Versprochen ist noch nicht übergeben

Promising is not yet handing over

Wirtschaft und Recht Klasse 9 19 Aufgaben
RechtVertragEigentumBesitzKerncurriculum

Ein Kauf besteht aus zwei getrennten Geschäften: Der Kaufvertrag verpflichtet nur (Verpflichtungsgeschäft, § 433 BGB), das Eigentum wechselt erst durch Einigung und Übergabe (Erfüllungsgeschäft, § 929 BGB). Deshalb kann jemand eine Sache haben, ohne dass sie ihm gehört — und umgekehrt. Die Schülerin bekommt eine konkrete Lage — bezahlt, aber noch nicht abgeholt; geliehen; gemietet; auf Raten mit Eigentumsvorbehalt; gestohlen — und sagt, wer Eigentum und wer Besitz hat (§§ 854, 903, 449 BGB, Stand 2026). Verdrängt wird die Gleichsetzung von Haben und Gehören, die Berti & Bombi (1988) für jüngere Kinder beschreiben und die im Alltagsdeutsch („das gehört mir“) dauerhaft gestützt wird; und die Vorstellung, schon die Zahlung mache zum Eigentümer. Vorbereitet wird damit wirtschaft-und-recht.grade9.sachmangel-und-rechte-des-kaeufers: Ansprüche wegen eines Mangels richten sich gegen den Vertragspartner, nicht gegen den, der die Sache gerade hat.

Bezahlt – aber noch nicht übergeben

„Ich hab schon 260 € bezahlt, also gehört es mir“, sagt Mara am Samstagabend. Das Rad steht noch bei Zweirad Yilmaz und bekommt neue Bremsbeläge. Im Alltag sagt man „gehört mir“ und „hab ich“ oft für dasselbe. Das Recht trennt die beiden genau. Besitz hat, wer die Sache tatsächlich in seiner Gewalt hat (§ 854 BGB) – im Moment also Herr Yilmaz. Eigentum ist die rechtliche Zuordnung: Der Eigentümer darf mit der Sache „nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen“ (§ 903 BGB).

Der Kaufvertrag zwischen Mara und Herrn Yilmaz verschiebt keines von beiden. Er verpflichtet Herrn Yilmaz nur, Mara das Rad zu übergeben und ihr das Eigentum zu verschaffen – er ist das Verpflichtungsgeschäft. Erfüllt wird diese Pflicht durch ein zweites, eigenes Geschäft, das Erfüllungsgeschäft:

„Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.“
— § 929 Satz 1 BGB

Das Bezahlen kommt in diesem Satz nicht vor. Juristen nennen die Trennung der beiden Geschäfte das Trennungsprinzip. Prüfe in der Figur, in welchem Moment Mara Eigentümerin wird.

Wähle einen Moment, entscheide bei jedem Merkmal von § 929, ob es erfüllt ist, und drücke „Prüfen“: In welchem Moment wird Mara Eigentümerin?

Am Samstagabend fehlen Einigung und Übergabe: Das Rad gehört noch Herrn Yilmaz, und er hat es auch. Mara hat nur einen Anspruch darauf, dass er ihr beides verschafft. Hätte sie alle 300 € bar bezahlt und das Rad sofort mitgenommen, wären Verpflichtung und Erfüllung im selben Augenblick geschehen – getrennt wären sie trotzdem.

Besitz ohne Eigentum: der Eigentumsvorbehalt

Am nächsten Samstag holt Mara das Rad ab. Auf ihrer Quittung steht: „Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.“ Das ist ein Eigentumsvorbehalt:

„Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird …“
— § 449 Abs. 1 BGB

Übergeben ist das Rad jetzt, aber die Einigung über das Eigentum wirkt erst mit der letzten Rate. Mara ist Besitzerin: Sie fährt damit zur Schule. Herr Yilmaz bleibt Eigentümer, bis die zweite Rate von 20 € bezahlt ist. Verkaufen darf Mara das Rad bis dahin nicht. Zahlt sie nicht weiter, kann Herr Yilmaz das Rad zurückverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist (§ 449 Abs. 2 BGB). Besitz ohne Eigentum gibt es auch sonst: beim Leihrad während der Reparatur, beim gemieteten E-Roller, beim Dieb – der nie Eigentümer wird, egal wie lange er das Rad hat.

