Straftat und Jugendstrafrecht
Sam (13) zerkratzt mit Absicht ein fremdes Auto. An welcher Stufe scheitert die Strafbarkeit?
Erklärung: Der Tatbestand des § 303 StGB ist erfüllt, und nichts rechtfertigt die Tat. Aber Sam ist 13 und damit schuldunfähig (§ 19 StGB) – die dritte Stufe fehlt.
Tim (16) wird von einem Betrunkenen angegriffen und zerreiĂźt beim Abwehren dessen Jacke. Tims Tat ist rechtswidrig.
Erklärung: Falsch. Tim verteidigt sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff – Notwehr (§ 32 StGB) rechtfertigt die Tat. Die zweite Stufe fehlt, also ist es keine strafbare Sachbeschädigung.
Bringe die drei PrĂĽfungsstufen einer Straftat in die richtige Reihenfolge.
Erklärung: Zuerst der Tatbestand (alle Merkmale, Vorsatz), dann die Rechtswidrigkeit (kein Rechtfertigungsgrund), zuletzt die Schuld (persönliche Vorwerfbarkeit, Alter ab 14). Fehlt eine Stufe, ist die Tat nicht strafbar.
Nora (17) schlägt die Scheibe am brennenden Nachbarhaus ein, um den Nachbarn herauszuholen. Ist das eine strafbare Sachbeschädigung?
Erklärung: Der Tatbestand ist erfüllt – aber die Prüfung hört dort nicht auf. Um das Leben des Nachbarn zu retten, darf Nora die Scheibe opfern: rechtfertigender Notstand, die Tat ist nicht rechtswidrig. Schuldfähig wäre sie mit 17 sehr wohl (§ 3 JGG).
Wer ist nach dem Jugendgerichtsgesetz ein Heranwachsender?
Erklärung: Heranwachsender ist, wer zur Zeit der Tat 18, aber noch nicht 21 ist (§ 1 Abs. 2 JGG). Mit 17 ist Kai Jugendlicher, mit 22 Erwachsener.
Ben hat die Tat mit 17 begangen; das Urteil fällt, als er schon 18 ist. Für ihn gilt das Jugendstrafrecht für Jugendliche.
Erklärung: Richtig. Maßgeblich ist das Alter zur Zeit der Tat (§ 1 Abs. 2 JGG). Ben war bei der Tat Jugendlicher, also gilt für ihn das JGG wie für einen Jugendlichen.
Ab welchem Alter (zur Zeit der Tat) gilt in jedem Fall das Strafrecht fĂĽr Erwachsene?
Erklärung: Heranwachsende (18 bis 20) können noch nach Jugendstrafrecht behandelt werden (§ 105 JGG); wer bei der Tat 21 oder älter ist, nie.
Sven (20) schraubt nach einer Wette mit Freunden nachts ein Ortsschild ab und nimmt es mit – eine typische Jugendverfehlung. Welches Strafrecht kann das Gericht anwenden?
Erklärung: Für Heranwachsende wendet der Richter Jugendstrafrecht an, wenn die Tat nach Art und Beweggründen eine Jugendverfehlung ist oder der Täter noch einem Jugendlichen gleichsteht (§ 105 JGG). Volljährigkeit (§ 2 BGB) entscheidet darüber nicht, und strafmündig ist man schon ab 14.
Ein 15-Jähriger begeht zum ersten Mal eine kleine Straftat. Welche Reaktion passt am besten zum Erziehungsgedanken?
Erklärung: Das JGG will vor allem neue Straftaten verhindern und richtet sich am Erziehungsgedanken aus (§ 2 Abs. 1 JGG). Bei einer ersten, leichten Tat genügt oft eine erzieherische Maßnahme, und das Verfahren wird eingestellt (§ 45 JGG). Abschreckung anderer und Erwachsenenstrafen sind gerade nicht der Maßstab.
Eine 15-Jährige, die zum ersten Mal im Laden etwas stiehlt, kommt in der Regel ins Gefängnis.
Erklärung: Falsch. Jugendstrafe – Freiheitsentzug von mindestens sechs Monaten – ist das letzte Mittel bei schädlichen Neigungen oder schwerer Schuld (§ 17 Abs. 2 JGG). Bei einer ersten kleinen Tat wird meist eingestellt oder eine Weisung bzw. Auflage erteilt.
Das Jugendstrafrecht soll erneuten Straftaten entgegenwirken; seine Rechtsfolgen richten sich deshalb vorrangig am ___ aus (§ 2 Abs. 1 JGG).
Erklärung: Der Erziehungsgedanke ist der Maßstab des JGG: Gefragt wird, was den Jugendlichen davon abhält, wieder straffällig zu werden – nicht, welche Vergeltung die Tat verdient.
Jonas (15) hat sein erstes Graffiti gestanden und Bergers Tor auf eigene Kosten reinigen lassen. Welche Entscheidung entspricht dem JGG am ehesten?
Erklärung: Ist eine erzieherische Maßnahme – hier die Wiedergutmachung – schon erfolgt, kann der Staatsanwalt von der Verfolgung absehen (§ 45 Abs. 2 JGG). Die Tat bleibt trotzdem eine Straftat; behoben ist nur der Schaden. Abschreckung anderer trägt keine Jugendstrafe.
Welche Reaktion des Jugendgerichts ist ein Zuchtmittel?
Erklärung: Zuchtmittel sind Verwarnung, Auflagen und Jugendarrest (§ 13 Abs. 2 JGG). Der Trainingskurs ist eine Weisung und damit eine Erziehungsmaßregel (§§ 9, 10 JGG); acht Monate Freiheitsentzug sind Jugendstrafe (§ 17 JGG).
Zwei Wochen Jugendarrest sind eine Jugendstrafe.
Erklärung: Falsch. Jugendarrest (höchstens vier Wochen) ist ein Zuchtmittel und hat nicht die Rechtswirkungen einer Strafe (§§ 13, 16 JGG). Jugendstrafe beginnt erst bei sechs Monaten Freiheitsentzug (§ 18 JGG).
Wie viele Wochen darf Jugendarrest (Dauerarrest) höchstens dauern?
Erklärung: Der Dauerarrest beträgt mindestens eine und höchstens vier Wochen (§ 16 Abs. 4 JGG). Was länger dauert, ist Jugendstrafe – mindestens sechs Monate.
Ein 16-Jähriger hat innerhalb eines Jahres mehrfach Menschen zusammengeschlagen; Trainingskurs und Arrest haben nichts geändert. Welche Stufe kommt jetzt in Betracht?
Erklärung: Jugendstrafe verhängt der Richter, wenn wegen schädlicher Neigungen Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel nicht ausreichen oder die Schwere der Schuld Strafe erfordert (§ 17 Abs. 2 JGG). Beides liegt bei wiederholter schwerer Gewalt nach erfolglosen milderen Mitteln nahe.
Frage beantworten
Kim (16) tritt nach einem verlorenen Spiel aus Wut gegen die Glastür der Sporthalle; die Scheibe zerspringt. Prüfe in zwei bis vier Sätzen in den drei Stufen Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld, ob Kim sich nach § 303 Abs. 1 StGB strafbar gemacht hat, und nenne, nach welchem Gesetz das Gericht entscheidet.
Erklärung: Dreistufige Prüfung: Tatbestand (fremd, zerstört, Vorsatz) – Rechtswidrigkeit (kein Rechtfertigungsgrund) – Schuld (ab 14, Reife nach § 3 JGG). Für eine 16-Jährige gilt das Jugendgerichtsgesetz.