Was Mia von Jonas bekommt – Erlös und Schadensersatz

What Mia Gets from Jonas – Proceeds and Damages

Wirtschaft und Recht Klasse 12 14 Aufgaben
RechtEigentumKerncurriculum

Die Lernenden prüfen Mias Ansprüche gegen Jonas, nachdem Lea gutgläubig Eigentümerin geworden ist. Nach § 816 I 1 muss der Nichtberechtigte herausgeben, was er durch die wirksame Verfügung erlangt hat – die 900 € Erlös, ohne dass es auf Verschulden ankommt. Den Wert des Rads (1 400 €) bekommt Mia nur über § 823 I, weil Jonas ihr Eigentum vorsätzlich verletzt hat. Hätte Jonas das Rad verschenkt, müsste Lea es nach § 816 I 2 herausgeben. Verdrängt werden „Mia bekommt, was das Rad wert war“ und „§ 985 auch gegen den Verkäufer“. Ziel: Kurs 9 (Delikt im Gutachten) und der Abiturfall „Das geliehene Rad“.

Mia gegen Jonas: der Erlös

Mia hat ihr Rad verloren, Jonas hat die 900 €. Wer will was von wem woraus? Mia will Geld von Jonas. § 985 hilft ihr nicht: Sie ist nicht mehr Eigentümerin, und Jonas besitzt das Rad nicht mehr. Zuerst prüfen Juristen den Vertrag zwischen den beiden: Aus der Leihe schuldet Jonas das Rad zurück, und dass er es nicht mehr kann, gibt Mia Ansprüche, die erst das Recht der Leistungsstörungen in einem späteren Kurs zeigt. Ohne jeden Vertrag hilft ihr eine Norm des Bereicherungsrechts, die genau für diesen Fall geschrieben ist:

„Trifft ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand eine Verfügung, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist, so ist er dem Berechtigten zur Herausgabe des durch die Verfügung Erlangten verpflichtet.“
— § 816 Abs. 1 S. 1 BGB

Drei Merkmale, eine Rechtsfolge. Jonas ist Nichtberechtigter, das Rad gehörte nicht ihm. Er hat eine Verfügung getroffen: die Übereignung an Lea, das Geschäft, das Eigentum bewegt. Und diese Verfügung ist Mia gegenüber wirksam, aber nur wegen § 932, denn Lea ist gutgläubig Eigentümerin geworden. Herausgeben muss Jonas, was er durch die Verfügung erlangt hat: den Erlös von 900 €. Ob er dabei schuldhaft gehandelt hat, fragt § 816 nicht. Prüfe die Merkmale in der Figur für drei Fassungen des Falls.

Wähle einen Fall, entscheide jedes Merkmal und drücke „Prüfen“: In welchem Fall schuldet Jonas Mia den Erlös – und an welchem Merkmal scheitert es beim Rad aus dem Keller?

Beim Rad aus dem Keller hat Mia trotzdem eine Wahl. Sie kann es nach § 985 von Lea zurückholen, oder sie genehmigt Jonas’ Verfügung: Dann wird sie wirksam (§ 185 Abs. 2), Lea wird Eigentümerin, und Mia kann von Jonas die 900 € verlangen. Das lohnt sich, wenn das Rad inzwischen kaputt ist.

Erlös oder Wert

Mia rechnet anders: Am Dienstag war das Rad 1 400 € wert, mehr als Jonas bekommen hat. § 816 Abs. 1 S. 1 gibt ihr das nicht, herauszugeben ist das Erlangte. Den Wert des Rads bekommt Mia nur als Schadensersatz, aus § 823 Abs. 1, den du kennst. Jonas hat Mias Eigentum verletzt: Mit der wirksamen Übereignung an Lea (§§ 929, 932) hat sie es verloren. Das geschah widerrechtlich und vorsätzlich, denn er wusste, dass das Rad ihr gehört. Der Schaden ist der Wert, 1 400 €. Zweimal bekommt Mia ihn nicht: Hat Jonas ihr die 900 € nach § 816 gezahlt, kann sie aus § 823 Abs. 1 noch 500 € verlangen. Der Unterschied der beiden Normen liegt in einem Merkmal: § 823 braucht Verschulden, § 816 nicht. Vergleiche die beiden Lampen in der Figur.

Wähle einen Fall, entscheide jedes Merkmal und drücke „Prüfen“: Welche Lampe geht aus, wenn Jonas das Rad für geschenkt hielt?

Verschenkt statt verkauft

Angenommen, Jonas hätte das Rad nicht verkauft, sondern Lea zum Geburtstag geschenkt. Auch dann wäre sie nach § 932 Eigentümerin geworden. Jonas aber hätte nichts erlangt, was er herausgeben könnte. Für diesen Fall hat § 816 Abs. 1 einen zweiten Satz: Ist die Verfügung unentgeltlich, muss herausgeben, wer durch sie unmittelbar einen rechtlichen Vorteil erlangt hat. Das wäre Lea, und sie müsste Mia das Rad zurückübereignen. Wer nichts bezahlt hat, wird weniger geschützt als eine Käuferin, die 900 € hingelegt hat. Im wirklichen Fall behält Lea das Rad, und Mia hält sich an ihren Bruder. Ist das gerecht?

