Eigentum – Inhalt und Grenzen
Ownership – Content and Limits
Die Lernenden prüfen Max Hubers „Mein Stadel, meine Sache“ an § 903 BGB, dessen Grenze schon im Tatbestand steht („soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen“), an Art. 14 Abs. 1 und 2 GG („Eigentum verpflichtet“) und an der Enteignung nach Art. 14 Abs. 3: Ein Abrissverbot nimmt nichts weg, eine Straße durch den Acker schon. Sie begründen, warum Privateigentum ein Baustein der Sozialen Marktwirtschaft ist (Anreiz, Haftung, Tausch) und die Sozialbindung ihr „sozial“. Verdrängt: „Eigentum heißt, ich darf alles“. Ziel: § 985 und der gutgläubige Erwerb in Kurs 8 setzen den Eigentumsbegriff voraus; Kurs 9 die Haftung für das eigene Tier.
Was § 903 erlaubt – und wo er selbst aufhört
„Mein Stadel, meine Sache“: Max ist Eigentümer des Stadels. Eigentum ist die rechtliche Zuordnung einer Sache, nicht die tatsächliche Herrschaft – die heißt Besitz. Max hat die Wiese hinter dem Stadel an den Landwirt Brandl verpachtet: Brandl ist Besitzer der Wiese, Max bleibt Eigentümer. Was ein Eigentümer darf, sagt das BGB in einem Satz:
„Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.“
— § 903 S. 1 BGB
Liest man die Norm als Wenn-dann, hat sie drei Merkmale: Jemand ist
EigentĂĽmer, kein Gesetz steht entgegen, und keine Rechte
Dritter stehen entgegen. Dann darf er
Beim Abriss des Stadels scheitert Max an einem einzigen Merkmal: Ein Gesetz steht entgegen, Art. 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Den Hühnerstall von 1990 darf er abreißen, denn er ist kein Denkmal. Und die verpachtete Wiese darf er nicht einzäunen, weil der Pächter ein Recht hat, sie zu nutzen. „Meine Sache“ stimmt also – so weit, wie § 903 selbst reicht.
Eigentum verpflichtet
Woher nimmt ein Gesetz das Recht, Max’ Eigentum so zu begrenzen? Aus derselben Stelle, die das Eigentum schützt:
„(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
— Art. 14 Abs. 1 und 2 GG
Warum schĂĽtzt das Grundgesetz Privateigentum ĂĽberhaupt so stark? Zuerst
als StĂĽck Freiheit: Eigentum sichert jedem einen Raum, in dem er sein
Leben wirtschaftlich selbst gestalten kann. Eine bestimmte
Wirtschaftsordnung schreibt das Grundgesetz nicht vor, es ist
wirtschaftspolitisch neutral. Aber die Soziale Marktwirtschaft, die der
Gesetzgeber gewählt hat, baut auf dem Privateigentum auf. Wer die Kosten einer Sache
trägt und ihren Ertrag behält, pflegt sie und investiert – Max würde für
sechs Wohnungen sein eigenes Geld einsetzen. Und nur wer EigentĂĽmer ist,
kann verkaufen: Ohne Max’ Eigentum gäbe es kein Angebot des Bauträgers.
Das Wort „sozial“ in dieser Wirtschaftsordnung steht in Absatz 2, der
Aber nicht um jeden Preis. Die Pflicht des Denkmalschutzgesetzes gilt nur, „soweit ihnen das zuzumuten ist“ (Art. 4 Abs. 1 BayDSchG). Das Bundesverfassungsgericht hat 1999 entschieden: Lässt sich ein Denkmal gar nicht mehr sinnvoll nutzen und frisst seine Erhaltung jeden Ertrag, dann muss das Gesetz einen Ausgleich vorsehen. Max kann den Stadel weiter als Lager nutzen und erhält einen Zuschuss – für ihn ist das nicht erreicht.
