Verbraucherin gegen Händler – der Verbrauchsgüterkauf

Consumer against Trader – the Consumer Sale

Wirtschaft und Recht Klasse 13 17 Aufgaben
RechtKaufvertragVerbraucherschutzKerncurriculum

Die Lernenden erkennen den Verbrauchsgüterkauf (§ 474: eine Verbraucherin kauft von einem Unternehmer eine Ware) und wenden seine Sonderregeln an Janas Kauf an: Das verlorene Paket ist Phonoras Risiko (§ 475 II statt § 447), die Frist zur Nacherfüllung entfällt, wenn Phonora die Updates verweigert (§ 475d), und die AGB-Klausel „sechs Monate Updates“ ändert an § 475b nichts (§ 476 I). Auf einer Monatsachse sehen sie, dass Ansprüche wegen fehlender Updates länger laufen als die übrigen Mängelrechte (§ 475e II neben § 438, 24 Monate); den Update-Mangel misst das Gesetz über den ganzen Aktualisierungszeitraum (§ 475b II), ohne die Vermutung des § 477. Verdrängt werden „kommt das Paket nicht an, ist das mein Problem“ und „was vereinbart ist, gilt“. Ziel: der Widerruf und (eA) die AGB-Kontrolle als die anderen Schutzinstrumente, Kurs 13.

Wer ist hier Verbraucherin?

Bisher galt für Janas Kauf, was für jeden Kauf gilt. Jana hat das Handy aber für sich privat gekauft, und Phonora verkauft gewerblich. Das macht sie zur Verbraucherin (§ 13) und Phonora zum Unternehmer (§ 14), und für diese Konstellation hat das BGB einen eigenen Untertitel:

„Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware … kauft.“
— § 474 Abs. 1 S. 1 BGB

Aus Kurs 4 kennst du eine Regel daraus: die Beweislastumkehr. Die §§ 474 ff. gelten „ergänzend“ (§ 474 Abs. 2). Sie ersetzen das Kaufrecht nicht, sie wandeln es an einzelnen Stellen zugunsten des Verbrauchers ab. Verkauft Jana ihr altes Handy privat an ihren Bekannten Max, gilt nur das allgemeine Kaufrecht, und ebenso, wenn Phonora beim Großhändler einkauft.

Das verlorene Paket

Das erste Paket ist am 6. August verloren. Phonora verlangt für ein neues Handy noch einmal Geld und beruft sich auf eine echte Norm. Normalerweise geht die Gefahr, dass die Sache zufällig untergeht, mit der Übergabe an den Käufer auf ihn über (§ 446). Verschickt der Verkäufer sie auf Wunsch des Käufers, verlegt § 447 Abs. 1 diesen Moment nach vorn auf die Übergabe an den Transporteur. Danach wäre das verlorene Paket Janas Problem: Sie müsste zahlen, obwohl nichts ankam. Für den Verbrauchsgüterkauf nimmt § 475 das zurück:

„§ 447 Absatz 1 gilt mit der Maßgabe, dass die Gefahr … nur dann auf den Käufer übergeht, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.“
— § 475 Abs. 2 BGB

Den Paketdienst hat Phonora ausgesucht und beauftragt. Die Gefahr blieb also bei Phonora, bis Jana ein Handy in der Hand hielt, und Jana zahlt nur einmal. Der Grund liegt in den Interessen: Phonora wählt den Paketdienst, kann die Sendung versichern und sich an ihn halten. Jana kann nichts davon. Das Risiko trägt, wer es steuern kann. Prüfe auch den Fall, in dem Jana den Kurier selbst bestellt.

Wähle einen Fall, entscheide jedes Merkmal und drücke „Prüfen“: Wann muss Jana zahlen, obwohl nichts ankam – und welches Merkmal entscheidet das?

Sechs Monate laut AGB

Im Mai 2027 beruft sich Phonora auf Nr. 9 seiner AGB: sechs Monate Updates. Beim Verbrauchsgüterkauf kann sich der Unternehmer auf eine Vereinbarung, die vor der Mangelanzeige zum Nachteil des Verbrauchers von den Mängelregeln abweicht, nicht berufen (§ 476 Abs. 1 S. 1). Weniger Updates als nach § 475b Abs. 4 darf er nur vereinbaren, wenn er den Käufer vor der Bestellung eigens darauf hinweist und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart wird (S. 2). Eine Zeile in AGB, die Jana nur angehakt hat, leistet das nicht; die Regeln sind zwingend.