Leicht
Multiple Choice #1 15s â–¶ Testen

Lea ist gutgläubig Eigentümerin geworden. Wie viel kann Mia nach § 816 Abs. 1 S. 1 von Jonas verlangen?

  • â—Ź 900 € – was Jonas durch die VerfĂĽgung erlangt hat
  • â—‹ 1 400 € – was das Rad wert war
  • â—‹ 3 000 € – den Neupreis
§ 816 I 1 verpflichtet zur Herausgabe des „durch die Verfügung Erlangten“, also des Erlöses von 900 €. Den Wert des Rads bekommt Mia nur als Schadensersatz nach § 823 I. Stand 2026.
Wahr / Falsch #2 15s â–¶ Testen

Mia kann den Erlös nach § 816 Abs. 1 S. 1 nur verlangen, wenn Jonas schuldhaft gehandelt hat.

âś“ Falsch
Falsch. § 816 I 1 fragt nicht nach Verschulden: Wer als Nichtberechtigter wirksam verfügt, gibt heraus, was er dadurch erlangt hat – auch wenn er sich für berechtigt hielt. Verschulden braucht erst der Schadensersatz nach § 823 I. Stand 2026.
Multiple Choice #3 20s â–¶ Testen

Mia will von Jonas die 1 400 €, die das Rad am Dienstag wert war. Auf welche Norm stützt sie das?

  • â—Ź § 823 Abs. 1 – Jonas hat ihr Eigentum vorsätzlich und widerrechtlich verletzt
  • â—‹ § 816 Abs. 1 S. 1 – der Nichtberechtigte schuldet den Wert der Sache
  • â—‹ § 985 – das Rad ist 1 400 € wert
§ 816 I 1 gibt nur das Erlangte, die 900 €. Den Wert bekommt Mia als Schadensersatz: Mit der wirksamen Übereignung an Lea hat Jonas ihr Eigentum zerstört, und er wusste, dass das Rad ihr gehört. § 985 gibt nur die Sache, und die hat Mia verloren. Stand 2026.
Wahr / Falsch #4 15s â–¶ Testen

Den Wert des Rads bekommt Mia von Jonas auch dann, wenn er ohne jedes Verschulden glaubte, das Rad gehöre ihm.

âś“ Falsch
Falsch. Den Wert gibt nur § 823 I, und der verlangt Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Ohne Verschulden bleibt Mia nur der Erlös nach § 816 I 1. Stand 2026.
Multiple Choice #5 20s â–¶ Testen

Angenommen, Jonas schenkt Lea das Rad zum Geburtstag, und Lea ist gutgläubig. Von wem kann Mia das Rad zurückverlangen, und woraus?

  • â—Ź Von Lea, nach § 816 Abs. 1 S. 2
  • â—‹ Von Lea, nach § 985 – sie ist nicht EigentĂĽmerin geworden
  • â—‹ Nur von Jonas, nach § 816 Abs. 1 S. 1
Lea ist nach § 932 Eigentümerin geworden, also hilft § 985 nicht. Weil die Verfügung unentgeltlich war, muss Lea nach § 816 I 2 herausgeben, was sie unmittelbar erlangt hat – das Rad. Jonas hat nichts erlangt. Stand 2026.
Wahr / Falsch #6 15s â–¶ Testen

Hätte Jonas Lea das Rad geschenkt, wäre Lea gar nicht Eigentümerin geworden.

âś“ Falsch
Falsch. § 932 verlangt eine Veräußerung nach § 929, keinen Kaufpreis: Auch die Beschenkte wird gutgläubig Eigentümerin. Sie muss das Rad aber nach § 816 I 2 an Mia zurückübereignen. Stand 2026.
Mittel
LĂĽckentext #1 15s â–¶ Testen

§ 816 Abs. 1 S. 1 setzt voraus, dass die Verfügung des Nichtberechtigten dem Berechtigten gegenüber ___ ist – beim Rad wegen § 932.

âś“ Antwort: wirksam
Nur wenn die Verfügung wirksam ist, hat der Berechtigte sein Recht verloren und braucht den Ausgleich. Ist sie unwirksam – etwa nach § 935 –, bleibt er Eigentümer und hat § 985. Stand 2026.
Multiple Choice #2 25s â–¶ Testen

Norm finden: Ole hat Toms Armbanduhr, die Tom ihm nur zum Aufbewahren gegeben hatte, für 80 € an eine gutgläubige Käuferin verkauft. Die Uhr ist weg. Tom will die 80 €. Welche Norm gibt ihm den Anspruch, ohne dass es auf Oles Verschulden ankommt?