Bis hierhin haben wir Maras Samstag so geprüft, als wäre sie erwachsen. Sie ist aber 15. Und als sie ihrer Mutter am ersten Samstagabend vom Kauf erzählt hat, sagte die nur: „Das hättest du mich vorher fragen müssen.“ Gilt Maras Vertrag überhaupt? Davon handelt der nächste Abschnitt.

Leicht
Multiple Choice #1 25s ▶ Testen

Ben leiht Mia sein Fahrrad für eine Woche, damit sie zum Training fahren kann. Wem gehört das Fahrrad in dieser Woche, und wer hat es gerade?

  • ● Eigentum: Ben — Besitz: Mia
  • ○ Eigentum: Mia — Besitz: Mia
  • ○ Eigentum: Ben — Besitz: Ben
Mia hat die tatsächliche Gewalt über das Rad, sie ist Besitzerin (§ 854 BGB). Ben bleibt Eigentümer — er darf über das Rad bestimmen und es zurückverlangen (§ 903 BGB). Leihen verschiebt den Besitz, nicht das Eigentum (§ 598 BGB).
Multiple Choice #2 25s ▶ Testen

Sina hat ein Buch aus der Stadtbibliothek ausgeliehen; es liegt vier Wochen lang auf ihrem Schreibtisch. Wem gehört das Buch, und wer hat es gerade?

  • ● Eigentum: die Bibliothek — Besitz: Sina
  • ○ Eigentum: Sina — Besitz: Sina
  • ○ Eigentum: die Bibliothek — Besitz: die Bibliothek
Sina hat das Buch, die Bibliothek behält es rechtlich. Deshalb muss sie es zurückgeben und haftet, wenn es kaputtgeht — genau das unterscheidet Besitz von Eigentum (§§ 854, 903 BGB).
Multiple Choice #3 25s ▶ Testen

Bevor Anna kauft, gibt ihr der Laden das Snowboard über ein Wochenende zum Ausprobieren mit. Ein Kaufvertrag ist noch nicht geschlossen. Wem gehört das Snowboard am Samstag, und wer hat es gerade?

  • ● Eigentum: der Laden — Besitz: Anna
  • ○ Eigentum: Anna — Besitz: Anna
  • ○ Eigentum: der Laden — Besitz: der Laden
Anna hat das Board, aber weder einen Kaufvertrag noch eine Übereignung. Besitz kann man also auch ganz ohne Kauf haben — er sagt nur, wer die Sache tatsächlich in der Hand hat (§ 854 BGB).
Multiple Choice #4 30s ▶ Testen

Anna hat den Kaufvertrag über das Snowboard geschlossen und die 300 € bezahlt. Das Board steht noch im Laden. Welche Handlung fehlt noch, damit Anna Eigentümerin wird?

  • ● Die Übergabe des Boards an Anna
  • ○ Nichts mehr — mit der Bezahlung ist sie Eigentümerin
  • ○ Nichts mehr — mit dem Kaufvertrag ist sie Eigentümerin
Der Kaufvertrag verpflichtet nur (§ 433 BGB), das Eigentum wechselt durch Einigung und Übergabe (§ 929 BGB). Weder die Unterschrift noch das Geld ersetzen die Übergabe — es sind zwei getrennte Geschäfte.
Multiple Choice #5 30s ▶ Testen

Leon hat das Handy in der Hand und fünf von zwölf Raten bezahlt; im Vertrag steht ein Eigentumsvorbehalt. Welche Handlung fehlt noch, damit Leon Eigentümer wird?

  • ● Die Zahlung der restlichen sieben Raten
  • ○ Nichts mehr — er hat das Handy ja bekommen
  • ○ Nichts mehr — mit dem Kaufvertrag ist er Eigentümer
Beim Eigentumsvorbehalt ist die Einigung über den Eigentumsübergang an die vollständige Zahlung geknüpft (§ 449 BGB). Bis zur letzten Rate hat Leon Besitz und Nutzung, aber kein Eigentum.
Multiple Choice #6 25s ▶ Testen

Tom hat Jana das Fahrrad übergeben, Jana hat noch nicht bezahlt. Welche Handlung fehlt noch, damit der Kaufvertrag vollständig erfüllt ist?

