Vorsatz und Absicht
Herr Brandl fuchtelt beim Schimpfen mit den Armen und trifft Nele, ohne sie berühren zu wollen. An welchem Prüfungsschritt scheitert § 223?
Erklärung: Handlung, Erfolg und Kausalität liegen vor. Es fehlt das Wollen: kein Vorsatz, also kein § 223. In Betracht kommt die fahrlässige Körperverletzung, § 229. Stand 2026.
Nach § 15 StGB ist fahrlässiges Handeln immer strafbar, nur milder als vorsätzliches.
Erklärung: Falsch. Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, fahrlässiges nur, wo das Gesetz es ausdrücklich mit Strafe bedroht – etwa § 229. Stand 2026.
Die Rechtsprechung definiert Vorsatz als ___ und Wollen der Tatumstände.
Erklärung: Wissen und Wollen. Die Definition steht nicht im Gesetz; § 15 setzt den Begriff voraus. Stand 2026.
Tarik glaubt, sein Abo-Ticket gelte noch. Ohne dass er es weiß, ist die Abbuchung gescheitert und das Abo seit Ende Juli gekündigt. Er fährt Bus. Strafbar nach § 265a?
Erklärung: Wer einen Umstand des Tatbestands nicht kennt, handelt nicht vorsätzlich (§ 16) – und ohne Vorsatz gibt es auch keine Absicht, nicht zu zahlen. „Unwissenheit schützt nicht“ gilt für das Nichtkennen des Verbots, nicht für das Nichtkennen der Tatsachen. Stand 2026.
Brandl wirft eine leere Flasche in Richtung der Haltestelle, an der Nele steht. Er hält einen Treffer für möglich und denkt: „Dann trifft's sie halt.“ Welche Form liegt vor?
Erklärung: Er hält den Treffer für möglich und findet sich damit ab – er nimmt ihn billigend in Kauf. Bewusst fahrlässig wäre er, wenn er ernsthaft darauf vertraute, sie nicht zu treffen; Absicht, wenn es ihm aufs Treffen ankäme. Stand 2026.
Wer einen Erfolg für möglich hält, aber ernsthaft darauf vertraut, er werde nicht eintreten, handelt mit bedingtem Vorsatz.
Erklärung: Falsch. Das ist bewusste Fahrlässigkeit. Bedingter Vorsatz verlangt, dass der Täter den Erfolg billigend in Kauf nimmt. Stand 2026.
Mit bedingtem Vorsatz handelt, wer den Erfolg für möglich hält und ihn ___ in Kauf nimmt.
Erklärung: Billigend in Kauf nehmen – die Formel des BGH. Im Gesetz steht weder sie noch das Wort „bedingter Vorsatz“. Stand 2026.
Ein geübter Jongleur wirft auf einem Straßenfest brennende Fackeln knapp über die Köpfe der Zuschauer. Er weiß, dass eine jemanden treffen könnte, verlässt sich aber fest auf sein Können. Eine Fackel trifft einen Zuschauer. Wie handelte er?
Erklärung: Er hielt den Treffer für möglich, vertraute aber ernsthaft darauf, dass nichts passiert: bewusste Fahrlässigkeit. Für Vorsatz müsste er sich mit dem Treffer abgefunden haben; gewollt war nur der Wurf. Stand 2026.
Was muss Tarik nach § 265a im subjektiven Tatbestand über den Vorsatz hinaus haben?
Erklärung: § 265a schreibt die besondere Absicht selbst ins Gesetz: „in der Absicht …, das Entgelt nicht zu entrichten“. Die Bereicherungsabsicht ist das Merkmal des Betrugs, § 263; eine Täuschung verlangt § 265a nicht. Stand 2026.
Für § 265a genügt die Absicht, nicht zu zahlen. Ob Tarik am Ende doch zahlt, ändert daran nichts.
Erklärung: Richtig. Die besondere Absicht reicht über den objektiven Tatbestand hinaus: Sie muss bei der Fahrt bestehen, erreicht werden muss ihr Ziel nicht. Stand 2026.
Eine Absicht, die eine Norm neben dem Vorsatz ausdrĂĽcklich verlangt, heiĂźt ___ Absicht.
Erklärung: Besondere Absicht (oder überschießende Innentendenz): bei § 265a, § 263 und § 242. Der Name stammt aus der Lehre, nicht aus dem Gesetz. Stand 2026.
Jana schlüpft ohne Karte durch einen Seiteneingang in ein Konzert. Sie sagt: „Mir ging es um die Band, nicht ums Geld.“ Hat sie die Absicht des § 265a?
Erklärung: § 265a erfasst auch den „Zutritt zu einer Veranstaltung“. Absicht heißt, dass sie das Nichtzahlen anstrebt – auch als Mittel zu einem anderen Ziel. Ohne zu zahlen hineinzukommen war ihr Plan. Stand 2026.
Wer unbemerkt ohne Fahrschein im Bus mitfährt, begeht Betrug (§ 263 StGB).
Erklärung: Falsch. Betrug verlangt, dass ein Mensch getäuscht wird und sich irrt. Wer unbemerkt mitfährt, täuscht niemanden; es bleibt § 265a. Stand 2026.
Nach dem BGH erschleicht eine Fahrt schon, wer sich mit dem ___ umgibt, ordnungsgemäß mitzufahren.
Erklärung: Anschein – BGHSt 53, 122 (2009). Teile der Literatur verlangen mehr, nämlich das Umgehen einer Kontrolle; der Wortlaut „erschleicht“ lässt beides zu. Stand 2026.
Tarik zeigt dem Fahrer vorne einen Screenshot des Tickets vom Vormonat; der Fahrer hält es für gültig und lässt ihn mitfahren. Welche Norm greift im Ergebnis?
Erklärung: Jetzt wird ein Mensch getäuscht, er irrt und lässt Tarik ohne Zahlung mitfahren: Betrug. § 265a gilt nur, „wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist“. Dass der Fahrer leichtgläubig war, schließt den Irrtum nicht aus. Stand 2026.
Norm finden: Jemand fährt U-Bahn, ohne zu zahlen; niemand kontrolliert ihn. Welche Vorschrift ist einschlägig?
Erklärung: § 265a, Erschleichen von Leistungen. Betrug (§ 263) scheitert an der fehlenden Täuschung, Diebstahl (§ 242) an der fehlenden Sache: Eine Fahrt kann man nicht wegnehmen. Stand 2026.
Frage beantworten
Forum: „Ich bin ohne Ticket S-Bahn gefahren und wurde kontrolliert. Der Kontrolleur meinte, das sei Betrug. Stimmt das?“ Antworte in einem kurzen Gutachten (sechs bis zehn Sätze): Prüfe § 263 und § 265a StGB und sag, welche Norm greift.
Erklärung: § 263 scheitert an der Täuschung; § 265a greift mit der besonderen Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten. Stand 2026.