Verbraucherin gegen Händler – der Verbrauchsgüterkauf
Für welchen Kauf gelten die Sonderregeln des Verbrauchsgüterkaufs?
Erklärung: Ein Verbrauchsgüterkauf ist der Kauf einer Ware durch einen Verbraucher von einem Unternehmer (§ 474 I). Privat an privat und Unternehmer an Unternehmer gilt nur das allgemeine Kaufrecht. Stand 2026.
Beim Verbrauchsgüterkauf gelten statt des Kaufrechts allein die §§ 474 ff.
Erklärung: Falsch. Die §§ 474 ff. gelten „ergänzend“ (§ 474 II): §§ 433 ff. bleiben anwendbar und werden nur an einzelnen Stellen zugunsten des Verbrauchers abgewandelt. Stand 2026.
Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen ___ Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13).
Erklärung: § 13. Den Gegenbegriff, den Unternehmer, bestimmt § 14 mit denselben Worten. Stand 2026.
Jana macht sich 2027 als Fotografin selbständig und bestellt bei Phonora ein zweites Nova 8 nur für ihre Aufträge. Es kommt mit falschem Speicher. Gilt § 475d für sie?
Erklärung: Wer überwiegend für seine selbständige berufliche Tätigkeit kauft, ist Unternehmer (§ 14), kein Verbraucher (§ 13). Ohne Verbraucher kein Verbrauchsgüterkauf; es bleibt beim allgemeinen Kaufrecht. Stand 2026.
Das erste Paket geht am 6. August beim Paketdienst verloren, den Phonora beauftragt hat. Wer trägt das Risiko?
Erklärung: § 447 I gilt beim Verbrauchsgüterkauf nur, wenn der Käufer den Transporteur selbst beauftragt hat und der Unternehmer ihn nicht vorher benannt hat (§ 475 II). Sonst gilt § 446: Gefahr erst mit Übergabe an Jana. Stand 2026.
Hätte Jana ihr Handy privat von Max gekauft und hätte Max es auf ihren Wunsch verschickt, trüge Jana das Risiko des verlorenen Pakets.
Erklärung: Richtig. Zwischen Privatleuten gilt § 447 I ohne § 475 II: Mit der Übergabe an den Transporteur geht die Gefahr auf die Käuferin über, sie muss zahlen. Stand 2026.
Beim Verbrauchsgüterkauf gilt § 447 Abs. 1 nur mit der Maßgabe des § 475 Abs. ___: Die Gefahr geht beim Versand nur über, wenn der Käufer den Transporteur selbst beauftragt hat.
Erklärung: § 475 II. Ohne ihn bleibt es bei § 446: Gefahrübergang mit der Übergabe an den Käufer. Stand 2026.
Angenommen, Jana bucht selbst einen Kurier, der das Handy in Phonoras Lager abholt; Phonora hatte ihr keinen genannt. Der Kurier verliert es. Muss Jana trotzdem zahlen?
Erklärung: Das ist der Fall, den § 475 II ausnimmt: Wer den Transporteur selbst wählt und beauftragt, trägt das Risiko ab der Übergabe an ihn – er kann es auch steuern. Stand 2026.
Am 10. Mai 2027 lehnt Phonora Updates ab: „sechs Monate laut AGB“. Was braucht Jana, um zurückzutreten?
Erklärung: Beim Verbrauchsgüterkauf bedarf es für den Rücktritt wegen eines Mangels keiner Frist, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung verweigert hat (§ 475d I Nr. 4). Stand 2026.
Beim Verbrauchsgüterkauf muss der Verbraucher keine Frist setzen, wenn der Unternehmer trotz Ablaufs einer angemessenen Frist ab der ___ des Mangels nicht nacherfüllt hat (§ 475d Abs. 1 Nr. 1).
Erklärung: Das Gesetz sagt: ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat. Die Frist läuft also ab der Anzeige von selbst. Stand 2026.
Angenommen, im Juni 2027 lässt Phonora das Mikrofon von Janas Nova 8 einmal reparieren, im Juli fällt es wieder aus. Was gilt für einen Rücktritt?
Erklärung: Zeigt sich trotz des Nacherfüllungsversuchs ein Mangel, braucht der Verbraucher keine Frist (§ 475d I Nr. 2); der zweite Versuch des § 440 S. 2 gilt beim Verbrauchsgüterkauf so nicht. Der Mangel darf nur nicht unerheblich sein (§ 323 V 2). Stand 2026.
Weil Jana Nr. 9 der AGB mit einem Häkchen akzeptiert hat, schuldet Phonora nur sechs Monate Updates.
Erklärung: Falsch. Auf eine Abweichung zum Nachteil des Verbrauchers kann sich der Unternehmer nicht berufen (§ 476 I 1); weniger als § 475b IV verlangt einen eigenen Hinweis vor der Bestellung und eine ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung (§ 476 I 2). Stand 2026.
Welche Vereinbarung über das Nova 8 lässt § 476 Abs. 1 zu?
Erklärung: Von den objektiven Anforderungen darf abgewichen werden, wenn der Verbraucher vorher eigens informiert wurde und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart ist (§ 476 I 2). Eine AGB-Zeile leistet das nicht. Stand 2026.
Von den objektiven Anforderungen darf beim Verbrauchsgüterkauf nur abgewichen werden, wenn die Abweichung im Vertrag ausdrücklich und ___ vereinbart wurde (§ 476 Abs. 1 S. 2).
Erklärung: „ausdrücklich und gesondert“ – dazu muss der Verbraucher vor seiner Vertragserklärung eigens in Kenntnis gesetzt worden sein. Stand 2026.
Angenommen, auf der Produktseite stand vor der Bestellung hervorgehoben „Für dieses Gerät gibt es nur sechs Monate Updates“, und Jana hat das mit einem eigenen Häkchen bestätigt. Hat das Nova 8 im Mai 2027 einen Mangel?
Erklärung: Genau das lässt § 476 I 2 zu: eigener Hinweis vor der Vertragserklärung und gesonderte Vereinbarung. Dann gehört das kurze Update zum Vereinbarten. Stand 2026.
Norm finden: Phonora meint, das verlorene Paket sei Janas Risiko. Welche Norm hält Jana dagegen?
Erklärung: § 475 II wandelt § 447 für den Verbrauchsgüterkauf ab. § 446 ist die Grundregel, § 447 die Norm, auf die Phonora sich beruft, § 477 die Beweislastumkehr. Stand 2026.
Frage beantworten
Phonora schreibt: „Mit der Übergabe an den Paketdienst haben wir alles getan. Dass der Händler trotzdem das Transportrisiko trägt, ist ungerecht.“ Stelle in fünf bis acht Sätzen dar, welche Intention der Gesetzgeber mit § 475 Abs. 2 verfolgt, und beurteile Phonoras Einwand.
Erklärung: Darstellung der Intention (Risiko beim, der es steuert; Schutz des Fernabsatzkunden) und begründetes Urteil über den Einwand. Stand 2026.