Straftat und Jugendstrafrecht

Crime and Juvenile Criminal Law

Wirtschaft und Recht Klasse 8 17 Aufgaben
RechtKerncurriculum

Die Lernenden prüfen Jonas’ Graffiti (§ 303 Abs. 2 StGB) in den drei Stufen Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld im Norm-Check, ordnen Jugendliche (14–17) und Heranwachsende (18–20, § 105 JGG) zu und sortieren die Reaktionen des Jugendgerichts in Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe — geleitet vom Erziehungsgedanken (§ 2 JGG). Verdrängt werden „Jugendliche kommen gleich ins Gefängnis“ und „wer bestraft ist, hat den Schaden bezahlt“ (Peterson-Badali & Abramovitch 1992; Tapp & Levine 1974: Strafe als Vergeltung statt als Erziehung). Ziel: Abschnitt 7 stellt das Strafverfahren neben das Zivilverfahren, Kurs 2 wendet die Prüfung auf Beleidigung und Bildaufnahmen im Netz an (Stand 2026).

Ist es eine Straftat? Drei Stufen

Jonas (15) hat sein Kürzel mit Lackspray auf Herrn Bergers Garagentor gesprüht, die Farbe geht nur mit Spezialreiniger ab. Berger hat ihn angezeigt. Für Graffiti gibt es in § 303 StGB einen eigenen Absatz:

„Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“
— § 303 Abs. 2 StGB

Ob eine strafbare Tat vorliegt, prüft man in drei Stufen. Erstens der Tatbestand, wie bei § 303 StGB: Sind alle Merkmale erfüllt, mit Vorsatz? Zweitens die Rechtswidrigkeit: Gibt es einen Grund, der die Tat ausnahmsweise erlaubt – etwa Notwehr (§ 32 StGB) oder einen Notstand, in dem man eine Sache opfern darf, um ein Leben zu retten (§ 34 StGB)? Drittens die Schuld: Kann man dem Täter die Tat persönlich vorwerfen? Wer bei der Tat noch nicht 14 war, ist schuldunfähig (§ 19 StGB). Nur wenn alle drei Stufen vorliegen, ist die Tat strafbar. Prüfe unten drei Fälle aus derselben Nacht Stufe für Stufe.

Prüfe die drei Fälle Stufe für Stufe: Bei welchem Fall bleibt die Straftat an der Rechtswidrigkeit hängen, bei welchem an der Schuld?

Jugendliche und Heranwachsende

Jonas’ Graffiti ist eine Straftat. Aber er ist 15. Für ihn gilt nicht das allgemeine Strafrecht, sondern das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Es kennt zwei Gruppen: Jugendliche sind 14 bis 17 Jahre alt, Heranwachsende 18 bis 20 (§ 1 Abs. 2 JGG). Maßgeblich ist das Alter bei der Tat, nicht beim Urteil.

Jonas’ Schwester Lea (19) hat im Sommer im Drogeriemarkt Make-up für 30 € eingesteckt. Als Heranwachsende kommt sie nur dann vor das Jugendgericht mit seinen Maßnahmen, wenn sie in ihrer Entwicklung noch einer Jugendlichen gleichsteht oder die Tat eine typische Jugendverfehlung ist (§ 105 JGG). Sonst gilt für sie das Strafrecht der Erwachsenen. Ab 21 gilt es immer.

Erziehen statt vergelten

Muss Jonas jetzt ins Gefängnis? Das denken viele – und es ist fast nie so. Das Jugendstrafrecht soll vor allem verhindern, dass ein Jugendlicher wieder eine Straftat begeht; seine Folgen richten sich deshalb am Erziehungsgedanken aus (§ 2 Abs. 1 JGG). Das Gesetz stuft die Reaktionen: zuerst Erziehungsmaßregeln wie Weisungen (einen sozialen Trainingskurs besuchen, sich um einen Ausgleich mit dem Opfer bemühen); reichen sie nicht, Zuchtmittel: Verwarnung, Auflagen (den Schaden wiedergutmachen, sich entschuldigen) oder Jugendarrest von höchstens vier Wochen; als letztes Mittel Jugendstrafe, ein Freiheitsentzug von mindestens sechs Monaten (§§ 5, 9, 13, 17, 18 JGG). Bei einer ersten, kleinen Tat wird das Verfahren oft ganz ohne Urteil eingestellt, wenn Jonas zum Beispiel das Tor reinigt (§ 45 JGG). Ordne unten sieben mögliche Reaktionen den drei Stufen zu.