  • â—Ź § 816 Abs. 1 S. 1 BGB
  • â—‹ § 985 BGB
  • â—‹ § 932 BGB
  • â—‹ § 433 Abs. 2 BGB
Wirksame Verfügung eines Nichtberechtigten, Herausgabe des Erlangten: § 816 I 1. § 985 gibt die Sache, nicht Geld, und Ole hat sie nicht mehr; § 932 regelt den Erwerb der Käuferin; § 433 II ist der Kaufpreisanspruch des Verkäufers, nicht Toms. Stand 2026.
LĂĽckentext #3 20s â–¶ Testen

Das Rad war 1 400 € wert. Hat Jonas Mia die 900 € Erlös nach § 816 I 1 gezahlt, kann sie aus § 823 I zusätzlich noch ___ € verlangen.

âś“ Antwort: 500
Der Schaden ist der Wert, 1 400 €. Den bekommt Mia nur einmal: 900 € hat sie schon, es bleiben 500 €. Stand 2026.
LĂĽckentext #4 15s â–¶ Testen

Ist die Verfügung des Nichtberechtigten ___, muss nach § 816 Abs. 1 S. 2 herausgeben, wer durch sie unmittelbar einen rechtlichen Vorteil erlangt hat.

âś“ Antwort: unentgeltlich
Unentgeltlich heißt ohne Gegenleistung, etwa eine Schenkung. Wer nichts bezahlt hat, wird weniger geschützt als eine Käuferin. Stand 2026.
Schwer
Multiple Choice #1 35s â–¶ Testen

Angenommen, Jonas hat das Rad aus Mias Keller genommen und für 900 € an Lea verkauft. Kann Mia von Jonas nach § 816 Abs. 1 S. 1 die 900 € verlangen?

  • â—Ź Nein, solange sie nicht genehmigt – die VerfĂĽgung ist Mia gegenĂĽber wegen § 935 unwirksam; Mia holt das Rad nach § 985 von Lea
  • â—‹ Ja – Jonas hat als Nichtberechtigter verfĂĽgt
  • â—‹ Ja – aber nur, wenn Lea gutgläubig war
Das Rad ist Mia abhandengekommen, Lea wird nicht Eigentümerin. Ohne wirksame Verfügung fehlt ein Merkmal von § 816 I 1. Mia kann die Verfügung, die Übereignung an Lea, allerdings genehmigen (§ 185 II); dann wird sie wirksam, und Mia verlangt statt des Rads die 900 €. Stand 2026.
Multiple Choice #2 35s â–¶ Testen

Angenommen, die Mutter hatte Jonas im Juli erzählt, Mia schenke ihm das Rad. Sie hatte Mia falsch verstanden, und Jonas durfte ihr glauben. Was kann Mia von Jonas verlangen?

  • â—Ź Nur die 900 € Erlös nach § 816 I 1 – ohne Verschulden kein § 823 I
  • â—‹ Die 1 400 € nach § 823 I
  • â—‹ Nichts – Jonas hielt sich fĂĽr berechtigt
Die Verfügung bleibt wegen § 932 wirksam, also schuldet Jonas den Erlös, ganz ohne Verschulden. Für den Wert müsste er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben; wer seiner Mutter glauben durfte, tat das nicht. Nur das Verschulden hat sich gegenüber dem wirklichen Fall geändert. Stand 2026.
Multiple Choice #3 35s â–¶ Testen

Ole (21) verschenkt das Snowboard, das ihm sein Freund Tom geliehen hat, an seine Schwester Ida (19). Ida hält es für Oles. Tom will sein Board zurück. Was gilt?

  • â—Ź Ida ist EigentĂĽmerin geworden, muss das Board aber nach § 816 I 2 an Tom zurĂĽckĂĽbereignen
  • â—‹ Ida darf es behalten – sie war gutgläubig
  • â—‹ Tom kann nur von Ole Geld verlangen
Das Board war geliehen, nicht abhandengekommen; Ida erwirbt nach §§ 929, 932. Weil Ole es verschenkt hat, trifft die Herausgabepflicht nach § 816 I 2 Ida. Stand 2026.
KI-bewertete Frage #4 300s â–¶ Testen

Mia schreibt dir: „Lea darf das Rad also behalten. Was kann ich jetzt von Jonas verlangen?“ Antworte ihr in fünf bis sieben Sätzen mit den Normen: was sie verlangen kann, woraus und warum nicht mehr.

✓ Antwort: Von Jonas kannst du nach § 816 Abs. 1 S. 1 die 900 € verlangen, die er für das Rad bekommen hat. Jonas war nicht berechtigt, über dein Rad zu verfügen, aber der Verkauf ist dir gegenüber wirksam, weil Lea es nach § 932 gutgläubig erworben hat. Dafür kommt es nicht darauf an, ob Jonas schuldhaft gehandelt hat. Das Rad war aber 1 400 € wert. Die Differenz bekommst du als Schadensersatz nach § 823 Abs. 1, weil Jonas dein Eigentum vorsätzlich und widerrechtlich verletzt hat. Insgesamt bekommst du den Wert nur einmal: 900 € plus 500 €. Kann Jonas nicht zahlen, trägst du dieses Risiko.
Antwort: § 816 I 1 mit seinen Merkmalen und dem Erlös als Rechtsfolge, ohne Verschulden; § 823 I für den Wert mit Verschulden; der Wert nur einmal (900 € plus 500 €). Stand 2026.