  • ● Janas Zahlung der 120 €
  • ○ Nichts mehr — mit der Übergabe ist alles erledigt
  • ○ Ein schriftlicher Kaufvertrag mit beiden Unterschriften
Aus dem Kaufvertrag schulden beide etwas: Tom das Rad, Jana das Geld (§ 433 BGB). Toms Seite ist erfüllt, Janas nicht. Eine Unterschrift verlangt das Gesetz beim Fahrradkauf nicht.
Wahr / Falsch #7 20s ▶ Testen

Timo hat sich für die Klassenfahrt den Schlafsack seines Cousins geliehen; er liegt eine Woche lang in Timos Zimmer. In dieser Woche gehört der Schlafsack Timo.

✓ Falsch
Nein. Timo ist Besitzer, nicht Eigentümer. „Gehören“ meint im Recht das Eigentum (§ 903 BGB), und das bleibt beim Cousin — er kann den Schlafsack jederzeit zurückverlangen.
Wahr / Falsch #8 20s ▶ Testen

Frau Adler benutzt ihren auf Raten gekauften Kühlschrank täglich, obwohl noch drei Raten offen sind und ein Eigentumsvorbehalt vereinbart ist. Frau Adler ist Besitzerin des Kühlschranks.

✓ Wahr
Ja. Besitz ist die tatsächliche Gewalt über die Sache (§ 854 BGB), und die hat Frau Adler seit der Übergabe. Nur das Eigentum liegt bis zur letzten Rate beim Händler (§ 449 BGB).
Mittel
Lückentext #1 20s ▶ Testen

Das gestohlene Fahrrad steht im Keller des Diebs. Er hat die tatsächliche Gewalt über das Rad, ist also ___ — Eigentümer bleibt Tom.

✓ Antwort: Besitzer
Besitz beschreibt, wer eine Sache tatsächlich hat (§ 854 BGB), Eigentum, wem sie rechtlich zusteht (§ 903 BGB). Ein Diebstahl verschiebt nur den Besitz.
Zahleneingabe #2 25s ▶ Testen

Leon zahlt sein Handy in zwölf Monatsraten zu je 40 € ab; im Vertrag steht ein Eigentumsvorbehalt. Fünf Raten hat er schon bezahlt. Wie viele Raten muss er noch zahlen, bis er Eigentümer wird?

✓ Antwort: 7
12 − 5 = 7. Erst mit der letzten Rate greift die Einigung über den Eigentumsübergang (§ 449 BGB). Vorher hat Leon das Handy nur in Besitz — benutzen ja, verkaufen nein.
Lückentext #3 20s ▶ Testen

Das Eigentum an einer beweglichen Sache geht über, wenn sich beide einig sind und der Eigentümer die Sache dem Erwerber ___ (§ 929 BGB).

✓ Antwort: übergibt
§ 929 Satz 1 BGB: Einigung und Übergabe übertragen das Eigentum – nicht der Kaufvertrag und nicht die Zahlung. Stand 2026.
Lückentext #4 20s ▶ Testen

Auf Leons Ratenvertrag steht: „Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.“ Diese Klausel heißt ___ (§ 449 BGB).

✓ Antwort: Eigentumsvorbehalt
Beim Eigentumsvorbehalt geht das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung über (§ 449 Abs. 1 BGB). Bis dahin ist der Käufer nur Besitzer.
Schwer
Multiple Choice #1 30s ▶ Testen

Anna kauft am Freitag im Sportgeschäft ein Snowboard für 300 € und bezahlt bar. Das Board bleibt bis Samstag im Laden, weil Anna kein Auto dabeihat. Wem gehört das Snowboard am Freitagabend, und wer hat es gerade?

  • ● Eigentum: der Laden — Besitz: der Laden
  • ○ Eigentum: Anna — Besitz: der Laden
  • ○ Eigentum: Anna — Besitz: Anna
Anna hat bezahlt, aber Eigentum wechselt nicht durch Zahlung: Dafür braucht es Einigung und Übergabe (§ 929 BGB). Bis Samstag hat der Laden beides. Anna hat dafür einen Anspruch darauf, dass ihr das Board übereignet wird (§ 433 Abs. 1 BGB).
Multiple Choice #2 25s ▶ Testen

Familie Kern mietet für 25 € im Monat ein E-Piano vom Musikhaus. Es steht seit einem Jahr im Wohnzimmer. Wem gehört das E-Piano, und wer hat es gerade?

