Alles zusammen: ein Fall, zwei Verfahren

All Together: One Case, Two Proceedings

Wirtschaft und Recht Klasse 8 17 Aufgaben
RechtHaftungKerncurriculum

Die Lernenden prüfen für jede beteiligte Person eines Falls getrennt zwei Fragen: Haftet sie für den Schaden (§ 823 Abs. 1, § 828, für Eltern § 832 BGB)? Und kann sie bestraft werden (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld; § 19 StGB; JGG)? Am Samstag im Hof wird so Herrn Bergers „Ich zeige euch alle an – und eure Eltern zahlen!“ Punkt für Punkt widerlegt. Verdrängt wird der Schluss von einer Anekdote auf die Rechtslage („bei meinem Cousin ist nie was passiert“) zugunsten der Norm — das Kernanliegen des Fallprinzips (Kaiser 1983; Reetz 1988) und der Übergang von der präkonventionellen zur regelgeleiteten Stufe nach Tapp & Levine 1974. Ziel: Kurs 2 (Recht im Netz) wendet dieselben zwei Prüfungen auf Urheber- und Persönlichkeitsrechte an, Kurs 5 schreibt sie als Gutachten (Stand 2026).

Zwei Fragen fĂĽr jede Person

Zurück zum Samstag im Hof und zu Herrn Bergers Satz: „Ich zeige euch alle an – und eure Eltern zahlen!“ Jetzt hast du alles, um ihn zu prüfen. Der Trick ist, für jede Person zwei Fragen getrennt zu stellen, denn sie gehören in zwei verschiedene Verfahren.

Die erste Frage gehört ins Privatrecht: Muss die Person den Schaden ersetzen? Geprüft wird § 823 Abs. 1 BGB Merkmal für Merkmal, dazu bei Kindern und Jugendlichen § 828 BGB – unter 7 nie, darüber je nach Einsicht. Für die Eltern gilt § 832 BGB: Sie zahlen nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die zweite Frage gehört ins Strafrecht: Kann die Person bestraft werden? Geprüft werden Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld – und die Schuld fehlt immer, wenn jemand bei der Tat noch nicht 14 war (§ 19 StGB). Das Ergebnis der einen Frage sagt nichts über die andere.

Der Samstag, durchgeprĂĽft

Lukas (12) hat die Scheibe fahrlässig zerschossen. Er ist einsichtsfähig, also haftet er: 200 € (§§ 823, 828 BGB). Bestraft wird er nicht – fahrlässige Sachbeschädigung ist gar nicht strafbar, und mit 12 ist er ohnehin schuldunfähig. Seine Eltern zahlen nicht: Einen Zwölfjährigen im Hof kicken zu lassen, verletzt keine Aufsichtspflicht.

Jonas (15) hat mit Absicht gesprüht. Er haftet für die Reinigung, 400 €. Und er hat eine Straftat begangen (§ 303 Abs. 2 StGB); als Jugendlicher kommt er vor das Jugendgericht, das sich am Erziehungsgedanken orientiert. Reinigt er das Tor und ist es sein erstes Mal, wird das Verfahren gut möglich eingestellt.

Emre (6) haftet nicht und wird nicht bestraft. Für den Lack zahlen seine Eltern nur, wenn sie ihn zu lange unbeaufsichtigt gelassen haben. Herrn Bergers Satz stimmt also für Jonas’ Anzeige – und sonst fast nirgends.

  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Gar nicht
  • Lukas zahlt Herrn Berger 200 € fĂĽr die Scheibe.
  • Lukas wird fĂĽr die Scheibe bestraft.
  • Lukas’ Eltern zahlen die Scheibe.
  • Jonas zahlt 400 € fĂĽr die Reinigung des Tors.
  • Jonas muss einen sozialen Trainingskurs besuchen.
  • Emre zahlt den Lack von seinem Sparbuch.
  • Emres Eltern zahlen den Lack, weil sie ihn eine Stunde nicht beaufsichtigt haben.
  • Mia wird fĂĽr ihr Kreideherz bestraft.
Sortiere die acht möglichen Folgen: Kommt es dazu im Zivilverfahren, im Strafverfahren – oder gar nicht?

