Wer schuldet was? – Pflichten aus dem Kaufvertrag
Lea (18) kauft bei einem Händler ein gebrauchtes Handy für 150 €. Was schuldet der Händler aus dem Kaufvertrag?
Erklärung: § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB nennt zwei Pflichten des Verkäufers: die Sache übergeben und das Eigentum verschaffen. Lea soll das Handy nicht nur haben, es soll ihr auch gehören. Stand 2026.
Herr Wolf verkauft Frau Lenz sein Klavier. Es reicht, wenn er es in ihr Wohnzimmer stellt – Eigentümer des Klaviers darf er bleiben.
Erklärung: Falsch. Der Verkäufer schuldet neben der Übergabe auch, dem Käufer das Eigentum zu verschaffen (§ 433 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ein Klavier, das nur im Wohnzimmer steht, wäre eher geliehen als verkauft. Stand 2026.
Der Verkäufer muss dem Käufer die Sache übergeben und das ___ an der Sache verschaffen (§ 433 Abs. 1 BGB).
Erklärung: § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB: Der Verkäufer ist verpflichtet, „dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.“
Am Montag einigt sich Frau Sommer mit Jonas (19) über ihre Kamera für 200 €, Abholung und Zahlung am Mittwoch. Am Dienstag bietet ein anderer 250 €. Darf Frau Sommer die Kamera an ihn verkaufen und übergeben?
Erklärung: Die Pflichten aus § 433 Abs. 1 BGB entstehen mit dem Vertragsschluss am Montag, nicht mit Zahlung oder Abholung. Übergibt sie die Kamera einem anderen, kann sie ihre Pflicht gegenüber Jonas nicht mehr erfüllen und macht sich ihm gegenüber schadensersatzpflichtig. Stand 2026.
Tobias (20) verkauft Ida ein Fahrrad, das er selbst gestohlen hat, und ĂĽbergibt es ihr. Hat Tobias seine Pflichten aus dem Kaufvertrag erfĂĽllt?
Erklärung: An gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben, auch nicht gutgläubig (§ 935 BGB). Tobias hat übergeben, aber das Eigentum nicht verschafft (§ 433 Abs. 1 BGB) – das Rad hat einen Rechtsmangel. Stand 2026.
Jonas kauft bei einer Händlerin einen gebrauchten Laptop, beschrieben als „voll funktionsfähig“. Welche Übergabe erfüllt die Pflicht der Händlerin?
Erklärung: Die Sache muss frei von Sachmängeln (sie ist so, wie vereinbart) und frei von Rechtsmängeln (kein Dritter hat Rechte daran) sein (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB). Das defekte Netzteil ist ein Sachmangel, die Leasingfirma ein Rechtsmangel. Stand 2026.
Ben (18) kauft eine neue Spielkonsole; der mitgelieferte Controller ist defekt. Weil Ben die Konsole bekommen hat und ihr Eigentümer ist, hat der Verkäufer seine Pflichten vollständig erfüllt.
Erklärung: Falsch. Der Verkäufer muss die Sache auch frei von Sachmängeln verschaffen (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ein defekter Controller ist ein Sachmangel – welche Rechte Ben dann hat, behandelt Kurs 4. Stand 2026.
Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und ___ zu verschaffen (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Erklärung: Sachmangel: Die Sache selbst ist nicht so, wie vereinbart. Rechtsmangel: Ein Dritter hat Rechte an ihr, etwa der Eigentümer einer gestohlenen Sache.
Herr Ahmadi (40) kauft bei einem Gebrauchtwagenhändler ein Auto. Welcher der drei Fälle ist ein Rechtsmangel?
Erklärung: Beim Rechtsmangel hat ein Dritter Rechte an der Sache – hier der Bestohlene. Die kaputte Dichtung ist ein Sachmangel. Dass die Farbe nicht mehr gefällt, ist gar kein Mangel: Das Auto ist so, wie vereinbart (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB). Stand 2026.
Mila (18) kauft im Möbelhaus ein Sofa für 400 €; vereinbart ist, dass sie es am Samstag selbst abholt. Was schuldet Mila aus dem Kaufvertrag?
Erklärung: Die Käuferin schuldet zweierlei: den vereinbarten Kaufpreis zahlen und die gekaufte Sache abnehmen (§ 433 Abs. 2 BGB). Ein „Erst zahlen, wenn es gefällt“ haben die beiden nicht vereinbart. Stand 2026.
Ole (19) hat ein gebrauchtes Fahrrad für 150 € gekauft und bezahlt. Ob er es wie vereinbart abholt, ist allein seine Sache – eine Pflicht dazu hat er nicht.
Erklärung: Falsch. Der Käufer muss die gekaufte Sache auch abnehmen (§ 433 Abs. 2 BGB). Der Verkäufer soll das Rad nicht ewig für Ole aufbewahren müssen. Stand 2026.
Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache ___ (§ 433 Abs. 2 BGB).
Erklärung: § 433 Abs. 2 BGB: „Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.“
§ 433 BGB hat zwei Absätze. In welchem Absatz stehen die Pflichten des Käufers?
Erklärung: Absatz 1 regelt die Pflichten des Verkäufers (übergeben, Eigentum verschaffen, mangelfrei), Absatz 2 die des Käufers (zahlen, abnehmen).
An der Lampe im Laden hängt ein Schild „49 €“. Frau Engel (52) handelt und einigt sich mit dem Verkäufer auf 45 €. Bezahlt hat sie noch nicht. Wie viel schuldet sie?
Erklärung: Geschuldet ist der vereinbarte Kaufpreis (§ 433 Abs. 2 BGB) – das Schild war nur eine Einladung. Die Zahlungspflicht entsteht mit dem Vertragsschluss, nicht erst mit dem Mitnehmen. Stand 2026.
Frage beantworten
Herr Meier verkauft Sophie (19) seinen gebrauchten Drucker für 60 €; sie vereinbaren Abholung und Zahlung am Freitag. Am Freitag kommt Sophie nicht. Am Telefon sagt sie: „Ich hab ihn ja nicht mitgenommen, also muss ich auch nichts zahlen.“ Prüfe in zwei bis vier Sätzen, was Sophie aus dem Kaufvertrag schuldet.
Erklärung: Käuferpflichten nach § 433 Abs. 2 BGB: zahlen und abnehmen – ab Vertragsschluss. Nicht abholen befreit nicht vom Zahlen. Stand 2026.