Auch die Frist aus dem allgemeinen System wandelt der Untertitel ab. Für den Rücktritt wegen eines Mangels braucht der Verbraucher keine Frist, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung verweigert hat (§ 475d Abs. 1 Nr. 4); für den Schadensersatz gilt dasselbe (Abs. 2). Phonoras Antwort vom 10. Mai ist eine Verweigerung. Jana kann sofort zurücktreten und bekommt gegen das Handy den Kaufpreis zurück (§ 346 Abs. 1). Für die knapp neun Monate, in denen sie es benutzt hat, schuldet sie aber Wertersatz (§ 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 1); davon befreit § 475 Abs. 3 nur bei der Nacherfüllung. Eine Vermutung braucht Jana nicht: Den Update-Mangel misst das Gesetz über den ganzen Aktualisierungszeitraum (§ 475b Abs. 2), und dass die Updates fehlen, ist unstreitig. Verjähren können Ansprüche deswegen nicht vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende dieses Zeitraums (§ 475e Abs. 2), auch wenn die übrigen Mängelrechte nach zwei Jahren verjährt sind. Zieh die Markierung auf der Monatsachse und vergleiche die Fristen.

Ziehe die Markierung: Wie weit reichen Phonoras sechs Monate neben dem, was Jana bekam – und welche Rechte wären im September 2028 verjährt, welche nicht?
Leicht
Multiple Choice #1 20s â–¶ Testen

FĂĽr welchen Kauf gelten die Sonderregeln des VerbrauchsgĂĽterkaufs?

  • â—‹ Jana verkauft ihr altes Handy privat an Max
  • â—Ź Jana kauft das Nova 8 privat im Onlineshop von Phonora
  • â—‹ Phonora kauft hundert Nova 8 beim GroĂźhändler
Ein Verbrauchsgüterkauf ist der Kauf einer Ware durch einen Verbraucher von einem Unternehmer (§ 474 I). Privat an privat und Unternehmer an Unternehmer gilt nur das allgemeine Kaufrecht. Stand 2026.
Wahr / Falsch #2 15s â–¶ Testen

Beim Verbrauchsgüterkauf gelten statt des Kaufrechts allein die §§ 474 ff.

âś“ Falsch
Falsch. Die §§ 474 ff. gelten „ergänzend“ (§ 474 II): §§ 433 ff. bleiben anwendbar und werden nur an einzelnen Stellen zugunsten des Verbrauchers abgewandelt. Stand 2026.
Multiple Choice #3 25s â–¶ Testen

Das erste Paket geht am 6. August beim Paketdienst verloren, den Phonora beauftragt hat. Wer trägt das Risiko?

  • â—‹ Jana – mit der Ăśbergabe an den Paketdienst ging es auf sie ĂĽber
  • â—Ź Phonora – beim VerbrauchsgĂĽterkauf geht es erst mit der Ăśbergabe an Jana ĂĽber
  • â—‹ Der Paketdienst – Jana muss sich an ihn halten
§ 447 I gilt beim Verbrauchsgüterkauf nur, wenn der Käufer den Transporteur selbst beauftragt hat und der Unternehmer ihn nicht vorher benannt hat (§ 475 II). Sonst gilt § 446: Gefahr erst mit Übergabe an Jana. Stand 2026.
Wahr / Falsch #4 20s â–¶ Testen

Hätte Jana ihr Handy privat von Max gekauft und hätte Max es auf ihren Wunsch verschickt, trüge Jana das Risiko des verlorenen Pakets.

âś“ Wahr
Richtig. Zwischen Privatleuten gilt § 447 I ohne § 475 II: Mit der Übergabe an den Transporteur geht die Gefahr auf die Käuferin über, sie muss zahlen. Stand 2026.
Multiple Choice #5 25s â–¶ Testen

Am 10. Mai 2027 lehnt Phonora Updates ab: „sechs Monate laut AGB“. Was braucht Jana, um zurückzutreten?

