Was dann passiert – Rechtsfolgen im Netz
Welche Folge verlangt der Verletzte selbst, im Zivilrecht?
Erklärung: Im Zivilrecht verlangt der Verletzte selbst etwas – hier Beseitigung nach § 97 Abs. 1 UrhG. Geldstrafe und Arbeitsstunden verhängt der Staat im Strafrecht. Stand 2026.
Ein 16-Jähriger muss wegen der Beleidigung einer Mitschülerin 30 Arbeitsstunden leisten. Damit kann sie nicht mehr verlangen, dass er den Beitrag löscht.
Erklärung: Falsch. Strafe und zivile Ansprüche sind zwei Verfahren: Die Arbeitsstunden verhängt der Staat, die Löschung verlangt die Mitschülerin selbst (§ 1004 analog i. V. m. § 823 BGB). Das eine ersetzt das andere nicht. Stand 2026.
Löschung und Schadensersatz verlangt der Verletzte im Zivilrecht – eine Geldstrafe verhängt der Staat im ___.
Erklärung: Zwei Verfahren: Im Zivilrecht (Privatrecht) gleichen sich Bürger untereinander aus, im Strafrecht straft der Staat. Eine Geldstrafe geht an den Staat, nicht an den Verletzten.
Elias (17) stellt ein heimlich gedrehtes Umkleide-Video von Ben online. Welche Folgen sind möglich?
Erklärung: Eine Tat, zwei Verfahren: Zivil kann Ben Löschung, Unterlassung und Schadensersatz verlangen (§§ 823, 1004 analog BGB); strafrechtlich ist das Video nach § 201a StGB strafbar, und mit 17 fällt Elias unter das Jugendstrafrecht. Stand 2026.
Ein Foto wurde ohne Erlaubnis gepostet. Welche Forderung der Fotografin setzt kein Verschulden voraus?
Erklärung: Beseitigung und Unterlassung (§ 97 Abs. 1 UrhG) gibt es auch ohne Verschulden. Schadensersatz – auch die Lizenzgebühr – und eine Geldentschädigung setzen Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus (§ 97 Abs. 2 UrhG). Stand 2026.
Wegen eines Fotos auf deinem Kanal kommt eine Abmahnung. Am besten ignorierst du den Brief – dann passiert nichts.
Erklärung: Falsch. Wer eine berechtigte Abmahnung ignoriert, riskiert ein Gerichtsverfahren mit höheren Kosten. Richtig: den Inhalt sofort entfernen und die Abmahnung mit den Eltern prüfen lassen, z. B. bei der Verbraucherzentrale (§ 97a UrhG). Stand 2026.
Mit einer Abmahnung soll der Verletzer eine ___ mit Vertragsstrafe unterschreiben (§ 97a UrhG).
Erklärung: § 97a Abs. 1 UrhG: Der Verletzte soll abmahnen und Gelegenheit geben, den Streit durch eine Unterlassungsverpflichtung mit angemessener Vertragsstrafe beizulegen – ohne Gericht.
Leo (16) postet auf seinem Fan-Account das Konzertfoto eines Profi-Fotografen. Er dachte, es sei frei, weil es überall geteilt wurde. Der Fotograf verlangt Löschung und die übliche Lizenzgebühr. Was trifft zu?
Erklärung: Löschung schuldet Leo ohne Verschulden (§ 97 Abs. 1 UrhG). Für die Lizenzgebühr als Schadensersatz reicht Fahrlässigkeit (§ 97 Abs. 2): Leo hätte wissen können, dass ein Profi-Foto jemandem gehört. Dass andere es auch teilen, ist keine Erlaubnis. Stand 2026.
Wer kann wegen einer Beleidigung im Klassenchat bestraft werden?
Erklärung: Schuldunfähig ist, wer bei der Tat noch nicht 14 ist (§ 19 StGB). Mara ist 14 und damit strafmündig – für sie gilt das Jugendstrafrecht. Jonte und Ella werden nicht bestraft. Stand 2026.
Ben (12) verbreitet ein peinliches Foto einer Mitschülerin. Weil er unter 14 ist, kann sie nicht verlangen, dass er es löscht.
Erklärung: Falsch. Unter 14 wird Ben nicht bestraft (§ 19 StGB) – aber Löschung und Unterlassung kann die Mitschülerin auch von ihm verlangen; dafür braucht es kein Verschulden. Stand 2026.
Für einen Schaden haftet ein 13-Jähriger, wenn er die nötige ___ in seine Verantwortlichkeit hatte (§ 828 Abs. 3 BGB).
Erklärung: § 828 Abs. 3 BGB: Zwischen 7 und 17 haftet, wer bei der Tat die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte. Ein 13-Jähriger, der ein Foto weiterschickt, hat sie in aller Regel.
Jonas (13) und Mats (15) stellen gemeinsam ein Foto in die Klassengruppe, das einen MitschĂĽler unter der Dusche zeigt. Was trifft zu?
Erklärung: Strafbar ist das Foto nach § 201a StGB – aber nur Mats ist strafmündig (§ 19 StGB: ab 14). Zivil sieht es anders aus: Löschung und Unterlassung schulden beide, und für Schadensersatz haften beide, wenn sie die nötige Einsicht hatten (§ 828 Abs. 3 BGB). Stand 2026.
Lea (14) wird in einer Gruppe beleidigt. Was sollte sie zuerst tun?
Erklärung: Zuerst sichern: Ohne Beweis lässt sich weder Löschung durchsetzen noch eine Straftat verfolgen. Wer den Chat löscht, löscht die Beweise; wer zurückbeleidigt, macht sich selbst strafbar (§ 185 StGB). Danach melden, blockieren, Vertrauensperson einschalten. Stand 2026.
Ein Screenshot nur vom Text einer Beleidigung – ohne Absendername, Datum und Gruppe – ist ein guter Beweis.
Erklärung: Falsch. Ein Beweis muss zeigen, wer was wann wo geschrieben hat. Ohne Absender, Datum und Gruppe lässt sich der Text niemandem zuordnen. Stand 2026.
Wie viele Monate hat man Zeit, wegen einer Beleidigung einen Strafantrag zu stellen?
Erklärung: Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt (§ 194 StGB). Die Frist beträgt drei Monate ab dem Tag, an dem man von Tat und Täter erfährt (§ 77b StGB).
Am 2. März 2026 erfährt Jule (15), dass Finn im Klassenchat Lügen über sie verbreitet. Bis wann muss der Strafantrag wegen Verleumdung spätestens gestellt sein?
Erklärung: Verleumdung ist ein Antragsdelikt (§ 194 StGB). Die Frist beträgt drei Monate und beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Jule von Tat und Täter erfährt (§ 77b StGB): 2. März + 3 Monate = 2. Juni 2026 (ein Dienstag). Vier Wochen wären zu kurz; ohne Antrag wird die Tat nicht verfolgt. Stand 2026.
Frage beantworten
Kai (15) stellt ein Foto seines Mitschülers Ole (14) in Badehose am Beckenrand ungefragt auf seinen öffentlichen Kanal und schreibt darunter: „Der Wal ist los.“ Prüfe in zwei bis vier Sätzen, was Ole zivilrechtlich verlangen kann und ob Kai bestraft werden kann.
Erklärung: Zivil: Löschung und Unterlassung bei einem Verstoß gegen § 22 KUG (§ 1004 analog i. V. m. § 823 BGB), ohne Verschulden. Strafrecht: Beleidigung (§ 185 StGB), § 33 KUG; ab 14 strafmündig. Beide Verfahren stehen nebeneinander. Stand 2026.