  • ErziehungsmaĂźregel
  • Zuchtmittel
  • Jugendstrafe
  • Jonas muss einen sozialen Trainingskurs besuchen.
  • Jonas soll sich um einen Ausgleich mit Herrn Berger bemĂĽhen.
  • Der Jugendrichter verwarnt Jonas förmlich.
  • Jonas muss das Garagentor auf eigene Kosten reinigen lassen.
  • Jonas muss sich bei Herrn Berger persönlich entschuldigen.
  • Zwei Wochenenden Jugendarrest.
  • Ein Jahr Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt.
Sortiere die sieben Reaktionen des Jugendgerichts in die drei Stufen. Welche Stufe kommt bei Jonas’ erstem Graffiti realistisch in Frage?

Eines ändert keine dieser Stufen: Auch wenn Jonas einen Trainingskurs macht oder verwarnt wird, ist Bergers Tor damit nicht bezahlt – es sei denn, das Gericht macht die Wiedergutmachung zur Auflage. Sein Recht auf die 400 € hat Berger aus § 823 BGB, im anderen Verfahren. Bleibt, den ganzen Samstag für beide Verfahren zugleich durchzuprüfen.

Leicht
Multiple Choice #1 20s â–¶ Testen

Sam (13) zerkratzt mit Absicht ein fremdes Auto. An welcher Stufe scheitert die Strafbarkeit?

  • â—Ź Schuld
  • â—‹ Tatbestand
  • â—‹ Rechtswidrigkeit
Der Tatbestand des § 303 StGB ist erfüllt, und nichts rechtfertigt die Tat. Aber Sam ist 13 und damit schuldunfähig (§ 19 StGB) – die dritte Stufe fehlt.
Wahr / Falsch #2 15s â–¶ Testen

Tim (16) wird von einem Betrunkenen angegriffen und zerreiĂźt beim Abwehren dessen Jacke. Tims Tat ist rechtswidrig.

âś“ Falsch
Falsch. Tim verteidigt sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff – Notwehr (§ 32 StGB) rechtfertigt die Tat. Die zweite Stufe fehlt, also ist es keine strafbare Sachbeschädigung.
Multiple Choice #3 15s â–¶ Testen

Wer ist nach dem Jugendgerichtsgesetz ein Heranwachsender?

  • â—Ź Kai, 19 Jahre
  • â—‹ Kai, 17 Jahre
  • â—‹ Kai, 22 Jahre
Heranwachsender ist, wer zur Zeit der Tat 18, aber noch nicht 21 ist (§ 1 Abs. 2 JGG). Mit 17 ist Kai Jugendlicher, mit 22 Erwachsener.
Wahr / Falsch #4 15s â–¶ Testen

Ben hat die Tat mit 17 begangen; das Urteil fällt, als er schon 18 ist. Für ihn gilt das Jugendstrafrecht für Jugendliche.

âś“ Wahr
Richtig. Maßgeblich ist das Alter zur Zeit der Tat (§ 1 Abs. 2 JGG). Ben war bei der Tat Jugendlicher, also gilt für ihn das JGG wie für einen Jugendlichen.
Multiple Choice #5 25s â–¶ Testen

Ein 15-Jähriger begeht zum ersten Mal eine kleine Straftat. Welche Reaktion passt am besten zum Erziehungsgedanken?

  • â—Ź Das Verfahren wird eingestellt, nachdem er den Schaden wiedergutgemacht hat.
  • â—‹ Er kommt zur Abschreckung anderer ein Jahr in Haft.
  • â—‹ Er bekommt dieselbe Strafe wie ein Erwachsener.
Das JGG will vor allem neue Straftaten verhindern und richtet sich am Erziehungsgedanken aus (§ 2 Abs. 1 JGG). Bei einer ersten, leichten Tat genügt oft eine erzieherische Maßnahme, und das Verfahren wird eingestellt (§ 45 JGG). Abschreckung anderer und Erwachsenenstrafen sind gerade nicht der Maßstab.
Wahr / Falsch #6 15s â–¶ Testen

Eine 15-Jährige, die zum ersten Mal im Laden etwas stiehlt, kommt in der Regel ins Gefängnis.

