Eine Norm lesen – Tatbestand und Rechtsfolge

Reading a Norm – Elements and Legal Consequence

Wirtschaft und Recht Klasse 8 15 Aufgaben
RechtKerncurriculum

Die Lernenden zerlegen einen Paragrafen in sein Wenn-dann: den Tatbestand mit seinen Merkmalen und die Rechtsfolge. Am § 303 StGB (Sachbeschädigung) prüfen sie im Norm-Check vier Fälle aus dem Hof Merkmal für Merkmal und sehen, dass die Rechtsfolge nur eintritt, wenn alle Merkmale erfüllt sind — Lukas’ versehentlicher Schuss ist keine Straftat. Verdrängt wird das Rechtsgefühl als Maßstab („was unfair ist, ist verboten“) und das Lesen einer Norm als Ganzes statt Merkmal für Merkmal (Fallmethode nach Kaiser 1983; Reetz 1988). Ziel: Jede spätere Norm des Kurses — § 823 BGB in Abschnitt 4, die Straftat in Abschnitt 6 — und der Gutachtenstil in Kurs 5 wird mit diesem Raster gelesen.

Wenn …, dann …: der Bauplan einer Norm

„Wer was kaputt macht, kommt in den Knast!“, ruft Herr Berger über den Hof. Stimmt das? Statt zu raten, schlagen wir nach. Im Strafgesetzbuch steht:

„Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
— § 303 Abs. 1 StGB

Fast jede Rechtsnorm ist gebaut wie ein Wenn-dann-Satz. Der Wenn-Teil beschreibt eine Lage: wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt. Juristen nennen ihn den Tatbestand. Der Dann-Teil sagt, was folgt: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe – die Rechtsfolge. Schon hier sieht man, dass Herr Berger übertreibt: Die Norm nennt eine Höchststrafe, und „Geldstrafe“ steht gleich daneben.

Alle Merkmale mĂĽssen erfĂĽllt sein

Der Tatbestand ist kein einziges Stück, sondern eine Liste von Tatbestandsmerkmalen. In § 303 stecken drei: Die Sache ist fremd, sie wird beschädigt oder zerstört, und das geschieht rechtswidrig, also ohne Erlaubnis. Ein viertes kommt aus § 15 StGB dazu: Strafbar ist nur, wer mit Absicht handelt oder den Schaden bewusst in Kauf nimmt – mit Vorsatz, wie das Gesetz sagt.

Die Rechtsfolge tritt nur ein, wenn jedes Merkmal erfüllt ist. Fehlt ein einziges, greift die Norm nicht – egal, wie ärgerlich der Schaden ist. Probiere es an vier Fällen aus dem Hof aus: Schalte für jedes Merkmal „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ und drücke dann auf „Prüfen“.

Wähle einen Fall, entscheide bei jedem der vier Merkmale, ob es erfüllt ist, und prüfe: Bei welchem Fall leuchtet die Rechtsfolge?

Nur Jonas’ Tritt gegen den Spiegel erfüllt alle vier Merkmale. Lukas’ Schuss durchs Fenster erfüllt drei – aber er wollte aufs Tor schießen, der Vorsatz fehlt. Damit ist der Schuss keine Straftat. Das heißt nicht, dass Lukas gar nichts passiert; es heißt nur, dass diese Norm nicht greift.

Merkmal fĂĽr Merkmal am Fall prĂĽfen

Bei jedem Merkmal stellst du dieselbe Frage: Passt genau dieser Sachverhalt darunter? Mias Kreideherz ist ärgerlich, aber der Regen wäscht es ab – das Tor ist nicht beschädigt. Und als Herr Berger Jonas bittet, die alte Tür zu zerlegen, ist das Zerlegen erlaubt und damit nicht rechtswidrig. Dieses Nebeneinanderlegen von Fall und Merkmal heißt Subsumtion. Es ersetzt das Bauchgefühl: Ob etwas „unfair“ wirkt, entscheidet nicht; entscheidend ist, ob jedes Merkmal vorliegt.

Eine Frage lässt § 303 offen: Wer bezahlt Herrn Berger die Scheibe? Von Schadensersatz steht in der Norm kein Wort. Eine Strafe und ein Ausgleich des Schadens sind zwei verschiedene Dinge – und sie stehen in zwei verschiedenen Teilen des Rechts.

Leicht
Multiple Choice #1 25s â–¶ Testen

§ 242 StGB: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich … rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Welcher Teil ist die Rechtsfolge?

