Bowle auf dem Laptop – § 280 I als Grundtatbestand
Angenommen, Sophie trocknet den Laptop über Nacht, und er läuft wieder wie vorher. An welchem Merkmal von § 280 I scheitert ihr Anspruch?
Erklärung: Vertrag und Pflichtverletzung bleiben; verlangt werden kann aber nur „Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens“. Läuft der Laptop wieder, ist keiner entstanden. Stand 2026.
§ 280 I hilft nur, wenn der Schuldner gar nicht geliefert hat – nicht, wenn er beim Liefern etwas beschädigt.
Erklärung: Falsch. § 280 I erfasst jede Pflichtverletzung aus dem Schuldverhältnis, auch die Verletzung einer Rücksichtspflicht. Er ist der eine Grundtatbestand des Leistungsstörungsrechts. Stand 2026.
Prüfungsreihenfolge des § 280 I: Schuldverhältnis – Pflichtverletzung – Vertretenmüssen – ___.
Erklärung: Vier Merkmale; die Rechtsfolge ist Ersatz des Schadens, der durch die Pflichtverletzung entstanden ist. Stand 2026.
Norm finden: Sophie will von Kaltenecker 600 € für den Laptop. Welche Norm ist ihre Anspruchsgrundlage?
Erklärung: § 280 I gibt die Rechtsfolge Schadensersatz. § 241 II nennt nur die verletzte Pflicht, § 433 I den Anspruch auf das Buffet, § 278 ist eine Zurechnungsnorm. Stand 2026.
Angenommen, nicht Tim, sondern der Getränkelieferant des Wirts stößt beim Hereintragen der Kisten Bowle über Sophies Laptop. Kann Sophie vom Lieferanten nach § 280 I Schadensersatz verlangen?
Erklärung: § 280 I setzt eine Pflicht „aus dem Schuldverhältnis“ voraus. Der Lieferant hat einen Vertrag mit dem Wirt, nicht mit Sophie; ihr haftet er nach Deliktsrecht, wenn er fahrlässig war. Stand 2026.
Wer muss im Streit um den Laptop was beweisen, wenn es um das VertretenmĂĽssen geht?
Erklärung: § 280 I 2 formuliert die Ausnahme: Der Anspruch besteht nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Das muss der Schuldner beweisen – das Vertretenmüssen wird vermutet. Stand 2026.
Damit Sophie die 600 € bekommt, muss sie beweisen, dass Tim fahrlässig gehandelt hat.
Erklärung: Falsch. Im Vertrag wird das Vertretenmüssen vermutet (§ 280 I 2): Kaltenecker müsste sich entlasten. Im Deliktsrecht (§ 823 I) läge die Beweislast dagegen bei Sophie. Stand 2026.
§ 280 I 2: Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu ___ hat.
Erklärung: „Vertreten“ meint Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 276 I). Weil der Satz als Ausnahme gebaut ist, muss der Schuldner sich entlasten. Stand 2026.
Angenommen, Tim trägt das Tablett vorschriftsmäßig mit beiden Händen; ein Gast rennt ihn von hinten um, die Bowle landet auf dem Laptop. Muss Kaltenecker Sophie die 600 € zahlen?
Erklärung: Die Vermutung des § 280 I 2 ist widerlegbar. Tim hat sorgfältig getragen; den Schaden hat der Gast verursacht. Sophie hält sich an ihn (§ 823 I). Stand 2026.
Kaltenecker: „Ich war's nicht, meine Aushilfe hat das Tablett gekippt.“ Was folgt daraus für Sophies Anspruch?
Erklärung: Tim hilft Kaltenecker, dessen Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen – er ist Erfüllungsgehilfe. § 278 rechnet sein Verschulden Kaltenecker zu. Stand 2026.
Weil Kaltenecker selbst beim Unfall nicht dabei war, haftet er Sophie nicht nach § 280 I.
Erklärung: Falsch. Wer seine Pflichten durch andere erfüllen lässt, hat deren Verschulden in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes (§ 278 S. 1). Stand 2026.
Personen, deren sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, heißen ___; ihr Verschulden hat er zu vertreten wie eigenes (§ 278).
Erklärung: Das Wort steht nicht im Gesetz; der Wortlaut beschreibt sie nur. Tim, der für Kaltenecker aufbaut, ist einer. Stand 2026.
Der Fahrer des Partyverleihs liefert die gemietete Ersatzdeko und fährt beim Rangieren fahrlässig gegen Sophies geparktes Fahrrad. Wer haftet Sophie aus dem Mietvertrag mit dem Verleih?
Erklärung: Der Fahrer erfüllt die Lieferpflicht des Verleihs; dessen Rücksichtspflicht gilt auch für Sophies Rad. Sein Verschulden wird dem Verleih zugerechnet. Daneben haftet der Fahrer selbst nach § 823 I. Stand 2026.
Frage beantworten
Prüfe im Gutachtenstil in fünf bis acht Sätzen, ob Sophie von Kaltenecker 600 € nach § 280 I verlangen kann. Setze den Schwerpunkt auf das Vertretenmüssen.
Erklärung: Gutachten in vier Stufen; Schwerpunkt Vertretenmüssen mit der Vermutung des § 280 I 2, § 276 II und § 278. Stand 2026.