Unerlaubte Handlung – wer einen Schaden anrichtet

Tort – Who Causes Damage

Wirtschaft und Recht Klasse 8 17 Aufgaben
RechtHaftungKerncurriculum

Die Lernenden prüfen § 823 Abs. 1 BGB Merkmal für Merkmal — verletztes Rechtsgut, Handlung, Ursächlichkeit, Widerrechtlichkeit, Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit, § 276 Abs. 2 BGB) — an Fällen aus dem Hof im Norm-Check und bestimmen die Rechtsfolge Schadensersatz (§ 249 BGB): genau der Schaden, keine Strafe. Verdrängt werden „Wer was kaputt macht, zahlt immer“ (Verschulden fehlt bei Glatteis, Widerrechtlichkeit bei Notwehr) und der Warnschild-Mythos „Eltern haften für ihre Kinder“: Eltern haften nach § 832 BGB nur bei verletzter Aufsichtspflicht. Ziel: Abschnitt 5 fragt, ab welchem Alter man so haftet, Abschnitt 7 und der Fall „Fensterscheibe“ in Kurs 5 wenden die Prüfung an (Stand 2026).

Wer einen anderen schädigt: § 823 Abs. 1 BGB

Herr Berger will die 200 € für seine Scheibe. Das ist eine Frage des Privatrechts, und Berger braucht eine Norm, die ihm einen Anspruch gibt. Sie steht im Bürgerlichen Gesetzbuch:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
— § 823 Abs. 1 BGB

Juristen nennen das eine unerlaubte Handlung. Lies den Tatbestand wie den von § 303 StGB Merkmal für Merkmal: Ein Rechtsgut eines anderen ist verletzt – hier Bergers Eigentum, die Scheibe. Jemand hat gehandelt – Lukas hat geschossen. Die Handlung hat die Verletzung verursacht – ohne den Schuss wäre die Scheibe heil. Und die Verletzung ist widerrechtlich – nichts erlaubt es, fremde Scheiben zu zerschießen.

Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Ein Merkmal fehlt noch, und es ist das wichtigste: Der Schädiger muss vorsätzlich oder fahrlässig handeln. Vorsätzlich handelt, wer den Schaden will oder bewusst in Kauf nimmt – wie Jonas, als er sein Kürzel auf Bergers Tor sprüht. Fahrlässig handelt nach § 276 Abs. 2 BGB, „wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“. Lukas wollte die Scheibe nicht treffen. Aber wer direkt neben einem Fenster aufs Tor schießt, weiß, dass ein Ball danebengehen kann. Das ist fahrlässig. Anders als bei der Sachbeschädigung nach § 303 StGB genügt hier schon Fahrlässigkeit.

Gilt also „Wer was kaputt macht, zahlt immer“? Nein – prüfe es selbst an vier Fällen. Jeder Fall außer dem ersten lässt genau ein Merkmal fallen.

Entscheide in jedem Fall bei allen fĂĽnf Merkmalen, ob es erfĂĽllt ist, und prĂĽfe: Welches Merkmal fehlt beim Sturm, bei der Notwehr, beim Glatteis?

Beim Sturm hat niemand gehandelt. Jonas, der sich gegen einen Angriff wehrt, handelt in Notwehr – das macht die Verletzung rechtmäßig (§ 227 BGB). Und Mia auf dem unsichtbaren Glatteis war vorsichtig: kein Verschulden. Nur Lukas erfüllt alle fünf Merkmale.

Die Rechtsfolge: Schadensersatz

Ist alles erfüllt, schuldet Lukas Schadensersatz. Er muss den Zustand herstellen, der ohne den Schuss bestünde, oder den dafür nötigen Geldbetrag zahlen (§ 249 BGB): 200 € für die Scheibe. Nicht mehr – auch wenn Berger sich noch so ärgert. Schadensersatz ist keine Strafe; er gleicht nur aus, was verloren ist.

Haften die Eltern? § 832 BGB

„Eltern haften für ihre Kinder“ steht auf vielen Baustellenschildern. Das Gesetz sagt etwas anderes: Eltern haften nach § 832 BGB nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben – und nicht, wenn der Schaden auch bei guter Aufsicht passiert wäre. Wie viel Aufsicht nötig ist, hängt vom Alter ab. Einen Zwölfjährigen darf man allein im Hof kicken lassen; Lukas’ Eltern haben ihre Pflicht nicht verletzt und haften nicht. Bei Emre, sechs Jahre alt, allein zwischen parkenden Autos, sieht das vielleicht anders aus.

Bleibt die Frage, an der alles hängt: Kann ein Zwölfjähriger überhaupt selbst haften? Und ein Sechsjähriger? Darauf antwortet das BGB mit einer eigenen Norm.

Leicht
Multiple Choice #1 20s â–¶ Testen

In welchem Fall ist ein Rechtsgut nach § 823 Abs. 1 BGB verletzt?