Die Norm, nicht die Geschichte

„Bei meinem Cousin ist nach einem Graffiti nie was passiert“, sagt Jonas. Vielleicht stimmt das – aber es sagt nichts über die Rechtslage. Ein Einzelfall, der nicht entdeckt oder nicht verfolgt wurde, ändert keine Norm. Ob etwas erlaubt, strafbar oder zu ersetzen ist, entscheidet das Gesetz, Merkmal für Merkmal geprüft.

Das ist, was dieser Kurs gezeigt hat: Recht ist mehr als Verbot und Strafe; eine Norm liest man als Wenn-dann; Ausgleich und Strafe sind zwei Verfahren; wer haftet, steht in § 823 und § 828 BGB, wer bestraft wird, im StGB und im JGG. Dieselben zwei Fragen stellen sich, wenn Mia ein Foto von Jonas in den Klassenchat stellt – im nächsten Kurs, Recht im Netz.

Leicht
Multiple Choice #1 25s â–¶ Testen

Finn (12) schießt beim Kicken fahrlässig das Fenster eines Kiosks ein. Welches Ergebnis der beiden Prüfungen stimmt?

  • â—Ź Haftung: ja, er ist einsichtsfähig. Strafe: nein.
  • â—‹ Haftung: nein, er ist unter 14. Strafe: nein.
  • â—‹ Haftung: ja. Strafe: ja, nach dem Jugendstrafrecht.
Zivil: § 823 Abs. 1 BGB ist erfüllt, und ein Zwölfjähriger kann einsehen, dass er für eine Scheibe einstehen muss (§ 828 Abs. 3 BGB). Straf: Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar (§ 15 StGB), und unter 14 ist Finn schuldunfähig (§ 19 StGB). Die Grenze 14 gilt nur für die Strafe.
Wahr / Falsch #2 15s â–¶ Testen

Steht fest, dass Ida (13) nicht bestraft werden kann, muss man nicht mehr prĂĽfen, ob sie den Schaden ersetzen muss.

âś“ Falsch
Falsch. Haftung und Strafe sind zwei getrennte Prüfungen mit eigenen Altersgrenzen: Strafe erst ab 14 (§ 19 StGB), Haftung ab 7 bei Einsicht (§ 828 BGB). Das eine Ergebnis sagt nichts über das andere.
Multiple Choice #3 20s â–¶ Testen

Lars (16) fährt allein mit dem Rad und schrammt dabei fahrlässig ein parkendes Auto. Wer schuldet dem Halter Schadensersatz?

  • â—Ź Lars selbst
  • â—‹ seine Eltern
  • â—‹ niemand, weil Lars minderjährig ist
Ein 16-Jähriger ist einsichtsfähig und haftet selbst (§§ 823, 828 Abs. 3 BGB). Die Eltern haften nur bei verletzter Aufsichtspflicht (§ 832 BGB) – ein 16-Jähriger darf allein Rad fahren. Minderjährigkeit allein schützt nicht.
Wahr / Falsch #4 15s â–¶ Testen

Wer nach § 823 BGB Schadensersatz schuldet, zahlt das Geld an den Staat.

âś“ Falsch
Falsch. Schadensersatz geht an den Geschädigten – er gleicht dessen Verlust aus (§ 249 BGB). An den Staat fließen Geldstrafen aus dem Strafverfahren.
Multiple Choice #5 20s â–¶ Testen

Welche Aussage stĂĽtzt sich auf eine Rechtsnorm statt auf eine Anekdote?

  • â—Ź „Nach § 19 StGB wird unter 14 niemand bestraft.“
  • â—‹ „Mein Bruder hat mit 13 ein Auto zerkratzt, und es ist nichts passiert.“
  • â—‹ „Ein Freund hat gehört, dass Eltern immer zahlen mĂĽssen.“
Nur die erste Aussage nennt die Norm, die die Frage entscheidet. Was dem Bruder passiert ist, und was ein Freund gehört hat, sind Einzelfälle und Gerüchte – über die Haftung sagen sie nichts (der Bruder kann sehr wohl Schadensersatz schulden, § 828 BGB).
Wahr / Falsch #6 15s â–¶ Testen

„Bei meinem Cousin kam nach einem Graffiti nie die Polizei – also ist Graffiti nicht strafbar.“ Dieser Schluss ist richtig.