  • â—Ź Freiheitsstrafe bis zu fĂĽnf Jahren oder Geldstrafe
  • â—‹ eine fremde bewegliche Sache wegnehmen
  • â—‹ in der Absicht, sie sich zuzueignen
Die Rechtsfolge ist der Dann-Teil: was eintritt, wenn der Tatbestand erfüllt ist – hier die Strafdrohung. Wegnehmen und Zueignungsabsicht sind Tatbestandsmerkmale (Wenn-Teil) des Diebstahls.
Wahr / Falsch #2 20s â–¶ Testen

§ 2 BGB: „Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.“ — „Die Volljährigkeit tritt ein“ ist hier die Rechtsfolge.

âś“ Wahr
Richtig. Wenn jemand das 18. Lebensjahr vollendet (Tatbestand), dann ist er volljährig (Rechtsfolge). Der Satz ist nur umgestellt – das Wenn-dann bleibt.
Multiple Choice #3 20s â–¶ Testen

Hausordnung: „Wer nach 22 Uhr im Treppenhaus laut Musik spielt, putzt eine Woche lang die Treppe.“ In welchem Fall tritt die Rechtsfolge ein?

  • â—Ź Ben spielt um 22:30 Uhr im Treppenhaus laut Musik.
  • â—‹ Ben spielt um 21:30 Uhr im Treppenhaus laut Musik.
  • â—‹ Ben spielt um 22:30 Uhr in seiner Wohnung laut Musik.
Die Rechtsfolge tritt nur ein, wenn alle Merkmale erfĂĽllt sind: nach 22 Uhr, im Treppenhaus, laut Musik. Um 21:30 Uhr fehlt die Zeit, in der Wohnung fehlt der Ort.
Wahr / Falsch #4 30s â–¶ Testen

Diebstahl (§ 242 StGB) verlangt, eine fremde Sache wegzunehmen, um sie zu behalten. Lena (16) verwechselt im Sportverein ihre Jacke mit einer gleichen fremden und nimmt die fremde mit. — Der Tatbestand ist erfüllt, weil die Jacke fremd ist und Lena sie mitgenommen hat.

âś“ Falsch
Falsch. Lena wollte ihre eigene Jacke nehmen, nicht eine fremde behalten – das Merkmal „um sie zu behalten“ (Zueignungsabsicht) fehlt. Zwei erfüllte Merkmale reichen nicht; es müssen alle sein.
Multiple Choice #5 20s â–¶ Testen

Merkmal: „Die Sache ist fremd.“ In welchem Fall ist es erfüllt?

  • â—Ź Jonas zerkratzt das Fahrrad seines Freundes.
  • â—‹ Jonas zerkratzt sein eigenes altes Fahrrad.
  • â—‹ Jonas zerkratzt das Fahrrad, das ihm sein Opa geschenkt hat.
Fremd ist eine Sache, die einem anderen gehört. Das Fahrrad des Freundes ist fremd; das eigene und das geschenkte gehören Jonas – mit der Schenkung ist das Eigentum auf ihn übergegangen.
Wahr / Falsch #6 15s â–¶ Testen

Lukas klebt einen Aufkleber auf Bergers Briefkasten, der sich rückstandslos wieder abziehen lässt. Das Merkmal „beschädigt“ ist erfüllt.

âś“ Falsch
Falsch. Ein Aufkleber, der ohne Spuren abgeht, beschädigt den Briefkasten nicht. Geprüft wird, ob genau dieser Sachverhalt unter das Merkmal passt – nicht, ob die Sache ärgerlich ist.
Mittel
LĂĽckentext #1 25s â–¶ Testen

§ 185 StGB: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe … bestraft.“ Der Teil „mit Freiheitsstrafe … bestraft“ ist die ___.

âś“ Antwort: Rechtsfolge
Der Dann-Teil einer Norm heißt Rechtsfolge. Der Wenn-Teil – hier knapp „die Beleidigung“, also wer einen anderen beleidigt – ist der Tatbestand.
LĂĽckentext #2 25s â–¶ Testen

Im § 223 StGB ist der Teil „Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt“ der ___.

âś“ Antwort: Tatbestand
Der Wenn-Teil beschreibt die Voraussetzungen und heißt Tatbestand; die Rechtsfolge des § 223 StGB ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Zahleneingabe #3 15s â–¶ Testen

Ein Tatbestand hat vier Merkmale. Wie viele davon mĂĽssen erfĂĽllt sein, damit die Rechtsfolge eintritt?