âś“ Falsch
Falsch. Jugendstrafe – Freiheitsentzug von mindestens sechs Monaten – ist das letzte Mittel bei schädlichen Neigungen oder schwerer Schuld (§ 17 Abs. 2 JGG). Bei einer ersten kleinen Tat wird meist eingestellt oder eine Weisung bzw. Auflage erteilt.
Multiple Choice #7 20s â–¶ Testen

Welche Reaktion des Jugendgerichts ist ein Zuchtmittel?

  • â—Ź eine förmliche Verwarnung durch den Jugendrichter
  • â—‹ die Weisung, einen sozialen Trainingskurs zu besuchen
  • â—‹ acht Monate Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt
Zuchtmittel sind Verwarnung, Auflagen und Jugendarrest (§ 13 Abs. 2 JGG). Der Trainingskurs ist eine Weisung und damit eine Erziehungsmaßregel (§§ 9, 10 JGG); acht Monate Freiheitsentzug sind Jugendstrafe (§ 17 JGG).
Wahr / Falsch #8 15s â–¶ Testen

Zwei Wochen Jugendarrest sind eine Jugendstrafe.

âś“ Falsch
Falsch. Jugendarrest (höchstens vier Wochen) ist ein Zuchtmittel und hat nicht die Rechtswirkungen einer Strafe (§§ 13, 16 JGG). Jugendstrafe beginnt erst bei sechs Monaten Freiheitsentzug (§ 18 JGG).
Mittel
Sortieren #1 25s â–¶ Testen

Bringe die drei PrĂĽfungsstufen einer Straftat in die richtige Reihenfolge.

âś“ Antwort: Tatbestand,Rechtswidrigkeit,Schuld
Zuerst der Tatbestand (alle Merkmale, Vorsatz), dann die Rechtswidrigkeit (kein Rechtfertigungsgrund), zuletzt die Schuld (persönliche Vorwerfbarkeit, Alter ab 14). Fehlt eine Stufe, ist die Tat nicht strafbar.
Zahleneingabe #2 15s â–¶ Testen

Ab welchem Alter (zur Zeit der Tat) gilt in jedem Fall das Strafrecht fĂĽr Erwachsene?

âś“ Antwort: 21
Heranwachsende (18 bis 20) können noch nach Jugendstrafrecht behandelt werden (§ 105 JGG); wer bei der Tat 21 oder älter ist, nie.
LĂĽckentext #3 25s â–¶ Testen

Das Jugendstrafrecht soll erneuten Straftaten entgegenwirken; seine Rechtsfolgen richten sich deshalb vorrangig am ___ aus (§ 2 Abs. 1 JGG).

âś“ Antwort: Erziehungsgedanken
Der Erziehungsgedanke ist der Maßstab des JGG: Gefragt wird, was den Jugendlichen davon abhält, wieder straffällig zu werden – nicht, welche Vergeltung die Tat verdient.
Zahleneingabe #4 15s â–¶ Testen

Wie viele Wochen darf Jugendarrest (Dauerarrest) höchstens dauern?

âś“ Antwort: 4
Der Dauerarrest beträgt mindestens eine und höchstens vier Wochen (§ 16 Abs. 4 JGG). Was länger dauert, ist Jugendstrafe – mindestens sechs Monate.
Schwer
Multiple Choice #1 40s â–¶ Testen

Nora (17) schlägt die Scheibe am brennenden Nachbarhaus ein, um den Nachbarn herauszuholen. Ist das eine strafbare Sachbeschädigung?