âś“ Falsch
Falsch. Ob Graffiti strafbar ist, entscheidet § 303 Abs. 2 StGB, nicht ob ein Einzelfall entdeckt wurde. Eine Tat, die nicht verfolgt wurde, bleibt eine Straftat.
Mittel
Multiple Choice #1 30s â–¶ Testen

Was bedeutet "Geschäftsfähigkeit" im rechtlichen Sinn?

  • â—‹ Die Fähigkeit, ein Geschäft (Laden) zu fĂĽhren
  • â—Ź Die rechtliche Fähigkeit, durch eigene Willenserklärungen wirksam Rechtsgeschäfte (z. B. Verträge) abzuschlieĂźen
  • â—‹ Das Recht, ĂĽberall einzukaufen
  • â—‹ Die Fähigkeit, gut zu verhandeln
Das BGB stuft die Geschäftsfähigkeit nach Alter: unter 7 geschäftsunfähig, 7 bis unter 18 beschränkt geschäftsfähig, ab 18 voll geschäftsfähig. Sie entscheidet, ob ein Vertrag wirksam zustande kommt.
Wahr / Falsch #2 25s â–¶ Testen

Ein 9-Jähriger ist beschränkt geschäftsfähig und kann kleinere Geschäfte im Rahmen seines Taschengeldes wirksam abschließen.

âś“ Wahr
Richtig. Minderjährige von 7 bis unter 18 sind beschränkt geschäftsfähig. Über den "Taschengeldparagrafen" (§ 110 BGB) werden Käufe wirksam, die sie mit eigenen, zur freien Verfügung überlassenen Mitteln bezahlen.
Multiple Choice #3 30s â–¶ Testen

Wie kommt ein Kaufvertrag rechtlich zustande?

  • â—‹ Durch Bezahlen allein
  • â—Ź Durch zwei ĂĽbereinstimmende Willenserklärungen: Angebot und Annahme
  • â—‹ Erst durch eine schriftliche Urkunde mit Unterschrift
  • â—‹ Durch das Betreten des Ladens
Ein Vertrag entsteht aus Angebot und Annahme. Beim alltäglichen Kauf geschieht das oft mündlich oder durch schlüssiges Handeln (Ware aufs Band legen, bezahlen) — eine schriftliche Form ist nur in bestimmten Fällen vorgeschrieben.
LĂĽckentext #4 20s â–¶ Testen

Die Pflicht, fĂĽr einen verursachten Schaden einzustehen und ihn zu ersetzen, nennt man ___.

âś“ Antwort: Haftung
Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, haftet und muss ihn ersetzen (§ 823 BGB). Bei Minderjährigen hängt die Haftung von der Einsichtsfähigkeit ab; teils haften Aufsichtspflichtige.
LĂĽckentext #5 20s â–¶ Testen

Ob ein Minderjähriger Schadensersatz schuldet, prüft man nach § 823 BGB und nach § ___ BGB.

âś“ Antwort: 828
§ 828 BGB regelt die Deliktsfähigkeit: unter 7 nie verantwortlich, 7 bis 9 bei Kfz-Unfällen nur bei Vorsatz, bis 17 nach Einsichtsfähigkeit.
LĂĽckentext #6 20s â–¶ Testen

Ob eine Behauptung ĂĽber das Recht stimmt, prĂĽft man nicht an einer Geschichte, sondern an der geltenden ___.

âś“ Antwort: Rechtsnorm
Maßgeblich ist die Rechtsnorm, Merkmal für Merkmal geprüft – ein Einzelfall belegt keine allgemeine Rechtslage.
Schwer
Multiple Choice #1 40s â–¶ Testen

Jemand argumentiert: "Mein Cousin hat ein gekauftes Handy einfach zurückgegeben — also kann man im Laden alles zurückgeben." Welcher Denkfehler liegt vor?

  • â—‹ Kein Fehler, ein Beispiel reicht als Beweis
  • â—Ź Eine Anekdote wird mit der geltenden Rechtsnorm verwechselt; ein Einzelfall belegt keine allgemeine Rechtslage (Quelle/Erzählung ≠ Rechtsnorm)
  • â—‹ Ein Sunk-Cost-Effekt
  • â—‹ Eine Scheinkausalität
Im Laden gibt es kein generelles Rückgaberecht — der Händler gewährt es freiwillig. Aus einer Anekdote auf "die Regel" zu schließen ist ein verbreiteter Fehler. Maßgeblich ist die Rechtsnorm, nicht die Erzählung eines Einzelfalls.
Multiple Choice #2 40s â–¶ Testen

Du willst beurteilen, ob ein Vertrag wirksam ist, den ein 14-Jähriger ohne Wissen der Eltern über ein teures Abo abgeschlossen hat. Welches Vorgehen ist rechtlich sauber?