  • ● Eigentum: das Musikhaus — Besitz: Familie Kern
  • ○ Eigentum: Familie Kern — Besitz: Familie Kern
  • ○ Eigentum: das Musikhaus — Besitz: das Musikhaus
Auch nach einem Jahr im Wohnzimmer wird aus Miete kein Eigentum. Die Familie besitzt das Instrument und darf es nutzen (§ 535 BGB), das Musikhaus bleibt Eigentümer und bekommt es am Ende zurück.
Multiple Choice #3 30s ▶ Testen

Leon kauft ein Handy für 480 € und zahlt in zwölf Monatsraten. Im Vertrag steht: „Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.“ Leon hat fünf Raten bezahlt und benutzt das Handy täglich. Wem gehört das Handy jetzt, und wer hat es gerade?

  • ● Eigentum: der Händler — Besitz: Leon
  • ○ Eigentum: Leon — Besitz: Leon
  • ○ Eigentum: der Händler — Besitz: der Händler
Der Satz im Vertrag ist ein Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB): Übergeben wurde das Handy sofort, übereignet erst mit der letzten Rate. Leon ist also Besitzer und darf es nutzen, verkaufen darf er es nicht.
Multiple Choice #4 25s ▶ Testen

Toms Fahrrad wird vom Schulhof gestohlen. Es steht jetzt im Keller des Diebs. Wem gehört das Fahrrad, und wer hat es gerade?

  • ● Eigentum: Tom — Besitz: der Dieb
  • ○ Eigentum: der Dieb — Besitz: der Dieb
  • ○ Eigentum: Tom — Besitz: Tom
Besitz ist die tatsächliche Gewalt über eine Sache — die hat der Dieb (§ 854 BGB). Eigentum ist die rechtliche Zuordnung, und die ändert ein Diebstahl nicht: Tom bleibt Eigentümer und kann das Rad herausverlangen (§ 985 BGB).
Multiple Choice #5 35s ▶ Testen

Tom hat Jana auf dem Flohmarkt sein Fahrrad übergeben; einen Eigentumsvorbehalt haben die beiden nicht vereinbart. Die 120 € will Jana am Montag überweisen. Wem gehört das Fahrrad am Sonntag, und wer hat es gerade?

  • ● Eigentum: Jana — Besitz: Jana
  • ○ Eigentum: Tom — Besitz: Jana
  • ○ Eigentum: Tom — Besitz: Tom
Einigung und Übergabe sind erfolgt, also ist Jana Eigentümerin geworden (§ 929 BGB) — obwohl sie noch nichts bezahlt hat. Der offene Kaufpreis bleibt eine Schuld aus dem Kaufvertrag; das Eigentum hängt nicht daran.
Wahr / Falsch #6 25s ▶ Testen

Herr Vogt hat Frau Klein seinen Gartengrill übergeben, ohne einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren; die 70 € will sie erst nächste Woche überweisen. Frau Klein ist trotzdem schon Eigentümerin geworden.

✓ Wahr
Ja. Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft sind getrennt: Mit Einigung und Übergabe ist das Eigentum übergegangen (§ 929 BGB). Die offenen 70 € bleiben eine Forderung von Herrn Vogt — mehr nicht.
KI-bewertete Frage #7 180s ▶ Testen

Herr Sander (45) kauft im Elektromarkt ein Tablet für 300 € und bezahlt an der Kasse. Weil es noch eingerichtet werden soll, bleibt es bis Montag im Laden. Am Sonntag sagt er: „Das Tablet gehört schon mir, ich hab's ja bezahlt.“ Prüfe in zwei bis vier Sätzen, ob Herr Sander Eigentümer des Tablets ist.

✓ Antwort: Herr Sander könnte nach § 929 Satz 1 BGB Eigentümer geworden sein. Dafür müssten sich er und der Markt über den Eigentumsübergang geeinigt haben und das Tablet müsste ihm übergeben worden sein. Der Kaufvertrag und die Zahlung verpflichten den Markt nur dazu (§ 433 Abs. 1 BGB); übergeben ist das Tablet nicht, es steht noch im Laden. Also ist Herr Sander noch nicht Eigentümer – das Tablet gehört bis Montag dem Markt.
Trennungsprinzip: Kaufvertrag und Zahlung übertragen kein Eigentum; dafür braucht es Einigung und Übergabe (§ 929 BGB). Stand 2026.