  • â—Ź Ben zerreiĂźt Leas Schulbuch.
  • â—‹ Ben lacht ĂĽber Leas neue Frisur.
  • â—‹ Ben gewinnt gegen Lea beim Tischtennis.
§ 823 Abs. 1 BGB schützt Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstige Rechte. Das zerrissene Buch verletzt Leas Eigentum. Ausgelacht zu werden oder ein Spiel zu verlieren ist ärgerlich, verletzt aber kein solches Rechtsgut.
Wahr / Falsch #2 20s â–¶ Testen

Lea wird auf dem Schulhof angegriffen und schlägt dem Angreifer die Hand weg; dabei fällt seine Brille herunter und zerbricht. Lea muss die Brille nach § 823 Abs. 1 BGB ersetzen.

âś“ Falsch
Falsch. Lea wehrt einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff ab – Notwehr (§ 227 BGB). Die Verletzung ist dann nicht widerrechtlich, und ohne dieses Merkmal gibt es keinen Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB.
Multiple Choice #3 20s â–¶ Testen

In welchem Fall handelt Mia fahrlässig?

  • â—Ź Mia fährt freihändig Rad, tippt aufs Handy und streift ein parkendes Auto.
  • â—‹ Mia zerkratzt mit Absicht das Auto ihres Ex-Freundes.
  • â—‹ Ein Reh springt Mia vors Rad; sie stĂĽrzt gegen ein parkendes Auto.
Fahrlässig ist, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 2 BGB) – freihändig am Handy zu fahren ist genau das. Das absichtliche Zerkratzen ist Vorsatz; beim Reh fehlt jedes Verschulden.
Wahr / Falsch #4 15s â–¶ Testen

Ben hat den Schaden nicht gewollt. Deshalb haftet er nach § 823 Abs. 1 BGB auf keinen Fall.

âś“ Falsch
Falsch. § 823 Abs. 1 BGB verlangt Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Wer den Schaden nicht wollte, kann trotzdem fahrlässig gehandelt haben und haftet dann.
Multiple Choice #5 20s â–¶ Testen

Lukas zerbricht fahrlässig Mias Handydisplay. Die Reparatur kostet 120 €; Mia verlangt 300 €, „damit er es lernt“. Was schuldet Lukas?

  • â—Ź 120 €
  • â—‹ 300 €
  • â—‹ nichts – er hat es nicht gewollt
Schadensersatz gleicht genau den Schaden aus (§ 249 BGB): die 120 € für die Reparatur. Ein Aufschlag „zum Lernen“ wäre eine Strafe, und die verhängt nur der Staat. Dass Lukas es nicht wollte, ändert nichts – Fahrlässigkeit genügt.
Wahr / Falsch #6 15s â–¶ Testen

Schadensersatz nach § 823 BGB soll den Schädiger für sein Verhalten bestrafen.

âś“ Falsch
Falsch. Schadensersatz gleicht aus, was der Geschädigte verloren hat (§ 249 BGB) – nicht mehr. Bestrafen ist Sache des Staates im Strafverfahren.
Multiple Choice #7 25s â–¶ Testen

In welchem Fall haften die Eltern nach § 832 BGB?

  • â—Ź Eine Mutter lässt ihren Vierjährigen eine Stunde allein an der StraĂźe mit Steinen spielen; er wirft eine Autoscheibe ein.
  • â—‹ Ein 15-Jähriger zerkratzt auf dem Heimweg von der Schule allein ein Auto.
  • â—‹ Ein FĂĽnfjähriger reiĂźt sich vom Vater los, der ihn an der Hand hält, und stößt ein Fahrrad um.
Eltern haften nur bei verletzter Aufsichtspflicht. Einen Vierjährigen eine Stunde allein an der Straße zu lassen, verletzt sie. Einen 15-Jährigen allein heimgehen zu lassen, ist normal; und wer sein Kind an der Hand hält, hat genügend aufgepasst.
Wahr / Falsch #8 15s â–¶ Testen

Das Baustellenschild „Eltern haften für ihre Kinder“ gibt die Rechtslage richtig und vollständig wieder.

âś“ Falsch
Falsch. Nach § 832 BGB haften Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, und nicht, wenn der Schaden auch bei guter Aufsicht entstanden wäre. Das Schild soll abschrecken; eine pauschale Haftung gibt es nicht.
Mittel
LĂĽckentext #1 25s â–¶ Testen

Wer in Notwehr einen Angreifer verletzt, haftet nicht nach § 823 Abs. 1 BGB. Es fehlt das Merkmal der ___.

âś“ Antwort: Widerrechtlichkeit
Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund (§ 227 BGB): Die Verletzung ist erlaubt, also nicht widerrechtlich – ein Tatbestandsmerkmal des § 823 Abs. 1 BGB fehlt.
LĂĽckentext #2 20s â–¶ Testen

Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, handelt ___ (§ 276 Abs. 2 BGB).

✓ Antwort: fahrlässig
Das ist die gesetzliche Bestimmung der Fahrlässigkeit. Zusammen mit dem Vorsatz bildet sie das Verschulden, das § 823 Abs. 1 BGB verlangt.
LĂĽckentext #3 25s â–¶ Testen

Wer nach § 823 Abs. 1 BGB haftet, muss den Zustand herstellen, der ohne das schädigende Ereignis bestünde, oder das Geld dafür zahlen. Diese Rechtsfolge heißt ___.