  • â—‹ Auf das BauchgefĂĽhl vertrauen
  • â—Ź PrĂĽfen, welche Rechtsnorm gilt (beschränkte Geschäftsfähigkeit, Zustimmung der Eltern) statt sich auf eine gehörte Geschichte zu verlassen
  • â—‹ Davon ausgehen, dass Verträge mit Jugendlichen immer gĂĽltig sind
  • â—‹ Davon ausgehen, dass Jugendliche nie Verträge schlieĂźen können
Verträge beschränkt Geschäftsfähiger sind ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter zunächst schwebend unwirksam. Saubere rechtliche Beurteilung geht von der Norm aus und prüft den Fall daran — nicht von einer Anekdote.
Multiple Choice #3 40s â–¶ Testen

Selin (15) zerkratzt mit einem Schlüssel absichtlich das Moped ihres Nachbarn; die Reparatur kostet 400 €. Was gilt für Selin?

  • â—Ź Sie schuldet die 400 € und kann nach dem Jugendstrafrecht belangt werden.
  • â—‹ Sie wird nach dem Jugendstrafrecht belangt; damit sind die 400 € erledigt.
  • â—‹ Sie schuldet die 400 €, kann aber nicht bestraft werden, weil sie minderjährig ist.
Zivil: vorsätzliche Eigentumsverletzung, mit 15 einsichtsfähig – sie schuldet die 400 € (§§ 823, 828 BGB). Straf: § 303 StGB in allen drei Stufen erfüllt, mit 15 strafmündig – das Jugendgericht entscheidet nach dem JGG. Die Strafe ersetzt den Schaden nicht, und minderjährig heißt nicht strafunmündig.
Multiple Choice #4 45s â–¶ Testen

An einem Nachmittag gehen bei Frau Kaya drei Gartenzwerge kaputt: Ida (5) stößt einen um, während ihre Oma neben ihr steht; Paul (11) trifft einen fahrlässig mit dem Ball; Nils (15) zertritt einen mit Absicht. Wer schuldet Frau Kaya selbst Schadensersatz?

  • â—Ź Paul und Nils
  • â—‹ nur Nils – er hat es absichtlich getan
  • â—‹ alle drei – jeder hat etwas kaputt gemacht
Ida ist unter 7 und nie verantwortlich (§ 828 Abs. 1 BGB); ihre Oma hat danebengestanden, also auch keine Aufsichtspflicht verletzt. Paul (11) haftet schon für Fahrlässigkeit, wenn er einsichtsfähig ist, Nils (15) für Vorsatz (§§ 823, 828 Abs. 3 BGB) – Absicht ist für die Haftung nicht nötig.
KI-bewertete Frage #5 300s â–¶ Testen

Tarek (15) wirft nach einem Streit mit dem Hausmeister absichtlich einen Stein durch ein Fenster der Turnhalle; der Schaden beträgt 300 €. Prüfe in drei bis fünf Sätzen getrennt, ob Tarek den Schaden ersetzen muss und ob er bestraft werden kann. Nenne jeweils die Normen.

✓ Antwort: Zivilrechtlich hat Tarek das Eigentum des Schulträgers vorsätzlich und widerrechtlich verletzt, damit ist § 823 Abs. 1 BGB erfüllt. Mit 15 kann er einsehen, dass er für eine eingeworfene Scheibe einstehen muss (§ 828 Abs. 3 BGB); er schuldet die 300 € als Schadensersatz. Strafrechtlich ist der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt (§ 303 Abs. 1 StGB), ein Rechtfertigungsgrund fehlt, und mit 15 ist er strafmündig und reif genug (§ 19 StGB, § 3 JGG). Er kann also nach dem Jugendgerichtsgesetz belangt werden; die Strafe ersetzt den Schaden nicht.
Ein Fall, zwei Verfahren: Haftung nach §§ 823, 828 BGB im Zivilverfahren, Strafbarkeit nach § 303 StGB in drei Stufen und dem JGG im Strafverfahren. Beide Ergebnisse stehen unabhängig nebeneinander.