Vorsatz und Absicht
Intent and Purpose
Die Lernenden prüfen den subjektiven Tatbestand: Vorsatz als Wissen und Wollen der Tatumstände (§ 15 StGB: strafbar ist nur Vorsatz, Fahrlässigkeit nur, wo das Gesetz es sagt), seine drei Formen und die Grenze zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit. An Tariks Busfahrt ohne Fahrschein lernen sie die besondere Absicht als geschriebenes Merkmal kennen und prüfen § 263 neben § 265a StGB: Betrug scheitert an der Täuschung. Verdrängt werden „Vorsatz heißt: geplant“ und „Schwarzfahren ist Betrug“. Ziel: Notwehr und Notstand (der Verteidigungswille) und der Fall „Der Nachtbus“ in Kurs 13.
Wissen und Wollen
Der zweite Schritt ist der subjektive Tatbestand. § 15 StGB: „Strafbar
ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln
ausdrücklich mit Strafe bedroht.“ Was Vorsatz ist, sagt das Gesetz nicht.
Die Rechtsprechung definiert ihn als
Hätte er beim Schimpfen nur mit den Armen gefuchtelt und Nele dabei getroffen, ohne sie berühren zu wollen, wäre die Außenseite dieselbe, aber der zweite Schritt fiele. Für die fahrlässige Körperverletzung droht das Gesetz eine eigene Strafe an, ausdrücklich, wie § 15 es verlangt: § 229. Das wäre eine andere Norm mit eigener Prüfung. Prüfe beide Fälle in der Figur.
Absicht, Wissen, Inkaufnehmen
Vorsatz hat drei Formen. Mit Absicht handelt, wem es auf den Erfolg ankommt – Brandl wollte Nele wehtun. Mit direktem Vorsatz handelt, wer sicher weiß, dass der Erfolg eintritt, auch wenn er ihn nicht anstrebt. Mit bedingtem Vorsatz handelt, wer den Erfolg für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt, sich also damit abfindet. Die Grenze nach unten ist die schwierigste Stelle: Bewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter den Erfolg ebenfalls für möglich hält, aber ernsthaft darauf vertraut, er werde nicht eintreten. Von außen unterscheiden sich die beiden nicht; die Gerichte schließen aus der Gefährlichkeit der Handlung und dem Verhalten des Täters darauf, welche Haltung er hatte.
Bei Brandl stellt sich die Frage nicht, er hat mit Absicht geschlagen. Die restlichen zwei Stufen sind hier in je einem Satz erledigt: Nele hatte ihn weder angegriffen noch bedroht, also greift kein Rechtfertigungsgrund; und mit 34 Jahren und 1,6 Promille war er angetrunken, aber nicht so, dass er nicht wusste, was er tat. Herr Brandl hat sich nach § 223 Abs. 1 StGB strafbar gemacht.
Die Fahrt ohne Fahrschein
Tarik ist im Nachtbus ohne Fahrschein mitgefahren. Naheliegend scheint
Hier steht neben dem Vorsatz eine
Hält Tarik dem Fahrer vorne den Screenshot seines Tickets vom Vormonat hin, täuscht er einen Menschen, und dann ist es Betrug. § 265a tritt dann nach seinem letzten Halbsatz zurück, weil § 263 schwerer bestraft. So aber bleibt § 265a: Tarik hat sich wegen Erschleichens von Leistungen strafbar gemacht. Er selbst hält das für „nur eine Ordnungswidrigkeit“. Und an derselben Haltestelle hat auch er jemanden verletzt.
Voraussetzungen (1)
Ermöglicht (1)
Herr Brandl fuchtelt beim Schimpfen mit den Armen und trifft Nele, ohne sie berühren zu wollen. An welchem Prüfungsschritt scheitert § 223?
Nach § 15 StGB ist fahrlässiges Handeln immer strafbar, nur milder als vorsätzliches.
Brandl wirft eine leere Flasche in Richtung der Haltestelle, an der Nele steht. Er hält einen Treffer für möglich und denkt: „Dann trifft's sie halt.“ Welche Form liegt vor?
Wer einen Erfolg für möglich hält, aber ernsthaft darauf vertraut, er werde nicht eintreten, handelt mit bedingtem Vorsatz.
Was muss Tarik nach § 265a im subjektiven Tatbestand über den Vorsatz hinaus haben?
Für § 265a genügt die Absicht, nicht zu zahlen. Ob Tarik am Ende doch zahlt, ändert daran nichts.
Wer unbemerkt ohne Fahrschein im Bus mitfährt, begeht Betrug (§ 263 StGB).
Norm finden: Jemand fährt U-Bahn, ohne zu zahlen; niemand kontrolliert ihn. Welche Vorschrift ist einschlägig?
Die Rechtsprechung definiert Vorsatz als ___ und Wollen der Tatumstände.
Mit bedingtem Vorsatz handelt, wer den Erfolg für möglich hält und ihn ___ in Kauf nimmt.
Eine Absicht, die eine Norm neben dem Vorsatz ausdrĂĽcklich verlangt, heiĂźt ___ Absicht.
Nach dem BGH erschleicht eine Fahrt schon, wer sich mit dem ___ umgibt, ordnungsgemäß mitzufahren.
Tarik glaubt, sein Abo-Ticket gelte noch. Ohne dass er es weiß, ist die Abbuchung gescheitert und das Abo seit Ende Juli gekündigt. Er fährt Bus. Strafbar nach § 265a?
Ein geübter Jongleur wirft auf einem Straßenfest brennende Fackeln knapp über die Köpfe der Zuschauer. Er weiß, dass eine jemanden treffen könnte, verlässt sich aber fest auf sein Können. Eine Fackel trifft einen Zuschauer. Wie handelte er?
Jana schlüpft ohne Karte durch einen Seiteneingang in ein Konzert. Sie sagt: „Mir ging es um die Band, nicht ums Geld.“ Hat sie die Absicht des § 265a?
Tarik zeigt dem Fahrer vorne einen Screenshot des Tickets vom Vormonat; der Fahrer hält es für gültig und lässt ihn mitfahren. Welche Norm greift im Ergebnis?
Forum: „Ich bin ohne Ticket S-Bahn gefahren und wurde kontrolliert. Der Kontrolleur meinte, das sei Betrug. Stimmt das?“ Antworte in einem kurzen Gutachten (sechs bis zehn Sätze): Prüfe § 263 und § 265a StGB und sag, welche Norm greift.