âś“ Antwort: 4
Alle vier. Die Merkmale sind durch „und“ verbunden; fehlt eines, tritt die Rechtsfolge nicht ein.
LĂĽckentext #4 25s â–¶ Testen

Ben stolpert im Flur der Nachbarin und stößt dabei ihre Vase um, die zerbricht. Für eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB fehlt das Merkmal ___.

âś“ Antwort: Vorsatz
Die Vase ist fremd und zerstört, niemand hat es erlaubt – aber Ben ist gestolpert, er wollte nichts kaputt machen. Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln (§ 15 StGB); ohne Vorsatz greift § 303 StGB nicht.
LĂĽckentext #5 25s â–¶ Testen

Die Tatsachen eines Falls Merkmal fĂĽr Merkmal neben die Norm zu legen und zu prĂĽfen, ob sie darunter passen, nennt man ___.

âś“ Antwort: Subsumtion
Subsumtion: Für jedes Tatbestandsmerkmal wird gefragt, ob genau dieser Sachverhalt darunter fällt. Sie ersetzt das Bauchgefühl als Maßstab.
Schwer
Multiple Choice #1 40s â–¶ Testen

§ 1 BGB: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“ Welcher Teil ist der Tatbestand?

  • â—Ź mit der Vollendung der Geburt
  • â—‹ Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt
  • â—‹ Keiner – ohne „wer“ hat die Norm keinen Tatbestand.
Wenn ein Mensch vollständig geboren ist (Tatbestand), dann ist er rechtsfähig (Rechtsfolge). Die Rechtsfolge steht hier vorn – der erste Satzteil ist nicht automatisch der Tatbestand, und auch eine Norm ohne „wer“ hat ein Wenn-dann.
Multiple Choice #2 40s â–¶ Testen

Vereinssatzung: „Wer dreimal unentschuldigt beim Training fehlt, wird im nächsten Spiel nicht aufgestellt.“ Paul fehlte zweimal unentschuldigt und einmal mit Entschuldigung. Darf der Trainer ihn deshalb draußen lassen?

  • â—Ź Nein – nur zwei Fehltage sind unentschuldigt.
  • â—‹ Ja – Paul hat dreimal gefehlt.
  • â—‹ Ja – zwei von drei Fehltagen reichen fast.
Das Merkmal heißt „dreimal unentschuldigt“, nicht „dreimal“. Wer nur die Fehltage zählt, übersieht ein Merkmal; „fast erfüllt“ gibt es nicht – die Rechtsfolge tritt nur ein, wenn jedes Merkmal vorliegt.
Multiple Choice #3 40s â–¶ Testen

Merkmal: „rechtswidrig – der Eigentümer hat es nicht erlaubt“. Mia (13) schneidet die Hecke des Nachbarn ab. In welchem Fall fehlt das Merkmal?

  • â—Ź Der Nachbar hat Mia gebeten, seine morsche Hecke abzuschneiden.
  • â—‹ Mias Mutter hat Mia erlaubt, die Hecke des Nachbarn abzuschneiden.
  • â—‹ Die Hecke nimmt Mia die Sicht auf den Bolzplatz.
Erlauben kann nur der, dem die Hecke gehört. Die Erlaubnis der Mutter zählt nicht, und ein eigener Grund wie die Sicht ersetzt keine Erlaubnis. Nur mit der Einwilligung des Nachbarn ist das Abschneiden nicht rechtswidrig.
KI-bewertete Frage #4 200s â–¶ Testen

Beim Streit reißt Jonas (15) Mia die Sonnenbrille aus der Hand und wirft sie mit voller Wucht auf den Asphalt; ein Glas zerspringt. Prüfe in zwei bis vier Sätzen Merkmal für Merkmal, ob Jonas den Tatbestand des § 303 Abs. 1 StGB (mit § 15 StGB) erfüllt, und nenne die Rechtsfolge.

✓ Antwort: Die Sonnenbrille gehört Mia, sie ist für Jonas also eine fremde Sache. Durch das zersprungene Glas ist sie beschädigt, und Mia hat das nicht erlaubt, also handelt Jonas rechtswidrig. Er wirft die Brille mit voller Wucht und nimmt den Schaden damit bewusst in Kauf, er handelt vorsätzlich. Alle Merkmale sind erfüllt; die Rechtsfolge ist Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Subsumtion Merkmal für Merkmal: fremd (Mias Brille), beschädigt (Glas zersprungen), rechtswidrig (keine Erlaubnis), Vorsatz (mit Wucht geworfen, § 15 StGB). Alle Merkmale liegen vor, also tritt die Rechtsfolge des § 303 Abs. 1 StGB ein.