  • â—‹ Eine Frist von mindestens zwei Wochen, die erfolglos abläuft
  • â—Ź Keine Frist – Phonora hat die NacherfĂĽllung verweigert
  • â—‹ Ein Gerichtsurteil ĂĽber den Mangel
Beim Verbrauchsgüterkauf bedarf es für den Rücktritt wegen eines Mangels keiner Frist, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung verweigert hat (§ 475d I Nr. 4). Stand 2026.
Wahr / Falsch #6 20s â–¶ Testen

Weil Jana Nr. 9 der AGB mit einem Häkchen akzeptiert hat, schuldet Phonora nur sechs Monate Updates.

âś“ Falsch
Falsch. Auf eine Abweichung zum Nachteil des Verbrauchers kann sich der Unternehmer nicht berufen (§ 476 I 1); weniger als § 475b IV verlangt einen eigenen Hinweis vor der Bestellung und eine ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung (§ 476 I 2). Stand 2026.
Multiple Choice #7 25s â–¶ Testen

Welche Vereinbarung über das Nova 8 lässt § 476 Abs. 1 zu?

  • â—‹ „Mängelrechte nur sechs Monate“ in den AGB
  • â—Ź Eigens vor der Bestellung mitgeteilt und gesondert bestätigt: „Display mit Kratzer, B-Ware“
  • â—‹ „Updates sechs Monate“ in den AGB
Von den objektiven Anforderungen darf abgewichen werden, wenn der Verbraucher vorher eigens informiert wurde und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart ist (§ 476 I 2). Eine AGB-Zeile leistet das nicht. Stand 2026.
Mittel
LĂĽckentext #1 20s â–¶ Testen

Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen ___ Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13).

âś“ Antwort: beruflichen
§ 13. Den Gegenbegriff, den Unternehmer, bestimmt § 14 mit denselben Worten. Stand 2026.
LĂĽckentext #2 20s â–¶ Testen

Beim Verbrauchsgüterkauf gilt § 447 Abs. 1 nur mit der Maßgabe des § 475 Abs. ___: Die Gefahr geht beim Versand nur über, wenn der Käufer den Transporteur selbst beauftragt hat.

âś“ Antwort: 2
§ 475 II. Ohne ihn bleibt es bei § 446: Gefahrübergang mit der Übergabe an den Käufer. Stand 2026.
LĂĽckentext #3 25s â–¶ Testen

Beim Verbrauchsgüterkauf muss der Verbraucher keine Frist setzen, wenn der Unternehmer trotz Ablaufs einer angemessenen Frist ab der ___ des Mangels nicht nacherfüllt hat (§ 475d Abs. 1 Nr. 1).

âś“ Antwort: Mitteilung
Das Gesetz sagt: ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat. Die Frist läuft also ab der Anzeige von selbst. Stand 2026.
LĂĽckentext #4 20s â–¶ Testen

Von den objektiven Anforderungen darf beim Verbrauchsgüterkauf nur abgewichen werden, wenn die Abweichung im Vertrag ausdrücklich und ___ vereinbart wurde (§ 476 Abs. 1 S. 2).

âś“ Antwort: gesondert
„ausdrücklich und gesondert“ – dazu muss der Verbraucher vor seiner Vertragserklärung eigens in Kenntnis gesetzt worden sein. Stand 2026.
Multiple Choice #5 20s â–¶ Testen

Norm finden: Phonora meint, das verlorene Paket sei Janas Risiko. Welche Norm hält Jana dagegen?

  • â—‹ § 446 BGB
  • â—‹ § 447 BGB
  • â—Ź § 475 BGB
  • â—‹ § 477 BGB
§ 475 II wandelt § 447 für den Verbrauchsgüterkauf ab. § 446 ist die Grundregel, § 447 die Norm, auf die Phonora sich beruft, § 477 die Beweislastumkehr. Stand 2026.
Schwer
Multiple Choice #1 30s â–¶ Testen

Jana macht sich 2027 als Fotografin selbständig und bestellt bei Phonora ein zweites Nova 8 nur für ihre Aufträge. Es kommt mit falschem Speicher. Gilt § 475d für sie?

