Eine Norm lesen – Tatbestand und Rechtsfolge
§ 242 StGB: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich … rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Welcher Teil ist die Rechtsfolge?
Erklärung: Die Rechtsfolge ist der Dann-Teil: was eintritt, wenn der Tatbestand erfüllt ist – hier die Strafdrohung. Wegnehmen und Zueignungsabsicht sind Tatbestandsmerkmale (Wenn-Teil) des Diebstahls.
§ 2 BGB: „Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.“ — „Die Volljährigkeit tritt ein“ ist hier die Rechtsfolge.
Erklärung: Richtig. Wenn jemand das 18. Lebensjahr vollendet (Tatbestand), dann ist er volljährig (Rechtsfolge). Der Satz ist nur umgestellt – das Wenn-dann bleibt.
§ 185 StGB: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe … bestraft.“ Der Teil „mit Freiheitsstrafe … bestraft“ ist die ___.
Erklärung: Der Dann-Teil einer Norm heißt Rechtsfolge. Der Wenn-Teil – hier knapp „die Beleidigung“, also wer einen anderen beleidigt – ist der Tatbestand.
Im § 223 StGB ist der Teil „Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt“ der ___.
Erklärung: Der Wenn-Teil beschreibt die Voraussetzungen und heißt Tatbestand; die Rechtsfolge des § 223 StGB ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
§ 1 BGB: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“ Welcher Teil ist der Tatbestand?
Erklärung: Wenn ein Mensch vollständig geboren ist (Tatbestand), dann ist er rechtsfähig (Rechtsfolge). Die Rechtsfolge steht hier vorn – der erste Satzteil ist nicht automatisch der Tatbestand, und auch eine Norm ohne „wer“ hat ein Wenn-dann.
Hausordnung: „Wer nach 22 Uhr im Treppenhaus laut Musik spielt, putzt eine Woche lang die Treppe.“ In welchem Fall tritt die Rechtsfolge ein?
Erklärung: Die Rechtsfolge tritt nur ein, wenn alle Merkmale erfüllt sind: nach 22 Uhr, im Treppenhaus, laut Musik. Um 21:30 Uhr fehlt die Zeit, in der Wohnung fehlt der Ort.
Diebstahl (§ 242 StGB) verlangt, eine fremde Sache wegzunehmen, um sie zu behalten. Lena (16) verwechselt im Sportverein ihre Jacke mit einer gleichen fremden und nimmt die fremde mit. — Der Tatbestand ist erfüllt, weil die Jacke fremd ist und Lena sie mitgenommen hat.
Erklärung: Falsch. Lena wollte ihre eigene Jacke nehmen, nicht eine fremde behalten – das Merkmal „um sie zu behalten“ (Zueignungsabsicht) fehlt. Zwei erfüllte Merkmale reichen nicht; es müssen alle sein.
Ein Tatbestand hat vier Merkmale. Wie viele davon mĂĽssen erfĂĽllt sein, damit die Rechtsfolge eintritt?
Erklärung: Alle vier. Die Merkmale sind durch „und“ verbunden; fehlt eines, tritt die Rechtsfolge nicht ein.
Ben stolpert im Flur der Nachbarin und stößt dabei ihre Vase um, die zerbricht. Für eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB fehlt das Merkmal ___.
Erklärung: Die Vase ist fremd und zerstört, niemand hat es erlaubt – aber Ben ist gestolpert, er wollte nichts kaputt machen. Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln (§ 15 StGB); ohne Vorsatz greift § 303 StGB nicht.
Vereinssatzung: „Wer dreimal unentschuldigt beim Training fehlt, wird im nächsten Spiel nicht aufgestellt.“ Paul fehlte zweimal unentschuldigt und einmal mit Entschuldigung. Darf der Trainer ihn deshalb draußen lassen?
Erklärung: Das Merkmal heißt „dreimal unentschuldigt“, nicht „dreimal“. Wer nur die Fehltage zählt, übersieht ein Merkmal; „fast erfüllt“ gibt es nicht – die Rechtsfolge tritt nur ein, wenn jedes Merkmal vorliegt.
Merkmal: „Die Sache ist fremd.“ In welchem Fall ist es erfüllt?
Erklärung: Fremd ist eine Sache, die einem anderen gehört. Das Fahrrad des Freundes ist fremd; das eigene und das geschenkte gehören Jonas – mit der Schenkung ist das Eigentum auf ihn übergegangen.
Lukas klebt einen Aufkleber auf Bergers Briefkasten, der sich rückstandslos wieder abziehen lässt. Das Merkmal „beschädigt“ ist erfüllt.
Erklärung: Falsch. Ein Aufkleber, der ohne Spuren abgeht, beschädigt den Briefkasten nicht. Geprüft wird, ob genau dieser Sachverhalt unter das Merkmal passt – nicht, ob die Sache ärgerlich ist.
Die Tatsachen eines Falls Merkmal fĂĽr Merkmal neben die Norm zu legen und zu prĂĽfen, ob sie darunter passen, nennt man ___.
Erklärung: Subsumtion: Für jedes Tatbestandsmerkmal wird gefragt, ob genau dieser Sachverhalt darunter fällt. Sie ersetzt das Bauchgefühl als Maßstab.
Merkmal: „rechtswidrig – der Eigentümer hat es nicht erlaubt“. Mia (13) schneidet die Hecke des Nachbarn ab. In welchem Fall fehlt das Merkmal?
Erklärung: Erlauben kann nur der, dem die Hecke gehört. Die Erlaubnis der Mutter zählt nicht, und ein eigener Grund wie die Sicht ersetzt keine Erlaubnis. Nur mit der Einwilligung des Nachbarn ist das Abschneiden nicht rechtswidrig.
Frage beantworten
Beim Streit reißt Jonas (15) Mia die Sonnenbrille aus der Hand und wirft sie mit voller Wucht auf den Asphalt; ein Glas zerspringt. Prüfe in zwei bis vier Sätzen Merkmal für Merkmal, ob Jonas den Tatbestand des § 303 Abs. 1 StGB (mit § 15 StGB) erfüllt, und nenne die Rechtsfolge.
Erklärung: Subsumtion Merkmal für Merkmal: fremd (Mias Brille), beschädigt (Glas zersprungen), rechtswidrig (keine Erlaubnis), Vorsatz (mit Wucht geworfen, § 15 StGB). Alle Merkmale liegen vor, also tritt die Rechtsfolge des § 303 Abs. 1 StGB ein.