  • â—Ź Nein – der Notstand rechtfertigt die Tat (§ 34 StGB).
  • â—‹ Ja – der Tatbestand ist erfĂĽllt, also ist sie strafbar.
  • â—‹ Nein – mit 17 ist sie noch nicht schuldfähig.
Der Tatbestand ist erfüllt – aber die Prüfung hört dort nicht auf. Um das Leben des Nachbarn zu retten, darf Nora die Scheibe opfern: rechtfertigender Notstand, die Tat ist nicht rechtswidrig. Schuldfähig wäre sie mit 17 sehr wohl (§ 3 JGG).
Multiple Choice #2 40s â–¶ Testen

Sven (20) schraubt nach einer Wette mit Freunden nachts ein Ortsschild ab und nimmt es mit – eine typische Jugendverfehlung. Welches Strafrecht kann das Gericht anwenden?

  • â—Ź Jugendstrafrecht – bei einer Jugendverfehlung auch fĂĽr Heranwachsende.
  • â—‹ Erwachsenenstrafrecht – mit 18 ist man volljährig, also gilt immer Erwachsenenrecht.
  • â—‹ Keines – Heranwachsende sind noch nicht strafmĂĽndig.
Für Heranwachsende wendet der Richter Jugendstrafrecht an, wenn die Tat nach Art und Beweggründen eine Jugendverfehlung ist oder der Täter noch einem Jugendlichen gleichsteht (§ 105 JGG). Volljährigkeit (§ 2 BGB) entscheidet darüber nicht, und strafmündig ist man schon ab 14.
Multiple Choice #3 45s â–¶ Testen

Jonas (15) hat sein erstes Graffiti gestanden und Bergers Tor auf eigene Kosten reinigen lassen. Welche Entscheidung entspricht dem JGG am ehesten?

  • â—Ź Das Verfahren wird eingestellt, weil eine erzieherische MaĂźnahme schon erfolgt ist.
  • â—‹ Sechs Monate Jugendstrafe, damit andere Sprayer abgeschreckt werden.
  • â—‹ Es war keine Straftat, weil der Schaden behoben ist.
Ist eine erzieherische Maßnahme – hier die Wiedergutmachung – schon erfolgt, kann der Staatsanwalt von der Verfolgung absehen (§ 45 Abs. 2 JGG). Die Tat bleibt trotzdem eine Straftat; behoben ist nur der Schaden. Abschreckung anderer trägt keine Jugendstrafe.
Multiple Choice #4 40s â–¶ Testen

Ein 16-Jähriger hat innerhalb eines Jahres mehrfach Menschen zusammengeschlagen; Trainingskurs und Arrest haben nichts geändert. Welche Stufe kommt jetzt in Betracht?

  • â—Ź Jugendstrafe
  • â—‹ eine förmliche Verwarnung
  • â—‹ die Weisung, einen sozialen Trainingskurs zu besuchen
Jugendstrafe verhängt der Richter, wenn wegen schädlicher Neigungen Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel nicht ausreichen oder die Schwere der Schuld Strafe erfordert (§ 17 Abs. 2 JGG). Beides liegt bei wiederholter schwerer Gewalt nach erfolglosen milderen Mitteln nahe.
KI-bewertete Frage #5 240s â–¶ Testen

Kim (16) tritt nach einem verlorenen Spiel aus Wut gegen die Glastür der Sporthalle; die Scheibe zerspringt. Prüfe in zwei bis vier Sätzen in den drei Stufen Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld, ob Kim sich nach § 303 Abs. 1 StGB strafbar gemacht hat, und nenne, nach welchem Gesetz das Gericht entscheidet.

✓ Antwort: Die Glastür ist für Kim eine fremde Sache, sie ist zerstört, und Kim tritt mit Absicht dagegen; der Tatbestand des § 303 Abs. 1 StGB ist erfüllt. Ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr liegt nicht vor – Wut über ein verlorenes Spiel rechtfertigt nichts –, die Tat ist also rechtswidrig. Kim ist 16 und reif genug, das Unrecht einzusehen, also handelt sie schuldhaft (§ 19 StGB, § 3 JGG). Kim hat sich strafbar gemacht; als Jugendliche wird sie nach dem Jugendgerichtsgesetz behandelt.
Dreistufige Prüfung: Tatbestand (fremd, zerstört, Vorsatz) – Rechtswidrigkeit (kein Rechtfertigungsgrund) – Schuld (ab 14, Reife nach § 3 JGG). Für eine 16-Jährige gilt das Jugendgerichtsgesetz.