Schuld und Entschuldigung (eA)
Ein 13-Jähriger schlägt einen Mitschüler absichtlich und verletzt ihn. An welcher Stufe scheitert die Strafbarkeit?
Erklärung: Tatbestand und Rechtswidrigkeit liegen vor; ein 13-Jähriger kann sehr wohl wissen und wollen. Aber wer bei der Tat noch nicht 14 ist, ist nach § 19 schuldunfähig. Stand 2026.
Wäre Neles Stein nicht gerechtfertigt gewesen, hätte das Gericht prüfen müssen, ob für die 19-Jährige Jugendstrafrecht gilt.
Erklärung: Richtig. Nele ist Heranwachsende (18 bis 20). Nach § 105 JGG gilt Jugendstrafrecht, wenn sie in ihrer Entwicklung noch einer Jugendlichen gleichstand oder die Tat eine typische Jugendverfehlung war. Stand 2026.
Ab 3,0 Promille ist ein Täter nach § 20 StGB immer schuldunfähig.
Erklärung: Falsch. Eine feste Grenze gibt es nicht; die Blutalkoholkonzentration ist nur ein Anzeichen neben dem Verhalten des Täters (BGHSt 43, 66). Ab etwa 3 Promille kommt Schuldunfähigkeit ernsthaft in Betracht. Stand 2026.
Schuld bedeutet im Strafrecht persönliche ___.
Erklärung: Vorwerfbarkeit: Kann man die Tat diesem Menschen vorwerfen? Das Gesetz definiert Schuld nicht; es nennt nur, wann sie fehlt (§§ 19, 20, 33, 35). Stand 2026.
Eine Frau (40) schlägt in einer akuten Psychose einen Passanten, weil Stimmen es ihr befehlen. Ein Gutachter bestätigt: Sie konnte das Unrecht nicht einsehen. Ist sie nach § 223 strafbar?
Erklärung: Die Tat ist tatbestandsmäßig und rechtswidrig; es fehlt die Schuld, weil sie wegen einer krankhaften seelischen Störung das Unrecht nicht einsehen konnte. Stand 2026.
Brandl hatte 3,1 Promille, und seine Schuldunfähigkeit ist nicht auszuschließen. Was gilt für seinen Schlag?
Erklärung: Für den Schlag fehlt die Schuld. § 323a bestraft aber, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen Rausch versetzt und darin eine rechtswidrige Tat begeht. Stand 2026.
Die Strafe nach § 323a darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
Erklärung: Richtig, § 323a Abs. 2. Höchstens fünf Jahre – und bei einer leichteren Rauschtat entsprechend weniger. Stand 2026.
Wer sich betrinkt und im Rausch schuldunfähig eine Tat begeht, wird nach § 323a wegen ___ bestraft.
Erklärung: Vollrausch. Bestraft wird das Sich-Betrinken, nicht die Rauschtat selbst – die ist nur die Bedingung der Strafbarkeit. Stand 2026.
Herr P. betrinkt sich und zerkratzt im Vollrausch ein fremdes Auto (§ 303: bis zu zwei Jahre). Ein Gutachter hält ihn für schuldunfähig. Welche Höchststrafe droht ihm nach § 323a?
Erklärung: § 323a droht bis zu fünf Jahre an, aber Abs. 2 deckelt die Strafe bei der Strafe der Rauschtat: Für die Sachbeschädigung sind es höchstens zwei Jahre. Stand 2026.
Norm finden: Jemand ist bei einer Tat so betrunken, dass er schuldunfähig ist. Welche Vorschrift macht ihn trotzdem strafbar?
Erklärung: § 323a, Vollrausch. § 20 ist der Grund, warum er für die Tat selbst nicht bestraft wird; § 21 betrifft nur die verminderte Schuldfähigkeit. Stand 2026.
Zwei Schiffbrüchige, ein Rettungsring, der nur einen trägt. A will ihn B wegreißen; § 35 würde A entschuldigen. Darf B den Ring festhalten und A wegstoßen?
Erklärung: § 35 nimmt A nur den Vorwurf, nicht das Unrecht. A's Griff nach dem Ring ist ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf B – B darf sich nach § 32 wehren, ohne abzuwägen. Stand 2026.
Eine entschuldigte Tat bleibt ___; das Recht verzichtet nur auf den persönlichen Vorwurf.
Erklärung: Rechtswidrig. Das unterscheidet die Entschuldigung (§§ 33, 35) von der Rechtfertigung (§§ 32, 34), die die Tat erlaubt. Stand 2026.
Lisa wird nachts von einem Mann am Arm gepackt. Aus Furcht schlägt sie ihm ihre Thermosflasche an den Kopf, obwohl Losreißen und Wegrennen sicher gereicht hätten. Ist sie strafbar?
Erklärung: Ein milderes sicheres Mittel stand zur Verfügung: Die Notwehr deckt den Schlag nicht. Sie überschritt die Grenze aber aus Furcht – § 33 entschuldigt. Stand 2026.
Der entschuldigende Notstand (§ 35) verlangt, dass das gerettete Interesse das geopferte wesentlich überwiegt.
Erklärung: Falsch. Das verlangt § 34. § 35 greift gerade, wo Gleiches gegen Gleiches steht – etwa Leben gegen Leben –, und lässt die Tat rechtswidrig. Stand 2026.
Für welches Ziel kann § 35 eine rechtswidrige Tat entschuldigen?
Erklärung: § 35 schützt nur Leben, Leib oder Freiheit – des Täters, eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person. Eigentum und Tiere fallen nicht darunter; für sie bleibt nur § 34. Stand 2026.
Wer die Gefahr selbst verursacht hat, kann sich nach § 35 in der Regel nicht entschuldigen: Ihm ist zuzumuten, sie ___.
Erklärung: Hinzunehmen (§ 35 Abs. 1 Satz 2). Die Zumutbarkeit ist die Grenze des entschuldigenden Notstands; eine Strafmilderung bleibt möglich. Stand 2026.
Nach einem Bootsunglück treiben zwei Menschen im See; der einzige Rettungsring trägt nur einen. A reißt ihn B weg, um nicht zu ertrinken. Wie ist A's Tat zu bewerten?
Erklärung: Leben gegen Leben: Keines überwiegt wesentlich, § 34 rechtfertigt nicht. Aber A handelt in gegenwärtiger, nicht anders abwendbarer Lebensgefahr für sich selbst – § 35 entschuldigt. Stand 2026.
Frage beantworten
Forum: „Mein Freund hat mit 3,2 Promille das Glasdach einer Bushaltestelle eingeschlagen. Sein Anwalt sagt, er war schuldunfähig, also passiert nichts. Stimmt das?“ Antworte in einem kurzen Gutachten (sechs bis zehn Sätze): Prüfe § 303 StGB mit dem Schwerpunkt auf der Schuld und dann § 323a.
Erklärung: Schwerpunkt Schuld (§ 20, keine feste Promillegrenze), dann § 323a als Auffangtat mit der Strafobergrenze der Rauschtat. Stand 2026.