nicht strafbar.

âś“ Falsch
Falsch. In einem gegen Einblick besonders geschützten Raum ist schon das unbefugte Herstellen der Aufnahme strafbar (§ 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB) – auf das Verbreiten kommt es nicht an. Stand 2026.
Mittel
LĂĽckentext #1 15s â–¶ Testen

Ein abwertendes Werturteil wie „Du Opfer“ ist nach § 185 StGB eine ___.

âś“ Antwort: Beleidigung
§ 185 StGB stellt die Beleidigung unter Strafe: die Kundgabe von Missachtung, meist durch ein abwertendes Werturteil oder Schimpfwort.
LĂĽckentext #2 20s â–¶ Testen

Wer wider besseres Wissen eine unwahre ehrenrührige Tatsache über jemanden verbreitet, begeht eine ___ (§ 187 StGB).

âś“ Antwort: Verleumdung
§ 187 StGB: Verleumdung – die Tatsache ist unwahr, und der Täter weiß es. Ohne dieses Wissen bleibt es bei übler Nachrede (§ 186).
LĂĽckentext #3 15s â–¶ Testen

Wer einem Menschen eine rechtswidrige Tat gegen seine körperliche Unversehrtheit ankündigt, begeht eine ___ (§ 241 StGB).

âś“ Antwort: Bedrohung
§ 241 StGB: Bedrohung. Ob die Tat später wirklich kommt, spielt keine Rolle – strafbar ist schon die Ankündigung.
LĂĽckentext #4 20s â–¶ Testen

Heimliche Aufnahmen in Umkleide, Dusche oder Toilette sind nach § ___ StGB strafbar.

âś“ Antwort: 201a
§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Es schützt Räume, die gegen Einblick besonders geschützt sind, und Menschen in hilfloser Lage.
Schwer
Multiple Choice #1 30s â–¶ Testen

Ein 15-Jähriger schreibt unter ein Foto seiner Lehrerin im Schulkanal ein Schimpfwort. Er sagt: „Lehrer müssen Kritik aushalten.“ Ist das eine Beleidigung?

  • â—Ź Ja – ein Schimpfwort drĂĽckt Missachtung aus, es ist keine Kritik
  • â—‹ Nein – Kritik an Lehrkräften ist erlaubt
  • â—‹ Nein – er hat es nicht direkt zu ihr gesagt
Sachliche Kritik ist eine erlaubte Meinung; ein Schimpfwort setzt dagegen die Person herab und ist eine Beleidigung (§ 185 StGB). Dass er es nicht ins Gesicht sagt, ändert nichts: Im Schulkanal verbreitet er es sogar. Mit 15 ist er strafmündig. Stand 2026.
Multiple Choice #2 35s â–¶ Testen

Nach der Niederlage schreibt Aylin (14) in den Teamchat: „Der Schiri wurde vom anderen Team bezahlt.“ Einen Beleg hat sie nicht, sie glaubt es aber. Welcher Straftatbestand kommt in Betracht?

  • â—Ź Ăśble Nachrede – sie kann die Tatsache nicht beweisen
  • â—‹ Verleumdung – die Behauptung ist unwahr
  • â—‹ Keiner – sie glaubt es ja selbst
„Bestochen“ ist eine ehrenrührige Tatsache. Weil Aylin sie nicht beweisen kann, kommt üble Nachrede in Betracht (§ 186 StGB) – ihr Glaube schützt sie nicht. Verleumdung (§ 187) setzte voraus, dass sie die Unwahrheit kennt. Stand 2026.
Multiple Choice #3 30s â–¶ Testen

Mert (15) schickt Elena ein Foto eines Messers mit dem Text: „Pass gut auf dich auf, wenn du heute heimgehst.“ Macht er sich strafbar?

  • â—Ź Ja – Bedrohung, Bild und Text kĂĽndigen eine Gewalttat an
  • â—‹ Nein – er hat keine Tat ausdrĂĽcklich genannt
  • â—‹ Nein – es war nur eine private Nachricht
Eine Bedrohung muss nicht ausdrücklich sein: Messerfoto und Warnung zusammen kündigen erkennbar eine Tat gegen Elenas körperliche Unversehrtheit an (§ 241 StGB). Eine private Nachricht reicht, denn sie erreicht genau die bedrohte Person. Stand 2026.
Multiple Choice #4 35s â–¶ Testen

Nach einem Sturz liegt ein MitschĂĽler verletzt und weinend auf dem Sportplatz. Emil (16) filmt ihn und schickt das Video in die Jahrgangsgruppe. Was trifft zu?

  • â—Ź Strafbar nach § 201a StGB – das Video stellt seine Hilflosigkeit zur Schau
  • â—‹ Nur ein VerstoĂź gegen § 22 KUG, keine Straftat
  • â—‹ Erlaubt – ein Sportplatz ist ein öffentlicher Ort
Wer unbefugt eine Aufnahme macht und weitergibt, die die Hilflosigkeit eines Menschen zur Schau stellt, macht sich strafbar (§ 201a Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB) – auch an einem öffentlichen Ort. Zusätzlich verstößt das Verbreiten gegen § 22 KUG. Stand 2026.
KI-bewertete Frage #5 180s â–¶ Testen

Nach einem Streit schreibt Tom (15) in die Jahrgangsgruppe mit 90 Mitgliedern: „Paula hat beim Sportfest die Kasse geklaut.“ Tom weiß, dass das nicht stimmt. Prüfe in zwei bis vier Sätzen, ob Tom sich wegen Verleumdung (§ 187 StGB) strafbar gemacht hat.

✓ Antwort: Tom könnte sich wegen Verleumdung nach § 187 StGB strafbar gemacht haben. „Paula hat die Kasse geklaut“ ist eine Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, Paula verächtlich zu machen; sie ist unwahr, und Tom weiß das – er handelt wider besseres Wissen. Durch die Nachricht an 90 Mitglieder verbreitet er den Inhalt sogar, was die Strafe erhöht. Tom ist mit 15 strafmündig und hat sich wegen Verleumdung strafbar gemacht.
Verleumdung (§ 187 StGB): eine ehrenrührige Tatsache, die unwahr ist und die der Täter wider besseres Wissen verbreitet. Ab 14 ist man strafmündig (§ 19 StGB). Stand 2026.