Begrenzt ist nicht enteignet
„Dann hat mich der Staat enteignet“, sagt Max, „und muss zahlen.“ Für die Enteignung hat Art. 14 einen eigenen Absatz:
„Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.“
— Art. 14 Abs. 3 S. 1 und 2 GG
Eine
Das Abrissverbot scheitert schon am ersten Merkmal: Es nimmt Max nichts weg, der Stadel bleibt sein Eigentum. Es bestimmt nur, was er damit tun darf – Inhalt und Schranken nach Absatz 1. Entschädigt wird Max dafür nicht automatisch, sondern nur, wenn die Last unzumutbar wird. Bleibt Seidl. Nach § 903 darf Max andere „von jeder Einwirkung ausschließen“. Aber Seidl hat den Hof nie betreten; seine Drohne war in der Luft.
Bei welchem Vorhaben gibt § 903 BGB Frau Lenz die Befugnis?
Herr Bauer ist Eigentümer seines Hauses. Nach § 903 BGB darf er deshalb um drei Uhr nachts auf seiner Terrasse eine laute Party feiern, auch wenn die Nachbarn nicht schlafen können.
Welche Pflicht zeigt, dass Eigentum verpflichtet?
Weil Art. 14 Abs. 1 GG das Eigentum gewährleistet, ist das Denkmalschutzgesetz verfassungswidrig.
Welche Beobachtung zeigt die Anreizwirkung des Privateigentums?
Die Soziale Marktwirtschaft heißt „sozial“, weil in ihr der Staat alle Grundstücke besitzt und verteilt.
Welcher Eingriff in Frau Reiters Eigentum ist eine Enteignung?
Weil Max den Stadel nicht abreißen darf, hat ihn der Staat enteignet und muss ihn nach Art. 14 Abs. 3 GG entschädigen.
§ 903 S. 1 BGB: Der Eigentümer kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte ___ entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren.
Art. 14 Abs. 2 GG: „Eigentum ___. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Ohne Privateigentum gäbe es keine Märkte: Verkaufen kann nur, wer ___ der Sache ist.
FĂĽr eine UmgehungsstraĂźe soll Max ein StĂĽck Acker abgeben. In welchem Artikel des Grundgesetzes stehen die Voraussetzungen, unter denen ihm das Eigentum entzogen werden darf?
Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der ___ zulässig.“
Max will dem Landwirt Brandl, dessen Pacht bis 2028 läuft, schon 2027 verbieten, die Wiese zu betreten. Woran scheitert das nach § 903 BGB?
Ein denkmalgeschütztes Gebäude lässt sich gar nicht mehr nutzen, und seine Erhaltung kostet jedes Jahr mehr, als es je einbringen kann. Was folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (1999)?
Eine Stadt erwägt, alle Mietwohnungen zu verstaatlichen. Welches Argument dagegen stützt sich auf die Funktion des Privateigentums in der Marktwirtschaft?
Eine Gemeinde will Herrn Kaya sein Grundstück wegnehmen, damit ein Investor dort ein privates Einkaufszentrum baut. Ein Gesetz mit Entschädigungsregel gibt es dafür nicht. Was gilt?
Forumsbeitrag von Ben (26): „Ich habe ein altes Bauernhaus geerbt, es ist ein Baudenkmal. Ich will die Holzfenster durch Kunststofffenster ersetzen, die Behörde erlaubt es nicht. Mein Haus, meine Sache! Und wenn nicht, ist das eine Enteignung, und der Staat muss mich entschädigen.“ Antworte Ben in fünf bis sieben Sätzen juristisch fundiert.
In einer Großstadt fehlen Wohnungen, und eine Wohnung steht seit zwei Jahren leer, weil der Eigentümer auf höhere Preise wartet. Erörtere in sechs bis acht Sätzen, ob ein Gesetz ihn verpflichten sollte, die Wohnung zu vermieten. Ziehe Art. 14 GG und die Funktion des Eigentums in der Sozialen Marktwirtschaft heran und schließe mit einem Fazit.