âś“ Antwort: Schadensersatz
Schadensersatz (§ 249 BGB): Herstellung des früheren Zustands oder der dafür nötige Geldbetrag – die Rechtsfolge des § 823 Abs. 1 BGB.
LĂĽckentext #4 20s â–¶ Testen

Eltern haften für einen Schaden ihres Kindes nur, wenn sie ihre ___ verletzt haben (§ 832 BGB).

âś“ Antwort: Aufsichtspflicht
§ 832 BGB knüpft die Haftung an die verletzte Aufsichtspflicht. Wie viel Aufsicht nötig ist, hängt vom Alter und von der Lage ab.
Schwer
Multiple Choice #1 40s â–¶ Testen

Ben (16) leiht sich Leas Fahrrad und stellt es abgeschlossen vor den Supermarkt. Ein Unbekannter tritt das Hinterrad kaputt. Haftet Ben Lea nach § 823 Abs. 1 BGB?

  • â—Ź Nein – nicht Bens Handlung hat das Rad beschädigt.
  • â—‹ Ja – er hatte das Rad, also haftet er fĂĽr alles daran.
  • â—‹ Ja – Lea ist geschädigt, und irgendwer muss zahlen.
§ 823 Abs. 1 BGB verlangt eine Handlung des Schädigers, die die Verletzung verursacht hat. Ben hat das Rad ordentlich abgeschlossen; beschädigt hat es der Unbekannte. Dass jemand geschädigt ist, heißt nicht, dass jeder Beteiligte zahlen muss.
Multiple Choice #2 40s â–¶ Testen

Ben (16) wirft im Park eine Frisbee, obwohl direkt dahinter Leute picknicken. Die Frisbee trifft eine Frau am Kopf. Wie handelt Ben?

  • â—Ź fahrlässig – er hätte sehen mĂĽssen, dass er jemanden treffen kann
  • â—‹ vorsätzlich – er hat die Frisbee ja absichtlich geworfen
  • â—‹ ohne Verschulden – er wollte niemanden treffen
Vorsatz muss sich auf den Schaden beziehen, nicht auf das Werfen. Ben wollte niemanden treffen, hat aber die nötige Sorgfalt außer Acht gelassen (§ 276 Abs. 2 BGB) – fahrlässig, und das genügt für § 823 Abs. 1 BGB.
Zahleneingabe #3 45s â–¶ Testen

Ben zerbricht fahrlässig Leas Brille. Neu kostet sie 250 €; ein Optiker kann sie für 90 € reparieren. Lea will außerdem 50 € „für den Schreck“. Wie viel Euro schuldet Ben nach § 249 BGB?

âś“ Antwort: 90
Geschuldet ist der Betrag, der nötig ist, um den früheren Zustand herzustellen: die Reparatur für 90 €. Eine neue Brille wäre mehr als der Schaden, und für einen bloßen Schreck ohne Verletzung gibt es kein Schmerzensgeld (§ 253 BGB).
Multiple Choice #4 40s â–¶ Testen

Paul (8) fährt nach der Schule allein seinen gewohnten Heimweg mit dem Rad und streift dabei einen Gartenzaun. Der Eigentümer verlangt Geld von Pauls Eltern. Zu Recht?

  • â—Ź Nein – einen Achtjährigen den geĂĽbten Schulweg allein fahren zu lassen, verletzt die Aufsichtspflicht nicht.
  • â—‹ Ja – Eltern haften immer fĂĽr ihre Kinder.
  • â—‹ Ja – weil Paul selbst kein Geld hat, mĂĽssen die Eltern einspringen.
§ 832 BGB verlangt eine verletzte Aufsichtspflicht. Ein Achtjähriger darf einen geübten Weg allein fahren; die Eltern haben nichts versäumt. Dass das Kind kein Geld hat, macht die Eltern nicht haftbar.
KI-bewertete Frage #5 220s â–¶ Testen

Emres Mutter lässt Emre (6) eine Stunde allein im Hof spielen, ohne nach ihm zu sehen. Er ritzt mit einem Stein einen langen Strich in ein parkendes Auto; die Lackierung kostet 600 €. Prüfe in zwei bis vier Sätzen, ob der Autobesitzer die 600 € nach § 832 BGB von Emres Mutter verlangen kann.

✓ Antwort: Nach § 832 BGB haftet, wer kraft Gesetzes zur Aufsicht über ein minderjähriges Kind verpflichtet ist; das ist Emres Mutter. Emre hat das Eigentum des Autobesitzers widerrechtlich verletzt. Einen Sechsjährigen eine Stunde lang zwischen parkenden Autos nicht zu kontrollieren, genügt der Aufsichtspflicht nicht, und bei gelegentlichem Nachsehen wäre der Schaden wohl verhindert worden. Die Mutter muss die 600 € ersetzen.
§ 832 BGB: Die Aufsichtspflichtige haftet für den widerrechtlichen Schaden des Kindes, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat und der Schaden bei gehöriger Aufsicht nicht entstanden wäre. Bei einem Sechsjährigen, eine Stunde unbeobachtet zwischen Autos, ist die Pflicht verletzt.