  • â—‹ Ja – Jana ist Privatperson
  • â—Ź Nein – sie kauft fĂĽr ihre selbständige berufliche Tätigkeit
  • â—‹ Ja – Phonora ist Unternehmer, das genĂĽgt
Wer überwiegend für seine selbständige berufliche Tätigkeit kauft, ist Unternehmer (§ 14), kein Verbraucher (§ 13). Ohne Verbraucher kein Verbrauchsgüterkauf; es bleibt beim allgemeinen Kaufrecht. Stand 2026.
Multiple Choice #2 30s â–¶ Testen

Angenommen, Jana bucht selbst einen Kurier, der das Handy in Phonoras Lager abholt; Phonora hatte ihr keinen genannt. Der Kurier verliert es. Muss Jana trotzdem zahlen?

  • â—‹ Nein – beim VerbrauchsgĂĽterkauf trägt immer der Händler das Risiko
  • â—Ź Ja – sie hat den Transporteur selbst beauftragt
  • â—‹ Nein – das Handy ist nie bei ihr angekommen
Das ist der Fall, den § 475 II ausnimmt: Wer den Transporteur selbst wählt und beauftragt, trägt das Risiko ab der Übergabe an ihn – er kann es auch steuern. Stand 2026.
Multiple Choice #3 35s â–¶ Testen

Angenommen, im Juni 2027 lässt Phonora das Mikrofon von Janas Nova 8 einmal reparieren, im Juli fällt es wieder aus. Was gilt für einen Rücktritt?

  • â—‹ Jana muss Phonora erst einen zweiten Reparaturversuch erlauben
  • â—Ź Jana kann ohne weitere Frist zurĂĽcktreten
  • â—‹ Jana kann nicht zurĂĽcktreten, weil repariert wurde
Zeigt sich trotz des Nacherfüllungsversuchs ein Mangel, braucht der Verbraucher keine Frist (§ 475d I Nr. 2); der zweite Versuch des § 440 S. 2 gilt beim Verbrauchsgüterkauf so nicht. Der Mangel darf nur nicht unerheblich sein (§ 323 V 2). Stand 2026.
Multiple Choice #4 35s â–¶ Testen

Angenommen, auf der Produktseite stand vor der Bestellung hervorgehoben „Für dieses Gerät gibt es nur sechs Monate Updates“, und Jana hat das mit einem eigenen Häkchen bestätigt. Hat das Nova 8 im Mai 2027 einen Mangel?

  • â—‹ Ja – § 476 verbietet jede Abweichung
  • â—Ź Nein – die Abweichung ist eigens mitgeteilt und gesondert vereinbart
  • â—‹ Ja – Updates sind immer mindestens zwei Jahre geschuldet
Genau das lässt § 476 I 2 zu: eigener Hinweis vor der Vertragserklärung und gesonderte Vereinbarung. Dann gehört das kurze Update zum Vereinbarten. Stand 2026.
KI-bewertete Frage #5 420s â–¶ Testen

Phonora schreibt: „Mit der Übergabe an den Paketdienst haben wir alles getan. Dass der Händler trotzdem das Transportrisiko trägt, ist ungerecht.“ Stelle in fünf bis acht Sätzen dar, welche Intention der Gesetzgeber mit § 475 Abs. 2 verfolgt, und beurteile Phonoras Einwand.

✓ Antwort: Nach § 447 Abs. 1 ginge die Gefahr mit der Übergabe an den Paketdienst auf Jana über; § 475 Abs. 2 nimmt das beim Verbrauchsgüterkauf zurück, solange nicht die Käuferin den Transporteur selbst beauftragt hat. Der Gesetzgeber legt das Risiko zu dem, der es steuern kann: Phonora wählt den Paketdienst, verhandelt mit ihm, kann die Sendung versichern und Ersatz von ihm verlangen. Jana kennt den Paketdienst nicht und hat keinen Vertrag mit ihm. Außerdem kauft ein Verbraucher online, ohne die Ware je zu sehen; er soll nicht für etwas zahlen, das nie ankommt. Phonoras Einwand hat einen wahren Kern: Phonora hat selbst nichts falsch gemacht. Darauf kommt es beim zufälligen Untergang aber nicht an, denn die Frage ist nur, wer das Risiko trägt, und das sollte der tragen, der es versichern und weitergeben kann. Der Einwand überzeugt daher nicht.
Darstellung der Intention (Risiko beim, der es steuert; Schutz des Fernabsatzkunden) und begrĂĽndetes Urteil ĂĽber den Einwand. Stand 2026.